Tempo 40 auf Kirchheimer Straße und Verkehrsüberwachung
Durch die steigenden Lärm- und Schadstoffemissionen auf der Kirchheimer Straße und die hierdurch verursachte Lärmbelästigung in den Wohngebieten muss die Geschwindigkeit des Verkehrs von 60 km/h auf 40 km/h ab dem Ortseingangsschild Stuttgart Heumaden reduziert werden.
Ferner ist eine regelmäßige Überwachung der Verkehrsgeschwindigkeit notwendig.
Überholverbotsblitzer entlang der Radrouten
Derzeit werden Radfahrende mehrmals täglich illegal überholt. Sowohl im beschilderten Überholverbot (bspw. Kaltental, Schwabtunnel) als auch mit zu wenig Abstand.
Da scheinbar nie Kontrollen statt finden, wird dieses gefährliche Verhalten zur Gewohnheit. Eine automatisierte Erfassung (Blitzen) macht die Radrouten sicher und würde sich vermutlich finanziell tragen.
Stadtteilbezogene digitale Informations- und Diskussionsplattformen einrichten
In vielen Stadteilen ist die Informationspolitik zwischen Stadtverwaltung und Bürgerinnen stark ausbaufähig. Auf einer Plattform könnten sowohl Informationen zu lokalen aktuellen Vorhaben, Veranstaltungen, Angeboten, Beratungsangeboten, Fortbildungen insbes. auch für Eltern vorgesehen werden. Hier wäre auch Platz für die bisher nicht zugänglichen Bezirksbeiratsprotokolle und Mitteilungen der Bezirksverwaltungen. Zudem wären Beratungs- und Diskussionsforen zu örtlichen Themen denkbar
Indoor-Aktivitäten für die ganze Familie schaffen
Bei schlechter Witterung wird das Angebot für Familien mit kleinen Kindern knapp in Stuttgart.
Es muss keine Halle sein. Flexible Einheiten für Kinder und deren Familie, wie zum Beispiel unter der Paulinenbrücke, reichen aus.
Abschaffung der 40 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung an Steigungsstrecken
Vor einigen Jahren wurde an den meisten Steigungsstrecken der Stadt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h eingeführt. Ein nachträglich erstelltes Gutachten hat den negativen Effekt dieser Regelung auf den Abgasausstoß festgestellt. Die Regelung erhöht den Schadstoffausstoß und auch den Feinstaubausstoß auf den Strecken. Der Gemeinderat wird aufgefordert die Verwaltung anzuweisen, die Geschwindigkeitsbegrenzung zurückzunehmen und auf allen Steigungsstrecken wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h einzuführen, sofern keine anderen verkehrstechnischen Gründe dagegen sprechen. Alternativ soll zumindest bergab die Begrenzung auf 40 km/h entfallen.
öffentlich
Steuerungswirkung durch Gebührenanpassung (Erhöhung) für Anwohnerparkausweise
Es gibt hier ja schon viele Vorschläge die Preise für Anwohnerparkausweise zu erhöhen. Ich halte diese auch für zu günstig, würde jedoch vorschlagen die Erhöhung gleich für eine Steuerungswirkung zu nutzen (wird teilweise auch in den Kommentaren angesprochen, ich würde hier gerne bestehende Vorschläge aufgreifen und zusammenführeren). Die Höhe der Gebühren könnte z.B. von den folgenden Faktoren abhängig gemacht werden:
Antriebsart (Vergünstigung für E-Antriebe)
Maße/Volumen (Fahrzeuglänge und/oder Kategorie -> SUVs teurer)
Anzahl der Nutzer bzw. Fahrzeuge pro Wohneinheit
SUVs werden häufig verteufelt (bin selbst kein Fan) haben jedoch denke ich z.B. für Familien mit mehreren Kindern ihre Daseinsberechtigung. Diesem Umstand könnte so Rechnung getragen werden, dass ein SUV der nur von einer Person genutzt wird deutlich teurer ist (da unnötig).
Zudem könnten Fahrzeuge die von mehreren Personen genutzt werden (Analog Carsharing) günstiger werden und z.B. ein Aufschlag erhoben werden, wenn eine Person mehrere Fahrzeuge hat oder z.B. in einem Haushalt mit mehreren Personen jede Person ein Fahrzeug besitzt.
Die Angaben (Antriebsart, Evtl. Schadstoffklasse, Fahrzegkategorie und Maße) lassen sich dem Fahrzeugschein entnehmen, der bei Antragstellung aktuell auch schon eingereicht werden muss. Der Mehraufwand diese Angaben mit zu prüfen (evtl. auch nur Stichprobenartig) fällt also gering aus.
Ob für eine Wohneinheit schon ein Parkausweis vorhanden ist (Um z.B. ab dem zweiten Fahrzeug einen Aufschlag zu erheben) müsste vermutlich über eine Selbstauskunft gelöst werden. So wie es aktuell bei der Abfrage ist, ob private Stellplätze vorhanden sind. Dies birgt natürlich die Gefahr, dass Falschangaben gemacht werden (Dies ist aktuell bei der Abfrage privater Stellplätze sehr wahrscheinlich der Fall).
Die Kosten des Anwohnerparkausweises vom Einkommen abhängig zu machen sehe ich kritisch, da es einen deutlich erhöhten Verwaltungsaufwand bedeutet.