Attraktive Anbindung ohne Umsteigen von Plieningen/Uni Hohenheim zur Innenstadt
Plieningen ist der einzige Stuttgarter Stadtteil ohne direkte Stadtbahn-Verbindung zur Innenstadt. Dabei ist eine Direktverbindung schon lange beschlossen. Doch die SSB verschiebt sie immer wieder und wieder nach hinten!
Wir fordern eine direkte Stadtbahn-Verbindung zwischen der Innenstadt und Plieningen für
- alle Menschen, die in Plieningen, Birkach und auf dem Weg dahin wohnen und arbeiten
- Studierende und Mitarbeitende der Universität Hohenheim
- eine saubere und klimaneutrale Stadt Stuttgart mit attraktivem ÖPNV
HOHENHEIMER STUDIERENDE AUF DIE SCHIENE
Für Universitätsangehörige ist der Weg zur Uni Hohenheim abschreckend. Langes Pendeln mit Stadtbahn oder Bus und immer wieder umsteigen – im Vergleich zum Auto unattraktiv.
Das Auto bleibt Verkehrsmittel Nummer 1, um den Campus zu erreichen. Weil Parken auf dem Campus teuer ist, werden die umliegenden Wohngebiete zugeparkt. Die Verkehrslage auf und um den Campus ist angespannt.
Stuttgart ist Wissenschaftsstandort. Eine gute ÖPNV-Anbindung der größten Forschungseinrichtungen sollte selbstverständlich sein, um Studierende und Nachwuchs-Wissenschaftler:innen zu werben.
ERHOLUNG UND KULTUR OHNE UMSTEIGEN
Die Hohenheimer Gärten gehören zu den schönsten Grünanlagen Stuttgarts. Ein tolles Ausflugsziel für viele Stuttgarter:innen und Tourist:innen! Das gleiche gilt für die Kulturangebote wie das Kino und die Musical-Bühne im SI Centrum an der Haltestelle Salzäcker.
Durch eine direkte Anbindung zur Innenstadt würden diese Freizeit-Angebote noch attraktiver für alle. Nicht zuletzt wird der ÖPNV dadurch zu einer echten Alternative zum Auto – und die braucht Stuttgart dringend!
ATTRAKTIVER ÖPNV FÜR SAUBERE LUFT UND KLIMAZIELE
Stuttgart will bis 2030 klimaneutral werden. Dafür müssen die Emissionen im Verkehrsbereich sinken! Weniger Autoverkehr würde auch die Luftqualität im Kessel endlich verbessern. Dafür ist es dringend notwendig, die Anbindung an die Innenstadt auszubauen!
Schwimmfähigkeit rettet Leben
Laut DLRG können deutlich weniger Kinder und Jugendliche sicher schwimmen als noch vor wenigen Jahren. Grund ist nicht nur die Pandemie – auch fehlende Kapazitäten in bezahlbaren Schwimmkursen und zu wenig Schwimmunterricht in Schulen durch fehlende geeignete Schwimmbäder oder fehlende Kapazitäten sind ursächlich zu benennen.
Wir benötigen umgehend deutlich mehr günstige oder kostenlose Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche (auch größere Kinder und Jugendliche müssen erreicht werden), um Barrieren zu senken sowie eine beschleunigte Sanierung und Erweiterung des Schwimmhallenbestandes.
GEB Stuttgart
https://geb-stuttgart.de/
Die Verwaltung sieht in der Thematik ebenfalls einen großen Handlungsbedarf. Mit der Initiative „schwimmfit“ sollen alle Kinder nach der Grundschulzeit sicher schwimmen können.
• Seit 2017 unterstützt das Programm insbesondere Familien dabei, einen Kursplatz zu finden. Pro Trimester werden Kurse, bei denen es noch freie Plätze gibt über https://www.stuttgart-bewegt-sich.de/entdecke/schwimmfit kommuniziert.
• Kitas sowie Schulen werden in der Wassergewöhnung und der Vermittlung der Schwimmfähigkeit aktiv begleitet. Mit dem Programm „Rent a Schwimmtrainer“ unterstützt das Amt für Sport und Bewegung Schulen und Kitas im Schwimmunterricht, indem Trainer vermittelt werden, die den Unterricht gemeinsam mit den Lehrkräften durchführen. Diese Unterstützung ist für viele Schulen aufgrund der hohen Anzahl an Nichtschwimmern unverzichtbar und auch ein wichtiger Baustein zur Sicherung der Durchführung der Stunden. Die Verwaltung verzeichnet hier eine stetig steigende Nachfrage.
• Im Zuge der Umsetzung von „schwimmfit" wurden mehrere Lehrschwimmbecken durch das Schulverwaltungsamt dauerhaft an Samstagen geöffnet. Dadurch konnten circa 1.950 Schwimmkursplätzen pro Jahr geschaffen werden. Durch eine „Sommerschwimminitiative“ des Amts für Sport und Bewegung mit Unterstützung der Stuttgarter Bäder konnten weitere Wasserzeiten für Vereine und Schwimmanbieter ermöglicht werden (circa 160 zusätzliche Kurse). Diese Initiative soll 2023 fortgesetzt werden.
• Um die Kosten für Schwimmkurse insbesondere für Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten zu reduzieren, bestehen aktuell mehrere Möglichkeiten der Förderung, so beispielsweise für FamilienCard-Inhaber*innen, Geflüchtete, Kinder (minisport-Gutschein) und Bonuscard + Kultur-Inhaber*innen.
Die Umsetzung der Schwimmfähigkeit an den Stuttgarter Schulen als Bestandteil des Grundschullehrplans ist von unterschiedlichen Bedingungen abhängig:
• genügend Wasserflächen (Kapazitäten), die von Schulen genutzt werden können
• genügend Lehrerinnen und Lehrer, die das Schwimmen unterrichten können
• schnelle Erreichbarkeit von der jeweiligen Schule zum Schwimmbad
Seitens des Stadtverwaltung werden alle Möglichkeiten geprüft und ausgeschöpft um die Voraussetzungen, die in der Verantwortung der Stadt liegen, ständig zu verbessern.
Europaviertel begrünen, Bäume und Sträucher pflanzen
In Anbetracht der ohnehin schlechten Luft in der Innenstadt, kann ich nicht nachvollziehen, dass die Freiräume um das Milaneo und die Bibliothek zubetoniert wurden.
Das "kleine Wasserspiel" ist klimatechnisch ein schlechter Witz. Es kühlt lediglich die Füße, wenn man hineinsteht.
Von der Wasserverschwendung man ganz abgesehen.
Bereits in den letzten Bürgerhaushalten erklärten die Einwohner Stuttgarts- und um deren Ideen und Wünsche geht es hier schließlich - dass diese Plätze dringend begrünt werden sollen.
Die Stadt hat dies i m letzten BH- Kommentar abgelehnt. Begründet wurde dies mit dem Urheber-Recht des Architekten.
Bei aller Liebe: hat die Stadt denn beim Architekten nachgefragt, ob er sei Recht überhaupt ausübt und darauf besteht, nichts zu verändern? Und falls ja- der Architekt selbst könnte ja die Begrünung planen.
Die Stadt muss hier das Wohl der Einwohner und unserer Umwelt höher bewerten als Befindlichkeiten von Einzelnen.
Und auch dem Architekten sollte klar sein, dass Bäume und Grünflächen mehr fürs Klima tun, als ein Wasserspiel....
Die Begrünung des Areals rund um das Milaneo muss nochmal auf dir Agenda.
Der Mailänder Platz wurde als Wettbewerb ausgelobt. Der ausgeführte Siegerentwurf hatte mit Abstand die größten Grünflächen, die meisten Heckenpflanzungen, die meisten Bäume und die geringste Flächenversiegelung. Gerade beim Mailänder Platz wurde eine möglichst große Fläche nicht versiegelt, sondern als wassergebundene Decke ausgeführt. Die Flächen um die wassergebundene Decke sind durch Feuerwehrzufahrten und Außengastronomie belegt.
Das Wasserspiel am Mailänder Platz ist die größte Brunnenanlage in Stuttgart. Für die Brunnenanlage wurde durch das Milaneo eine Regenwasserzisterne gebaut, um die Brunnenanlage damit nachzuspeisen. Das Wasser wird im Kreislauf gepumpt und dabei gereinigt. Die Brunnenanlage und die große Schaukel werden gerne auch durch die Kita der Sparkassenakademie genutzt. Auf dem Mailänder Platz sind allein im Bereich der wassergebundenen Decke 16 Bäume gepflanzt und zwei weitere im Bereich der Schaukel. Auf der Rückseite der Bibliothek, in der Kopenhagener Straße stehen weitere zwei Bäume vor dem Gebäude. Weitere Baumpflanzungen sind auf dem Mailänder Platz nicht möglich, da die Wagenladungsstraße mit sehr geringer Überdeckung darunter durchführt.
Bei dem Umbau der Wolframstraße im Bereich des Europaviertels wurden entgegen des Bebauungsplans und der ursprünglichen Planungsabsicht zusätzliche 21 Bäume in den Mittelstreifen gepflanzt. Nachträglich wurden auch in der Lissabonner Straße 11 Bäume gesetzt. Die um den Mailänderplatz gepflanzten Bäume sind alle sehr jung und überschirmen daher jeweils nur eine kleine Fläche. Sobald sie älter und größer sind, wird sich auch ein deutlich stärker begrünter Eindruck ergeben.
Eine zusätzliche Begrünung des Mailänder Platzes und seiner Umgebung ist nicht realisierbar.
Der Bezirksbeirat Mitte unterstützt diesen Vorschlag ausdrücklich. Dieser Vorschlag wurde auch durch den Bezirksbeirat Mitte in seiner Vorschlagsliste als Priorität 1 gewählt.
Neckaruferpromenade
Die Idee ist entlang des Neckarufers bis hoch zum Mercedes-Werk neben dem Neckarradweg eine Promenade/Flaniermeile zu schaffen auf der diverse Bars und Restaurants Platz finden. Aufgrund des immer wiederkehrenden Leerstands des Wasengeländes, könnte hier ein attraktives Ausflugsziel (neben dem Volksfest) für sowohl Menschen unmittelbar aus der Stadt als auch Touristen zu entstehen.
Da es keinen direkten Straßenverkehr gibt, wäre es ein idealer Ort um einen Naherholgsbereich zu kreieren, der ausschließlich über ÖPNV (Mercedesstraße) oder über den Neckarradweg erreichbar ist.
Am Beginn des Wasens an der Mercedesstraße bis zum Mercedes-Werk liegt der Neckarradweg. Da dieser Weg über die Jahre für Radfahrer/Jogger/Spaziergänger sehr schmal geworden ist und dringend zur Verkehrssicherheit verbreitert werden sollte, lässt sich die Neckaruferpromenade mit einer Neckarradwegverbreiterung verbinden.
Ziele sind folgende:
- Förderung alternativer Verkehrsmittel
- Förderung neuer Arbeitsplätze in Gastronomie
- Aufbau einer touristischen Attraktion
- Nutzung und Präsentation des Neckars als Teil und Ursprung Stuttgarts
Den Neckar langfristig aufzuwerten und einen Ort für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, hat sich die Landeshauptstadt mit dem Masterplan "Erlebnis Raum Neckar" bereits zum Ziel gemacht. Aus einer Vielzahl einzelner Projekte soll im Laufe der Jahre ein zusammenhängendes Freiraumsystem entlang des Flusses entstehen. Im Rahmen des Teilprojektes "Wasenufer und Wasenquerung" beschloss der Gemeinderat 2019 eine Neckaruferpromenade für Stuttgart zu realisieren. Die Umgestaltung erstreckt sich über einen 900 m langen Bereich zwischen Bundesschifffahrtstraße und dem Cannstatter Wasen. Beginnend an der König-Karls-Brücke ist der Uferabschnitt ideal an den öffentlichen Personennahverkehr (Haltestelle Mercedesstraße) angebunden. Die neu entstehende Promenade soll künftig als attraktiver Aufenthaltsort direkt am Neckar zwischen Bad Cannstatt und der Stuttgarter Innenstadt dienen.
Geplant ist eine zweiteilige, im Höhenniveau versetzte Promenade. Der bisherige Dammkronenweg wird entsprechend verbreitert, um zukünftig genügend Raum für Fußgänger*innen und Radfahrende zu schaffen. Entlang des daran anschließenden Grünstreifens entsteht eine neue Baumallee, um für ausreichend Schatten zu sorgen. Ein unterer Bermenbereich wird in Teilen durch Flachwasserzonen einen direkten Bezug zum Wasser herstellen und zum Verweilen einladen.
Über den Dammkronenweg führt die Promenade am Liegeplatz des Kulturschiffes und dem angrenzenden Campingplatz vorbei bis hin zur Daimler Teststrecke. Ein neu entstehender Platz wird über die grüne Wasenquerung das Stadtquartier Neckarpark anbinden.
Ein großzügigeres offizielles Angebot an Kultur und Gastronomie entlang der Flaniermeile und auf dem Wasengelände wird nur bedingt realisierbar sein. Der wiederkehrende Leerstand auf dem Cannstatter Wasen zwischen den zwei großen Volkfesten, inklusive deren Auf- und Abbauzeiten, ist mittlerweile sehr gut mit weiteren Terminen gebucht. Von Kessel Festival über Konzertsommer bis hin zum traditionellen HipHop Open finden jährlich viele Großveranstaltung auf dem Gelände statt. Im Bereich der Neckarpromenade selbst ist für Bars und Restaurants nicht genügend Raum, jedoch ist im Bereich des Platzes zwischen Promenade und Wasenquerung ein gastronomisches Angebot geplant.
Mit der geplanten Uferpromenade am Cannstatter Wasen wird eine neue Attraktion in Stuttgart geschaffen, sie ist ein wichtiger Schritt hin zur Stadt am Fluss. Der Bau des Wasenufer ist für 2028 geplant, der Bau der Wasenquerung schließt sich daran an. Mit den Projekten "Erlebnisraum Neckar" und "Wasenufer und Wasenquerung" ist die Idee der Neckarpromenade daher bereits in Planung.
Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.
Bürgerbüros wieder öffnen
Für einfache Verwaltungsvorgänge durch die ganze Stadt reisen? Dort warten Alt und Jung Stunden bei Eis und Kälte vor den wenigen offenen Bürgerbüros. Bürgerbüros wieder öffnen oder endlich digitale Alternativen schaffen.
Aufgrund zahlreicher unbesetzter Stellen können derzeit nicht alle Bürgerbüros offengehalten werden. Um die offenen Stellen baldmöglichst zu besetzen und die geschlossenen Bürgerbüros wieder zu öffnen, wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalerhaltung ergriffen. Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Maßnahmen erst binnen Monaten Wirkungen zeigen können.
Gleichzeitig wird das Angebot an Online-Antragstellungen kontinuierlich ausgebaut. So können inzwischen Wohnsitzan-, -ab und -ummeldungen, Meldebescheinigungen, Bewohnerparkausweise, Führungszeugnisse und vieles mehr online beantragt werden. Die Möglichkeit zur Online-Terminvereinbarung besteht bereits bei sieben Bürgerbüros und soll auf weitere Standorte ausgedehnt werden.
Schulsozialarbeit an den Stuttgarter Schulen ausbauen
Durch die Corona-Krise haben viele Kinder durch Isolation und Home-Schooling einiges durchleben müssen, was nicht selten zu großen Problemen bei der Bewältigung des Schulalltags geführt hat. Die Auswirkungen reichen von Leistungsabfall, Konzentrationsschwierigkeiten bis hin zu psychischen Problemen. Die aktuelle Flüchtlingswelle könnte dieses Problem aufgrund steigender Schülerzahlen und dem damit verbundenen unterschiedlichem Wissensstand noch weiter verschärfen. Deswegen braucht es mehr Schulsozialarbeit, damit alle Schüler adäquate Angebote wie Beratung, Betreuung, interkulturelle Verständigung, Gewaltprävention etc. nutzen können.
Das Jugendamt wird im Bereich der Schulsozialarbeit zum Haushalt 2024/2025 dem Gemeinderat einen Vorschlag zur Aufstockung bestehender Schulsozialarbeitsstandorte machen. Vorgabe des Gemeinderats ist dabei, solche Schulen aufzustocken, deren Schülerschaft sozial heterogen ist. Eine höhere Heterogenität und starke Unterschiede in den Bildungsvoraussetzungen sollen auch eine bessere Stellenausstattung bei der Schulsozialarbeit nach sich ziehen.
Für die Verteilungssystematik sind folgende Bezugspunkte ausschlaggebend:
- Gesamtzahl der Schüler*innen
- Anzahl der bonuscardberechtigten Schüler*innen sowie
- Anzahl der inklusiv beschulten Schüler*innen
Die Fachverwaltung nimmt also einen gesamtstädtisch vergleichenden Blick ein und orientiert sich an der aktuellen amtlichen Schulstatistik.
Der früheste Zeitpunkt für die Aufstockung der Schulsozialarbeit ist zu Beginn des Schuljahres 2024/2025.
Schulsozialarbeit nach dem Stuttgarter Modell ist nicht schulzentriert, sondern wirkt auch in die außerschulischen, alltäglichen Bezüge der jungen Menschen in ihrem jeweiligen Sozialraum hinein. Sie ist daher mit der außerschulischen Jugendarbeit, Jugendberatung etc. konzeptionell verknüpft.
Prüfung und Umsetzung von Photovoltaik-Anlagen für jedes Dach, das der Stadt gehört (wie Ämter, Schulen, Wohnprojekte)
Wir leben sowohl in einer Klimakrise, als auch in einer Energiekrise. Dezentrale, weit verbreitete Stromproduktion gilt als maßgebliches Instrument für die Energiewende.
Die Stadt Stuttgart sollte hier mit guten Beispiel vorangehen und jedes Dach, dass direkt oder indirekt in kommunaler Hand liegt, daraufhin prüfen ob PV-Anlagen möglich wären (Statik, Sonneneinfall etc.) und bei positiver Prüfung in die Umsetzung gehen.
Bei der Umsetzung der Prüfung sollten die erhobenen Daten und Informationen (vermessene Dachflächen, Statikgutachten, erwartete Stromerträge bei unterschiedlicher PV-Ausstattung, Investitionskosten) im Besten Fall öffentlich, maschinenlesbar zugänglich gemacht werden.
Bei der Prüfung der Umsetzung sollten nicht nur (kurzfristige) ökonomische Faktoren betrachtet werden, sondern ökologische Faktoren mindest gleichwertig, wenn nicht sogar stärker gewichtet, betrachtet werden.
Um das im Juli 2022 beschlossene Ziel der Klimaneutralität 2035 zu erreichen, spielt der Ausbau der Solarenergie - neben vielen weiteren Maßnahmen wie der Reduktion des Energiebedarfs - eine bedeutende Rolle. Durch die Vorgabe des Oberbürgermeisters im Februar 2019 und durch den vom Gemeinderat am 28.5.2020 getroffenen Beschluss gelten innerhalb der Stadtverwaltung folgende Grundsätze zur Realisierung von Photovoltaikanlagen auf städtischen Liegenschaften:
- Bei Neubauten und Dachsanierungen sind grundsätzlich Photovoltaikanlagen zu errichten.
- Bei Bestandsgebäuden sind Photovoltaikanlagen grundsätzlich zu errichten, sofern eine Prüfung ergibt, dass sie sinnvoll betrieben werden können (z. B. statische Eignung, keine Verschattung, denkmalrechtlich zulässig).
- Für beide Fälle sind die Photovoltaikanlagen in der größten, sinnvoll realisierbaren Konfiguration zu bauen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart besitzt ca. 700 Liegenschaften, die für Photovoltaik in Frage kommen. Der Status dieser Liegenschaften bezüglich Photovoltaik stellt sich dabei wie folgt dar:
- 224 Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 10,3 MWp sind bereits realisiert. Dies entspricht einer jährlichen Stromerzeugung von ca. 9.800.000 kWh pro Jahr und einer CO2-Einsparung von 4.010 Tonnen CO2 pro Jahr.
- 178 Photovoltaikanlagen sind in Umsetzung mit einer geplanten installierten Leistung deutlich über 10 MWp. Diese Anlagen sind entweder bereits in Bau, beauftragt, in Detailplanung oder werden im Zuge eines anstehenden Sanierungs- oder Neubauvorhabens realisiert.
- 77 Photovoltaikanlagen sind in Vorbereitung. Es finden noch Untersuchungen zum Beispiel durch Statikbüros statt.
- 46 Objekte sind noch zu prüfen.
- 175 Objekte sind nicht realisierbar, vor allem aufgrund von Statik, Verschattung und Denkmalschutz. Diese Objekte werden bei technischen Weiterentwicklungen beziehungsweise bei weiteren Veränderungen in den Regularien des Denkmalschutzes nochmals betrachtet.
Bei den Schulen soll dieses Ziel gemäß den Beschlüssen des Aktionsprogramms "Weltklima in Not - Stuttgart handelt" bereits 2025 erreicht werden. Bis 2030 ist eine vollständige Belegung aller geeigneten städtischen Liegenschaften mit Photovoltaikanlagen vorgesehen.
Zusätzlich ist das Amt für Umweltschutz in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Stuttgart derzeit dabei, Photovoltaik-Potenziale auf Verkehrs- und Freiflächen zu prüfen und umzusetzen, beispielsweise werden derzeit Photovoltaikanlagen an der Lärmschutzwand der B10/B27 bei Zuffenhausen angebracht.
Bäume auf dem Marktplatz
Die Neugestaltung des Marktplatzes hat es gezeigt, dass die mobilen Baumkübel keine Dauerlösung sein können. Der Effekt für Verschattung und Begrünung ist nur begrenzt und das optische Ergebnis mit dauernd beklebten und besprühten Pflanzkästen nicht befriedigend für eine neue Platzgestaltung. Der Gemeinderat sollte eine Nachbesserung mit 5-6 fest gepflanzten Bäume auf der Ost- oder Nordseite beauftragen. Außerhalb des Bunkers ist das möglich und bie den Bauarbeiten hat man gesehen, daß dort nicht durchweg Kabel verlaufen. Nicht nur städtische Klimatologen, auch die Deutsche Umwelthilfe hat dazu geraten.
Bei der Planung zur Umgestaltung des Marktplatzes wurde geprüft, ob erdangebundene Bäume auf dem Marktplatz möglich sind. Ein Baumquartier sollte mindestens einen rund 12 m³ großen Wurzelwuchsbereich mit Pflanzsubstrat erhalten, damit der Baum nachhaltig gedeihen kann. Diese Anforderung kann auf dem Marktplatz im Allgemeinen und speziell im Bereich rund um den unterirdischen Bunker, bei dem auch eine Vielzahl an Leitungen/Schächten liegen, nicht für erdangebundene Bäume zur Verfügung gestellt werden. Außerhalb der Leitungs- /Schachtbereiche sind die Flucht- und Rettungswege der angrenzenden Gebäude, die auch während Veranstaltungen auf der Platzfläche von Möblierung und Bäumen frei gestellt sein müssen, zu berücksichtigen. Zudem verlaufen entlang der Gebäude Feuerwehrgassen.
Der Bezirksbeirat Mitte unterstützt diesen Vorschlag und das Votum der Bürgerschaft.
Stuttgart braucht viel mehr Grün! Bäume (auch Obstbäume), Hecken Grünflächen pflanzen/anlegen
Stuttgart wird im Sommer unerträglich heiß. Deshalb braucht die Stadt weitaus mehr Grünflächen als bisher. Flächen entsiegeln: z.B. Parkplätze entsiegeln und mit Rasensteinen pflastern und mit Bäumen säumen, genauso kleine Sträßchen oder Wege mit Rasensteinen pflastern, Hinterhöfe begrünen, Bäume und Hecken an allen Orten pflanzen, wo dies möglich ist, auch an Straßenrändern, auf Plätzen...
Die Folgen des Klimawandels sind in Stuttgart deutlich zu spüren. Die Stadtverwaltung teilt die Auffassung, dass Stuttgart mehr und vielfältiges Grün benötigt. Es wurde daher ein Katalog an Maßnahmen und Programmen zusammengestellt, die im öffentlichen wie auch im privaten Bereich die Anlage und den Ausbau von Grünstrukturen zum Ziel haben und fördern (https://www.stuttgart.de/leben/umwelt/klima/klimastrategie/klima-aktions...). Zudem wird auch im Zuge von Verkehrsplanungen der Grün- und Baumanteil erhöht sowie in Sanierungsgebieten eine grüne Umgestaltung angestrebt.
Obstbäume im Innenstadtbereich würden einen erhöhten Pflegeaufwand bedeuten, was beim Unterhalt nicht zu bewältigen ist. Grundsätzlich könnte man aber auch über Konzepte nachdenken, die Obstbäume im städtischen Bereich ermöglichen.
Im privaten Bereich wird die Bürgerschaft unterstützt, selbst aktiv zu werden und ihr Umfeld ökologisch und nachhaltig aufzuwerten. Hierzu stehen die Förderprogramme Urbane Gärten und Stuttgarter Grünprogramm mit Beratung und finanziellen Zuschüssen zur Verfügung.
Das Förderprogramm Urbane Gärten gewährt Initiativen ab drei Personen Fördermittel, um Gemeinschaftsgärten anzulegen sowie diese längerfristig zu betreiben und zu erhalten. So können öde Hinterhöfe, Brachflächen, private wie auch zum Teil öffentliche Flächen (mit Genehmigung) mit Gemüse, Kräutern, (Beeren-)sträuchern, Obstbäumen und insektenfreundlichen Blühpflanzen, je nach Größe und Möglichkeiten der Flächen bereichert und belebt werden. Immer mit dem Ziel einen ökologischen, klimatischen und sozialen Mehrwert zu schaffen.
Wer plant, seine Fassade oder sein Dach zu begrünen, den Hof, die Zufahrt oder weitere Verkehrsflächen auf seinem Grundstück zu entsiegeln und grüner umzugestalten, kann für jede der genannten Maßnahmen eine anteilige Förderung über das Stuttgarter Grünprogramm erhalten. Auch die Anlage von artenreichen Blühflächen wird unterstützt. Je nach Lage im Stadtgebiet übernimmt die Stadt bis zu 70 % der Kosten. Neben den positiven Effekten für das Mikroklima können hier grüne Oasen entstehen, die ein wohltuendes Ambiente schaffen und einen erholsamen Aufenthalt im Freien ermöglichen.
Nähere Informationen zu den Förderprogrammen wie Flyer, Anträge und Richtlinien sowie Kontaktmöglichkeiten sind unter dem Link www.stuttgart.de/gruenprogramm abrufbar. Eine intensivere Begrünung der Stadt wird dadurch sukzessive umgesetzt.
Digitale Terminvergabe bei Ämtern/Behörden
Nachdem meine Frau vor einem Jahr, im Februar 2022 ihren Antrag für eine Niederlassungserlaubnis bei der Ausländerbehörde in Stuttgart-Mitte gestellt hat, hatte sie bis Januar 2023 keine Antwort bekommen.
Telefonisch über die Buchstaben-Stellen einen Termin zu vereinbaren war jedoch unmöglich, da niemand ans Telefon geht und am Service Point vor Ort kann einem nach 2 Std. Wartezeit - früh morgens, bevor das Amt überhaupt öffnet - auch nicht weitergeholfen werden, da zu wenig Tickets pro Tag vergeben werden.
Wir sind beide zu 100% arbeitstätig und können es uns nicht erlauben, stundenlang ohne Erfolg in der Telefon-Warteschleife oder vor dem Amt zu verbringen. Dies ist nicht nur nervenaufreibend sondern meine Frau und teilweise auch ich, genauso wie wahrscheinlich auch hunderte anderer Menschen verlieren hierdurch wertvolle Arbeitszeit, während in Deutschland dringend Fachkräfte gesucht werden.
Ich bitte daher dringend darum, zumindest eine digitale Terminvorgaben einzuführen, um diese Situation im Stuttgarter Verwaltungssystem endlich zu verbessern.
Zudem sollte ein Weg gefunden werden mehr Personal für die Ämter bereitzustellen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart hat den Bedarf seiner Bürgerinnen und Bürger an einer verbindlichen Terminvereinbarung zur Erledigung ihrer Anliegen erkannt.
Bereits heute wird in mehreren Verwaltungseinheiten, unter anderem in verschiedenen Bürgerbüros, eine Online Terminvergabe angeboten. Dieses Angebot wird kontinuierlich ausgebaut.
In der Ausländerbehörde wird die Stadt in der zweiten Jahreshälfte 2023 mit einem ersten Angebot zur Terminvereinbarung starten und somit die Situation entspannen. Ein weiterer schrittweiser Ausbau des Angebots (auch in anderen Behörden) ist angedacht und wird kontinuierlich vorangetrieben.
Bürgerbüro Service verbessern
Das Serviceangebot des Bürgerbüro soll deutlich ausgebaut werden. dies gilt auch für die Öffnungszeiten. Gerne auch in hybriden Modelle. Anträge online/ Schnellabholung ohne große Wartezeiten vor Ort. Ziel: Gang zu anderen städtischen Anlaufstellen überflüssig machen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart bietet in der Folge des Onlinezugangsgesetzes bereits zahlreiche Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale digital an.
Um die Besucherstromsteuerung vor Ort bestmöglich zu optimieren, wurde das Online-Monitoring zum Besucheraufkommen - sogenannte Echtzeitampel - mit Wartezeiten auf www.stuttgart.de live geschaltet. Hierdurch können die Kunden die Wartesituation bei den Bürgerbüros in Echtzeit abrufen und somit Wartezeiten verringern. Darüber hinaus werden in den Bürgerbüros vor Ort mittels Servicepersonal Kundenströme für Kurzkontakte wie zum Beispiel die Abholung bereits fertiggestellter Dokumente gesteuert, so dass lange Wartezeiten hierfür entfallen.
Die Einführung weiterer Serviceverbesserung wie beispielsweise Selbstbedienungsterminals befinden sich bereits in der pilothaften Umsetzung. Die Einführung einer Videoberatung und Abholterminals befindet sich derzeit in der Prüfung.
Finanzielle Absicherung der Stadtteil- und Familienzentren
Die Stadtteil- und Familienzentren – Kurzform SFZ – werden seit 2002 mit einer Regelförderung der Stadt Stuttgart unterstützt, gestaffelt nach Öffnungszeiten und Umfang des Angebotes.
Die SFZ´s arbeiten mit dem Konzept der offenen Treffs und einem niedrigschwelligen Angebot für Familien und auch zum Teil für Senioren. Von 5 Zentren, die 2002 am Start waren, wurde das Konzept auch von großen Trägern aufgegriffen, so dass in derzeit 16 Stadtteilen solche familienfreundlichen Treffpunkte die Stadtlandschaft bereichern und nicht mehr weg zu denken sind.
Insbesondere nach der Corona-Pandemie sind die Bedarfe der Familien um ein Vielfaches gestiegen und die Arbeit vor Ort wichtiger denn je. Gestiegen sind jedoch auch die Kosten, sowohl durch die Erhöhung des Mindestlohns als auch der Lebensmittelkosten und Energiekosten. Diese Differenz können die SFZ´s nicht mit Eigenmitteln und Spenden auffangen.
Die betriebswirtschaftliche Lösung, alle Angebote kostenpflichtig anzubieten, kann in Zeiten immer kleinerer Familienbudgets nicht die Lösung sein. Der Zugang zu den Angeboten und der Aufenthalt im Treffpunkt muss für alle Familien „Alt & Jung“ – unabhängig von Religion, Herkunft oder Familienform möglich sein.
Wir erwarten von der Stadt Stuttgart, dass die finanzielle Förderung im nächsten Doppelhaushalt 2024/2025 an dem Bedarf angepasst wird, damit die Familien auch weiterhin einen Platz haben und gut in Stuttgart aufgefangen werden können.
Die Stadtteil- und Familienzentren (SFZ), die Begegnungsstätten und die Stadtteilhäuser sind wichtige Orte der Begegnung und des Austausches. Sie bilden Vielfalt ab, ermöglichen Netzwerke, fördern gesellschaftliches Engagement, beugen Einsamkeit vor, informieren über Unterstützungsangebote und vieles mehr. Sie sind über Jahrzehnte zu einem zentralen Bestandteil der sozialen Infrastruktur in Stuttgart geworden.
Die Stadtteil- und Familienzentren (SFZ) zählen zur Jugendhilfe und gestalten ihre Arbeit auf der rechtlichen Grundlage des §16 SGB VIII (Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie). Die SFZ werden auf der Basis des kommunalen Rahmenkonzepts und der kommunalen Förderrichtlinien gefördert.
In einem ämterübergreifenden Entwicklungsprozess erarbeiteten das Jugendamt und das Sozialamt das 2019 beschlossene Rahmenkonzept und die Förderrichtlinien für „Stadtteilhäuser“, die den Stuttgarter Ansatz für Generationenhäuser kennzeichnen. Im Konzept der Stadtteilhäuser sollen die bestehenden Ansätze beziehungsweise Treffpunkte der Jugendhilfe (Stadtteil- und Familienzentren) und der Altenhilfe (Begegnungsstätten für Ältere) fachlich und räumlich zusammengeführt werden. Die Planungsabteilungen des Jugendamtes und des Sozialamtes begleiten die Träger der genannten Einrichtungen in diesem Entwicklungsprozess.
Die Verwaltung wird dem Gemeinderat für die anstehenden Haushaltsplanberatungen Vorschläge für die zukünftige Finanzierung der Stadtteil- und Familienzentren und der Stadtteilhäuser unterbreiten.
Sanierung der elektrischen Infrastruktur der Schulen für eine funktionierende IT
Für die Umsetzung der Medienentwicklungspläne (MEP) in den Schulen - diese regeln die IT-Beschaffungen und deren Verwendung im Unterricht - und damit verbundene Digitalisierung der Schulen ist eine belastbare und funktionierende Elektrik in den Schulgebäuden Voraussetzung. Oft können Geräte noch nicht eingesetzt werden, weil ihr Betrieb die Leitungen überlasten würde.
Wir fordern eine unmittelbare Sanierung der Elektrik der entsprechenden Schulgebäude - schnell und losgelöst von evtl. weiteren Sanierungsplänen, um die betreffenden Schulen digital nicht abzuhängen.
GEB Stuttgart
https://geb-stuttgart.de/
An vielen Stuttgarter Schulen besteht ein großer Instandhaltungs- und Modernisierungsstau, der sich auch auf die haustechnischen Gewerke erstreckt. Um diesen Stau abzubauen, hat der Gemeinderat ein großes Sanierungs- und Investitionsprogramm für die schulischen Liegenschaften beschlossen. Die Abarbeitung erstreckt sich auf Grund des Volumens (insgesamt über eine Milliarde Euro) über viele Jahre. Im Rahmen von Sanierungen und Neubauten wird grundsätzlich auch die Elektro- und Dateninfrastruktur auf den aktuellen technischen Stand gebracht.
Durch die Vielzahl an Neubau- und Sanierungsmaßnahmen an Stuttgarter Schulen ist es nicht zu vermeiden, dass Sanierungen oder Neubauten erst in einigen Jahren möglich sind. In diesen Fällen wird im Einzelfall geprüft, ob und inwieweit die vorhandene technische Infrastruktur (Strom, Daten) vorzeitig ausgebaut und erweitert werden kann. Hierbei sind jedoch stets die technischen und rechtlichen Vorgaben (Brandschutz, allgemeine technische und rechtliche Vorschriften) zu wahren.
Als Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen des DigitalPakts musste pro Schule ein Medienentwicklungsplan erstellt werden. Hierbei wurde auch der Bedarf für eine Ertüchtigung der elektrischen Leitungen zum Betrieb von in diesem Zusammenhang neu angeschafften Geräten erfasst. Daraus resultierend finden nun an fast allen Stuttgarter Schulen Elektroarbeiten statt.
Der DigitalPakt läuft noch bis Dezember 2024. Es wird angestrebt, bis dahin alle Maßnahmen zur Ertüchtigung der Elektroinfrastruktur an den Stuttgarter Schulen zu realisieren, damit diese für einen modernen, digital gestützten Unterrichtsalltag zur Verfügung steht.
Der Vermüllung des öffentlichen Raums entgegenwirken
Die Straßen und die Grünflächen sowie der Feuersee sind mehr und mehr geprägt durch weggeworfene Tüten, Zettel, Schnapsflaschen, Zigarettenkippen, Kronkorken etc. Daher sollte die Stadt mehr Mittel bereitstellen für
• Behälter für Zigarettenkippen (Anbringen von Kippster)
• Mülleimer an Gehwegen und Bankgruppen
• regelmäßiges Reinigen von Wurzelbeeten an Bäumen und auf dem Feuersee
• Infotafeln zum Umgang mit Müll, Folgen des Litterungs für Flora und Fauna, speziell am Feuersee
Der öffentliche Raum, wie zum Beispiel am Feuersee, wird durch die ins Freie verlegten Freizeitaktivitäten vor allem in den Abendstunden und am Wochenende sehr stark benutzt.
Mittlerweile ist in fast jeden Abfallbehälter ein Aschenbecher integriert. Die in Einzelfällen noch vorhandenen Abfallbehälter ohne Aschenbecher werden sukzessive ausgetauscht. Sollten zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten für Kippen erforderlich sein, so baut der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) zusätzliche Aschenbecher auf, die in der Handhabung und von der Optik her geeigneter, als die sogenannten Kippster sind.
Die Gleichung, dass mehr Mülleimer mehr Sauberkeit erzeugen, geht leider nicht auf. Diese Erfahrung machen gerade alle deutschen Großstädte. In Bezug auf die Anzahl und Leerung von Abfallkörben liegt Stuttgart über dem Durchschnitt der deutschen Großstädte. Ziel des AWS ist ein differenziertes Vorgehen, bei dem im Einzelfall auch neue Behälter aufgestellt werden. Im Regelfall wird jedoch das Volumen der einzelnen Behälter vergrößert. Zum Beispiel könnten 145 Müllhäuschen aus Metall, in die 240-Liter Abfalleimern integriert sind, aufgestellt werden. Bislang sind solche Müllhäuschen am Marienplatz, am Feuersee und am Kleinen Schlossplatz eingesetzt. Die Müllbehälter müssen auch geleert werden, wozu Personal und Fahrzeuge erforderlich sind.
Der AWS hat Anfang 2023 eine groß angelegte und wissenschaftlich begleitete Studie zum Thema Stadtsauberkeit in Auftrag gegeben. Aus den Ergebnissen, die für Ende des Jahres erwartet werden, sollen Ziele und Maßnahmen für eine künftig noch sauberere Stadt abgeleitet werden.
Der Bezirksbeirat West unterstützt diesen Vorschlag und wird, was die Vermüllung in Stuttgart-West betrifft, immer wieder mit verschiedenen Anträgen aktiv. Er befindet sich auch in Zusammenarbeit mit dem Jugendrat und anderen Initiativen, die sich diesbezüglich sehr engagieren.
24-Stunden-Ticket (Tagesticket) einführen
Ein Tag hat 24 Stunden und deshalb sollte auch das Tagesticket eine Gültigkeitsdauer von 24 Stunden haben. In anderen Städten ist dies schon längst Standard, nur noch nicht in Stuttgart, und die hohen Preis animieren nicht dazu vom PKW auf den ÖPNV umzusteigen.
Im VVS-Tarif wurde der Preis des TagesTickets zur Tarifreform am 1. April 2019 deutlich ermäßigt und wird seither in fünf Preisstufen angeboten. Der Preis beträgt exakt das doppelte des jeweiligen EinzelTickets (= Hin- und Rückfahrt). Bereits die dritte Fahrt ist damit für die Kunden kostenfrei. Damit wurde das TagesTicket bewusst als Basisangebot im Gelegenheitsverkehr positioniert. Für Fahrten in Stuttgart kostet das TagesTicket damit jetzt nur noch 5,50 Euro (beim Kauf über die SSB Move App) beziehungsweise 5,80 Euro (beim Kauf beim Automaten oder Busfahrer). Dies ist der günstigste Preis für ein TagesTicket unter allen Großstädten in Deutschland. In einzelnen Verkehrsverbünden gibt es zwar ein 24-Stunden-Ticket, das aber in der Regel deutlich teurer ist als das TagesTicket in Stuttgart. Die meisten Verkehrsverbünde bieten – wie der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) – nach wie vor ein TagesTicket an, dies ist auch die Empfehlung des Verbands deutscher Verkehrsunternehmen. Das TagesTicket im VVS gilt zudem bis 7:00 Uhr am Folgetag.
Ausblick: Mit Blick auf das Deutschland-Ticket, das zum 1. Mai 2023 eingeführt wurde, wird der VVS genau beobachten, wie sich die VVS-Bestandsangebote entwickeln werden. Voraussichtlich werden künftig Tickets des Gelegenheitsverkehrs (EinzelTickets, 4er-Tickets und TagesTickets) nicht mehr so stark nachgefragt werden, da aufgrund des günstigen Preises des Deutschland-Tickets (49 Euro pro Monat) bisherige Käufer dieser Tickets ins Deutschland-Ticket wechseln werden. In welchem Umfang dies passieren wird, muss man allerdings abwarten. Je nachdem wie stark die Wechselwirkungen sind, wird man prüfen, welche Tickets des Bestandsangebots bestehen bleiben, welche wegfallen und bei welchen (zum Beispiel TagesTickets) man Anpassungen (zum Beispiel Preis, Gültigkeit) oder gegebenenfalls Vereinheitlichungen mit anderen Verkehrsverbünden vornehmen sollte.
Neckar erlebbar machen "Stadt am Fluss"
Die oberen Neckarvororte Hedelfingen und Obertürkheim haben keinerlei Zugang zum Neckar.
Hier sollten am Neckar vorhandene Grünstreifen zugänglich und nutzbar gemacht werden,
so dass der Neckar für die Bewohner wieder als Fluss erlebbar wird.
Im Bereich zwischen der Otto Hirsch Brücke und der Schleusenbrücke gibt es bereits am Neckar einen eingewachsenen Fußweg.
Dieser Weg ist jedoch öffentlich nicht zugänglich. Durch ein, bis zum Neckarufer genehmigtes Bauwerke, wurde die Zugänglichkeit des Uferweges aus Richtung Schleusenbrücke abgeschnitten. Von Richtung Otto Hirsch Brücke gibt es keinen öffentlichen Zuweg.
Es gibt schon viele Ideen zur Umsetzung der Zugänglichkeit. In Workshops und bei Studienarbeiten wurden hier schon viele Lösungsansätze ausgearbeitet.
Wir bitten die Verwalten die Idee "Stadt am Fluss" weiter voran zu bringen und auch umzusetzten.
Themen davon sind Grünbrücke in Leichtbauweise, Treppenturm als Abgang zum Uferweg, Wassersteg zur Fortführung des Weges entlang der Uferbebauung.
Insbesondere die B10, der Hafen und die Gleistrassen stellen eine große Barriere dar und haben Hedelfingen und Obertürkheim vom Neckar scheinbar abgetrennt. Die im Bürgervorschlag formulierte Idee, den Zugang zum Fluss zu verbessern, ist auch bei der Stadtverwaltung ein gesetztes Ziel.
Die Landeshauptstadt hat 2017 mit dem "Erlebnisraum Neckar - ein Masterplan für Stuttgart als Stadt am Fluss" ein Handlungsprogramm aufgelegt, um entlang des Neckars Maßnahmen umzusetzen und damit für Freizeit und Erholung, aber auch für Natur und Landschaft gestalterische wie funktionale Verbesserungen herbeizuführen. Perspektivisch soll ein zusammenhängendes Freiraumsystem mit hoher Aufenthaltsqualität entlang des Flusses entstehen. Um dieses übergeordnete Projektziel Realität werden zu lassen, definiert der Masterplan Einzelprojekte am Neckar für einen Zeithorizont bis 2035 und skizziert für den Zeitraum nach 2035 weitere Projektideen und Visionen: Im Bereich Hedelfingen und Obertürkheim sind dies das Masterplan-Projekt „Grünes Band am alten Neckarlauf“ und die Projekt-Ideen "An der Schleuse Obertürkheim" und "Galerien der Industriekultur“ mit den Otto-Hirsch-Brücken. Mit dieser mittel- bis langfristigen zeitlichen Perspektive soll es möglich werden, im Zuge der Umsetzung auf veränderte Rahmenbedingungen und auf weitere Ideen und neue Chancen einzugehen. So soll auch aus Sicht der Verwaltung der Bereich entlang der Neckarufer zwischen Otto-Hirsch-Brücken und Hedelfinger Brücken in die Bearbeitung aufgenommen werden, um auf Basis der bereits vorliegenden Überlegungen, Chancen zur Umsetzung in Verhandlung mit den Flächeneigentümern auszuloten.
Die Erfahrungen in der Projektbearbeitung der letzten Jahre haben allerdings gezeigt, dass die Umsetzung der Projekte am Neckar komplex und langwierig ist. Bei den laufenden Projekten kommt es zu Verzögerungen, so dass mehr Zeit benötigt wird.
Auch wenn das im Vorschlag formulierte Anliegen von der Stadtverwaltung geteilt wird, sind die Planungen für die Uferabschnitte im Eigentum des Hafens und der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, zwischen den Otto-Hirsch-Brücken und Hedelfinger Brücken daher kurz- bis mittelfristig nicht umsetzbar. Sobald die derzeit laufenden Projekte abgeschlossen sind, kann die Priorisierung der weiteren Projekte am Neckar neu überdacht werden.
Der Bezirksbeirat Hedelfingen befürwortet diesen Bürgervorschlag einmütig und bittet die Verwaltung, die Vorschläge zu prüfen.
Öffentliche Trinkwasserbrunnen oder Wasserspender einrichten
In etlichen europäischen Städten befinden sich an zentralen Plätzen öffentliche Trinkwasserbrunnen. So lässt sich jedem Menschen Zugang zu Wasser ermöglichen und zugleich Plastikmüll vermeiden. Es gibt tolle Konzepte von z.B. einer holländischen Firma oder Designstudierende der Kunstakademie entwerfen unterschiedliche Modelle. Auch Flaschen sollten auffüllbar sein.
Derzeit betreibt die Stadt Stuttgart bereits 106 Trinkbrunnen im Stadtgebiet. Zur Brunnensaison 2023 gehen weitere drei neue Trinkwasserbrunnen am Schützenplatz (Stuttgart-Mitte), am Raitelsbergplatz (Stuttgart-Ost) und am Kelterplatz in Untertürkheim in Betrieb.
Vom Tiefbauamt wurde bereits ein Standard als „Stuttgarter Trinkbrunnen“ entwickelt, der die sehr strengen Hygienevorgaben für die Bereitstellung von Trinkwasser als Lebensmittel erfüllt. Mit dem Ziel kostenloses Trinkwasser zur Verfügung stellen zu können, ist der Brunnen für die Entnahme von Trinkwasser, zum Beispiel mit einer Trinkflasche konzipiert. Er ist barrierefrei zugänglich und auch mit einer Beschriftung in Blindenschrift versehen. Dieser Brunnentyp soll stadtweit, in einer hohen oder kleineren Variante, an dafür geeigneten Stellen aufgestellt werden.
Klimaschutz durch Baumpflanzungen
Immer wieder werden Bäume gefällt, manchmal weil sie krank oder abgestorben sind, zu oft auch für Bauprojekte und ähnliches. Stuttgarter Plätze sind klimatisch gesehen wahre "Hotspots" (Marktplatz, Marienplatz usw.), doch mit der Beschattung durch Bäume ist es nicht weit her. Umdenken ist nötig, zugunsten von Baumpflanzungen müssen andere Interessen hintan gestellt werden. Für jeden gefällten Baum sollen mindestens 3 Ersatzbäume gepflanzt werden. Eine solche Vorschrift muss Teil der Baumschutzsatzung werden, die noch immer nicht für die gesamte Stadt gültig ist.
Entsprechend der Baumschutzsatzung (§ 7 Abs. 1BSchS) besteht bei Eingriffen in die geschützten Baumbestände, die zu einer Bestandsminderung führen, die Verpflichtung zu einem ökologischen Ausgleich durch Pflanzung von Ersatzbäumen. Die Anzahl richtet sich nach dem Stammumfang und der Vitalität der zu entfernenden Bäume. Bis 100 cm Stammumfang ist ein Ersatzbaum, darüber hinaus je weitere angefangene 50 cm Stammumfang jeweils ein weiterer Ersatzbaum zu pflanzen. Diese Anzahl kann sich aufgrund der Vitalität der zu entfernenden Bäume gegebenenfalls noch verringern. Nach einschlägigen Gerichtsurteilen müssen Ersatzpflanzungen für den Antragsteller bestimmbar, angemessen und zumutbar sein.
Ist eine Ersatzpflanzung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich oder nicht zweckdienlich, ist für jeden als Ersatz zu pflanzenden Baum eine Ersatzzahlung zu leisten. Die Höhe der Ersatzzahlung richtet sich nach der Zone, in welcher der zu entfernende Baum steht. Diese beträgt in Zone 1 pauschal 9.700 Euro und in Zone 2 pauschal 8.200 Euro.
Die Baumschutzsatzung gilt derzeit nur in den Innenstadtbereichen und in Teilen von Bad Cannstatt. Der Gemeinderat hat die für die Ausweitung des Geltungsbereiches der Baumschutzsatzung erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen mit dem Beschluss zum Doppelhaushalt 2020/2021 zur Verfügung gestellt. Leider konnten noch nicht alle Stellen besetzt werden. Sobald dies erfolgt ist, soll neben der Aufarbeitung von Altfällen die Satzungsänderung zur Ausweitung des Geltungsbereiches auf das gesamte Stadtgebiet vorbereitet werden.
Neckar mehr nutzen
Den Neckar sollte man auch mehr nutzen, es ist schade das direkt am Neckar meistens Straßen oder Industrie ist. Es wäre schöner wenn man dort in Ruhe flanieren könnte und sich die verschiedenen Generationen dort treffen können und genug Platz für alle ist.
Den Neckar mehr zu nutzen, langfristig aufzuwerten und einen Ort für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen hat sich die Landeshauptstadt mit dem Masterplan "Erlebnis Raum Neckar" bereits zum Ziel gemacht. Aus einer Vielzahl einzelner Projekte soll im Laufe der Jahre ein zusammenhängendes Freiraumsystem entlang des Flusses entstehen. Von Uferpromenaden über Sitztreppen bis hin zum natürlichen Biotop soll eine diverse Bandbreite an Vorhaben umgesetzt werden, um Stuttgart zur Stadt am Fluss werden zu lassen.
In Stuttgart-Münster wurde bereits ein Wasserspielplatz am Neckar realisiert, die beiden Projekte Neckarterrassen und Tapach-Link sind derzeit im Bau. Mit dem Baubeginn des Projektes Lindenschulviertel in Untertürkheim wird in diesem Jahr ein weiterer wichtiger Schritt hin zur Umsetzung des Masterplanes umgesetzt. Weitere Vorhaben wie der Hechtkopf in Bad Cannstatt, die Auwiesen oder das Rosensteinufer direkt im Vorfeld der Wilhelma werden in den kommenden Jahren folgen. Um die Projektideen und Visionen für den Neckar in Stuttgart Wirklichkeit werden zu lassen, braucht es Zeit und Geduld. Zwischen Bundesstraßen oder Industriegebieten bietet die Uferkante oftmals nur wenig Raum für Umgestaltung und etliche zu berücksichtigende Belange machen jede Projektplanung zu einer komplexen Herausforderung. Neben der langfristigen baulichen Umgestaltung passiert heute dennoch schon einiges am, um und auf dem Fluss. Von einigen Rudervereinen, über unterschiedliche Initiativen wie der Neckarinsel bis hin zum Neckartalradweg wollen die Menschen an den Fluss. Der Masterplan Erlebnisraum Neckar setzt dieses Anliegen um. Einige Projekte sind bereits realisiert, weitere in Planung oder im Bau. Der Neckar wird wieder Stück für Stück zum Erholungsort für alle.
Mehr Radwege in der Innenstadt
In der Innenstadt kommt man mit dem Fahrrad teilweise schlecht voran.
Um mit dem Fahrrad vom Berliner Platz zum Hbf zu kommen, muss man auf der B27 oder der Kriegsbergstraße fahren, die beide für Radfahrer ungeeignet sind. Von der Staatsgalerie zum Hbf sind es nur ein paar Minuten, aber mit dem Fahrrad traut man sich nicht auf die B14. Auch Radwege parallel zur Königsstraße, sprich vom Hbf Richtung Das Gerber sind nicht vorhanden, alles Fußgängerzone.
In der Stadtmitte müsste man jedoch gut mit dem Fahrrad von A nach B kommen können, zum Einkaufen, zur Uni, etc.
Mehr Radwege, ob ein Streifen am Straßenrand oder komplette Fahrradstraßen, sind wirklich nötig in Stuttgart!
In der Theodor-Heuss-Straße werden in den kommenden Jahren beidseitig neue Radwege entstehen. Dadurch wird eine Verbindung von der Lautenschlager-/Bolzstraße bis zum Rotebühlplatz entstehen. Auch der Rotebühlplatz und die Verbindung in Richtung Stuttgart-West wird für den Radverkehr in der Zukunft attraktiver werden. Ebenso stehen für die Kriegsbergstraße Planungen für eine Radinfrastruktur ab dem Hegelplatz Richtung Hauptbahnhof an.
Grundsätzlich gibt es in Stuttgart das sogenannte Hauptradroutennetz, das nach und nach ausgebaut wird und wichtige Verbindungen innerhalb der Stadtmitte, aber auch in die anderen Stadtbezirke aufzeigt (https://www.stuttgart.de/leben/mobilitaet/fahrrad/radrouten.php). Ziel ist es, das Hauptradroutennetz bis 2035 auszubauen.
Der Bezirksbeirat Mitte unterstützt diesen Vorschlag und das Votum der Bürgerinnen und Bürger.
Trinkbrunnen in Bad Cannstatt erhalten / ausbauen
Bad Cannstatt hat nach Budapest das größte Mineralwasservorkommen Europas. Brunnen findet man in Bad Cannstatt an allen Ecken. Nicht alle sind Trinkbrunnen. Aber auch Mineralwasser sprudelt in Bad Cannstatt. Einige Quellen haben eine heilende Wirkung, darunter auch Sauerwasser, das jedoch nicht jedem schmeckt.
Die Vielfalt der Brunnen spiegelt die Reichhaltigkeit des Angebotes wider, die nicht nur Cannstatter*innen gerne nutzen. Allen gemeinsam ist, dass es sich um ein Naturprodukt handelt. Andere Städte bemühen sich Trinkbrunnen für den öffentlichen Bereich zu bauen – wir haben die Mineralbrunnen mit dem Naturprodukt direkt vor der Tür. Das ist schützenswert, muss aufgewertet werden und ist nachhaltig und umweltfreundlich!
Als Beispiel dient die Auquelle, sie liegt zwischen dem Neckardammweg und der Neckartalstraße an der linken Neckarseite. Nur wenige Meter oberhalb führt der Mühlsteg zum gegenüberliegenden Stadtbad Cannstatt.
Leider ist die Verglasung des Brunnens so trüb geworden und der Ort so vernachlässigt, dass man sich an diesem Ort mit doch hohem Potential nicht gerne aufhält.
Die AG Neckarvorstadt fände es wünschenswert, wenn sich mehr für die Erhaltung und Umgestaltung dieser Quellanlagen von Seitens der Stadt engagiert würde.
Auch die Infotafeln mit den Nährstoffangaben müssen in gewissen Abständen aktualisiert werden (Angaben aus 2010 sind nicht gerade aktuell und vertrauenswürdig).
Stuttgarts Mineralwasser ist nicht nur Schutzgut sondern städtisches Kulturerbe. Damit für die Stuttgarter Heilquellen eine nachhaltige Nutzung sichergestellt ist, gibt es seit 2002 ein ausgewiesenes Heilquellenschutzgebiet.
Das Tiefbauamt betreibt 13 Mineralbrunnen, die regelmäßig kontrolliert werden.
Eine Beprobung und Analyse des Quellwassers erfolgt turnusgemäß durch die Stuttgarter Bäder. Bei Änderungen in der Zusammensetzung der Wasserwerte müssen die Infotafeln erneuert werden. Die mineralische Zusammensetzung von natürlichem Mineralquellwasser aus großen Tiefen ändert sich über die Jahre kaum, daher sind die angegebenen Analysen weiterhin gültig.
Die Sanierung der Auquelle befindet sich in Vorbereitung. Um den Quellbehälter an der Auquelle zu reinigen, ist zuvor die Sanierung des Quellschachtes erforderlich. Hierzu sind weitere Untersuchungen und Maßnahmen notwendig. Der Abschluss der Sanierung steht aktuell noch nicht fest.
Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.
Wohnungsnot in Stuttgart: Stadt soll leerstehende Bürogebäude kaufen für Wohungen
Mehr Immobilien müssen in städtische Hand.
Heute las ich im Blättle Stuttgart West, dass im Westen tausende qm Büros leer stehen. Mein Vorschlag wäre: die Stadt kauft diese Gebäude und beauftragt eine Nutzungsänderung in bezahlbare Wohnungen.
Die Stadt kauft nur in Ausnahmefällen Bürogebäude von privat auf, entweder zur Eigennutzung beziehungsweise im Rahmen wichtiger städtebaulicher Entwicklungen.
Im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart stellt die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) lebenswerten und preisgünstigen Wohnraum bereit. Die SWSG hat derzeit circa 19.600 Wohnungen im Bestand. Sie ist damit das größte Wohnungsunternehmen in Baden-Württemberg mit einer im Branchenschnitt weit überdurchschnittlichen Investitionsquote in den Wohnungsbestand. Neben der Fertigstellung von über 1.800 neuen Wohnungen bis 2027 strebt die SWSG als Baustein der Klimastrategie die Modernisierung von mehr als 3.000 Wohnungen im gleichen Zeitraum an. Das Ziel ist die gebäudebezogene Schaffung der Voraussetzungen für Klimaneutralität bis 2035. Die Wachstumsstrategie der vergangenen Jahre wird demnach konsequent fortgesetzt. In den vergangenen acht Jahren hat das Unternehmen mehr als 2.200 neue Wohnungen gebaut. Der Bestand ist zwischen 2015 und 2022 von 17.889 auf 19.580 Wohnungen angewachsen. Insgesamt wurden über 900 Millionen Euro investiert.
Damit in diesen herausfordernden Zeiten solche Ziele erreicht werden können, wird die Landeshauptstadt Stuttgart als Gesellschafterin eine Eigenkapitalzuführung in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro bis 2025 vornehmen.
Die SWSG hat in den vergangenen Jahren durch Umnutzungen häufig neuen Wohnraum schaffen können. Sollten sich Ankaufsmöglichkeiten für Gewerbeobjekte bieten, die unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten eine Umnutzung in Wohnraum möglich erscheinen lassen, wird die SWSG derartige Angebote im Sinne des Unternehmensauftrages intensiv prüfen.
Im Bereich der Büro- und Dienstleistungsgebäude sind Eigentümerstrukturen vorhanden, die man als sehr heterogen bezeichnen kann: von privaten Einzelpersonen bis zum Investor ist die Bandbreite groß, verbunden mit unterschiedlichen Interessen, Intensionen und Zielvorstellungen. Diese sehr unterschiedlichen Interessensgruppen anzusprechen, wäre für die Stadt mit einem enormen Aufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen würde. In Fällen, in denen sich die Stadt in direkten Austausch mit einem Eigentümer befindet, werden auch städtische Interessen ausgelotet. Ein möglicher Kauf kann in Einzelfällen durchaus eine Option sein. Es ist aber nicht Aufgabe der Kommune, in das wirtschaftliche Geschehen der Immobilienbranche einzugreifen, indem sie Immobilien kauft, für die sie hinsichtlich ihren originären gemeindlichen Aufgaben keine Verwendung findet.
Es ist schwer vermittelbar, dass zum Teil Leerstand von Büro- und Gewebeflächen herrscht, auf der anderen Seite dringend Flächen für den Wohnungsbau benötigt werden. Mit ein Grund sind die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen: Im Gegensatz zum Wohnungsbau, bei dem das Zweckentfremdungsverbot Möglichkeiten für Kommunen bereitstellt, um gegen Leerstand oder Zweckentfremdung vorzugehen, existiert dieses Instrument im gewerblichen Bereich nicht. Eine Nutzungsänderung von leerstehenden Büroflächen in Gewerbegebieten zu Wohnnutzung ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig.
Der Bezirksbeirat West unterstützt die Forderung nach bezahlbarem Wohnraum im Westen und spricht sich gegen den Leerstand aus. Die Stadt sollte durch den Zukauf von leerstehendem Wohnraum den Wohnungsbestand der SWSG erhöhen. Sei es durch den Umbau von Büroflächen oder den Kauf von Wohnungen. Jedoch hält der Bezirksbeirat die Struktur des Westens als überwiegendes Mischgebiet ebenfalls für sinnvoll. Dieser Vorschlag habe eine hohe Dringlichkeit.
Sporthallen umgehend sanieren und Bestand erweitern
Schulsport ist ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts an unseren Schulen und dient der Orientierung zu Sportarten und der Gesunderhaltung der Schüler:innen. Für viele Schüler:innen ist Schulsport zudem ein wichtiger Ausgleich zum Unterrichtsalltag im Klassenzimmer.
Die vorhandenen Kapazitäten und die Qualität der Sporthallen und Sportplätze unserer Schulen muss unbedingt umgehend verbessert, erweitert oder erneuert werden, um so einen guten Sportunterricht an den Schulen zu gewährleisten. Hierdurch wird die physische und psychische Gesundheit der Schüler:innen unterstützt.
GEB Stuttgart
https://geb-stuttgart.de/
Die Stadtverwaltung sieht ebenfalls die Notwendigkeit der Sanierung beziehungsweise Erneuerung der städtischen Schulsportanlagen. Deshalb erfolgte mit Unterstützung durch einen externen Gutachter eine Erhebung der Bedarfe. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat zum Abbau des Sanierungs- und Investitionsstaus von städtischen Gebäuden, inklusive Sporthallen und –plätzen ein Sanierungs- und Investitionsprogramm beschlossen. Dadurch erfolgt sukzessive die Erstellung fehlender schulischer Räumlichkeiten sowie der Abbau von Sanierungsbedarfen.
In den alle zwei Jahre stattfindenden Haushaltsberatungen entscheidet der Gemeinderat dann über die konkret umsetzbaren Projekte. Bei der Entscheidung über den Ablauf der beiden Maßnahmenprogramme (Sanierung, Neubau) muss stets der zeitliche Aspekt mitberücksichtigt werden. Meist handelt es sich um bauliche Maßnahmen die im laufenden Betrieb der Schulen und Schulsportanlagen stattfinden müssen. Deshalb muss die Bauzeit so geplant und organisiert sein, dass ein bildungsplankonformer Unterricht möglich ist.
Stadtbäume auf Pariser-Platz und Kleiner Schlossplatz
Straßen- und Stadtbäume kühlen ihre Umgebung, spenden Schatten, binden Staub und sorgen für ein gutes Regenwassermanagement. Darüber hinaus beleben sie Orte, indem sie Raum zum Verweilen schaffen und Aufenthaltsqualität steigern. Sowohl im Europaviertel am Pariser Platz als auch auf dem Kleinen Schlossplatz könnten durch dauerhaft eingepflanzte Stadtbäume, ggf. ergänzt um Sitzgelegenheiten, Begegnungsräume für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. In Zukunft werden Extremwetterereignisse, u.a. Starkregenereignisse, wahrscheinlicher. Fest installierte Bäume (keine Sträucher in mobilen Boxen) und die dafür notwendige Teil-Entsiegelung der großen Flächen am Pariser Platz und am Kleinen Schlossplatz können einen wichtigen Beitrag zur Klimaresilienz leisten, indem sie schwammartig Wasser aufnehmen und Überschwemmungen verhindern. Außerdem werden so die bis dato kaum genutzten Flächen auch für das gesellschaftliche Miteinander interessanter.
Der Pariser Platz ist "der" universell nutzbare Platz im Europaviertel. Der tieferliegende Teil wurde mit möglichst geringem Gefälle geplant, um Zelte, Märkte und vieles andere aufbauen zu können. Temporär geplant waren unter anderem auch schon ein Heißluftballonstandort und ein Riesenrad. Die Treppenanlage, die den flachen Teil einrahmt, ist entsprechend einem Amphitheater mit Sitzmöglichkeiten auf den Stufen angelegt. Die Randbereiche wurden mit weiterer Sitzmöblierung und Baumbeeten gestaltet. Im Bereich des Pariser Platzes stehen sieben Bäume in der Warschauer- und Osloer Straße. Auf diesem Platz standen Zelte für das Jazz-Open und es sind Ösen verbaut, damit ein Zirkuszelt aufgebaut werden kann. Gerade im Hinblick auf die weitere Stadtentwicklung sollte ein Platz nördlich des Hauptbahnhof für solche Nutzungen zur Verfügung stehen. Es ist sicher sinnvoll alle weiteren Plätze im Europaviertel (A2-Gebiet), welche in den nächsten Jahren gebaut werden, weniger zu versiegeln und intensiver zu begrünen. Große Teile des Kleinen Schlossplatzes sind unterbaut und eignen sich nicht für erdgebundene Baumstandorte. Auf einem kleinen Bereich vor der BW Bank wären Bäume eventuell möglich, dieser Standort wird vertieft geprüft. Die Plätze dienen funktionellen Zwecken, eine zusäzliche Begrünung ist nicht sinnvoll.
Der Bezirksbeirat Mitte unterstützt diesen Vorschlag und das Votum der Bürgerinnen und Bürger.
Böllerverbot im gesamten Stadtgebiet
Neben der Vermeidung gesundheitlicher Gefahren (Unfälle, Feinstaub, Lärm, Brände) spart die Stadt die immensen Reinigungskosten.
Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist anlässlich des Jahreswechsels am 31. Dezember und 1. Januar bundesgesetzlich erlaubt. Nur in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern hat der Gesetzgeber Feuerwerk verboten.
Durch örtliche Regelungen kann Feuerwerk lediglich in Einzelfällen verboten werden, wenn dies aufgrund der Nähe zu Gebäuden und Anlagen mit erhöhter Brandgefahr oder dichter Bebauung erforderlich wird. Bei historischen Altstädten mit einer entsprechenden Anzahl an Fachwerkhäusern (wie zum Beispiel in Tübingen, Esslingen oder Konstanz) könnte dies beispielsweise der Fall sein. Im Stadtgebiet Stuttgart liegen die Voraussetzungen für ein örtliches Verbot nach diesem Maßstab nicht vor.
Das Feuerwerksverbot, dass die Stadtverwaltung anlässlich der Silvesterveranstaltung auf dem Schlossplatz für den Schlossplatz und die umliegenden Straßen erlassen hatte, diente dazu die Veranstaltung beziehungsweise die Besucher der Veranstaltung zu schützen. Ein generelles Feuerwerksverbot für das gesamte Stadtgebiet ist jedoch nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich.
Mehr Flora und Fauna in der City. Bäume bewässern
- junge Bäume z.B. in der Johannesstraße und auf der Karlshöhe deutlich mehr wässern und auf genügend Versorgung in trockenen Sommerwochen kontrollieren, evtl. Wassersäcke anbringen
- mit Grasschnitt die Baumscheiben mulchen, um die Feuchtigkeit und das Bodenleben zu erhalten
- Baumpatenschaften bewerben in Haushalten und in Schulen, Kitas, Seniorenheimen, Jugendhäuser
- den Rückschnitt von Büschen und Hecken sensibler und schonender angehen, nicht bis auf den Stock herunter schneiden
- Efeuhecken an öffentlichen Plätzen für Sperlinge erhalten bzw. neu gestalten
- auf Plätzen wie Marienplatz und Rathausvorplatz Bäume pflanzen
- auf asphaltierten Kreuzungen wie in der Tübinger Straße/Christophstraße in der Mitte Bäume/Büsche pflanzen
- Trinkwasserstellen für Vögel errichten bzw. die Brunnen von Müll regelmäßig befreien (Haltestelle Rotebühlplatz, Ausgang Königstraße)
Baumpflanzungen im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart werden von qualifizierten Fachunternehmen des Garten- und Landschaftsbaus durchgeführt. Hierbei sind Baum und Baumquartier zu pflegen, etwaige Mängel zu beseitigen sowie 15 Wässerungsgänge mit je 150 Litern Wasser durchzuführen. Diese Arbeiten sind von den beauftragten Firmen rechtzeitig anzukündigen und zu dokumentieren. Die korrekte Durchführung der Arbeiten wird von den fachkundigen Bauaufsehern und Ingenieuren der Landeshauptstadt Stuttgart kontrolliert.
Städtische Bäume werden überwiegend mit Gießfahrzeugen bewässert. Der Einsatz von Bewässerungssäcken erfolgt an Standorten, an welchen der Boden bindig beziehungsweise verdichtet ist und das Wasser nur langsam aufnehmen kann, oder auch an neu gepflanzten Bäumen, welche das Gießwasser - mangels Wurzelmasse - nur langsam aufnehmen können. Der Wurzelbereich neu gepflanzter Bäume wird regelmäßig mit einer verdunstungshemmenden und witterungsbeständigen Mulchschicht versehen.
Der Verein Pro Stuttgart fördert das ehrenamtliche Engagement durch die Vermittlung von Baumpatenschaften.
Ein Verjüngungsschnitt von Sträuchern erfolgt in wechselnden Teilabschnitten. Auf diese Weise verbleiben stets ausreichend Nist- und Nahrungshabitate für die lokale Vogel- und Insektenpopulation.
Pfand- und Mehrwegpflicht auf allen öffentlichen Veranstaltungen
Gastronomiebetriebe, die Essen und Getränke auf öffentlichen Veranstaltungen verkaufen, sollten ausnahmslos dazu verpflichtet werden, ihre Produkte nur noch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbehältnisse zur Verfügung stehen und die Mehrwegverpackung darf auch ansonsten nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als zuvor die Einwegverpackung. Es sollte Pflicht sein, die Mehrwegverpackung nur gegen ein Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe dann wieder ausgezahlt wird. Die Stadt Stuttgart sollte Gastronomiebetriebe und AnbieterInnen von Mehrwegverpackungen subventionieren, um den Übergang zu erleichtern und eine lückenlose Umsetzung gewährleisten zu können.
+++ Vorteile +++
- Reinigungs- und Entsorgungskosten werden gesenkt.
- KonsumentInnen können umweltschonend konsumieren.
- Das öffentliche Bild wird durch positiv geprägte Veranstaltungen nicht mehr durch herumliegenden Müll negativ beeinträchtigt. So werden Menschen nicht dazu verleitet, ihren Müll dazuzulegen (Broken Window Effect).
- Sauberkeit führt zu einem höheren Sicherheitsgefühl der BürgerInnen.
- Volle Abfalleimer auf Veranstaltungen trüben nicht mehr das Stadtbild.
- Ressourceneinsparung: Ressourcen werden zirkulär konsumiert (Kaufen, Konsumieren, Rückführen), nicht linear (Kaufen, Konsumieren, Wegwerfen). Die Einsparung von Einwegverpackungen ist ein lukrativer Mitnahmeeffekt zur Eindämmung der Klimakrise.
- Stuttgart kann so ein Aushängeschild für andere Städte werden.
- AnbieterInnen von Mehrwegbehältern können sich in der Gesellschaft etablieren.
Der angesprochene Punkt ist bereits gesetzlich geregelt. Die Pflicht zur Ausgabe von alternativen Mehrwegverpackungen bei der Ausgabe von Speisen und Getränken ergibt sich seit 01.01.2023 aus § 33 Verpackungsgesetz mit Erleichterungen für Kleinbetriebe nach § 34 Verpackungsgesetz (darunter dürften fast alle Imbissstände fallen). Zudem gibt es Beschränkungen nach § 3 der Einwegkunststoffverbotsverordnung (zum Beispiel für Plastikbesteck). Das gilt auch für Gaststätten.
Das Abfallrecht trifft keine Ermächtigung für die Landkreise oder Kommunen, hier generell eigene Regelungen zu treffen. Bei Veranstaltungen ist dies im Einzelfall nach entsprechender Interessensabwägung möglich. Davon wird auch Gebrauch gemacht.
Mehr Wasser in Stuttgart
Wasserspiele, begehbare Brunnen, künstliche Seen etc. Stuttgart braucht dringend zur Abkühlung und zum Wohlbefinden der Menschen mehr Wasser in der Stadt.
Die Landeshauptstadt Stuttgart betreibt bereits heute, auch im bundesweiten Vergleich, zahlreiche Trinkbrunnen, Brunnen und Wasserspiele im gesamten Stadtgebiet. Mehr als 250 Anlagen und Wasserspiele gibt es im Stadtgebiet zu entdecken. Aus einigen sprudelt Mineral‐ und Heilwasser, andere wurden rein zur Zierde für Gebäude und Parkanlagen erbaut. Erfahren Sie mehr über die Vielfalt der Stuttgarter Brunnen auf der städtischen Website unter https://www.stuttgart.de/leben/umwelt/wasser/brunnen.php .
Derzeit betreibt die Stadt Stuttgart bereits 106 Trinkbrunnen im Stadtgebiet. Mit dem „Aktionsprogramm Klimaschutz“ hat der Gemeinderat 2019 verschiedene Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Klimaschutzkonferenz von Paris beschlossen, unter anderem die Ausweitung der blauen Infrastruktur. Diese hat zum Ziel auf öffentlichen Plätzen und Spielplätzen im Stadtgebiet Stuttgart neue Brunnen, Wasserspiele und Trinkwasserspender zur Verbesserung der klimatischen Situation aufzustellen.
Mit Beginn der Brunnensaison im Mai 2023, werden drei neue Trinkwasserbrunnen am Schützenplatz (Stuttgart-Mitte), am Raitelsbergplatz (Stuttgart-Ost) und am Kelterplatz in Untertürkheim in Betrieb gehen. Weitere Brunnen sind bereits in Bau, ein Wasserspiel im Stuttgarter Westen befindet sich in Planung.
Der Bezirksbeirat Mitte unterstützt diesen Vorschlag und das Votum der Bürgerinnen und Bürger.
Finanzielle Förderung der Hortbetreuung durch Eltern-Kind-Gruppen erhalten
Die Einrichtungen der Eltern-Kind-Gruppen sind seit vielen Jahren ein Ort der qualitativ hochwertigen Schulkindbetreuung während der Grundschulzeit. Unsere Horte sind eine sinnvolle und pädagogisch kompetente Ergänzung zum Angebot an Ganz- und Halbtagsschulen.
Durch die Konzentration auf die Ganztagesgrundschule ist jedoch die weitere finanzielle Förderung der Horte durch die Stadt nur bis zum Schuljahr 2025/26 gesichert, was eine langfristige Planung nahezu unmöglich macht. In der Landeshauptstadt sollte es aber auch in Zukunft möglich sein, Kindern und Familien ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges und flexibles Betreuungsangebot jenseits der Ganztagesbetreuung an der Schule selbst zu bieten. Die Stadt würde durch eine unbefristete Förderung dem Anspruch an ein „kinderfreundliches Stuttgart“ gerecht und würde zeigen, dass sie Vielfalt und Individualität in Erziehung und Bildung tatsächlich ernst nimmt..
Eltern-Kind-Gruppen sind ein Ort für alle Familien, in dem ein gutes Aufwachsen ermöglicht wird:
- Sie bieten eine hochwertige pädagogische Betreuung, welche sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert.
- Die Eltern beteiligen sich in ehrenamtlicher Arbeit aktiv an der Ausgestaltung der Betreuung, zum Beispiel, indem sie das tägliche Mittagessen selbst kochen.
- Die Integration von Kindern und Familien mit Fluchterfahrung, Kindern mit Inklusionsbedarf, Berücksichtigung von Ernährungsbesonderheiten und vieles mehr, sind aufgrund der familiären Struktur der Horte gut möglich.
• Das Recht der Eltern, Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder mitzubestimmen, wird berücksichtigt.
Die Vielfalt der Angebote und Träger sowie das hohe Niveau der Bildung und Betreuung sind ein wichtiger Grundstein für die Zukunft unserer Kinder. Daher gilt es, das Potenzial der Horte als Lebens- und Bildungsort weiter zu nutzen. Unterstützen Sie die Möglichkeit, für jedes Kind auch weiterhin die geeignete Nachmittagsbetreuung wählen zu können.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.11.2020 wurde beschlossen, dass die Horte von Eltern-Kind-Gruppen ihre Hortplätze bis mindestens Schuljahr 2025/2026 belegen können, unabhängig davon, welche Betreuungsmöglichkeiten an der Schule des jeweiligen Kindes zur Verfügung stehen. Die Horte erhalten auch weiterhin die kommunalen Betriebszuschüsse nach den Fördergrundsätzen in der jeweils gültigen Fassung. Auf Grundlage dieses Beschlusses besteht derzeit aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf.
Insektenfreundliche Blühstreifen auf Friedhöfen einrichten
Unter Federführung des BUND und mit Förderung durch das Land werden auf dem Hauptfriedhof in Steinhaldenfeld insektenfreundliche Pflanzenbereiche angelegt. Dies könnte auf anderen Friedhöfen in kleinerem Umfang und kostengünstig auch erfolgen. Bei der Anlage könnten Kita’s und Schulen im Rahmen von Naturschutzprojekten beteiligt werden. Die Finanzierung könnte zudem aus den Bezirksbudgets erfolgen. Sowohl Friedhofsamt als auch Umweltamt haben Kompetenz, beratend zu unterstützen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt angesichts des Klimawandels und des Insektensterbens vermehrt auf insektenfreundliche Bepflanzungen, Blühstreifen sowie Blumenwiesen um. Auf den Flächen der Stuttgarter Friedhöfe wird darauf geachtet, dass insektenfördernde Bepflanzung nachgepflanzt werden. Hierzu zählen beispielsweise verschiedene Linden oder Kirschen als Bienentrachtpflanzen. Insektenfördernde Staudenbeete sind unter anderem auf den Flächen vom Hauptfriedhof, Friedhof Kaltental, Friedhof Heslach, Friedhof Möhringen und Ostfilderfriedhof entstanden. Auf die heimische Faune abgestimmte Blühstreifen mit heimischem Saatgut wurden auf den Flächen vom Dornhalden- und Hauptfriedhof angelegt. Weitere Blühstreifen sind auf den Flächen vom Neuen Friedhof Degerloch bis Juni 2023 vorgesehen.
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