Anwohnerparken neu regeln

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Stuttgart-West
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Parken
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Ausgabe
geändert weil: 
doppelt

* ggf. nur ein Parkausweis pro Haushalt
* kein Parkausweis bei existierender Garage
* kein Parkausweis für Fahrzeuge, die alle 14-Tage mal bewegt werden
* und so weiter
Nicht um zu gängeln, sondern um den knappen Raum möglichst vielen zugänglich zu machen
Bei Verteuerung der Ausweise könnte es kostenneutral gestaltet werden, bei gleichbleibenden Preis wäre es eine Ausgabe, da Ausweise wegfielen…

Kommentare

6 Kommentare lesen
Anwohnerparken wäre bei Deinen Vorschlag auch bei einem gleichbleibenden Preis (der hoffentlich so nicht bleibt!) kostenneutral, da die 30,70 € nur den Verwaltungsaufwand decken.
das mit dem einen Parkausweis pro Haushalt kann ich nachvollziehen und sehe auch einen gewissen Sinn dahinter. Wie soll aber überprüft werden ob sich jemand eine Grage angemietet hat? Genauswenig kann überprüft werden wie oft die Autos bewegt werden. Wie sollte hier also die Umsetzung aussehen?
Ein Anwohnerparkausweis wird auch heute schon nicht ausgestellt, wenn eine Garage existiert: "Wenn Sie in einem Parkgebiet mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind und keine private Garage oder privaten Stellplatz besitzen (auch angemietet), können Sie einen Parkausweis beantragen. Der Parkausweis berechtigt Sie zum Parken in einem ausgewiesenen Gebiet. Sie können den Parkausweis bequem online beantragen." Quelle: Seite der Stadt Stuttgart
@Reiner55: leider kenne ich etliche Fälle, wo dies unterschrieben wurde und dennoch eine Garage existiert…und das sind sicher keine Einzelfälle….
@Vadi: stimmt, mit der Anmietung wird es schwierig zu überprüfen, aber man könnte mit den Eigentumsgaragen anfangen und die Ordnungswidrigkeit (bisher eher Kavaliersdelikt)bei Unterschrift trotz angemieteter Garage erhöhen….schwieriges The a, aber irgendwie muss dies anders organisiert und kontrolliert werden…
@aus dem Westen Zitat "Nicht um zu gängeln". Doch, genau das beabsichtigen Sie. Oder wie wollen Sie den Anwohnern erklären, daß sie jetzt umziehen oder ihren Job auf geben müssen, weil sie z.B. kein zweites Auto mehr parken dürfen? Mal ganz abgesehen von dem [Schimpfwort] , vor Ausstellung der Bewilligung nachweisen zu müssen, wie oft man sein Fz. bewegt (Zitat "kein Parkausweis für Fahrzeuge, die alle 14-Tage mal bewegt werden"