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Vor einigen Jahren wurde an den meisten Steigungsstrecken der Stadt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h eingeführt. Ein nachträglich erstelltes Gutachten hat den negativen Effekt dieser Regelung auf den Abgasausstoß festgestellt. Die Regelung erhöht den Schadstoffausstoß und auch den Feinstaubausstoß auf den Strecken. Der Gemeinderat wird aufgefordert die Verwaltung anzuweisen, die Geschwindigkeitsbegrenzung zurückzunehmen und auf allen Steigungsstrecken wieder eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h einzuführen, sofern keine anderen verkehrstechnischen Gründe dagegen sprechen. Alternativ soll zumindest bergab die Begrenzung auf 40 km/h entfallen.
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