Dieser stellt den Ressourcenverbrauch der Stadt dar und enthält all ihre Erträge und Aufwendungen. Im Ergebnishaushalt sollen die Aufwendungen durch Erträge ausgeglichen sein. Dadurch wird sichergestellt, dass die verbrauchten Ressourcen in gleicher Höhe wieder erwirtschaftet werden und keine Generation für die Schulden der vorherigen aufkommen muss. Zu den Erträgen zählen beispielsweise Steuern, Gebühren, Zuweisungen, Mieten und Pachten sowie Bußgelder. Aufwendungen sind unter anderem die Gehälter für das Personal, Bauunterhaltungen, Abschreibungen und soziale Leistungen. Die tatsächlich stattfindenden Geldflüsse werden hier nicht abgebildet. Für diese Berechnung gibt es den → Finanzhaushalt.
Größte Positionen im Ergebnishaushalt
Die wichtigsten Erträge der Stadt sind die Steuern und allgemeinen Finanzzuweisungen – insbesondere Zuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) –, die das Land Baden-Württemberg an die Stadt zahlt. Dazu gehören beispielsweise die sogenannten Schlüsselzuweisungen. Sie gleichen die unterschiedlich hohen Steuereinnahmen der verschiedenen Gemeinden aus und sollen fehlende eigene Steuereinnahmen ersetzen.
Zu den Steuereinnahmen der Stadt gehören unter anderem die Grundsteuer, Gewerbesteuer sowie die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Die Stadt darf allerdings nicht alle Steuern behalten. Sie muss beispielsweise Teile als Gewerbesteuerumlage und als Finanzausgleichsumlage im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs an Bund und Land abführen.
Im Jahr 2023 wird die Stadt Stuttgart voraussichtlich mehr als 3,6 Milliarden Euro an Erträgen erwirtschaften. Es gibt allerdings wenig Möglichkeiten, diese Erträge zu erhöhen. Sie beschränken sich auf die Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer sowie die Gebühren und Entgelte, die die Stadt entsprechend anpassen kann. Gemeinsam machen sie rund 30 Prozent des gesamten Ertragsvolumens aus. Auch die städtischen Aufwendungen kann der Gemeinderat nur zu etwa einem Drittel selbst beeinflussen, weil ein großer Teil für Umlagen wie Gewerbesteuerumlage oder Finanzausgleichsumlage oder für gesetzliche Aufgaben und Leistungen, zum Beispiel im Sozialbereich, reserviert sind.
Auch die städtischen Aufwendungen kann der Gemeinderat nur zu etwa 30 Prozent selbst beeinflussen, weil ein großer Teil für Umlagen wie Gewerbesteuerumlage oder Finanzausgleichsumlage oder für gesetzliche Aufgaben und Leistungen, zum Beispiel im Sozialbereich, reserviert sind.
Geplante Erträge und Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2023
Erträge in 1.000 Euro (TEUR)
- Steuern, Abgaben1.436.182
TEUR
- Zuweisungen,
Zuwendungen1.624.821TEUR
- Sonstige
Transfererträge33.531TEUR
- Entgelte226.589
TEUR
- Kostenerstattungen, -umlagen131.515
TEUR
- Zinsen,
ähnliche Erträge 54.998TEUR
- Sonstige
ordentliche Erträge 107.265TEUR
- Gesamtsumme3.614.901
TEUR
Aufwendungen in 1.000 Euro (TEUR)
- Personalaufwand (mit Versorgung)881.208
TEUR
- Sach- und Dienstleistungen452.411
TEUR
- planmäßige Abschreibungen235.083
TEUR
- Zinsaufwendungen und Ähnliches5.556
TEUR
- Transfer-Aufwendungen:
- davon: - Soziale Leistungen 875.083
TEUR
- davon: - Gewerbe-
steuer- und
andere Umlagen470.710TEUR
- davon:
Zuweisungen,
Zuschüsse680.726TEUR
- Sonstige
ordentliche
Aufwendungen242.987TEUR
- Gesamtsumme3.843.764
TEUR