Lexikon städtischer Haushalt

Vielleicht interessiert es Sie, wie der städtische Haushalt funktioniert, in den die Vorschläge des Bürgerhaushalts münden? In diesem Kapitel erhalten Sie einige Informationen dazu.

Haushaltsplan

Viele private Haushalte führen ein Haushaltsbuch, in das sie ihre Einnahmen und Ausgaben notieren, um ihre Finanzen planen zu können. Nicht anders funktioniert der Haushalt der Stadt, nur mit viel mehr Posten. Und: Die Stadt muss ihren Haushalt im Voraus festlegen. Nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung sind die Kommunen verpflichtet, einen Haushaltsplan aufzustellen.

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Bewirtschaftung der finanziellen Mittel. Darin stehen die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen für alle kommunalen Aufgaben sowie die Investitionen und deren Finanzierung. Gemeinderat und Verwaltung müssen sich an diese Planung halten.

Dem Haushaltsplan sind eine ganze Reihe von Anlagen beigefügt. Dazu gehören unter anderem die Wirtschaftspläne der Stuttgarter Eigenbetriebe, wie zum Beispiel die Bäderbetriebe oder die Abfallwirtschaft. Ein weiterer Teil ist der Stellenplan. Er weist aus, wie viele Personalstellen in welchen Bereichen der Verwaltung notwendig sind, um die Aufgaben der Stadt zu erfüllen.

Doppelhaushalt

Die baden-württembergische Gemeinde­ordnung regelt, dass die Kommunen für jedes Jahr einen Haushaltsplan aufstellen müssen. Aber auch ein sogenannter Doppelhaushalt, der zwei Haushaltspläne zusammenfasst, ist erlaubt.

Einen Haushaltsplan für eine große Stadt wie Stuttgart zu erarbeiten, ist aufwendig. Alle städtischen Ämter sind daran beteiligt. Die Landeshauptstadt Stuttgart erstellt deshalb seit dem Jahr 2000 alle zwei Jahre einen Doppelhaushalt. Erträge, Aufwendungen und Investitionen werden damit gleich für zwei Haushaltsjahre geplant. Dies praktizieren mittlerweile viele große Städte in Deutschland so.

Haushaltsplanung

Für den Doppelhaushalt erarbeitet die Stadtkämmerei zusammen mit den Fachämtern und den Eigenbetrieben, wie Stuttgarter Bäder oder Abfallwirtschaft Stuttgart, zunächst einen Entwurf. Sie berechnet die voraussichtlichen Erträge und Aufwendungen für die laufenden Aufgaben und ermittelt den finanziellen Bedarf für die Investitionen. Der Oberbürgermeister und der Finanzbürgermeister legen diesen Entwurf im Herbst dem Gemeinderat vor, der den Vorschlag prüft. Die Fraktionen bringen in einer öffentlichen allgemeinen Aussprache eigene Anträge mit Wünschen und Prioritäten für die nächsten Jahre ein. In diesen Anträgen können sie auch Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt aufgreifen.

Im Herbst werden im Verwaltungsausschuss die Anträge und der ursprüngliche Haushaltsplanentwurf in erster und zweiter Lesung vorberaten. In diesen Sitzungen diskutieren die Gemeinderäte auch die aufgegriffenen Vorschläge aus dem Bürgerhaushalt. Im Dezember findet dann die dritte Lesung zum Haushalt im Gemeinderat statt. In dieser entscheiden die Stadträtinnen und Stadträte abschließend, was in den Haushalt aufgenommen wird und was nicht. Diese Sitzung ist öffentlich, das heißt, sie kann von den Bürgerinnen und Bürgern besucht werden. Den beschlossenen Haushaltsplan muss sich die Stadt vom Regierungspräsidium genehmigen lassen und ihn im Anschluss öffentlich auslegen.

Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben

Im Haushaltsplan werden alle Aufgaben berücksichtigt. Die Aufgaben, die die Landeshauptstadt Stuttgart finanzieren muss, sind – vereinfacht gesagt – in zwei Kategorien eingeteilt:

  • Pflichtaufgaben: Die Stadt Stuttgart muss Aufgaben erfüllen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. Zu den Aufgaben gehören zum Beispiel die öffentliche Ordnung und Sicherheit, die Abfallbeseitigung, das Melde‐ und Personenstandswesen oder der Bau und Unterhalt von Kindergärten und Schulen. Bund und Land weisen diese Aufgaben zu und entscheiden, welche Finanzmittel hierfür benötigt werden.
  • Freiwillige Aufgaben: Zu freiwilligen Aufgaben in Kommunen gehören vor allem Kultur und Sport. Die Stadt Stuttgart entscheidet allein nach ihrem ureigenen Bedarf, ob und wie sie diese Aufgaben erfüllt. Zum Beispiel in welchem Umfang sie Schwimmbäder bereitstellt, einen neuen Spielplatz baut, Bibliotheken einrichtet, Grünflächen anlegt oder Vereine für Sport und Kultur mit Zuschüssen unterstützt. 

Die rechtliche Unterscheidung in Pflichtaufgaben und freiwillige Aufgaben ist zwar aus dem Haushaltsplan nicht ersichtlich, sie spielt aber bei der Verteilung der Gelder, der sogenannten Veranschlagung, eine wichtige Rolle. Die Pflichtaufgaben haben Vorrang vor freiwilligen Aufgaben. Ob und welche freiwilligen Aufgaben erfüllt werden, entscheidet grundsätzlich der Gemeinderat. Hier hat die Stadt innerhalb ihrer finanziellen Möglichkeiten einen gewissen Spielraum, der vom Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen genutzt werden kann.

Steuern und Abgaben

Damit die Stadt Stuttgart ihre kommunalen Aufgaben finanzieren kann, darf sie hierfür im Rahmen Einnahmen festsetzen. Sie erhält für ihren Haushalt Einnahmen aus unterschiedlichsten Quellen. Zu den wichtigsten selbst erhobenen Abgaben zählen:

  • Steuern: Kommunen besitzen das Recht, die Steuersätze für die Gewerbesteuer und die Grundsteuer selbst festzulegen. Diese Steuern zählen zu den großen Einnahmequellen im kommunalen Haushalt. Zudem erhalten Kommunen unter anderem einen Anteil an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer, deren Anteil vom Bund festgelegt wird.
  • Gebühren: Zu den kommunalen Abgaben gehören auch Gebühren. Zum einen sind das Benutzungsgebühren für eine öffentlichen Einrichtung wie die Müllabfuhr, die Abwasserbeseitigung und die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Zum anderen sind es Verwaltungsgebühren etwa für die Erteilung von Bescheinigungen oder die Ausstellung eines Passes.
  • Beiträge: Diese Abgaben werden für die mögliche Nutzung einer öffentlichen Einrichtung erhoben – unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme. Beiträge fallen an zum Beispiel bei der Erschließung eines Baugebietes oder den Bau eines Kanalanschlusses.

Der kommunale Haushalt stützt sich neben den Steuern, Gebühren und Beiträgen auf Finanzzuweisungen durch den Bund und das Land sowie sonstige Einnahmen.

Aufbau Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist in Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt aufgeteilt und in sogenannte Teilhaushalte der verschiedenen Ämter aufgegliedert.