Vorschläge der Bürgerhaushalte 2011 bis 2021

Hier finden Sie die Vorschläge aus den bereits abgeschlossenen Bürgerhaushaltsverfahren sortiert nach Jahr und Platz. Die bestbewerteten Beiträge je Jahr stehen oben. Unter "Umfrage" sehen Sie die Ergebnisse einer Befragung zu den jeweiligen Bürgerhaushalten.

Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) zur Umsetzung der Vorschläge liegen vor für 2015 und 2017.

Die Verwaltung hat bei jedem Bürgerhaushalt die am besten bewerteten TOP Vorschläge geprüft und mit einer Stellungnahme versehen. Die so von der Verwaltung geprüften Vorschläge können über den Filter „geprüft“ ausgewertet werden.

2023

31 in 2023 | Lichtverschmutzung eindämmen

Lichtverschmutzung eindämmen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

978
weniger gut: -131
gut: 978
Meine Stimme: keine
Platz: 
31
in: 
2023

Die Sterne über Stuttgart verschwinden - immer mehr künstliche Beleuchtung durchdringt die Nacht. Über das Thema Lichtverschmutzung und ihre Folgen wird immer wieder berichtet, leider in Stuttgart bisher ohne Folgen.

Daher schlage ich vor,
- Werbebeleuchtung wie beleuchtete Werbetafeln, Firmenlogos, Monitore in Schaufenstern, digitale "city light boards" sowie
- Zierbeleuchtung , bei der Häuser, Kirchtürme, Fassaden und Brücken oder Bäume, Sträucher, Hecken, Gärten und Teiche mit hellem Licht in Szene gesetzt werden,
nachts stundenweise abzuschalten.

Der Vorschlag bezieht sich nicht auf Straßenbeleuchtung oder andere sicherheitsrelevante Arten von Licht. Es geht um Licht zu Dekorations- oder Werbezwecken, auf das man zumindest in den dunklen Stunden der Nacht verzichten könnte.

Diese Maßnahme würde der Energieeinsparung dienen, dem Schutz nachtaktiver Tiere, aber auch dem menschlichen Tag-Nacht-Rhythmus . Auch wenn ein ähnlicher Vorschlag von der Verwaltung 2015 mit der Begründung abgelehnt wurde, dass bereits genehmigte Leuchtreklame für zehn Jahre nicht verändert werden können, so könnte man jetzt eine Änderung auf den Weg bringen, die zumindest neu genehmigte leuchtende Elemente in dieser Hinsicht einschränkt. Langfristig könnte damit eine Reduzierung der Lichtverschmutzung erreicht werden

Links zum Thema Lichtverschmutzung:

https://www.merkur.de/deutschland/lichtverschmutzung-nimmt-zu-die-sterne...

https://www.ardalpha.de/wissen/umwelt/nachhaltigkeit/lichtverschmutzung-...

https://www.paten-der-nacht.de/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Unter der Federführung des Tiefbauamtes wird mit Mitwirkung des Arbeitskreises Stadtbeleuchtung derzeit ein neuer Masterplan Stadtbeleuchtung erarbeitet. Dabei spielt der Schutz der Nacht aus ökologischen Gründen (Energie und Artenschutz) eine bedeutende Rolle. Beim Amt für Umweltschutz wurde eine 0,25 Stelle für die fachliche Beurteilung der künftigen Bearbeitung von Beleuchtungsanträgen sowie für die Bearbeitung von Verstößen geschaffen.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Aufgrund des gravierenden Rückgangs der Insektenvorkommen wurden die gesetzlichen Regelungen zur Lichtvermeidung in den vergangenen Jahren weiter verschärft. Unter anderem sind nach § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg Fassadenbeleuchtungen baulicher Anlagen zwischen April und September vollständig sowie von Oktober bis März zwischen 22 und 6 Uhr untersagt. Für jede Fassadenbeleuchtung (auch für bereits bestehende) ist bei der unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung einzuholen. Ausnahmen werden nur bei Vorliegen wichtiger Gründe erteilt, zum Beispiel für historisch bedeutsame Gebäude. Zudem müssen bestimmte Anforderungen an den Stand der Technik für insektenfreundliche Beleuchtungen eingehalten und die Anlagen gegebenenfalls umgerüstet werden.

Beleuchtete Werbeanlagen sind außerhalb des bebauten Innenbereichs bereits weitgehend untersagt. Mit den neuen Vorgaben des § 41a Bundesnaturschutzgesetz sind beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlangen technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und so zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind. Diese Regelungen treten in Kraft, nachdem in einer Rechtsverordnung unter anderem Grenzwerte für Lichtimmissionen sowie technische und konstruktive Anforderungen zum Schutz der Insektenfauna festgelegt wurden. Diese Verordnung wird noch in diesem Jahr erwartet.

Die weiterhin stark zunehmende private Zierbeleuchtung zum Beispiel in Hausgärten aber auch von Schaufenstern von Betrieben etc. ist gesetzlich jedoch nur in bestimmten Fällen erfasst. Das Amt für Umweltschutz strebt an, dass für die Stadt Stuttgart eine Satzung mit Vorgaben zur Beleuchtung und Lichtgestaltung erstellt wird, um diese Auswüchse von unnötiger Lichtverschmutzung zu vermeiden. Zudem ist es aus naturschutzfachlicher Sicht wichtig, bei zukünftigen Bebauungsplänen Festsetzungen zur (Nicht-)Beleuchtung aufzunehmen.

32 in 2023 | Mehr öffentliche Mülleimer in der Stadt

Mehr öffentliche Mülleimer in der Stadt

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Abfalleimer
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

977
weniger gut: -85
gut: 977
Meine Stimme: keine
Platz: 
32
in: 
2023

Mehr Mülleimer aufstellen für weniger Verschmutzung.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Über das Aufstellen zusätzlicher Mülleimer wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht diskutiert. Beraten wurde aber über die Schaffung von 8,5 Stellen, um bei der Abfallwirtschaft Stuttgart ein Überwachungsteam für illegale Müllablagerungen - sogenannte Waste-Watcher - einzurichten. Dieser Antrag fand jedoch keine Mehrheit im Gemeinderat. Um der Vermüllung des öffentlichen Raums entgegenzuwirken, wurde auch die Einführung einer Verpackungssteuer beantragt. Ob eine solche Steuer rechtlich zulässig ist, ist aktuell jedoch unklar. Gegen die Tübinger Verpackungssteuer wurde eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eigereicht. Daher ist offen, ob die Steuer auch von der nächsten Instanz als verfassungsgemäß angesehen wird. Daher fand keine Beschlussfassung über diesen Antrag statt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Gleichung, dass mehr Mülleimer mehr Sauberkeit erzeugen, geht leider nicht auf. Diese Erfahrung machen gerade alle deutschen Großstädte. In Bezug auf die Anzahl und Leerung von Abfallkörben liegt Stuttgart über dem Durchschnitt der deutschen Großstädte. Ziel des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) ist ein differenziertes Vorgehen, bei dem im Einzelfall auch neue Behälter aufgestellt werden. Im Regelfall wird jedoch das Volumen der einzelnen Behälter vergrößert. Zum Beispiel könnten 145 Müllhäuschen aus Metall, in die 240-Liter Abfalleimern integriert sind, aufgestellt werden. Bislang sind solche Müllhäuschen am Marienplatz, am Feuersee und am Kleinen Schlossplatz eingesetzt. Die Müllbehälter müssen auch geleert werden, wozu Personal und Fahrzeuge erforderlich sind.

Der AWS hat Anfang 2023 eine groß angelegte und wissenschaftlich begleitete Studie zum Thema Stadtsauberkeit in Auftrag gegeben. Aus den Ergebnissen, die für Ende des Jahres erwartet werden, sollen Ziele und Maßnahmen für eine künftig noch sauberere Stadt abgeleitet werden.

33 in 2023 | Die Kunst- und Kulturproduktionsstätte Wagenhalle funktioniert nur mit dauerhaften Außenflächen

Die Kunst- und Kulturproduktionsstätte Wagenhalle funktioniert nur mit dauerhaften Außenflächen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Nord
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

971
weniger gut: -107
gut: 971
Meine Stimme: keine
Platz: 
33
in: 
2023

Die Außenflächen rund um die sanierte Wagenhalle mit der Atelier-Wiese und der Container City sind ein wichtiger Ort für die Kunstproduktion, für Festivals und Veranstaltungen und ein beliebter Treffpunkt der Stadtgesellschaft. Auf diesen Flächen hat sich in den vergangenen Jahren ein kreativer und lebendiger Ort für innovative Kultur in Stuttgart entwickelt.
Leider sehen die aktuellen Bebauungspläne der Stadt für die nächsten Jahre abgesehen vom kleinen Innenhof, KEINE Außenflächen für den Kunstverein Wagenhalle mehr vor.
Ohne fest zugesicherte Außenflächen wird der Kunstverein in seiner Funktion als Impulsgeber für das Viertel und die Bürger:innen der Stadt, wie auch im Fortbestand als Produktionsstätte dauerhaft eingeschränkt.
Um Planungssicherheit zu haben, das Abwandern von wichtigen Kunstschaffenden zu vermeiden und die Funktion der Wagenhalle als Impulsgeber in der Stadt weiter zu gewährleisten, braucht es eine dauerhafte, dem Kunstverein zugehörige „Aurazone“ um die Wagenhalle und die Atelierhäuser.
Wir schlagen deshalb vor:
-vor den Toren der Wagenhalle eine 25 Meter breite, dauerhaft zum Kunstverein Wagenhalle zugehörende Aurazone einzurichten
-auf der bestehenden Grünfläche zwischen dem Atelierneubau und den Atelierhäusern des Kunstverein Wagenhalle sowie der zukünftigen Interimsoper eine dauerhaft dem Kunstverein zugehörende Aurazone einzurichten.
Nur so kann auch in der Zukunft der erfolgreiche Weiterbetrieb des Produktions- und Präsentationsortes für Kunst und Kultur gewährleistet werden und das Potenzial der Wagenhalle für die Entwicklung des neuen Stadtviertels wirksam werden.
Notiz: Der „Erhalt des Kulturschutzgebiets Wagenhalle“, also die Außenflächen der Wagenhalle wurden im letzten Bürgerhaushalt auf Platz 2 gewählt. Für den Kunstverein sind daraufhin jedoch keine Außenflächen eingeplant worden, stattdessen Ausweichflächen und Gelder für andere Player auf dem Kulturschutzgebiet.
www.kunstverein-wagenhalle.de/initiativen/buergerhaushalt/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In den Haushaltsplanberatungen wurde beschlossen, dass die institutionelle Förderung des Kunstvereins Wagenhalle e. V. um 60.000 Euro auf insgesamt 180.000 Euro pro Jahr erhöht werden soll. Außerdem wurden 30.000 Euro für eine Virtual-Reality-Experimente "City Container" beschlossen. Geplant ist die detailgetreue, dreidimensionale Digitalisierung der Container City bei den Wagenhallen, die mit Elementen und Erzählformen eines klassischen Dokumentarfilms verbunden wird. Ziel ist, die Container City auch nach dem Abbau dauerhaft virtuell zu erhalten. Ein Virtual-Reality-Dokumentarfilm "City Container" komprimiert das gesamte Areal des Kulturschutzgebiets an den Wagenhallen in einem einzelnen mobilen Container. In diesem dreidimensional gescannten Areal werden die Künstlerinnen und Künstler dokumentarisch in den jeweiligen Container-Ateliers via 360° Videoaufnahmen bei ihrem Schaffensprozess begleitet und ihre Arbeiten mittels einer interaktiven Plattform erfahrbar. Besuchende können sich im Container mithilfe einer VR-Brille frei bewegen, um diesen besonderen Ort eigenständig zu erkunden. Die Einrichtung einer "Aurazone" zwischen dem Atelierneubau und den Atelierhäusern des Kunstvereins Wagenhalle ist jedoch nicht möglich.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Kunstverein hat für die Dauer der Sanierungsarbeiten in den Wagenhallen die Außenbereichsflächen als Ersatz für die in den Wagenhallen liegenden Ateliers erhalten (sogenannte "Container City"). Der Pachtvertrag endete ein Jahr nach Übergabe der sanierten Atelierräume und Fertigstellung der mietereigenen Ausbauten im Oktober 2021. Vom Kunstverein werden diese Flächen weiter genutzt.

Der Rückbau der "Container City" soll bis Ende September 2023 erfolgen, um die Planung der Stadt zur städtebaulichen Entwicklung des Gebiets im Hinblick auf die Realisierung der „Maker City“ starten zu können. Dass die Nutzung der Außenbereichsflächen nicht von Dauer sein kann, war allen Beteiligten bewusst.

Die Planungen betreffend der den Wagenhallen vorgelagerten Fläche beruhen unter anderem auf dem Bestandsbebauungsplan Stuttgart 21, Teilgebiet C 1 (Stgt 151), Teilbereich Stgt 151.1, in der die Vorzone kleiner und mit Längsparkern und Baumpflanzungen ausgewiesen war. Im Vergleich dazu ist im aktuellen Bebauungsplanentwurf die vorgelagerte Fläche größer geworden, als zuvor rechtlich festgesetzt. Zudem entfallen nun die Baumstandorte und Längsparker vor der Halle. Die Rangierfläche scheint heute bereits auszureichen, was auch in etwa der geplanten und festgesetzten Aufteilung entspricht. Ferner könnte im Bedarfsfall zwischen den Baumpflanzungen am Wagenhallenplatz rangiert werden. Somit steht deutlich mehr Freiraum vor der Halle, als im ursprünglichen Bebauungsplan ausgewiesen.

Eine "Aurazone" ist aus mehreren Gründen nicht darstellbar. Auf der bestehenden Grünfläche zwischen dem Atelierneubau und den Atelierhäusern des Kunstvereins Wagenhalle sowie der zukünftigen Interimsoper ist die Ausweisung einer Aurazone nicht möglich. Diese bestehende Grünfläche muss als öffentliche Grünfläche - Parkanlage mit Wegen, Spielgeräten, Retention - ausgewiesen werden, um einer ausgeglichenen Flächenbilanz (Sicherung eines attraktiven Wohn- und Arbeitsumfeldes und zur Verbesserung des Mikroklimas) Rechnung tragen zu können. Für das Regenwasserbewirtschaftungskonzept und auch im Kontext der "Schwammstadt" ist die Schaffung von vielen kleinen Speicherräumen, wie eben der betreffenden Fläche, unabdingbar. Bespielbare Außenflächen werden zudem auf dem als Sondergebiet ausgewiesenen Wagenhallenplatz ermöglicht. Der Wagenhallenplatz fungiert hier als neue Mitte mit großer Freifläche und multicodierbare Experimentierfläche. Er grenzt direkt an die bestehenden, identitätsstiftenden Wagenhallen an. Der Platz soll eine hohe Flexibilität für Veranstaltungen, Kunst, Aufführungen, Improvisation, Kultur und Soziales bieten. Auf dem Wagenhallenplatz soll ausgestellt, gewerkelt und experimentiert werden können und der gesamten Stadtgesellschaft für Veranstaltungen offen stehen. Dem zukünftigen Wagenhallenplatz kommt darüber hinaus ein wichtige Zwischennutzung als Logistikflächen für den Baubetrieb des neuen Stadtquartiers „Maker City“ zu. Das schließt einen parallelen Betrieb als Veranstaltungsfläche aus, da die einzelnen Bausteine und Baublöcke in einem ähnlichen Zeitrahmen erstellt werden sollen und in der unmittelbaren Umgebung keine freien Flächen zur Verfügung stehen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Nord unterstützt den Vorschlag einstimmig.

34 in 2023 | Trennung von Fußgänger- und Radwegen am Neckar entlang

Trennung von Fußgänger- und Radwegen am Neckar entlang

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Radwege
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

969
weniger gut: -117
gut: 969
Meine Stimme: keine
Platz: 
34
in: 
2023

In den heißen Sommern in Stuttgart sind die schattigen Uferwege am Neckar in Cannstatt und weiter für uns ältere Mitbürger die schönsten Spazierwege, aber der übermäßige Fahrradverkehr lässt uns nur unter Gefahren (Abstand 10-15cm) im Gänsemarsch hintereinander gehen. Die Uferwege sollten verbreitert und klar getrennt werden! Das gilt für beide Neckarseiten, da z. B. eine Reservierung nur einer Flussseite für Fußgänger nicht funktionieren würde!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Dieser konkrete Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht diskutiert. Auf die Stärkung der Radinfrastruktur wurde in den Haushaltsberatungen jedoch besonderes Augenmerk gerichtet. Dies schlägt sich in einer deutlichen Erhöhung des Etats für Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auf über 21,6 Mio. Euro nieder. Die Stellen wurden im Jahr 2024 auf insgesamt 68 und auf 70 im Jahr 2025 erhöht.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Trennung des Fuß- und Radverkehrs entlang des Neckars ist in allen Neckarvororten ein wichtiges Ziel, um Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu verhindern. Im Bereich des Wasenufers und des Seilerwasens befinden sich konkrete Projekte hierzu in Planung. In anderen Abschnitten, wie im Bereich des Mühlgrüns ist eine Trennung durch Verbreiterung der Wege aus Platzgründen nicht möglich. Durch eine attraktivere Gestaltung der Überkinger- und Hofener Straße soll der Dammkronweg vom Radverkehr entlastet und Konflikte minimiert werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.

35 in 2023 | Grünkonzept für Stuttgart-Mitte

Grünkonzept für Stuttgart-Mitte

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Straßengestaltung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

954
weniger gut: -93
gut: 954
Meine Stimme: keine
Platz: 
35
in: 
2023

Durchgehendes Grünkonzept und intensive Bepflanzung von Stuttgart Mitte.
Stuttgart hat wunderschöne grüne Wohnvierteln in Halbhöhenlage und gerade im Kessel wo es umso nötiger wäre, der Überhitzung entgegenzuwirken, gibt es nur vereinzelt Bäume in der Straßengestaltung.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für mehr Stadtgrün und für die Pflege von Grünanlagen und Bäumen im gesamten Stadtgebiet steht ein jährliches Budget von ca. 11,8 Mio. Euro zur Verfügung. Für das Stuttgarter Grünprogramm und die Förderung von urbanen Gärten wurden im Doppelhaushalt 2024/2025 250.000 Euro pro Jahr und die Schaffung von 0,7 Stellen beschlossen. Das Stuttgarter Grünprogramm ermöglicht einen Beitrag für ein gesundes Stadtklima und trägt zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität im urbanen Raum bei. Mit der Förderung von gemeinschaftlichen Gärten entsteht unter anderem ein niederschwelliger Zugang zur sozialen und ökologischen Mitgestaltung der Stadt. Beschlossen wurde auch ein Hitzesofortprogramm mit insgesamt 2 Mio. Euro in 2024/2025 für eine hitzeresistente Gestaltung und Ausstattung von zehn Stadt- und Quartiersplätzen. Konkrete Maßnahmen und geeignete Plätze müssen zunächst geprüft werden. Die Verwaltung wird zudem auch in Zukunft wo möglich klimaangepasste Beläge verwenden und bei sämtlichen Erneuerungs-, Sanierung- und Umgestaltungsmaßnehmen prüfen, ob zusätzliche Baum- und Grünbeete sowie klimaangepasste Beläge (Sickerpflaster, usw.) eingebaut werden können.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen beauftragt derzeit für Stuttgart Mitte und Stuttgart Süd die Erarbeitung zweier Rahmenpläne zur Klimaanpassung (in Anlehnung an den bereits bestehenden Rahmenplan Talgrund West). Diese werden ebenfalls einen Baustein mit Bestandsaufnahme und Vorschlägen zur Entwicklung von Grünbeständen und freiräumlichen Belangen - das heißt ein Grün(vernetzungs)konzept - enthalten. Hierin sollen konkrete Vorschläge zu einer intensiveren Durchgrünung der Plangebiete enthalten sein, die nicht nur einer gestalterischen Aufwertung der Freiflächen dienen. Diese Vorschläge sollen insbesondere zu einer Verbesserung der stadtklimatologischen Situation führen und neue Standorte für die Pflanzung von Bäumen, die Aufwertung vorhandener Grünflächen sowie die Identifikation zusätzlicher Flächen für die Entsiegelung und Anlage von Pflanzflächen sowie Gebäudebegrünung aufzeigen. Da der Ausweisung neuer Baumstandorte oft verkehrliche Belange sowie Leitungen im Untergrund entgegenstehen, sind mögliche Konflikte bereits im Vorfeld zu prüfen. Die bisherige Erfahrung bei der Suche neuer Baumstandorte im Straßenraum zeigt allerdings, dass die genannten Konflikte insbesondere mit Leitungen eher die Regel sind. Deshalb müssen sowohl Alternativen zu sehr kostspieligen Verlegungen von Leitungen für neue Bäume als auch alternative Begrünungsformen gesucht werden.

Für die Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Innenhofbegrünung im privaten Bereich gibt es seit mehreren Jahren Fördergelder. Das seit 2018 bestehende Programm „Lebenswerte Innenstadt“ soll ebenfalls durch zusätzliche Begrünung von Teilräumen attraktivere, für alle auch bei Hitzetagen gut nutzbare Freiräume schaffen.

36 in 2023 | Foodsharing-Stadt Stuttgart umsetzen und voranbringen

Foodsharing-Stadt Stuttgart umsetzen und voranbringen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

952
weniger gut: -101
gut: 952
Meine Stimme: keine
Platz: 
36
in: 
2023

Stuttgart ist seit November 2022 foodsharing Stadt. Der Motivationserklärung sollen weitere Projekte folgen. Stuttgart soll Vorbild sein und die nötigen Stellen schaffen, um Lebensmittelverschwendung deutlich zu verringern.

- Unterstützung der ehrenamtlichen Initiativen bei Einrichtung von Abgabe- und Abholstellen für gerettete Lebensmittel v.a. in öffentlichen Gebäuden, Übernahme der Betriebskosten. Wo nicht möglich, unterstützt die Stadt logistisch und finanziell bei der Standortsuche. Ziel soll sein, dass kurz- bis mittelfristig in jedem Stadtbezirk, bis spätestens 2030 in jedem Stadtteil ein Fairteiler entsteht. Alle Stuttgarter*innen sollen Zugang zu geretteten Lebensmitteln bekommen. Die Fairteiler sollen öffentlich organisiert und beworben werden.
- Kampagne der Stadt, evtl. in Kooperation mit der städtischen Wirtschaftsförderung, die Einzelhandel, Gastronomie, Großmarkt, verarbeitende und erzeugende Betriebe für das Thema sensibilisiert. Information über Wege zur Vermeidung von Überproduktion, Abfallreduktion, Kooperation mit Tafelläden, Foodsharing-Initiativen oder das Verschenken an die Kundschaft („Goldene Tonne“)
- Der Umweltpreis 2024 wird unter das Motto „Lebensmittelverschwendung vermeiden ist aktiver Klimaschutz“ gestellt und richtet sich an alle Akteur*innen im LM-Bereich. Prämiert werden Engagement und innovative Ideen, die beim Umgang mit Lebensmitteln Überschüsse und Verderb vermeiden.
- Kooperation mit den Inis für mehr Bildungsangebote zum Thema LM-Verschwendung. Sowohl in Kindergärten und Schulen als auch Institutionen, die sich an sozial Benachteiligte richten.
- Unterstützung der Initiativen bei der Öffentlichkeitsarbeit für das Thema Lebensmittelrettung z.B. mit Aktionstagen; Einrichtung einer Webseite mit allen Stuttgarter Initiativen und Angeboten um Lebensmittelspenden, Foodsaver*innen und Ehrenamtliche zu gewinnen; Werbung für die Rettungsangebote bei städtischen Festen oder in städtischen Kantinen u.a.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen hat der Gemeinderat für die Haushaltsjahre 2024/2025 je 256.000 Euro für das Maßnahmenpaket „Klimafreundliche Ernährung“ bereitgestellt. Im Rahmen dieses Budgets sollen unter anderem auch entsprechende Maßnahmen zur Foodwaste-Vermeidung gefördert und begleitet werden. Zudem wurde der dauerhafte jährliche Zuschuss in Höhe von 90.000 Euro an das Foodsharing Café Raupe Immersatt am Hölderlinplatz im Stuttgarter Westen um eine Personalkostenförderung von 6.500 Euro erhöht.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Dezember 2022 beschloss der Gemeinderat die Unterzeichnung der Motivationserklärung „Foodsharing-Stadt“. Damit hat sich die Landeshauptstadt dazu bekannt, das Thema Lebensmittelwertschätzung in der Stadt zu verankern, für die Problematik der Lebensmittelverschwendung zu sensibilisieren und zusammen mit unterschiedlichen Akteuren aus der Zivilgesellschaft, Wirtschaft oder der Politik zusammenzuarbeiten, um die Ressource Lebensmittel effizienter zu nutzen.

Zudem ist die Landeshauptstadt bereits im Bereich Vermeidung von Lebensmittelverlusten aktiv. Seit 2021 wird der Verein Raupe Immersatt e.V. für den Betrieb und zur Weiterentwicklung eines Foodsharing-Cafés durch die Landeshauptstadt Stuttgart institutionell gefördert. Seit 2022 befasst sich auch die neu geschaffene Stelle der Koordinatorin für klimafreundliche Ernährung (angesiedelt bei der Stabsstelle Klimaschutz) mit dem Thema. In diesem Rahmen findet ein Austausch mit Vertretern aus Gastronomie, Betriebsverpflegung, Einzelhandel, Produktion und Großmarkt mit dem Ziel, das Thema Lebensmittelverschwendung aufzugreifen und gemeinsam an Ideenfindung sowie der Maßnahmenumsetzung mitzuwirken, statt.

Konkret sind im Sinne des Antrags folgende Aktivitäten denkbar:

• Die Unterstützung der ehrenamtlichen Initiativen bei Einrichtung von Abgabe- und Abholstellen („Fairteiler“) für gerettete Lebensmittel kann in Form von Netzwerkarbeit, Koordinationstätigkeiten sowie kommunikativer Unterstützung erfolgen. Eine Übernahme der Betriebskosten wäre als freiwillige Aufgabe der Stadt möglich. Alternativ denkbar wäre beispielsweise auch eine Finanzierung der Einrichtung der Fairteiler, also der Ausstattung mit Regalen, Kühlschränken und gegebenenfalls weiteren nötigen Elementen. Die Einrichtung von Fairteilern in allen Stadtbezirken würde eine entsprechende Mitwirkung ehrenamtlicher Akteure voraussetzen, die geeignete Orte identifizieren und Konzepte für den Betrieb entwickeln. Zu klären sind zudem die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen und die Verantwortungsübernahme für den Betrieb der Fairteiler in der Praxis.

• Kampagne der Stadt: Bereits in Planung sind mehrere öffentliche Formate, die das Thema Lebensmittelverschwendung aufgreifen. Sowohl im Rahmen der 4. Stuttgarter Armutskonferenz im Mai 2023 als auch im Rahmen der Urban Future Conference im Juni 2023 werden entsprechende Programmpunkte in Zusammenarbeit mit lokalen foodsharing-Initiativen, Tafelläden und Stiftungen erarbeitet, um später daraus konkrete und möglichst nachhaltige Projekte ableiten zu können. Zukünftig kann das Thema Lebensmittelwertschätzung verstärkt in die Klima-Kommunikation der Stadt integriert werden. Das Thema sollte dabei unter der Dachmarke #jetztklimachen laufen.

• Ausschreibung Umweltpreis: Mit dem Umweltpreis der Stadt werden Aktionen und Projekte ausgezeichnet, die einen herausragenden Beitrag zum Schutz der Umwelt geleistet haben. Daher bietet sich an, das Thema Lebensmittelwertschätzung im Wettbewerb aufzugreifen. Allerdings ist die nächste Ausschreibung erst für das Jahr 2027 geplant. Der Wettbewerb 2025 findet turnusgemäß als Fotowettbewerb statt.

• Bildungsangebote im Gesamtkontext der Bildung für nachhaltige Entwicklung und „Nachhaltigkeit im urbanen Raum“: Die Einbettung des Themas in die schulische und außerschulische Bildung kann durch eigene kommunale Angebote und Zusammenarbeit mit Kooperationspartner*innen unterstützt werden. Hierzu können unter anderem auch gezielte Förderungen oder die Berichterstattung über bereits geplante Events und Best Practice-Beispiele erfolgen.

• Unterstützung der Initiativen bei der Kommunikation: Schon jetzt können sich Initiativen unter www.jetztklimachen.de auf der Klima-Karte eintragen oder ihre Beiträge auf der Themenseite "Ernährung" einbringen. Besondere Erfolgsprojekte oder relevante Veranstaltungen können zukünftig im Newsletter der Stabsstelle Klimaschutz vorgestellt werden.

37 in 2023 | Mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten

Mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
öffentliche Toiletten
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

950
weniger gut: -63
gut: 950
Meine Stimme: keine
Platz: 
37
in: 
2023

Da man oft auf die Toiletten in Kaufhäusern angewiesen ist und dafür weite Strecken zurücklegen muss, wäre es gerade auch im Hinblick auf Menschen die einen Rollstuhl benötigen hilfreich, wenn mehr öffentliche Toiletten in der Innenstadt Einzug halten würden. Diese sollten dann auch ausgeschildert werden. Vielen Dank!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die AWS ersetzt derzeit die vorhandenen 27 automatischen Toiletten im Stadtgebiet durch neue, automatische und behindertengerechte Toiletten, die 24 Stunden am Tag nutzbar sind. Der Austausch soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Von den 46 konventionellen Toiletten sind bereits jetzt 25 behindertengerecht und 6 behindertenfreundlich (barrierearm). Derzeit wird ein Konzept für die Sanierung der konventionellen Toiletten erstellt, bei dem angestrebt wird, möglichst alle Toiletten behindertengerecht und damit barrierefrei umzubauen. Für die Durchführung der Untersuchungen, Planungen sowie für erste Umsetzungen von zusätzlichen Toiletten im gesamten Stadtgebiet sind Kosten in Höhe von 800.000 Euro im Doppelwirtschaftsplan 2024/2025 der AWS berücksichtigt.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) betreibt derzeit 73 öffentliche Toilettenanlagen im Stadtgebiet. Der AWS wird in den Jahren 2023 bis 2025 das Programm für die Erneuerung der 27 automatischen Toiletten umsetzen. Die neuen Toiletten werden dabei barrierefrei ausgebaut. Da die neuen Toiletten wesentlich größer als die vorhandenen sind, werden sie den potentiellen Nutzern besser auffallen. In einigen Bereichen werden zusätzlich mehr Hinweisschilder angebracht werden. Insgesamt sind aus Sicht des AWS im Innenstadtbereich ausreichend öffentliche Toilettenanlagen vorhanden.

Wo im Stadtgebiet noch weitere öffentliche Toiletten benötigt werden, soll im Rahmen einer Studie ermittelt werden. Vor allem in den äußeren Stadtbezirken wird ein Ergänzungsbedarf gesehen. Die zusätzlichen Toiletten benötigen Reinigung und Wartung, wozu Personal und Fahrzeuge erforderlich sind.

Zeitgleich sollen sämtliche alten Toilettenanlagen erfasst und überprüft werden, so dass ein Planungskonzept und die Reihenfolge der Sanierungsbedürftigkeit ermittelt werden kann. Bei der Sanierung der Toilettenanlagen wird auch geprüft, ob eine barrierefreie Ausstattung möglich ist. Sofern Neubauten erforderlich werden, ist die Barrierefreiheit ohnehin Standard.

38 in 2023 | Freie Fahrt für Kinder im ÖPNV

Freie Fahrt für Kinder im ÖPNV

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

950
weniger gut: -172
gut: 950
Meine Stimme: keine
Platz: 
38
in: 
2023

Es gibt bereits Bestrebungen für alle Schulkinder den Schulweg kostenfrei anzubieten. Dies ist gut, dabei entsteht jedoch eine kleine Lücke für die sechsjährigen Kinder, die noch nicht in die Schule gehen. Sie benötigen ein Kinderticket für Bus und Bahn. Wäre es nicht besser, wenn man direkt die Altersgrenze auf 10 Jahre anhebt?

Frühe Gewöhnung an die Nutzung des ÖPNV stärkt langfristig auch das Nutzungsverhalten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Um die freie Fahrt für Schülergruppen an Grundschulen auch auf die Ferienbetreuung in den Schulferien auszuweiten, hat der Gemeinderat 383.000 Euro pro Jahr zusätzlich im Doppelhaushalt 2024/2025 bereitgestellt. Der Antrag "Ausweitung der freien Fahrt auch auf die Ferienbetreuung in Schülerhäusern" mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 136.000 Euro pro Haushaltsjahr wurde abgelehnt. Der Vorschlag allen Kindern die kostenfreie Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen, wurde vom Gemeinderat ebenfalls nicht aufgegriffen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Verkehrs und Tarifverbund Stuttgart (VVS) bietet bereits heute ein vielfältiges Tarif-Angebot, um jungen Menschen eine bezahlbare Mobilität zu bieten und in der Alltagsmobilität auf öffentliche Verkehrsmittel zu setzen. Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen eigenen Fahrschein und können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kostenlos nutzen. Dies ist bundesweit einheitlich geregelt und orientiert sich am normalen Schuleintrittsalter. Im VVS und insbesondere der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es darüber hinaus weitere kinder- und jugendfreundliche – und damit auch familienfreundliche – Regelungen zur Nutzung von Bus und Bahn:

- Für Kinder aus einkommensschwachen Familien werden die Ticketkosten für die Fahrt zur Schule im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes vom Bund übernommen.
- Für Stuttgarter Grundschülerinnen und Grundschüler gibt es eine ÖPNV-Freifahrtregelung bei Ausflügen. Die Ausweitung auf weiterführende Schulen zum Beginn des Schuljahres 2023/24 wird von der Stadtverwaltung geprüft.
- Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren gibt es Fahrscheine, die gegenüber Einzelfahrscheinen um mindestens 50 % ermäßigt sind. Zusätzlich bieten sämtliche VVS-Zeitkarten Mitnahmeregelungen von Kindern am Wochenende und an Feiertagen sowie beim TicketPlus auch werktags ab 19 Uhr. Das TicketPlus wird auch in Ergänzung zum neuen Deutschland-Ticket angeboten.
- Im Weiteren gibt es ein sehr preisgünstiges Zeitkartenangebot für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 20 Jahren. Mit dem 14-Uhr-JuniorTicket gibt es ein Abo für 19,33 Euro pro Monat. Dies deckt in der Regel den Bedarf für die Mobilität nach der Schule ab.
- Schließlich wurde zum 1. März dieses Jahres das JugendTicketBW, das mit einem Preis von lediglich 365 Euro pro Jahr einen überaus günstigen Einstieg in den ÖPNV darstellt, eingeführt. Ohne zeitliche Beschränkung können alle Jugendlichen bis 20 Jahre (mit Ausbildungsnachweis bis 26 Jahre) in ganz Baden-Württemberg den ÖPNV nutzen.

In Anbetracht dieser Vielzahl an kinder- und jugendfreundlichen Regelungen wird man im VVS bis auf weiteres an der bisherigen Kinderaltersgrenze festhalten.

39 in 2023 | Hallenbad Heslach öffnen

Hallenbad Heslach öffnen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Süd
|
Thema: 
Bäder
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

949
weniger gut: -65
gut: 949
Meine Stimme: keine
Platz: 
39
in: 
2023

Vorschlag/Bitte, die Sanierung des Hallenbades in Heslach abzuschließen. Als eines der wenigen Schwimmbäder in Stuttgart ist es sehr wichtig!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das denkmalgeschützte Hallenbad Heslach wurde am 19.09.2023 nach einer knapp zweijährigen Sanierungsphase wieder geöffnet und steht den Gästen vollumfänglich zum Schwimmen und Saunieren zur Verfügung.
wurde umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Nach dem Baubeschluss wurde zum Ende des Jahres 2021 mit den Sanierungsarbeiten begonnen. Nach damaliger Einschätzung sollte das Hallenbad im Frühjahr 2023 wieder eröffnet werden können. Der Terminplan musste aufgrund der Corona-Krise in den vergangenen Jahren mehrmals angepasst werden. Insbesondere im Laufe des Jahres 2022 sind verstärkt Materialengpässe aufgetreten.

Die Sanierungsarbeiten sind dennoch weit fortgeschritten. Die Oberflächensanierung der Bogenbinder ist abgeschlossen. Weiter wurden unter anderem in der Schwimmhalle die Fensterflächen, der Sonnenschutz und die Hallenbeleuchtung auf den aktuellen (technischen und energetischen) Stand gebracht. Aktuell laufen die Oberflächenarbeiten in der Schwimmhalle und im Erdgeschoss. In einer Bestandssanierung ist es unvermeidlich, dass weitere ungeplante Maßnahmen auftreten. So mussten beispielsweise die Beckenrandsteine – statt wie geplant bei einem Becken – bei allen drei Schwimmbecken erneuert werden. Ebenfalls wurde zum Beispiel ein deutlich höherer Aufwand bei der Sanierung der Sprunganlage sowie in den Umkleiden im Erdgeschoss festgestellt. In der Schwimmhalle musste zudem großflächig eine Schadstoffsanierung durchgeführt werden. Darüber hinaus sind sämtliche Maßnahmen fortwährend mit der Landesdenkmalbehörde abzustimmen.

Trotz weiterhin final nicht absehbarer Risiken wie Rohstoffknappheit, Materialknappheit und Personalausfälle wird – so Stand April 2023 – von einer Wiedereröffnung voraussichtlich zu Schuljahresbeginn 2023/2024 ausgegangen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Süd unterstützt diese Forderung und ist im Austausch mit der Verwaltung.

40 in 2023 | Direkten Radweg von Stuttgart-Süd nach Stuttgart-West

Direkten Radweg von Stuttgart-Süd nach Stuttgart-West

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Süd
|
Thema: 
Radwege
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

949
weniger gut: -158
gut: 949
Meine Stimme: keine
Platz: 
40
in: 
2023

Es sollte einen durchgehenden und gekennzeichneten Radweg von Stuttgart-Süd nach West geben. Das würde sicherlich auch zu einer Verkehrsentlastung in der Schwabstr. führen. Außerdem würde es enorm zur Sicherheit der Radfahrer beitragen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Auf die Stärkung der Radinfrastruktur wurde in den Haushaltsberatungen besonderes Augenmerk gerichtet. Dies schlägt sich in einer deutlichen Erhöhung des Etats im Doppelhaushalt 2024/2025 für Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auf über 21,6 Mio. Euro nieder. Die Stellen wurden im Jahr 2024 auf insgesamt 68 und auf 70 im Jahr 2025 erhöht. Der Ausbau der Hauptradoute 64 in der Hohenstaufenstraße und Mörikestraße zwischen Marienplatz und Silberburgstraße mit rund 3,3 Mio. Euro sollen bis November 2024 abgeschlossen sein.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Jahr 2023 wird mit dem Ausbau der Hauptradroute 64 in der Hohenstaufenstraße ab dem Marienplatz begonnen. Vorgesehen ist ein Radfahrstreifen bergauf und eine Fahrrad-Piktogrammspur bergab. Auch die Seitenräume sollen für den Fußverkehr attraktiver werden. Im weiteren Verlauf der Planung wird die Silberburgstraße von der Marienstraße bis zur Breitscheidstraße für den Radverkehr attraktiver gestaltet. Hierzu laufen bereits die Vorplanungen im Amt für Stadtplanung und Wohnen. Diese Verbindung wird eine durchgehende Führung für den Radverkehr von Stuttgart-Süd nach Stuttgart-West darstellen und bietet eine gute Alternative zum Schwabtunnel.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Süd unterstützt diese Forderung und hat dazu den baulichen Maßnahmen für den Radverkehr in der Hohenstaufenstraße zugestimmt.

41 in 2023 | Duschbus für Obdachlose einrichten

Duschbus für Obdachlose einrichten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Soziales
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

947
weniger gut: -107
gut: 947
Meine Stimme: keine
Platz: 
41
in: 
2023

vgl. gobanyo.org in Hamburg

Der Duschbus könnte regelmässig täglich einen anderen Standort anfahren, um Obdachlosen spontan und unkompliziert die Gelegenheit zu einer Dusche zu geben.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In Stuttgart gibt es ein umfängliches Hilfesystem für Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte sowie Obdachlose. So sind Menschen, die sich in der Wohnungslosigkeit befinden, in der Regel nach § 1 Polizeigesetz Baden-Württemberg untergebracht. In diesen Unterbringungen gibt es Sanitäranlagen.

Des Weiteren gibt es in Stuttgart vier Tagesstätten für Wohnungslose. Zu bestimmten Öffnungszeiten besteht hier, neben der Möglichkeit Mahlzeiten zu erhalten, ebenfalls die Möglichkeit der Körperpflege in Form von Duschanlagen sowie Wäsche waschen. Die Tagesstätten sind zudem geschlechtsspezifisch sowie regional aufgeteilt. Eine ausreichende Infrastruktur in Bezug auf Körperhygiene für die Zielgruppe ist somit bereits in Stuttgart gegeben.

42 in 2023 | Quellen und Wasserläufe in Stuttgart öffnen/entsiegeln

Quellen und Wasserläufe in Stuttgart öffnen/entsiegeln

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Fluß, See, Teich
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

945
weniger gut: -84
gut: 945
Meine Stimme: keine
Platz: 
42
in: 
2023

Quellen und Wasserläufe in Stuttgart öffnen/entsiegeln und z.B. als "Bächle" (vgl. Freiburg) durch die Stadt fließen lassen als Spielbrunnen für Kinder und/oder ggf. als Trinkwasserbrunnen nutzen. Im Sommer eine angenehme Form der Abkühlung.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung der Bachwasserleitung im Hauptsammler Nesenbach zwischen den Quellfassungen am Heidenklingenbach und Elsenbach bis zur Einleitung in den Neckar belaufen sich auf rund 5,8 Mio. Euro. Die Quellfassungen am Heidenklingenbach und Elsenbach im Zulauf des Nesenbachs wurden bereits in einem ersten Bauabschnitt hergestellt. Der Baubeginn des zweiten Bauabschnitts ist im Mai 2024 vorgesehen. Die Bauleistungen werden voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die bekanntesten Quellen Stuttgarts sind die Mineralquellen, mit denen die Mineralbäder LEUZE, Cannstatt und Berg gespeist werden, sowie 19 öffentlich zugängliche Mineralwassertrinkbrunnen.

Von circa 150 km Fließgewässer in Stuttgart sind circa 22 km verrohrt, der Nesenbach macht davon einen großen Teil aus. Als Nebenfluss des Neckars wurde der Nesenbach ehemals gefasst und fließt heute noch als Kanal durch das Stadtgebiet. Es ist geplant, dass Teile des Nesenbachs in Stuttgart-Süd künftig freigelegt werden sollen. Dieser soll dann im offenen Gerinne durch die Möhringer Straße und die Nesenbachstraße als „Bächle“ geführt werden. Dazu sind aufwändige Arbeiten erforderlich. Mit Vorarbeiten hierzu wurde bereits begonnen. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, diese Arbeiten im zweiten Halbjahr 2025 abzuschließen.

43 in 2023 | Blühflächen/Blühwiesen und Begrünung von Gebäuden

Blühflächen/Blühwiesen und Begrünung von Gebäuden

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

942
weniger gut: -78
gut: 942
Meine Stimme: keine
Platz: 
43
in: 
2023

Anlage von Blühflächen oder bei vorhandenen Grünflächen deren Bepflanzung mit heimischen Blühpflanzen für Insekten zur Aufrechterhaltung und Förderung der Biodiversität.
Ebenso die Umsetzung von Begrünung von Gebäuden zum gleichen Zweck und zum Ausgleich von CO2/Hitzedämmung im Sommer.

Einsatzort in Stuttgart, wo möglich.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für mehr Stadtgrün und für die Pflege von Grünanlagen und Bäumen im gesamten Stadtgebiet steht ein jährliches Budget von ca. 11,8 Mio. Euro zur Verfügung. Um noch mehr Expertise im Bereich der Begrünung von Fassaden aufbauen zu können, wurde eine 1,0-Stelle für einen Landschaftsarchitekten "Gebäudebegrünung" geschaffen.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Mit der Schaffung der Stelle "Bienenweiden" beim Amt für Stadtplanung und Wohnen werden die Wichtigkeit und Dringlichkeit von artenreichen Blühflächen bei öffentlichen und privaten Vorhaben hervorgehoben und bei der Planung neuer Projekte stärker berücksichtigt. Mit der stadtweiten Kampagne "Lass es blühen" vom Amt für Umweltschutz werden Bürger*innen über das Anlegen von Blühflächen informiert. Für private Vorhaben wurde das Anlegen artenreicher Blühflächen in die Förderprogramme urbanes Grün aufgenommen. Weitere Fördermittel stehen über den Naturschutzfonds zur Verfügung. Viele Blühwiesen-Projekte und naturnahe Grünflächen konnten bereits realisiert werden. Weitere Umgestaltungsmaßnahmen auf öffentlichen Flächen werden sukzessive vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt vorangetrieben.

44 in 2023 | Kapazität erhöhen ÖPNV

Kapazität erhöhen ÖPNV

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Taktung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

933
weniger gut: -77
gut: 933
Meine Stimme: keine
Platz: 
44
in: 
2023

Durch das 45€ Ticket und das Ziel mehr Leute weg vom Auto hin zum ÖPNV zu bringen sind Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung notwendig. Schon aktuell sind in den Hauptverkehrszeiten die Kapazitäten in S-Bahn und U-Bahn fast erschöpft und die Nutzung dadurch äußert unkomfortabel.

Es sollte deshalb geprüft werden ob eine Taktverdichtung möglich ist und ob längere Fahrzeuge zum Einsatz gebracht werden können (die Diskussion zur Ausbau der Linie U1 zu Doppel Zügen verläuft ja seid Jahren ergebnislos).

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Juli hat der Gemeinderat neue strategische Zielen für die SSB beschlossen. Danach soll die Zahl der Fahrgäste bis 2030 um rd. 40 % auf über 200 Mio. gesteigert werden. Zudem soll bis 2035 die Klimaneutralität erreicht werden. Um dieses Ziel erreichen zu können, muss die SSB in den kommenden Jahren investieren. Die hierdurch entstehenden Defizite bei der SSB sollen aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Dafür hat der Gemeinderat für die Jahre 2024 bis 2028 insgesamt 470 Mio. Euro beschlossen. Eine der geplanten Maßnahmen der SSB ist der Ausbau der Linie U1 für 80 Meter lange Züge, um zusätzliche Kapazitäten im Stadtbahnverkehr zu schaffen. Der Umbau der im östlichen Teil der Linie zwischen Stuttgart-Mitte und Fellbach liegenden Haltestellen soll bis Ende 2024 erfolgen, der Umbau der Haltestellen Erwin-Schoettle-Platz, Bihlplatz und Südheimer Platz im Bereich Stuttgart-Süd (Heslach) bis Mitte 2026. Zur besseren Integration der verlängerten Hochbahnsteige haben die SSB und die Stadt Stuttgart ein begleitendes städtebauliches Gestaltungskonzept zur besseren Integration der Bahnsteige in den Stadtraum erstellen lassen. Für die Umsetzung dieses Konzepts hat der Gemeinderat 3,3 Mio. Euro beschlossen.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) hat in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel für die Erhöhung der Kapazitäten ausgegeben. In diesem Zusammenhang sei beispielhaft an die Einrichtung der zusätzlichen Stadtbahnlinien U19 und U16 erinnert und die Umstellung der Stadtbahnlinie U12 auf 80m-Zugbetrieb. Zudem wird ab Dezember 2025 die neue Stadtbahnline U25 im 20-Minuten-Takt (im Wechsel mit der U5-Leinfelden) vom Killesberg bis Möhringen Bahnhof verkehren, die voraussichtlich ab 2027 bis Plieningen Garbe verlängert wird.

Auch im Netz der S-Bahn Stuttgart ist die aktuell mögliche Zugdichte ausgereizt. Bei 6 Linien im 15-Minuten-Takt befährt je Richtung alle 2,5 Minuten ein S-Bahn-Zug den Stammstreckentunnel – mehr lässt die heutige Signaltechnik nicht zu. Der Verband Region Stuttgart als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt allerdings, künftig in den Hauptverkehrszeiten alle Züge als Langzüge (3 Fahrzeuge) mit der maximalen Platzkapazität verkehren zu lassen und so die gegenwärtig mögliche Beförderungskapazität voll auszuschöpfen. Dies wird umgesetzt werden, sobald die jüngst beschafften Neufahrzeuge universell einsetzbar sind.

Mit dem bereits gestarteten Einbau der digitalen Sicherungstechnik ETCS im Kernbereich des S-Bahn-Netzes sind theoretisch dichtere Zugfolgen möglich. Allerdings beeinflussen auch die Fahrgastwechselzeiten insbesondere an der Station „Hauptbahnhof (tief)“ den zeitlichen Abstand zwischen den Zügen. Hier wird deshalb abzuwarten sein, ob die mit dem Projekt „Stuttgart 21“ neue errichtete S-Bahn-Station „Mittnachtstraße“ die Station „Hauptbahnhof (tief)“ so weit entlasten kann, dass sich gegebenenfalls auch eine Zugfolge von 2 Minuten stabil fahren lässt. Dies wird aber erst nach der Inbetriebnahme dieser Infrastruktur abschätzbar sein.

Die Modellrechnungen zum Projekt „Stuttgart 21“ lassen darüber hinaus erkennen, dass der umgebaute Schienenknoten erhebliche Fahrgastzuwächse im Regionalzugnetz auslösen wird, die sich teilweise auch aus verlagerten S-Bahn-Nutzern speisen. In seiner Zuständigkeit für den Regionalzugverkehr hat das Land Baden-Württemberg daher inzwischen Doppelstock-Triebzüge mit einem erhöhten Platzangebot bestellt, die künftig vorzugsweise im Raum Stuttgart zum Einsatz kommen sollen. Ihre Auslieferung wird Ende 2025 beginnen. In der Kombination von maximal verlängerten S-Bahnen und einem aufgewerteten Regionalzugverkehr wird daher auch der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region zumindest mittelfristig für weitere Fahrgastzuwächse gut gerüstet sein.

45 in 2023 | Verbesserung des Kulturangebots im Rahmen der Kulturinsel in Bad Cannstatt

Verbesserung des Kulturangebots im Rahmen der Kulturinsel in Bad Cannstatt

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

930
weniger gut: -149
gut: 930
Meine Stimme: keine
Platz: 
45
in: 
2023

Die Kulturinsel Stuttgart ist eine multikulturelle Oase im Neckarpark Bad Cannstatt.
Das Gelände auf dem ehemaligen Güterbahnhof ist eine Vernetzungplattform für Kunst- und Kulturinteressierte, Nachbarn, Menschen mit Fluchthintergrund, Gärtner:innen und viele mehr.

Gewünscht ist
- der (Aus)Bau eines Konzertsaals mit guter Akustik (auch für klassische Kammermusik) für ein Publikum von etwa 200 Personen und entsprechender Technik für Pop (etc) Konzerte: Stuttgart fehlt ein Saal in dieser Größenordnung für neue Hörer - der kreative Nachwuchs und die vielen jungen, innovativen Formate/Formationen unserer Stadt brauchen mehr Sichtbarkeit und eine attraktive Bühne für niederschwellige Begegnung von Hoch- und Subkultur, damit alle sozial wie wirtschaftlich voneinander profitieren können.
- der Erhalt und Ausbau von Insel-Grün, dem urban gardening der Kulturinsel, sowie des Biergartens und der Innen-Gastronomie.

Erhalt bedeutet einerseits die bauliche Sicherung und Genehmigung eines diesen Zwecken dienlichen Ausbaus, aber ebenfalls die anfängliche finanzielle Grundsicherung wesentlicher Personalbudgets im Gebäudemanagement und der Veranstaltungsplanung. Zukünftig kann sich der soziokulturelle Aspekt der Insel über Wirtschaftsevents und zahlende Gäste/Mieter mehr und mehr querfinanzieren.

Mit den neuen Angeboten bringen wir Menschen zusammen und schaffen einen interkulturellen Begegnungsort für Menschen aller Hintergründe, Generationen und Einkommen. Damit wird das Wohnumfeld des Neckarparks verbessert und nachhaltig die Nachbarschaft gestärkt. Hier kann ein Treffpunkt für den Neckarpark geschaffen werden, der auch für andere Kulturinteressierte attraktiv ist.

Lasst uns der Stadt und ihren engagierten Bürgern und Kreativen die Möglichkeit geben, sich unkompliziert einzubringen, Kulturangebote zu machen und zu genießen, zu helfen und sich helfen zu lassen, sich auszutoben, gemeinsam zu feiern und Dinge selbstwirksam zu bewegen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Über den Bau eines Konzertsaals für die Kulturinsel wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht beraten. Ein reiner Konzertsaal entspricht nicht dem geplanten Nutzungskonzept des Alten Zollamts. Dort sollen für Veranstaltungen und Darbietungen drei Multifunktionsräume untergebracht werden. Die Kulturinsel Stuttgart gGmbh erhält einen einmaligen Zuschuss von 124.000 Euro für den erforderlichen Umzug. Durch die Gesamterneuerung des ehemaligen Zollamt-Areals im Neckar Park ist die Kulturinsel gezwungen, für die Dauer des Umbaus Umzugsmaßnahmen zu treffen. Außerdem wurde eine Erhöhung der institutionellen Förderung auf 183.000 Euro pro Jahr beschlossen.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Kulturinsel im Neckarpark in Bad Cannstatt wird seit 2020 mit jährlich 175.000 Euro institutionell gefördert (befristet bis 2025) .

In den Planungen für das neue Stadtquartier Neckarpark ist die Kulturinsel ein fester Baustein. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wurde bereits 2018 erörtert, welche Angebote an diesem Ort benötigt und gewünscht werden:

Die Modernisierung des Alten Zollamt basiert auf einem Nutzungskonzept, das anhand von Bürgerbeteiligung, einer schalltechnischen Untersuchung und eines vorläufigen Raumprogramms der Kulturinsel entwickelt worden ist. Aktuell befindet sich das Projekt in der Planung, wobei die Vorentwurfsplanung weitestgehend abgeschlossen wurde. Wesentliche Änderungen im Nutzungskonzept würden diesen Prozess umkehren und terminlich zurückwerfen.

Für Veranstaltungen und Darbietungen sind aktuell drei Multifunktionsräume mit rund 145 m², 160 m² und 170 m² geplant, welche im Alten Zollamt untergebracht werden. Akustikplanung im Sinne eines Saals für unverstärkte Musik, wie beispielsweise ein Kammerkonzert, ist nicht Teil des Nutzungsprogramms. In der nahgelegenen Villa Berg ist ein Saal für Musik vorgesehen, der die genannten Bedarfe abdecken soll. Ebenfalls soll das Stadtteilhaus einen Teil des Gebäudes beziehen. Die Kulturinsel soll also weiterhin ein soziokultureller Ort bleiben und ihr Angebot ausgebaut werden. Die vorgesehenen Räumlichkeiten werden multifunktional konzipiert. Demnach können hier neben Veranstaltungen auch kleinere Konzerte durchgeführt werden. Ein reiner Konzertsaal – da monofunktional – entspricht nicht dem geplanten Nutzungskonzept. Im Stadtbezirk Bad Cannstatt bestehen jedoch kleinere Veranstaltungsräume für populäre und klassische Musik – beispielsweise clubCANN, Im Wizemann, Straßenbahnmuseum, Kleiner Kursaal und Großer Kursaal (dieser kann räumlich abgeteilt und verkleinert werden). Als Bürgerhaus Bad Cannstatt hält der Kursaal für Vereine zudem gesonderte Konditionen vor und Zeiträume frei.

Zusätzlich zur Modernisierung des Bestands ist, an Stelle der zum Lärmschutz aufgestellten Container, perspektivisch ein Erweiterungsbau des Südflügels angedacht, aber bislang nicht finanziert. Aus der Beteiligung ergab sich der Wunsch, dass in diesem Anbau multifunktionale, offene Arbeitsplätze und Kapazitäten für wechselnde Aktivitäten geschaffen werden.

Für das Inselgrün (Urban Gardening Projekt) ist aktuell der Innenhof des modernisierten Zollamt-Areals vorgesehen. Durch die notwendigen Schallschutzmaßnahmen ist die Fläche hierfür begrenzt und muss mit den anderen Nutzungen im Innenhof verwoben werden. Potentiale für Inselgrün wären ein vertikales Konzept als Begrünung der Schallschutzwand an der östlichen Grundstücksgrenze. Des Weiteren bietet der Raum zwischen dem nördlichen Nachbargrundstück und dem Alten Zollamt, welche gemeinsam Teil des IBA’27-Netzwerks sind, Möglichkeiten Inselgrün zu erweitern.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.

46 in 2023 | Erzieher*innen und Eltern entlasten

Erzieher*innen und Eltern entlasten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kitas
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

928
weniger gut: -149
gut: 928
Meine Stimme: keine
Platz: 
46
in: 
2023

Erzieher*innen entlasten statt weiter belasten: keine Anhebung des Betreuungsschlüssels

Wir sind entschieden gegen das Vorhaben der Stadt Stuttgart, dem Erzieher*innenmangel mit einer Anhebung des Betreuungsschlüssels (von 10 Kindern auf 12 Kinder pro Erzieher*in) zu entgegnen.

Uns ist bewusst, dass viele Kinder keinen Betreuungsplatz haben. Die Überlastung der Erzieher*innen ist jedoch bereits so hoch, dass viele ihren Beruf nicht mehr in vollem Umfang/bzw. nicht ausüben können. Die Anhebung des Betreuungsschlüssels wird die Situation weiter verschlimmern. So wird der Beruf für angehende Erzieher*innen noch unattraktiver und vor allem werden dadurch noch mehr Erzieher*innen in andere Berufe abwandern. Der Beruf der Erzieher*in muss attraktiv bleiben, nur so können langfristig auch mehr Kinder qualitativ gut betreut werden.

Die Erzieher*innen sollten sich wieder auf ihre pädagogische Kernarbeit konzentrieren können und nicht wie aktuell immer mehr durch Nebentätigkeiten belastet werden.

Daher benötigen unsere Kitas stattdessen zur Entlastung der Erzieher*innen zusätzliches Geld für hauswirtschaftliche Tätigkeiten, für externes Facility Management, für Verwaltungsaufgaben, sowie Geld für digitale Lösungen für die Personalverwaltung und das Ehrenamt.

Beispielsweise wird bei der Essenszubereitung immer Hilfe benötigt. Auch fallen im Alltag einer Kita ständig Reparaturen an, die besser von einer/m Hausmeister*in fachgerecht erledigt werden. Des Weiteren sind Ehrenamtspauschalen zusätzlich ein weiterer Anreiz, um Unterstützung aus der direkten Nachbarschaft von Kitas (z.B. als Vorlesepaten) zu erhalten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Ausnahmeregelung zur Erhöhung der Höchstgruppenstärke gemäß Betriebserlaubnis um bis zu zwei Kinder pro Gruppe wurde nur in wenigen Einzelfällen in Betracht gezogen. In städtischen Kitas werden die entlastenden Maßnahmen in der Regel durch zusätzlich einzusetzende nicht-pädagogische Mitarbeitende erbracht. Erfreulicherweise gibt es bereits eine Vielzahl an ehrenamtlichen Helfer*innen, die unentgeltlich als Vorlesepaten in den Tageseinrichtungen für Kinder einen sehr geschätzten Beitrag zur Betreuung der Kinder leisten. Weitere Maßnahmen, die die gemeinderätlichen Gremien im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 beschlossen haben, verbessern ebenfalls die allgemeinen Rahmenbedingungen in den Tageseinrichtungen für Kinder. In der Umsetzung sind folgende Maßnahmen: - Ausweitung der Gewinnung pädagogischer Fachkräfte aus dem europäischen Ausland - Erweiterung der Personalzimmer - Neue Ausbildungsform im Rahmen des Direkteinstiegs (Quereinstieg)
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels und dessen Folgen, unter anderem auch auf die Kita-Platzversorgung in Stuttgart, hat die Verwaltung im Zusammenwirken mit verschiedenen Kita-Trägervertretern in einer Arbeitsgruppe Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation erörtert. Eine mögliche Maßnahme ist die am 10.12.2022 neu eingeführte Regelung in § 1a Absatz 3 der baden-württembergischen Kindertagesstättenverordnung, die es erlaubt, in Ausnahmefällen die geltende Höchstgruppenstärke gemäß Betriebserlaubnis um bis zu zwei Kinder pro Gruppe zu überschreiten. Die Ausnahmeregelung ist aktuell befristet bis 31.08.2023.

Eine Überbelegung ist freiwillig und nur möglich, wenn in der Einrichtung alle Stellen besetzt sind. Bislang wurde diese Möglichkeit nur in wenigen Einzelfällen in Betracht gezogen. Wenn überbelegt wird, erhalten die Träger ein Ausgleichsbudget in Höhe von 5.500 Euro für jedes aufgenommene Kind, um damit entlastende Maßnahmen zu finanzieren. In städtischen Kitas werden die entlastenden Maßnahmen in der Regel durch zusätzlich einzusetzende nicht-pädagogische Mitarbeitende erbracht. Damit diese sozialversicherungs- und steuerrechtlich korrekt eingesetzt werden können, sind reguläre Arbeitsverträge, gegebenenfalls auch auf der Basis geringfügiger Beschäftigung, abzuschließen. Unabhängig von der Überbelegungsregelung wird bereits jetzt entlastendes Personal, wie zum Beispiel Hauswirtschaftskräfte, in den Tageseinrichtungen für Kinder eingesetzt. Hausmeisterdienste können ebenfalls beauftragt werden. In Stuttgart gibt es zudem eine höhere Leitungsfreistellung als gesetzlich vorgeschrieben, was dazu beiträgt, ausreichend Zeit für Management- und Verwaltungsaufgaben in Anspruch nehmen zu können. In besonderen Einzelfällen kommen Interimsmanager*innen zum Einsatz, die ebenfalls Ihren Beitrag zur Entlastung leisten.

Erfreulicherweise gibt es bereits eine Vielzahl an ehrenamtlichen Helfer*innen, die unentgeltlich als Vorlesepaten in den Tageseinrichtungen für Kinder einen sehr geschätzten Beitrag zur Betreuung der Kinder leisten. Das bürgerschaftliche Engagement ist ungebrochen hoch.

Generell ist zu sagen, dass die Personalausstattung der Kitas in Baden-Württemberg im Bundesvergleich hervorragend ist, da hier der beste Fachkraft-Kind-Schlüssel gilt. In Stuttgart ist dieser durch die oben erwähnte höhere Leitungsfreistellung faktisch noch besser.

In Zukunft wird aber in Anbetracht der Situation auf dem Arbeitsmarkt und der demografischen Entwicklung bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach Betreuungsplätzen eine Diskussion über Gruppengrößen und/oder Betreuungsstandards unvermeidlich sein.

47 in 2023 | Charlottenplatz fahrradtauglich

Charlottenplatz fahrradtauglich

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Radwege
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

925
weniger gut: -211
gut: 925
Meine Stimme: keine
Platz: 
47
in: 
2023

Als Radfahrer braucht man bis zu 3 Ampelphasen, um über die Kreuzung zu kommen. Dazu sind die Verkehrsinseln schon jetzt viel zu klein (Radverkehr nimmt zu) und man bedrängt die Fußgänger. Furchtbar ist zudem dieser Radweg Richtung Planie, der aus Richtung Olgaeck gar nicht existiert, er beginnt quasi auf der Fahrbahn direkt hinter einer Absperrung (!?). Der Radverkehr muss am Charlottenplatz eigentlich auf die Fahrbahn, aber wieder Mal scheut man sich davor, den Autos Platz weg zu nehmen.

Achja: die Radwegeführung von der Urbanstraße entlang Stadtpalais hin zum Charlottenplatz ist leider auch nicht gut; diese Säulen des Gebäudes (entlang Sound of Music/Academie) nehmen die Übersicht und man ist ständig eine Bedrohung für die Fußgänger.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt. Die Radwegequerungen auf dem Charlottenplatz wurden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten bereits verbessert. Auf die Stärkung der Radinfrastruktur wurde in den Haushaltsberatungen besonderes Augenmerk gerichtet. Dies schlägt sich in einer deutlichen Erhöhung des Etats im Doppelhaushalt 2024/2025 für Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auf über 21,6 Mio. Euro nieder. Die Stellen wurden im Jahr 2024 auf insgesamt 68 und auf 70 im Jahr 2025 erhöht.
bereits teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Radwegquerungen auf dem Charlottenplatz wurden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der Richtlinien zum Anlegen von Radverkehrsanlagen erstellt und stellen eine deutliche Verbesserung zur bisherigen Radverkehrsführung dar. Zur Trennung von Fuß- und Radverkehr wurden am Charlottenplatz die Wartebereiche der Radfahrenden zudem farblich hervorgehoben.

Viele Radwegeführungen werden durch Zwangsbedingungen des Bestands beeinflusst und können nicht optimal realisiert werden. Hier ist ein umsichtiges Agieren aller Verkehrsteilnehmenden wichtig.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte unterstützt diesen Vorschlag und das Votum der Bürgerinnen und Bürger.

48 in 2023 | Marienplatz Sitzgelegenheiten/Wanderbäume

Marienplatz Sitzgelegenheiten/Wanderbäume

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Süd
|
Thema: 
Sitzbänke
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

922
weniger gut: -115
gut: 922
Meine Stimme: keine
Platz: 
48
in: 
2023

Am Marienplatz der ja stark in der warmen Jahreshälfte genutzt wird sollten einige Sitzgelegenheiten angebracht werden. Alle werden gezwungen auf dem Boden des Platzes zu sitzen, wenn die Treppen voll sind. Ich denke es wäre möglich an einigen Stellen schöne Bänke/Baumkübel etc. zu positionieren ohne den Betrieb von Wochenmarkt etc. zu stören.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Gestaltung des Marienplatz ist das Ergebnis eines Wettbewerbs. Ma?gebliche Veränderungen sind mit dem damaligen Preisträger "Freie Planungsgruppe 7" abzustimmen. Inzwischen wurden vom Garten-, Friedhof-und Forstamt zusammen mit dem Amt für Sport- und Bewegung zahlreiche Betonqauder als Parcour-Bewegungsraum unter den hufeiseisenförmig angeordneten Bäumen aufgestellt. Diese können natürlich auch als Sitzelemente im Schatten benutzt werden. Ob darüber hinaus noch weitere Sitzgelegenheiten gebraucht werden, sollte erst nach einer Beobachtungsphase entschieden werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Süd unterstützt die Forderung nach weiteren Sitzmöglichkeiten. Zusätzliche Baumstandorte als Kübelpflanzen auf dem Marienplatz hat der Bezirksbeirat Süd von der Verwaltung bereits prüfen lassen.

49 in 2023 | Neugestaltung Wilhelmsplatz Bad Cannstatt

Neugestaltung Wilhelmsplatz Bad Cannstatt

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Plätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

920
weniger gut: -76
gut: 920
Meine Stimme: keine
Platz: 
49
in: 
2023

Hallo Stuttgart,
nach dem Abriss des Kaufhof"Areals" am Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt wird das ganze Potential sichtbar was dieser "schrecklichste Platz Stuttgarts" (O-Ton vieler Cannstatter und Stuttgarter) in sich trägt. Der Wilhelmsplatz ist das Aushängeschild Cannstatt und grundlegend mitverantwortlich weshalb Cannstatt einen solch schlechten Ruf mit sich trägt. Eine Aufwertung dieses Aushängeschildes könnte das gesamte Image des größten Stadtbezirks aufwerten und Einfluss nehmen auf den Zuzug von Menschen und Familien von stabilisierenden Milieus. Dies hätte deutlichen Einfluss auf die Lebensqualität und Sicherheit dieses Stadtbezirkes und des Knotenpunktes Wilhelmsplatz.
Zahlreiche weitere Effekte sind simpel abzuleiten!
Cannstatt und ganz Stuttgart würde sich über eine Aufwertung mit Grünanlagen Cafe und Park extrem freuen und die Identität zu unserer landeshauptstadt deutlich erhöhen!
Das eben genannte sind unsere Vorschläge: Parkanlagen, Grünfläche, Sitzmöglichkeiten, Bäume und ein Cafe/Biergarten...!

Wir sind gespannt...!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat für die Neugestaltung des Wilhelmsplatzes in Bad Cannstatt im Doppelhaushalt 2024/2025 Planungsmittel in Höhe von 395.700 Euro beschlossen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Wilhelmsplatz ist einer der komplexesten Verkehrsknotenpunkte des gesamten Stadtgebietes, welcher von verschiedenen Verkehrsströmungen und einer sehr starken Verkehrsbelastung durch alle Verkehrsarten heute und auch zukünftig geprägt wird. Gleichzeitig stellt der Wilhelmsplatz den Auftaktbereich zur Altstadt Bad Cannstatt dar und ist ein wichtiges Verbindungsstück zwischen dem Bahnhof und der Altstadt von Bad Cannstatt.

Die derzeitige Gestaltung ist das Wettbewerbsergebnis von Anfang der 2000er. Im Zuge der anstehenden Neuentwicklungen wird der Wilhelmsplatz seiner Bedeutung für Bad Cannstatt nicht mehr gerecht und ist aus städtebaulicher Sicht als unbefriedigend zu beurteilen. Die Umgestaltung des Wilhelmsplatzes und seines Umfelds ist jedoch sehr komplex. Es gibt zahlreiche Abhängigkeiten zwischen der Verkehrsplanung, der Stadtplanung und der Entwicklung und Verfügbarkeit von Flächen. Im Zuge des Verkehrsstrukturplans Bad Cannstatt wird untersucht, welche Spielräume für eine Umgestaltung des Wilhelmsplatzes zukünftig vorhanden sind und wie diese zu anderen Verkehrsprojekten im Stadtbezirk im Zusammenhang stehen. Diese Arbeiten werden frühestens Ende 2024 abgeschlossen sein. In einem nächsten Schritt kann dann ab 2025 die Arbeit am Rahmenplan beziehungsweise einer vertiefenden verkehrsplanerischen Machbarkeitsstudie für den Wilhelmsplatz aufgenommen werden. Diese bilden dann die Grundlage für die Durchführung eines Wettbewerbs zur städtebaulichen Neuordnung und längerfristigen Umgestaltung des Wilhelmsplatzes. Aufgrund des langen Planungshorizonts fand in einem ersten Schritt ein Kunstwettbewerb für den Martin-Mayer-Steg statt, dessen Siegerentwurf "Den Teppich ausrollen" 2022 umgesetzt wurde. Angedacht ist auch bereits die Umgestaltung der vorhandenen Brunnen –und Lichtstele in der Platzmitte. Beabsichtigt wird, gemeinsam mit dem damaligen Preisträger, den Brunnen weiter zu entwickeln und die Wasserflächen zugunsten von Grünflächen zu reduzieren. Darüber hinaus gibt es weitere punktuelle Planungen zur schrittweisen Optimierung des Wilhelmplatzes und dessen Umfeld. Zum Beispiel wird aktuell die Einrichtung einer Pop-up Fußgänger-Zone in der Seelbergstraße zwischen Wilhelmsplatz und Frösnerstraße sowie die Verbesserung der Radverkehrsführung über den Wilhelmsplatz geprüft.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.

50 in 2023 | Kita Fachkräfte Bezahlung

Kita Fachkräfte Bezahlung

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kitas
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

915
weniger gut: -95
gut: 915
Meine Stimme: keine
Platz: 
50
in: 
2023

Die MitarbeiterInnen in Kindertageseinrichtungen und anderen sozialen Berufen sollten besser bezahlt werden. Außerdem sollte es die Möglichkeit geben das Gehalt zu verhandeln. Der Tarif sollte eine Untergrenze sein aber kein Totschlagargument gegen Lohnerhöhungen für gute Arbeit. Sonst sind bald alle weg...

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zur Verbesserung der Personalsituation in der Stadtverwaltung wurde die Einführung einer "Stuttgart-Zulage" für alle Tarifbeschäftigten in Höhe von 150 Euro monatlich beschlossen. Gegenüber der bisherigen TarifPlus-Zulage für pädagogische Fachkräfte in Höhe von 100 Euro führt dies ab dem 01.07.2024 zu einer Erhöhung der Zulagen um 50 Euro monatlich. In Kombination mit dem kostenfreien Deutschland-Ticket ergibt sich jetzt ein monatlicher Einkommensvorteil von rund 200 Euro brutto durch freiwillige städtische Leistungen. Zusammen mit dem zum Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossenen neuen Maßnahmen in den Bereichen Ausbildung, Wohnen für Mitarbeitende, Werbekampagnen oder Mitarbeiterbindung fügen sich mittlerweile 70 Maßnahmen der städtischen Personalgewinnung und ‐bindung in eine gesamtstädtische Personalstrategie ein. Zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde neu beschlossen, dass Absolventen der praxisintegrierten Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz nach ihrer Ausbildung in Erfahrungsstufe 2 eingestellt werden können und somit wie Absolventen der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher/Erzieherin besser entlohnt werden können. Dafür wurden im Doppelhaushalt 2024/2025 insgesamt 106.000 Euro bereitgestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Mitarbeitenden in den Tageseinrichtungen für Kinder leisten eine wichtige und verantwortungsvolle Arbeit. Die besondere Wertschätzung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst kommt auch durch eine herausgehobene Stellung im Tarifgefüge zum Ausdruck.

Von den Tariferhöhungen haben pädagogische Fachkräfte in den vergangenen Jahren überproportional profitiert. Die Entgelte der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) liegen im Durchschnitt über denen anderer vergleichbarer Beschäftigtengruppen mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung. In Stuttgart erhalten Erzieher*innen mit entsprechender Tätigkeit ein monatliches Entgelt in der Endstufe in Höhe von 4.210 Euro und Gruppenleitungen beziehungsweise Erzieher*innen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten in S 8b in Höhe von 4.677 Euro (jeweils einschließlich der tariflichen SuE-Zulage in Höhe von 130 Euro und der freiwilligen städtischen TarifPlus-Zulage mit 100 Euro). Mit dem Tarifergebnis im Mai 2022 für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) wurden weitere Verbesserungen für die Beschäftigten erzielt. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit bis zu vier Regenerationstage pro Jahr, zusätzlich zum Jahresurlaub, nehmen zu können. Ein weiteres deutliches Gehaltsplus hat das Ergebnis der Tarifverhandlungen ergeben. Zudem hat die Stadt jetzt ganz aktuell entschieden, auch den Kita-Leitungen auf freiwilliger Basis die SuE-Zulage in Höhe von 180 Euro monatlich sowie die TarifPlus-Zulage mit 100 Euro zu zahlen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband und deshalb tarifgebunden und in der Gestaltung des Gehaltes nicht frei. Ergänzend schützen Tarifverträge die Mitarbeitenden, da nicht einseitig die Arbeitsbedingungen bestimmt werden können. Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag verdienen im Schnitt mehr, als in solchen ohne Tarifbindung. Ob Grundgehalt oder Sonderzahlungen, wer als Erzieher*in in einem Betrieb mit Tarifbindung arbeitet, hat in der Regel einen finanziellen Vorsprung. Zusätzlich gibt es mit Tarifvertrag für viele pädagogische Fachkräfte eine Jahressonderzahlung, und das deutlich häufiger als in Betrieben ohne Tarifvertrag.

Eine ausschließlich leistungsorientierte Bezahlung gibt es bei der Landeshauptstadt nicht. In ganz vielen Bereichen ist der „Wert“ einer Arbeit nur schwer messbar. Deshalb existiert keine objektive Grundlage auf der ein Gehalt frei verhandelt werden könnte. Frei verhandelbare Gehälter würden zudem zu immensen Gerechtigkeitsdiskussionen führen und der daraus entstehende Aufwand würde das Personalmanagement der Stadt lähmen. Des Weiteren finanzieren sich die Gehälter im öffentlichen Dienst aus Steuermitteln. Dabei ist das gesetzlich verankerte Prinzip des sparsamen Umgangs mit öffentlichen Geldern zu beachten.

Einfluss auf das Gehaltsgefüge der sozialen Berufe zu nehmen, ist generell die Aufgabe der Tarifparteien.

51 in 2023 | Repair-Center und second Hand Kaufhaus der Abfallwirtschaft Stuttgart

Repair-Center und second Hand Kaufhaus der Abfallwirtschaft Stuttgart

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Soziales
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

910
weniger gut: -86
gut: 910
Meine Stimme: keine
Platz: 
51
in: 
2023

Deine Musikanlage ist kaputt, was nun. Im Repair Center bekommst du bei der Reperatur Unterstützung. So kann bestehendes weiter genutzt werden anstatt es wegzuschmeißen.
Neben konkreter Hilfe gibt es hier Informationen und Wissen zum Thema Reparatur , sowie Workshops und Fachinformation.
Außerdem soll dieser Ort soll bestehende Reparatur Initiativen und kommerzielle Reparatur-Unternehmen vernetzen und über Sie informieren.
Das Repair Center sollte Teil eines Second Hand Kaufhauses der Abfall Wirtschaftsbetriebe werden, wo Dingen die der Entsorgung bestimmt waren ein zweites Leben gegeben wird

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In Stuttgart gibt es bereits in einigen Stadtbezirken Repair Cafes. Repair Cafes werden unter anderem angeboten in: Stuttgart-West (Werkstadt Stuttgart e.V.), Fasanenhof, Rohr-Dürrelewang, Sillenbuch, Botnang, Feuerbach (Hobbyhimmel), Bad Cannstatt (Bürgerinitiative Burgholzhof) und Neugereut. Beschlossen wurde in den Haushaltsberatungen, dass der "Hobbyhimmel" des gemeinnützigen Vereins zur Verbreitung Offener Werkstätten e. V. einen Zuschuss von je 40.000 Euro in den Jahren 2024/2025 erhalten soll. Der "Hobbyhimmel" ermöglicht der Bürgerschaft den Zugang zu Handwerksmaschinen aller Art und bietet Kurse an. Klassische Holz- und Metallverarbeitungsmaschinen bis hin zu CNC-Fräse, 3D-Druck und Lasercutter finden sich dort. Die Nutzenden werden eingewiesen und bei Fragen unterstützt. Im Hobbyhimmel finden auch regelmäßig Repair Cafés statt. In den Haushaltsplanberatungen wurde außerdem über die Einführung eines Reparaturbons diskutiert, mit dem Reparaturen anteilig von der Stadt bezuschusst werden. Um dauerhaft zu einer Steigerung von Reparaturen zu kommen, wurde zudem der Aufbau eines Reparaturnetzwerks angeregt. Über eine digitale Plattform sollen beispielsweise Reparaturtipps ausgetauscht und Reparaturbetriebe sichtbar gemacht werden. Für diese Anträge fand sich keine Mehrheit im Gemeinderat.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bereits die im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgegebene Abfallhierarchie räumt der Vermeidung von Abfällen höchste Priorität ein. Auch der Wiederverwendung gebrauchter Gegenstände kommt dabei ein zentraler Stellenwert zu. Oftmals sind nicht mehr benötigte Möbel, Spielsachen oder Geräte noch viel zu schade zum Wegwerfen. Aus diesem Grund hat die Landeshauptstadt Stuttgart eine zentrale Online-Plattform - den „Verschenkmarkt Stuttgart“ - geschaffen. Wer will, stellt unter

https://www.verschenkmarkt-stuttgart.de/

in Eigenregie kostenlos ein Angebot ein oder sucht nach etwas Passendem.

Im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft stellt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) damit bereits heute eine für jedermann frei zugängliche Second-Hand-Plattform kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus finden sich dort nicht zuletzt auch Hinweise auf zahlreiche weitere im Bereich Second-Hand und Repair engagierte Unternehmen. Auch auf der Internet-Präsenz der AWS finden sich wertvolle Tipps zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung und nicht zuletzt auch Hinweise und Kontaktdaten zu bestehenden Repair-Einrichtungen.

Um die städtischen Bestrebungen zur Klimaneutralität weiter unterstützen zu können, werden derzeit verschiedenste Möglichkeiten geprüft. Neben der reinen Errichtung von Second-Hand-Häusern / Repair-Cafes ist hier eine breite Palette weiterführender Angebote denkbar. Hier sind beispielsweise ergänzende außerschulische Lernorte, zusätzliche do-it-yourself-Kurse zum Beispiel mit dem Schwerpunkt „Upcycling“, kontextbezogene Sharing-Projekte etc. angedacht.

Dabei wird es jedoch von entscheidender Bedeutung sein, verschiedenste Akteure wie Unternehmen, Vereine, Institutionen und Initiativen etc. zu bündeln. Aufgrund dieser übergeordneten Bedeutung soll dazu idealerweise eine zentrale Einheit unter gesamtstädtischer Führung gebildet werden.

52 in 2023 | Bus & Bahn für maximal 1 Euro am Tag / Nulltarif für Bonuscard, Studierende, Azubis und Schüler/innen

Bus & Bahn für maximal 1 Euro am Tag / Nulltarif für Bonuscard, Studierende, Azubis und Schüler/innen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

908
weniger gut: -226
gut: 908
Meine Stimme: keine
Platz: 
52
in: 
2023

Das 49-Euro-Ticket ist bundesweit ein Fortschritt. Der Öffentliche Personennahverkehrs wird allerdings vor allem innerstädtisch benutzt. Für eine wirkliche Mobilitätswende müssen die Preise in Stuttgart weiter gesenkt werden. Das gilt insbesondere für Stuttgarterinnen und Stuttgarter mit geringem Einkommen. Die Finanzmittel vom Bund bieten die Möglichkeit dies umzusetzen.

Auch um Stuttgart bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu machen spielt Mobilität eine wichtige Rolle. Der ÖPNV kann seiner zentralen Rolle in der Mobilitätswende nur gerecht werden, wenn er eine flächendeckend gut ausgebaute und günstige Alternative wird. Ein günstiger Nahverkehr steigert die Zahl der Nutzer:innen von Bus und Bahn und nützt gerade Menschen mit niedrigen Einkommen in Stuttgart.

Mehr Nutzer:innen im Nahverkehr lösen auch eine größere Nachfrage in der Produktion von Schienen, Schienenfahrzeugen und Bussen aus. So können auch am Standort Stuttgart Industriearbeitsplätze gesichert, umgebaut und neue geschaffen werden.

Die Forderung beinhaltet:
> Die Einführung eines 365€-Jahrestickets als neues „Jedermann-AboStuttgart“ mit der Option auf ein 1€-Tages- oder ein 30€-Monatsticket.
> Kostenloser ÖPNV für Schüler:innen, Jugendliche, Azubis, Studierende und BonusCard-Inhaber:innen

Mehr unter www.365stuttgart.de

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In den Haushaltsplanberatungen wurde über die Einführung eines 29 Euro-DeutschlandTickets für alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter sowie über ein 9 Euro-Ticket für BonusCard-Inhaberinnen und -Inhaber diskutiert. Beantragt wurde außerdem die Einführung eines Nulltarifs für alle BonusCard-Inhaberinnen und -Inhaber, Azubis, Schülerinnen und Schüler, Freiwilligendienstleistende und Studierende. Diese Anträge fanden keine Mehrheit im Gemeinderat.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Forderung nach einem Ticket für 1 Euro pro Tag beziehungsweise 365 Euro im Jahr ist im Verkehrs- und Terifverbund Stuttgart (VVS) mittlerweile für Jugendliche und junge Menschen in der Ausbildung realisiert. Seit 1. März 2023 gibt es in ganz Baden-Württemberg das JugendTicketBW: ein Ticket mit attraktivem Preis (1 Euro pro Tag) und mit rund um die Uhr landesweiter Gültigkeit in Bus und Bahn. Ausblick: Gut möglich ist es, dass Inhaber*innen des JugendTicketBW künftig zum selben Preis auch die deutschlandweite Gültigkeit erhalten, also das JugendTicketBW zum Deutschland-Ticket wird. Derzeit wird die Umsetzung und deren Finanzierung für junge Menschen in Baden-Württemberg diskutiert.

Für alle übrigen Fahrgäste im VVS gibt es ab 1. Mai 2023 das Deutschland-Ticket, das mit monatlich 49 Euro, was pro Tag nur 1,63 Euro entspricht, einen sehr günstigen Preis hat. Einkommensschwächere Menschen erhalten in Stuttgart die Möglichkeit zum Kauf eines SozialTickets. Inhaber*innen der sogenannten Bonuscard können damit ab 1. Mai 2023 noch günstiger als bisher Bus und Bahn nutzen und ein ermäßigtes MonatsTicket für nur 24,50 Euro kaufen, das im gesamten Netz des VVS gilt (perspektivisch ist angedacht, auch das Deutschland-Ticket als SozialTicket für Bonuscard-Inhaber*innen auszugeben, eine Ausgabe ab 2025 wird angestrebt). Bonuscard-Inhaber*innen bis 20 Jahre, können weiterhin das 14-Uhr-JuniorTicket zum halben Preis (11,60 Euro) erwerben.

Weitere Ermäßigungen beim JugendTicketBW oder Deutschland-Ticket sind derzeit nicht vorgesehen.

53 in 2023 | Bepflanzung von Beeten und Gefäßen im Stadtgebiet mit mehrjährigen Pflanzen

Bepflanzung von Beeten und Gefäßen im Stadtgebiet mit mehrjährigen Pflanzen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

907
weniger gut: -73
gut: 907
Meine Stimme: keine
Platz: 
53
in: 
2023

Es gibt viele Beete und Anpflanzungen, wo im Halbjahres-Rhythmus immer wieder Pflanzen mit kurzer Lebensdauer eingepflanzt und bei Saisonende wieder herausgerissen werden.
Mein Vorschlag:
anstatt einjähriger Pflanzen wäre es doch besser mehrjährige, pflegeleichte Stauden einzupflanzen. Die Pflege ist weniger aufwendig als mehrmals jährlich neue Pflanzen zu kaufen und einzupflanzen. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Patenschaft für Beete anzubieten, wo Leute, die in der Nähe einer Anpflanzung wohnen die Pflege übernehmen können.
gesichtete Standorte: z.B. in Stg.-Vaihingen Fußgängerzone, Weilimdorf Solitudestr.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für mehr Stadtgrün und für die Pflege von Grünanlagen und Bäumen im gesamten Stadtgebiet steht ein jährliches Budget von ca. 11,8 Mio. Euro zur Verfügung.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Wechselflor sind blüten- und farbenreiche Schmuckpflanzungen. Durch seine gestalterischen Möglichkeiten in Farben und Formen eignet er sich besonders dazu, wechselnde prachtvolle Akzente zu setzen. Diese können jedes Jahr neu kreiert werden. Er wird von den Bürgerinnen und Bürger sehr geschätzt. Der Wechselflor ist durch sein Alleinstellungsmerkmal der dauerhaften ganzflächigen Blütendichte eine Bereicherung. Die Bepflanzung ist aufwändig und wird gezielt an häufig frequentierten und repräsentativen Punkten angeboten.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat bereits im Jahr 2010 damit begonnen, Wechselflorflächen durch Staudenbeete unter der Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Aspekten zu ersetzen. Das Ergebnis ist eine ausgewogene Darbietung beider Pflanzformen.

Die Gesamtverantwortung für die Grünflächen im öffentlichen Raum liegt bei der Landeshauptstadt Stuttgart und eine ganzjährige Betreuung der Pflanzflächen ist sichergestellt. Patenschaften können auf freiwilliger Basis organisiert werden und durch zusätzliches Gießen und Pflegen unterstützen.

Bezirksbeiratshinweis: 
54 in 2023 | Bezahlbaren Wohnraum schaffen

Bezahlbaren Wohnraum schaffen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

907
weniger gut: -106
gut: 907
Meine Stimme: keine
Platz: 
54
in: 
2023

In Stuttgart sind in den letzten Jahren die Immobilien- und Mietpreise regelrecht explodiert. Immer mehr private Finanzanleger drängen auf den Wohnungsmarkt und wollen Profite maximieren. Besonders der Wohnungsbau ist trotz städtischer SWSG in den letzten Jahren nicht entscheidend vorangetrieben worden, im Gegenteil, der Bestand an bezahlbaren Wohnungen ist in den letzten Jahren stetig zurückgegangen. Der Erwerb von Grund und Boden darf nicht weiter privaten Anlegern überlassen oder übertragen werden. Mittels der SWSG soll ein umfassender Erwerb von Grund und Boden erfolgen. In Kooperation von Stadt und SWSG mit Bürgerwohngenossenschaften kann Wohnpolitik kreativ gestaltet werden. Vor allem muss es einen extensiven Ausbau des bezahlbaren Wohnungsbaus durch die SWSG geben. Zudem ist angemessener studentischer Wohnraum bereitzustellen. Neubau bzw. Bauen im Bestand und die Vermietung von Wohnraum muss so angelegt sein, dass ein Mietermix hinsichtlich Alter, Status und Herkunft entsteht, besonders das Mehrgenerationenwohnen soll gefördert werden. Damit dies gelingt, ist ein radikales Umdenken von städtischen Stellen zu fordern.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Doppelhaushalt 2024/2025 wurden die Mittel für den geförderten Mietwohnungsbau deutlich erhöht. Insgesamt wurden in den Haushaltsberatungen 25 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Neben der Möglichkeit, Mietpreis- und Belegungsbindungen zu verlängern, dienen die Finanzmittel auch für andere Zwecke, um bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. So können die Mittel eingesetzt werden, um Mieten zu reduzieren, damit Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein eine dem Einkommen entsprechend angemessene Miete entrichten können. Weiterhin kann das Geld zur Verfügung gestellt werden, wenn sich während der Bauphase herausstellt, dass Bauvorhaben sich mit den gedeckelten Mieten wirtschaftlich nicht mehr darstellen lassen. Für das seit 2019 bestehende Förderprogramm für den Mittelstand „Wohnraum zur Schaffung von Miete“ wurden Haushaltsmittel von 2,1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Schaffung von neuem Wohnraum für mittlere Einkommensbezieher wird über Baukostenzuschüsse der Stadt erleichtert. Damit perspektivisch auch weiterhin bezahlbarer Wohnraum im Bestand gesichert werden kann, werden jährlich 100.000 Euro für die Untersuchung weiterer Gebiete zur Festlegung von Milieuschutzsatzungen bereitgestellt. Soziale Erhaltungssatzungen - sogenannte Milieuschutzsatzungen - sind ein städtebauliches Instrument, das die Zusammensetzung der gebietsansässigen Wohnbevölkerung schützen soll. Darüber hinaus sollen in den nächsten zwei Jahren mit jeweils 410.000 Euro potenzielle Wohnbauflächen, die im Rahmen einer Potentialanalyse ermittelt wurden, einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Neben der Erarbeitung von Konzepten sind auch Beteiligungsveranstaltungen vorgesehen. Außerdem soll die geplante externe Beratungsstelle für gemeinschaftliches Wohnen als Ergänzung der städtischen Angebote mit je 300.000 Euro pro Jahr weiterfinanziert werden. Für wichtige Entwicklungen stellt der Gemeinderat rund fünf Mio. Euro zur Verfügung. Damit können Bebauungsplanverfahren, die erforderlichen Gutachten, Machbarkeitsstudien und Planungswettbewerbe durchgeführt werden. Beispielhaft seien genannt: Areal Bahndirektion, Statistisches Landesamt, Waldheim Gehrenwald, Sturmvogelweg, ehemaliges Areal „Kälte-Fischer“, Ortsmitte Mühlhausen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das zentrale Instrument der Stadt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG. Darüber hinaus kann die Stadt mit dem Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) unter bestimmten Voraussetzungen bei privaten Wohnungsbauprojekten eine bestimmte Anzahl von geförderten und damit preiswerteren Wohnungen vorschreiben.

Auf stadteigenen Flächen ist der Anteil an geförderten Wohnungen höher als bei privaten Entwicklungsflächen. Als geförderte Wohnungen gelten die Bereiche Sozialmietwohnungen, Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher wie auch das Stuttgarter Eigentumsprogramm.

Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) hat derzeit circa 19.600 Wohnungen im Bestand. Sie ist damit das größte Wohnungsunternehmen in Baden-Württemberg mit einer im Branchenschnitt weit überdurchschnittlichen Investitionsquote in den Wohnungsbestand. Neben der Fertigstellung von über 1.800 neuen Wohnungen bis 2027 strebt die SWSG als Baustein der Klimastrategie die Modernisierung von mehr als 3.000 Wohnungen im gleichen Zeitraum an. Das Ziel ist die gebäudebezogene Schaffung der Voraussetzungen für die Klimaneutralität bis 2035. Die Wachstumsstrategie der vergangenen Jahre wird demnach konsequent fortgesetzt. In den vergangenen acht Jahren hat das Unternehmen mehr als 2.200 neue Wohnungen gebaut. Der Bestand ist zwischen 2015 und 2022 von 17.889 auf 19.580 Wohnungen angewachsen. Insgesamt wurden über 900 Millionen Euro investiert. Damit in diesen herausfordernden Zeiten solche Ziele erreicht werden können, wird die Landeshauptstadt Stuttgart als Gesellschafterin eine Eigenkapitalzuführung in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro bis 2025 vornehmen.

Die SWSG ist ein sehr wichtiger Akteur beim Bau von Mietwohnungen, kann aber den Bedarf an erforderlichen Wohnungen nicht alleine decken. Der Gemeinderat hat im Februar 2022 eine Neuausrichtung in der Bodenpolitik beschlossen, die vorsieht, dass Baugenossenschaften, Wohnbauunternehmen und Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Ansatz sowie die SWSG Grundstücke wahlweise kaufen oder im Erbbaurecht erwerben können. Für alle anderen Unternehmen erfolgt die Vergabe im Wege des Erbbaurechts. Damit soll gewährleistet werden, dass Grundstücke genossenschaftlich bebaut werden, oder aber im Eigentum der Stadt verbleiben. Diese Vorgaben gelten allerdings nur für städtische Liegenschaften. Der weitaus größere Teil der Grundstücke, die für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen, ist im Privatbesitz oder wird von Unternehmen von privat erworben. In Einzelfällen kann die Stadt mittels Vorkaufsrechte Grundstücke kaufen.

Unabhängig von der Grundstücksfrage ist es wichtig, alle Firmen und Unternehmen beim Thema Wohnungsbau zu beteiligen, da nur so Wohnraum für alle entstehen kann. Die Stadt hat hierbei auch die Aufgabe, den geförderten Wohnungsbau zu stärken und auszubauen.

In den neu entstehenden Quartieren ist es ein wichtiges Anliegen eine gute Durchmischung zu erzielen, wie etwa beim Quartier am Wiener Platz, im Bürgerhospital oder im Neckarpark. Darüber hinaus ist es erforderlich, die benötigte Infrastruktur bereitzustellen, etwa Kindergärten und Schulen aber auch soziale Einrichtungen sowie Treffpunkte. Es sollen identitätsstiftende Wohngebiete entstehen.

55 in 2023 | Frauenhaus stärker fördern

Frauenhaus stärker fördern

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Soziales
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

906
weniger gut: -87
gut: 906
Meine Stimme: keine
Platz: 
55
in: 
2023

Das Frauenhaus in Stuttgart braucht dringend finanzielle Unterstützung. In Stuttgart muß im Durchschnitt eine Frau abgewiesen werden. Die Zeit drängt, denn für manche Frauen geht es um Leben und Tod. Der Bund macht sich gerade Überlegungen für Neuregelungen. Mit einer baldigen Neuregelung ist nicht zu rechnen. Bund und Land schieben sich die Zuständigkeit hin und her. Die Stadt Stuttgart sollte sich an den Kosten für das Frauenhaus beteiligen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die dauerhaften Aufgaben zur Koordinierung von Immobilienfragen erhält das Autonome Frauenhaus des Vereins „Frauen helfen Frauen e. V.“ eine zusätzliche Personalkostenförderung über 26.500 Euro. Zudem hat der Gemeinderat einer Erhöhung der Förderung für die Beratungsstellen des Vereins Beratung & Information für Frauen (BIF) und die FrauenInterventionsstelle (FIS) um 88.700 Euro auf 371.300 Euro zugestimmt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart bietet ein dreigliedriges Hilfe- und Beratungsangebot bestehend aus zwei Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und der Fraueninterventionsstelle an. Diese Dienste und Einrichtungen sind seit ihrem Bestehen Orte direkter Hilfe, des Schutzes und der Gewaltprävention.

Ihr Ziel ist es, Frauen und ihre Kinder darin zu unterstützen, in einem gewaltfreien Umfeld zu leben. Voraussetzungen für den Erfolg dieser Angebote sind eine schnelle Erreichbarkeit, Soforthilfe bei Gewalteskalationen sowie Beratung und Begleitung in der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und Perspektiven.

Die Landeshauptstadt Stuttgart sieht neben dem Betrieb des städtischen Frauenhauses den Betrieb des autonomen Frauenhauses durch den Verein "Frauen helfen Frauen e. V.“ als unverzichtbar für den Schutz von durch Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder. Dieses Angebot besteht bereits seit März 1983. Im Jahr 2022 förderte die Landeshauptstadt Stuttgart den "Verein Frauen helfen Frauen e. V." mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von rund 588.000 Euro. Diese entfielen auf den Betrieb des autonomen Frauenhauses, die Beratungs- und Informationsstelle (BIF), die Fraueninterventionsstelle (FIS) im Handlungsfeld Prävention der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) der Abteilung für Chancengleichheit (OB-CG), eine pädagogisch begleitete Kindergruppe sowie die Betreuungskosten der Selbstzahlerinnen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart sieht einen gestiegenen Bedarf an Schutzmöglichkeiten für betroffene Frauen. Sie plant vor diesem Hintergrund die Modernisierung des städtischen Frauenhauses sowie den Neubau des autonomen Frauenhauses von Frauen helfen Frauen e. V. Hierzu wurde ein 2.000 m² großes Grundstück reserviert. Im Gegensatz zur bisherigen Einrichtung soll diese Adresse zukünftig nicht mehr anonym sein. Vielmehr sollen dort auf Basis eines umfassenden Schutzkonzeptes in einem gesicherten, überwachten Rahmen 30 Plätze für Frauen und Kinder mit separaten kleinen Apartments, den dringend notwendigen 4 Plätzen für gesicherte Notfallübernachtungen und einem niederschwelligen Beratungsangebot entstehen. Darüber hinaus entstehen an einem weiteren Ort für an Leib und Leben bedrohte Frauen und Kinder 10 Plätze in anonymen Schutzwohnungen.

Durch die Realisierung dieser Neukonzeption können Versorgungssicherheit, Innovation und zeitgemäße Standards für die Angebote für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, erreicht werden.

Darüber hinaus bietet das städtische Frauenhaus mit anonymer Adresse und den gesicherten zusätzlichen Wohnungen 30 bis 38 Plätze an. Beide Frauenhäuser bilden ein komplementäres Gesamtangebot ab.

56 in 2023 | Sonnensegel oder anderer Schattenspender für den Marienplatz

Sonnensegel oder anderer Schattenspender für den Marienplatz

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Süd
|
Thema: 
Plätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

903
weniger gut: -124
gut: 903
Meine Stimme: keine
Platz: 
56
in: 
2023

Auf dem Marienplatz soll eine Anlage errichtet werden, die den zentralen Beriech des Platzes bei starker Hitze beschattet, so dass auch im Sommer ein Wochenmarkt und sonstiger Aufenthalt auf dem Platz möglich ist.

Der durchgehend gepflasterte Platz ist eine echte Hitzeinsel im Stadtbezirk, die auch das Mikroklima in der Umgebung belastet. Die Freifläche heizt sich im Sommer häufig so stark auf, dass ein Aufenthalt kaum möglich ist - geschweige denn ein normaler Marktbetrieb.Das ist auch daran zu sehen, dass im Sommer nur sehr wenige Marktbeschicker überhaupt zum Wochen- udn Biomarkt kommen. Ein großes, automatisiertes Sonnensegel oder eine andere schattenspendende Anlage über dem Platz könnte die schlimmste Hitze abhalten und so den Platz auch im Sommerhalbjahr tagsüber nutzbar halten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Über konkrete Hitzeschutzmaßnahmen auf dem Marienplatz wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht diskutiert. Beschlossen wurde aber ein Hitzesofortprogramm mit insgesamt 2 Mio. Euro in 2024/2025 für eine hitzeresistente Gestaltung und Ausstattung von zehn Stadt- und Quartiersplätzen. Konkrete Maßnahmen und geeignete Plätze müssen jedoch erst geprüft werden.
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Marienplatz ist in seiner jetzigen Form das Ergebnis eines Wettbewerbs und hat urheberrechtlichen Schutz. Die Entwurfsidee einer hufeisenförmigen Baumpflanzung mit freiem Platzraum und eingestelltem singulärem Café-Pavillon darf nicht ohne Weiteres verändert werden. Zudem wäre ein großes, mechanisches Sonnensegel aufgrund der Fundamenterfordernisse mit der heutigen Gestaltung nicht möglich.

Bezirksbeiratshinweis: 

Um den Platz als Veranstaltungsfläche flexibel nutzen zu können, sollte aus Sicht des Bezirksbeirats Süd auf fest installierte Maßnahmen zur Beschattung verzichtet werden.

57 in 2023 | Ahndung von weggeworfenen Zigaretten und Kaugummis

Ahndung von weggeworfenen Zigaretten und Kaugummis

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

901
weniger gut: -148
gut: 901
Meine Stimme: keine
Platz: 
57
in: 
2023

Es gibt seit Jahren einen Bußgeldkatalog, der dringend angewandt werden muss. Kontrolleurinnen,die falsch geparkte Autos gnadenlos bestrafen, könnten monatsweise auch durch die Strassen und Parks ziehen oder vor Supermärkten und Lokalen stehen,(noch lukrativer sind Ampeln an Kreuzungen!!) und die Menschen beobachten beim Wegwerfen der Kippen und Kaugummis und dort Geld sammeln für die Stadtkasse- und nebenbei diese Unachtsamkeit Menschen erziehen! 80- 103,50€ Strafe tun weh!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Ergänzend zur bisherigen Überwachung und Ahndung von Müllsündern durch den städtischen Vollzugsdienst wurde in den Haushaltsplanberatungen die Schaffung von 8,5 Stellen beantragt, um bei der Abfallwirtschaft Stuttgart ein Überwachungsteam für illegale Müllablagerungen - sogenannte Waste-Watcher - einzurichten. Dieser Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit im Gemeinderat.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des Konzepts sauberes Stuttgart setzt die Landeshauptstadt Stuttgart einen deutlichen Schwerpunkt bei der Müllbeseitigung und Müllvermeidung. Neben einer erheblichen personellen und technischen Aufrüstung beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) wurde der Städtische Vollzugsdienst aufgestockt, um auch gegen "Müllsünder" repressiv und präventiv vorzugehen.

Neben gezielten Streifen achten alle Beschäftigten des Städtischen Vollzugsdienstes verstärkt im gesamten Stadtgebiet auf unerlaubte Abfallentsorgungen beziehungsweise Verstöße gegen das Abfallrecht. In der Praxis ist es schwierig "Müllsünder“ (zum Beispiel Personen, die ihre Zigarettenkippen wegwerfen) auf frischer Tat zu ertappen. Solche Delikte werden in aller Regel unterlassen, wenn der Städtische Vollzugsdienst uniformiert auftaucht. Daher werden auch Zivilstreifen durchgeführt. Sofern die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung eine Ordnungswidrigkeit nach den abfallrechtlichen Bestimmungen im Rahmen ihrer Streifendienste beobachten und der / die Verursacher*in festgestellt werden kann, werden auch von der Verkehrsüberwachung Anzeigen gefertigt.

58 in 2023 | Cannstatter Wasen begrünen

Cannstatter Wasen begrünen

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Plätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

901
weniger gut: -184
gut: 901
Meine Stimme: keine
Platz: 
58
in: 
2023

Das Volksfest auf dem Cannstatter Wasen findet nur an 6 Wochen im Jahr statt. Man könnte ein paar Bäume so auf dem Platz pflanzen, dass weiterhin alle Aussteller ihre Zelte, Buden und Fahrgeschäfte aufstellen können. Das täte dem Stadtklima und der Optik des Platzes gut. Darüber hinaus könnte man den Platz zum Neckar hin öffnen, sodass dort auch zu Zeiten ohne Volksfest eine Aufenthaltsqualität entsteht.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Begrünung des Cannstatter Wasens war kein Bestandteil der Haushaltsplanberatungen 2024/2025. Für mehr Stadtgrün und für die Pflege von Grünanlagen und Bäumen im gesamten Stadtgebiet steht ein jährliches Budget von ca. 11,8 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Projekte Wasenufer und Wasenquerung des Masterplans "Erlebnisraum Neckar" stehen die erforderlichen Planungsmittel zur Verfügung. Der Bau des Wasenufers ist für 2028 geplant, der Bau der Wasenquerung schließt sich daran an.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Cannstatter Wasen ist die multifunktionale Veranstaltungsfläche in Stuttgart. Von Kessel Festival über Konzertsommer bis hin zum traditionellen HipHop Open finden jährlich nicht nur die Volksfeste, sondern auch etliche Großveranstaltungen auf dem Gelände statt. In Gesamtheit inklusive aller Auf- und Abbauphasen ist die Fläche ab dem Frühjahr fast das gesamte Jahr über bespielt.

Durch die Stadt wurden bereits verschiedene Möglichkeiten einer stadtklimatologischen sowie raumqualitativen Aufwertung des Cannstatter Wasen überprüft. Aufgrund der Vielfalt an Veranstaltungen von Großkonzerten bis hin zu Zirkus- oder Volksfestzelten, ist eine Begrünung beziehungsweise Platzierung von Bäumen im Zentrum der Fläche nur bedingt möglich.

Unter Berücksichtigung aller Belange wurde im Rahmen des Masterplanes "Erlebnisraum Neckar" die Wasenquerung entwickelt, um perspektivisch eine attraktive Grünverbindung zwischen dem neuentstehenden Stadtquartier Neckarpark und dem Fluss herzustellen. Die Promenade führt über die Wasenfläche zwischen Campingplatz und Daimler Teststrecke hindurch und mündet in eine Platzfläche direkt am Neckarufer. Weitere Zugänge zum Neckar werden mit dem Projekt Wasenufer und der damit einhergehenden Umgestaltung des Ufers geschaffen. Eine ebenerdige Verbindung zwischen Cannstatter Wasen und Fluss wird aus hochwasserschutztechnischen Gründen jedoch nicht verfolgt. Das grüne Band über den Cannstatter Wasen wird im Anschluss an das Projektvorhaben Wasenufer umgesetzt. Mit dem Vorhaben wird die Aufenthaltsqualität des Wasengeländes sehr deutlich aufgewertet und ist zugleich ein wichtiger Baustein für eine Stadt am Fluss. Mit dem Masterplan "Erlebnisraum Neckar", Projekt Wasenufer und Wasenquerung, ist das Anliegen im Rahmen der Möglichkeiten bereits in Planung.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.

59 in 2023 | Steuern und Abgaben auf Spielhallen und Wettbüros erhöhen

Steuern und Abgaben auf Spielhallen und Wettbüros erhöhen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Steuern, Finanzen
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

900
weniger gut: -69
gut: 900
Meine Stimme: keine
Platz: 
59
in: 
2023

Um die Zahl der Spielhallen und Wettbüros mittelbar zu verringern weil diese weniger ertragreich sind, bzw. mehr Einnahmen für die Stadt zu schaffen, sollten die Steuern und Abgaben für diese Betriebe erhöht werden.

Erfreulich sind Erhöhungen die 2018 erfolgten.

Dennoch soll die Zulässigkeit einer weiteren Erhöhung geprüft werden, da sie angenehmes (mehr Geld für unsere Stadt) mit dem nützlichen (weniger suchtfördernde Betriebe in Bürgernähe) verbindet!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart erhebt unter anderem für den Betrieb von Geldspielgeräten und Wettbüros eine Vergnügungssteuer. Grundlage hierfür ist die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer zuletzt geändert am 19. Juli 2018.

Geldspielgeräte:
Der Vergnügungssteuersatz beträgt seit dem 01.01.2018 26% des Nettoeinspielergebnisses. Dies war nach der Erhöhung zum 01.01.2016 auf 24% bereits die zweite Erhöhung.

Der Bereich der Geldspielgeräte ist einer extremen Dynamik unterworfen, sowohl technisch als auch was die unterschiedliche Rechtsprechung angeht. Es gibt Verwaltungsgerichtsentscheidungen, die eine erdrosselnde Wirkung der Vergnügungssteuer oberhalb und unterhalb unseres Steuersatzes annehmen. Bestätigt ein Gericht die erdrosselnde Wirkung eines Steuersatzes, sind sämtliche Festsetzungen rechtswidrig. Im Moment beruft sich die Landeshauptstadt Stuttgart auf Urteile, die die Höhe von 26% als rechtmäßig bestätigen.

Im Bereich der Geldspielgeräte ist davon auszugehen, dass einige Aufsteller im Falle einer Erhöhung des Steuersatzes diesen durch sämtliche Instanzen prüfen lassen.

Eine weitere Erhöhung wird deshalb derzeit für rechtlich höchst bedenklich gehalten.

Wettbüros:
Mit Urteil vom 20.09.2022 hat das Bundesverwaltungsgericht die kommunale Wettbürosteuer für unzulässig erklärt. Aus diesem Grund kann diese Steuer nicht mehr erhoben werden.

60 in 2023 | Spielplätze sanieren

Spielplätze sanieren

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
|
Thema: 
Spielplätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

898
weniger gut: -70
gut: 898
Meine Stimme: keine
Platz: 
60
in: 
2023

Die vorhandenen Spielplätze (z.b. karlshöhe und Elisabethenanlage) von gut und gerne genutzten Plätzen zeitnah sanieren und nicht "ewig" absperren und nichts tut sich mehr! So das die heutigen Kinder die Plätze noch nutzen können und nicht erst deren Kinder. Wir brauchen nicht überall Nestschaukeln, einfach das was schon da ist, reparieren!!! Danke.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Budget für die Unterhaltung von Spielflächen und Freizeitanlagen inklusive Spielgeräteersatz beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt wurde für die Jahre 2024/2025 um jährlich 600.000 Euro auf insgesamt rund 3,5 Mio. Euro pro Jahr erhöht.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen einer Befragung zur Freizeitbeschäftigung im Jahr 2016 wurden Kinder und Jugendliche in die Gestaltung von Spielplätzen einbezogen. Bestehende Spielgeräte werden wenn möglich repariert oder ersetzt.

In der Elisabethenanlage steht ein Umbau der Gesamtanlage voraussichtlich Anfang 2024 bevor und am Spielplatz Jean-Améry-Weg ist aufgrund geänderter Sicherheitsanforderungen ein Umbau der gesamten Hangsituation erforderlich. Am Spielplatz Silberburgpark Mörikestraße 6/1 wird der Rutschenturm unter denkmalpflegerischen Anforderungen gegenwärtig saniert und wird voraussichtlich Ende 2023 wieder nutzbar sein.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat West setzt sich schon seit Jahren dafür ein, dass Spielplätze in einem guten, nutzbaren Zustand sind. Weiterhin ist auf die Barrierefreiheit und den Sonnenschutz zu achten. Um diese Sanierungen koordinieren zu können, sollte das Garten-, Friedhofs- und Forstamt mindestens eine zusätzliche Stelle bekommen.