Das zentrale Instrument der Stadt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG. Darüber hinaus kann die Stadt mit dem Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) unter bestimmten Voraussetzungen bei privaten Wohnungsbauprojekten eine bestimmte Anzahl von geförderten und damit preiswerteren Wohnungen vorschreiben.
Auf stadteigenen Flächen ist der Anteil an geförderten Wohnungen höher als bei privaten Entwicklungsflächen. Als geförderte Wohnungen gelten die Bereiche Sozialmietwohnungen, Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher wie auch das Stuttgarter Eigentumsprogramm.
Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) hat derzeit circa 19.600 Wohnungen im Bestand. Sie ist damit das größte Wohnungsunternehmen in Baden-Württemberg mit einer im Branchenschnitt weit überdurchschnittlichen Investitionsquote in den Wohnungsbestand. Neben der Fertigstellung von über 1.800 neuen Wohnungen bis 2027 strebt die SWSG als Baustein der Klimastrategie die Modernisierung von mehr als 3.000 Wohnungen im gleichen Zeitraum an. Das Ziel ist die gebäudebezogene Schaffung der Voraussetzungen für die Klimaneutralität bis 2035. Die Wachstumsstrategie der vergangenen Jahre wird demnach konsequent fortgesetzt. In den vergangenen acht Jahren hat das Unternehmen mehr als 2.200 neue Wohnungen gebaut. Der Bestand ist zwischen 2015 und 2022 von 17.889 auf 19.580 Wohnungen angewachsen. Insgesamt wurden über 900 Millionen Euro investiert. Damit in diesen herausfordernden Zeiten solche Ziele erreicht werden können, wird die Landeshauptstadt Stuttgart als Gesellschafterin eine Eigenkapitalzuführung in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro bis 2025 vornehmen.
Die SWSG ist ein sehr wichtiger Akteur beim Bau von Mietwohnungen, kann aber den Bedarf an erforderlichen Wohnungen nicht alleine decken. Der Gemeinderat hat im Februar 2022 eine Neuausrichtung in der Bodenpolitik beschlossen, die vorsieht, dass Baugenossenschaften, Wohnbauunternehmen und Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Ansatz sowie die SWSG Grundstücke wahlweise kaufen oder im Erbbaurecht erwerben können. Für alle anderen Unternehmen erfolgt die Vergabe im Wege des Erbbaurechts. Damit soll gewährleistet werden, dass Grundstücke genossenschaftlich bebaut werden, oder aber im Eigentum der Stadt verbleiben. Diese Vorgaben gelten allerdings nur für städtische Liegenschaften. Der weitaus größere Teil der Grundstücke, die für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen, ist im Privatbesitz oder wird von Unternehmen von privat erworben. In Einzelfällen kann die Stadt mittels Vorkaufsrechte Grundstücke kaufen.
Unabhängig von der Grundstücksfrage ist es wichtig, alle Firmen und Unternehmen beim Thema Wohnungsbau zu beteiligen, da nur so Wohnraum für alle entstehen kann. Die Stadt hat hierbei auch die Aufgabe, den geförderten Wohnungsbau zu stärken und auszubauen.
In den neu entstehenden Quartieren ist es ein wichtiges Anliegen eine gute Durchmischung zu erzielen, wie etwa beim Quartier am Wiener Platz, im Bürgerhospital oder im Neckarpark. Darüber hinaus ist es erforderlich, die benötigte Infrastruktur bereitzustellen, etwa Kindergärten und Schulen aber auch soziale Einrichtungen sowie Treffpunkte. Es sollen identitätsstiftende Wohngebiete entstehen.