Frauenhaus stärker fördern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Soziales
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

906
weniger gut: -87
gut: 906
Meine Stimme: keine
Platz: 
55
in: 
2023

Das Frauenhaus in Stuttgart braucht dringend finanzielle Unterstützung. In Stuttgart muß im Durchschnitt eine Frau abgewiesen werden. Die Zeit drängt, denn für manche Frauen geht es um Leben und Tod. Der Bund macht sich gerade Überlegungen für Neuregelungen. Mit einer baldigen Neuregelung ist nicht zu rechnen. Bund und Land schieben sich die Zuständigkeit hin und her. Die Stadt Stuttgart sollte sich an den Kosten für das Frauenhaus beteiligen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die dauerhaften Aufgaben zur Koordinierung von Immobilienfragen erhält das Autonome Frauenhaus des Vereins „Frauen helfen Frauen e. V.“ eine zusätzliche Personalkostenförderung über 26.500 Euro. Zudem hat der Gemeinderat einer Erhöhung der Förderung für die Beratungsstellen des Vereins Beratung & Information für Frauen (BIF) und die FrauenInterventionsstelle (FIS) um 88.700 Euro auf 371.300 Euro zugestimmt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart bietet ein dreigliedriges Hilfe- und Beratungsangebot bestehend aus zwei Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und der Fraueninterventionsstelle an. Diese Dienste und Einrichtungen sind seit ihrem Bestehen Orte direkter Hilfe, des Schutzes und der Gewaltprävention.

Ihr Ziel ist es, Frauen und ihre Kinder darin zu unterstützen, in einem gewaltfreien Umfeld zu leben. Voraussetzungen für den Erfolg dieser Angebote sind eine schnelle Erreichbarkeit, Soforthilfe bei Gewalteskalationen sowie Beratung und Begleitung in der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und Perspektiven.

Die Landeshauptstadt Stuttgart sieht neben dem Betrieb des städtischen Frauenhauses den Betrieb des autonomen Frauenhauses durch den Verein "Frauen helfen Frauen e. V.“ als unverzichtbar für den Schutz von durch Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder. Dieses Angebot besteht bereits seit März 1983. Im Jahr 2022 förderte die Landeshauptstadt Stuttgart den "Verein Frauen helfen Frauen e. V." mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von rund 588.000 Euro. Diese entfielen auf den Betrieb des autonomen Frauenhauses, die Beratungs- und Informationsstelle (BIF), die Fraueninterventionsstelle (FIS) im Handlungsfeld Prävention der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) der Abteilung für Chancengleichheit (OB-CG), eine pädagogisch begleitete Kindergruppe sowie die Betreuungskosten der Selbstzahlerinnen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart sieht einen gestiegenen Bedarf an Schutzmöglichkeiten für betroffene Frauen. Sie plant vor diesem Hintergrund die Modernisierung des städtischen Frauenhauses sowie den Neubau des autonomen Frauenhauses von Frauen helfen Frauen e. V. Hierzu wurde ein 2.000 m² großes Grundstück reserviert. Im Gegensatz zur bisherigen Einrichtung soll diese Adresse zukünftig nicht mehr anonym sein. Vielmehr sollen dort auf Basis eines umfassenden Schutzkonzeptes in einem gesicherten, überwachten Rahmen 30 Plätze für Frauen und Kinder mit separaten kleinen Apartments, den dringend notwendigen 4 Plätzen für gesicherte Notfallübernachtungen und einem niederschwelligen Beratungsangebot entstehen. Darüber hinaus entstehen an einem weiteren Ort für an Leib und Leben bedrohte Frauen und Kinder 10 Plätze in anonymen Schutzwohnungen.

Durch die Realisierung dieser Neukonzeption können Versorgungssicherheit, Innovation und zeitgemäße Standards für die Angebote für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, erreicht werden.

Darüber hinaus bietet das städtische Frauenhaus mit anonymer Adresse und den gesicherten zusätzlichen Wohnungen 30 bis 38 Plätze an. Beide Frauenhäuser bilden ein komplementäres Gesamtangebot ab.

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Das gesamte StadtPalais verwandelt sich für sechs Monate in ein "Frauenhaus" - das "FemPalais". Diese Aktion der Stadt Stuttgart will das öffentliche Bewusstsein für die Belange der Frauen vom 04.03. bis 10.09.2023 fördern.