Ergebnis Haushaltsberatungen:
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
In Stuttgart gibt es ein umfängliches Hilfesystem für Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte sowie Obdachlose. So sind Menschen, die sich in der Wohnungslosigkeit befinden, in der Regel nach § 1 Polizeigesetz Baden-Württemberg untergebracht. In diesen Unterbringungen gibt es Sanitäranlagen.
Des Weiteren gibt es in Stuttgart vier Tagesstätten für Wohnungslose. Zu bestimmten Öffnungszeiten besteht hier, neben der Möglichkeit Mahlzeiten zu erhalten, ebenfalls die Möglichkeit der Körperpflege in Form von Duschanlagen sowie Wäsche waschen. Die Tagesstätten sind zudem geschlechtsspezifisch sowie regional aufgeteilt. Eine ausreichende Infrastruktur in Bezug auf Körperhygiene für die Zielgruppe ist somit bereits in Stuttgart gegeben.
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