Lichtverschmutzung eindämmen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

978
weniger gut: -131
gut: 978
Meine Stimme: keine
Platz: 
31
in: 
2023

Die Sterne über Stuttgart verschwinden - immer mehr künstliche Beleuchtung durchdringt die Nacht. Über das Thema Lichtverschmutzung und ihre Folgen wird immer wieder berichtet, leider in Stuttgart bisher ohne Folgen.

Daher schlage ich vor,
- Werbebeleuchtung wie beleuchtete Werbetafeln, Firmenlogos, Monitore in Schaufenstern, digitale "city light boards" sowie
- Zierbeleuchtung , bei der Häuser, Kirchtürme, Fassaden und Brücken oder Bäume, Sträucher, Hecken, Gärten und Teiche mit hellem Licht in Szene gesetzt werden,
nachts stundenweise abzuschalten.

Der Vorschlag bezieht sich nicht auf Straßenbeleuchtung oder andere sicherheitsrelevante Arten von Licht. Es geht um Licht zu Dekorations- oder Werbezwecken, auf das man zumindest in den dunklen Stunden der Nacht verzichten könnte.

Diese Maßnahme würde der Energieeinsparung dienen, dem Schutz nachtaktiver Tiere, aber auch dem menschlichen Tag-Nacht-Rhythmus . Auch wenn ein ähnlicher Vorschlag von der Verwaltung 2015 mit der Begründung abgelehnt wurde, dass bereits genehmigte Leuchtreklame für zehn Jahre nicht verändert werden können, so könnte man jetzt eine Änderung auf den Weg bringen, die zumindest neu genehmigte leuchtende Elemente in dieser Hinsicht einschränkt. Langfristig könnte damit eine Reduzierung der Lichtverschmutzung erreicht werden

Links zum Thema Lichtverschmutzung:

https://www.merkur.de/deutschland/lichtverschmutzung-nimmt-zu-die-sterne...

https://www.ardalpha.de/wissen/umwelt/nachhaltigkeit/lichtverschmutzung-...

https://www.paten-der-nacht.de/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Unter der Federführung des Tiefbauamtes wird mit Mitwirkung des Arbeitskreises Stadtbeleuchtung derzeit ein neuer Masterplan Stadtbeleuchtung erarbeitet. Dabei spielt der Schutz der Nacht aus ökologischen Gründen (Energie und Artenschutz) eine bedeutende Rolle. Beim Amt für Umweltschutz wurde eine 0,25 Stelle für die fachliche Beurteilung der künftigen Bearbeitung von Beleuchtungsanträgen sowie für die Bearbeitung von Verstößen geschaffen.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Aufgrund des gravierenden Rückgangs der Insektenvorkommen wurden die gesetzlichen Regelungen zur Lichtvermeidung in den vergangenen Jahren weiter verschärft. Unter anderem sind nach § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg Fassadenbeleuchtungen baulicher Anlagen zwischen April und September vollständig sowie von Oktober bis März zwischen 22 und 6 Uhr untersagt. Für jede Fassadenbeleuchtung (auch für bereits bestehende) ist bei der unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung einzuholen. Ausnahmen werden nur bei Vorliegen wichtiger Gründe erteilt, zum Beispiel für historisch bedeutsame Gebäude. Zudem müssen bestimmte Anforderungen an den Stand der Technik für insektenfreundliche Beleuchtungen eingehalten und die Anlagen gegebenenfalls umgerüstet werden.

Beleuchtete Werbeanlagen sind außerhalb des bebauten Innenbereichs bereits weitgehend untersagt. Mit den neuen Vorgaben des § 41a Bundesnaturschutzgesetz sind beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlangen technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und so zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind. Diese Regelungen treten in Kraft, nachdem in einer Rechtsverordnung unter anderem Grenzwerte für Lichtimmissionen sowie technische und konstruktive Anforderungen zum Schutz der Insektenfauna festgelegt wurden. Diese Verordnung wird noch in diesem Jahr erwartet.

Die weiterhin stark zunehmende private Zierbeleuchtung zum Beispiel in Hausgärten aber auch von Schaufenstern von Betrieben etc. ist gesetzlich jedoch nur in bestimmten Fällen erfasst. Das Amt für Umweltschutz strebt an, dass für die Stadt Stuttgart eine Satzung mit Vorgaben zur Beleuchtung und Lichtgestaltung erstellt wird, um diese Auswüchse von unnötiger Lichtverschmutzung zu vermeiden. Zudem ist es aus naturschutzfachlicher Sicht wichtig, bei zukünftigen Bebauungsplänen Festsetzungen zur (Nicht-)Beleuchtung aufzunehmen.

Kommentare

3 Kommentare lesen

Den privaten Bereich nicht vergessen! Die weihnachtliche Balkonbeleuchtung muss nicht Ende Februar noch sein.

Danke für den Vorschlag. Es gibt ja schon positive Beispiele von Firmen. Leider strahlt Dr Pragsattel immer noch.

Das ist ein ganz wichtiger und toller Vorschlag. Diese Unmengen an z.B. Monitoren und Beleuchtungen empfinde ich zudem auch eh als völlig unnötig.