Die Mitarbeitenden in den Tageseinrichtungen für Kinder leisten eine wichtige und verantwortungsvolle Arbeit. Die besondere Wertschätzung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst kommt auch durch eine herausgehobene Stellung im Tarifgefüge zum Ausdruck.
Von den Tariferhöhungen haben pädagogische Fachkräfte in den vergangenen Jahren überproportional profitiert. Die Entgelte der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) liegen im Durchschnitt über denen anderer vergleichbarer Beschäftigtengruppen mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung. In Stuttgart erhalten Erzieher*innen mit entsprechender Tätigkeit ein monatliches Entgelt in der Endstufe in Höhe von 4.210 Euro und Gruppenleitungen beziehungsweise Erzieher*innen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten in S 8b in Höhe von 4.677 Euro (jeweils einschließlich der tariflichen SuE-Zulage in Höhe von 130 Euro und der freiwilligen städtischen TarifPlus-Zulage mit 100 Euro). Mit dem Tarifergebnis im Mai 2022 für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) wurden weitere Verbesserungen für die Beschäftigten erzielt. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit bis zu vier Regenerationstage pro Jahr, zusätzlich zum Jahresurlaub, nehmen zu können. Ein weiteres deutliches Gehaltsplus hat das Ergebnis der Tarifverhandlungen ergeben. Zudem hat die Stadt jetzt ganz aktuell entschieden, auch den Kita-Leitungen auf freiwilliger Basis die SuE-Zulage in Höhe von 180 Euro monatlich sowie die TarifPlus-Zulage mit 100 Euro zu zahlen.
Die Landeshauptstadt Stuttgart ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband und deshalb tarifgebunden und in der Gestaltung des Gehaltes nicht frei. Ergänzend schützen Tarifverträge die Mitarbeitenden, da nicht einseitig die Arbeitsbedingungen bestimmt werden können. Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag verdienen im Schnitt mehr, als in solchen ohne Tarifbindung. Ob Grundgehalt oder Sonderzahlungen, wer als Erzieher*in in einem Betrieb mit Tarifbindung arbeitet, hat in der Regel einen finanziellen Vorsprung. Zusätzlich gibt es mit Tarifvertrag für viele pädagogische Fachkräfte eine Jahressonderzahlung, und das deutlich häufiger als in Betrieben ohne Tarifvertrag.
Eine ausschließlich leistungsorientierte Bezahlung gibt es bei der Landeshauptstadt nicht. In ganz vielen Bereichen ist der „Wert“ einer Arbeit nur schwer messbar. Deshalb existiert keine objektive Grundlage auf der ein Gehalt frei verhandelt werden könnte. Frei verhandelbare Gehälter würden zudem zu immensen Gerechtigkeitsdiskussionen führen und der daraus entstehende Aufwand würde das Personalmanagement der Stadt lähmen. Des Weiteren finanzieren sich die Gehälter im öffentlichen Dienst aus Steuermitteln. Dabei ist das gesetzlich verankerte Prinzip des sparsamen Umgangs mit öffentlichen Geldern zu beachten.
Einfluss auf das Gehaltsgefüge der sozialen Berufe zu nehmen, ist generell die Aufgabe der Tarifparteien.
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