Vorschläge der Bürgerhaushalte 2011 bis 2021

Hier finden Sie die Vorschläge aus den bereits abgeschlossenen Bürgerhaushaltsverfahren sortiert nach Jahr und Platz. Die bestbewerteten Beiträge je Jahr stehen oben. Unter "Umfrage" sehen Sie die Ergebnisse einer Befragung zu den jeweiligen Bürgerhaushalten.

Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) zur Umsetzung der Vorschläge liegen vor für 2015 und 2017.

Die Verwaltung hat bei jedem Bürgerhaushalt die am besten bewerteten TOP Vorschläge geprüft und mit einer Stellungnahme versehen. Die so von der Verwaltung geprüften Vorschläge können über den Filter „geprüft“ ausgewertet werden.

2015

187 in 2015 | Lastwagen-Durchfahrtsverbot strenger überwachen

Lastwagen-Durchfahrtsverbot strenger überwachen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Verkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

478
weniger gut: -45
gut: 478
Meine Stimme: keine
Platz: 
187
in: 
2015

Im Stuttgarter Stadtgebiet besteht ein Lastwagen-Durchfahrtsverbot. Durch mangelnde Kontrollen wird das Durchfahrtsverbot nicht überwacht. Durchfahrende Lastwagen - zum Beispiel Strecke von Waiblingen nach Böblingen - nutzen vor allem die Bundesstraßen.

Effekt: zusätzliche Feinstaubbelastung durch vermeidbare Schwerlastverkehre.

Ziel: Erhöhung der Kontrollen und bessere Überwachung des Durchfahrtverbotes

Ergebnis: Weniger Feinstaubbelastung durch Schwerlastverkehr

188 in 2015 | Begrünung des Stuttgarter Westen

Begrünung des Stuttgarter Westen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

477
weniger gut: -71
gut: 477
Meine Stimme: keine
Platz: 
188
in: 
2015

Die U-Bahn Trasse von der Schlossstrasse bis zum Vogelsang mit Rasen zu begrünen und Umgestaltung des Rosenbergplatzes und teilweise der Rosenbergstrasse mit Bäume und Grünstreifen und Parkverbot für Transporter im Wohngebiet Stuttgart West

Umsetzung und Prüfung
Bezirksbeiratshinweis: 

Die Trassenbegrünung wird vom Bezirksbeirat begrüßt. Für eine grundsätzlich wünschenswerte Umgestaltung des Rosenbergplatzes gibt es noch keine Pläne.

189 in 2015 | Bezahlbare Wohnungen für junge Familien mit Kindern schaffen

Bezahlbare Wohnungen für junge Familien mit Kindern schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

477
weniger gut: -74
gut: 477
Meine Stimme: keine
Platz: 
189
in: 
2015

Stuttgart braucht bezahlbare Wohnungen für junge Familien mit mehreren Kindern.

190 in 2015 | Schulsekretariate - Personalstellen aufstocken

Schulsekretariate - Personalstellen aufstocken

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Schulen, Bildung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

477
weniger gut: -92
gut: 477
Meine Stimme: keine
Platz: 
190
in: 
2015

Durch die Bonuscard-Regelung, Jugendbegleiter-Abrechnungen, Verwaltung Scool-Abo, Mittagsessens-Angebot, Koordinationsaufwand für Inklusion, und so weiter sind die Schulsekretariate zusätzlich belastet. Die Schulsekretärinnen sind außerdem oft die ersten Ansprechpartner für uns Eltern.
Wir fordern eine deutliche Aufstockung der Zuteilungszahlen für die Schulsekretariate.
GEB Stuttgarter Schulen

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Am 19.09.2016 hatte der Verwaltungsausschuss die neue Berechnung für die Personalausstattung in den Schulsekretariaten genehmigt, um dem durch die Schulentwicklung veränderten Bedarf an den einzelnen Schularten Rechnung zu tragen. Dazu wurde der Verwaltung die Schaffung von 3,5 Stellen befristet bis Januar 2020 und von 3 Stellen befristet bis Januar 2022 zugestanden. Die insgesamt 6,5 neu geschaffenen Stellen wurden fast vollständig an die Schulen mit erhöhtem Personalbedarf verteilt, die verbliebenen Stellenanteile werden im nächsten Schuljahr im letzten Umsetzungsschritt verbraucht.
Zusätzlich wurden 2,5 Stellen für den Mehraufwand für die Flüchtlingskinder an die betroffenen Schulen verteilt.

Stand Dezember 2017:
Aufgrund der aktualisierten Zahl der Flüchtligskinder in Vorbereitungsklassen wurden nochmals 0,55 Stellen für die Meldestelle berufliche Schulen zusätzlich im Vorgriff zum Doppelhaushalt 18/19 geschaffen. Somit wurden die Schulsekretariate der Grund- und Werkrealschulen sowie die Meldestelle berufliche Schulen insgesamt mit 2,5 Stellen aufgestockt. Die Verteilung wurde mit den gleichen Kriterien wie im Vorjahr für das Schuljahr 2017/18 umgesetzt: In der Regel erhielten Schulen ab 3 Vorbereitungsklassen eine Sekretariatsaufstockung von 10 %. Zusätzlich stehen weiterhin 2 Springkräfte für diesen Bereich im Umfang von jeweils 50 % zur Unterstützung der belasteten Sekretariate zur Verfügung.

Um den vielfältigen Anforderugen im Schulbereich und den Aufgaben in den Schulsekretariaten gerecht zu werden, hat der Gemeinderat die Neukonzeption der Zuteilungsgrundsätze beschlossen. Ab dem Schuljahresbeginn 17/18 werden schrittweise je nach Schulart die Schulsekretariate nach der neuen Bemessung ausgestattet.

Stand 2016:
Alle zum Doppelhaushalt 2016/2017 geschaffenen Stellen konnten besetzt werden. Die 1,95 Stellen (Mehraufwand durch die steigende Zahl an Flüchtlingskindern) wurden wie folgt verteilt: Die Schulsekretärin-Springkraftstellen konnten um 2 Personen mit jeweils 50 % Beschäftigungsumfang erhöht werden. Die Springerinnen werden bedarfsorientiert - vorrangig an Schulen mit neu eingerichteten Vorbereitungsklassen - eingesetzt. Die Meldestelle für berufliche Schulen erhielt für die UMF (unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge) einen weiteren Anteil von 25 %. Die verbleibenden 70 % Stellenanteile wurden an Grundschulen sowie Grund- und Werkrealschulen mit einer Anzahl von mindestens 3 Vorbereitungsklassen verteilt. Die 0,16 Stelle wurde entsprechend der Zuteilungsgrundsätze und Schülerentwicklung zugeteilt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Stellenplanberatungen zum Doppelhaushaltsplan 2016/2017 wurden 1,95 Stellen für Schulsekretär/-innen auf Grund des Mehraufwands, der durch die gestiegene Anzahl der Flüchtlingskinder in Vorbereitungsklassen und bei der Meldestelle entstanden ist, und 0,16 Stellen für Schulsekretär/-innen für die Schülerentwicklung an beruflichen Schulen neu geschaffen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
741/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
191 in 2015 | Fußgänger und Radfahrer trennen im Schlossgarten

Fußgänger und Radfahrer trennen im Schlossgarten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Sicherheit, Ordnung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

477
weniger gut: -132
gut: 477
Meine Stimme: keine
Platz: 
191
in: 
2015

Ich gehe als Fußgänger mindestens einmal pro Woche durch die Anlagen vom Schloss Rosenstein bis zum Schlossplatz. Auf diesem Fußweg gehen Spaziergänger, viele Kinder, auch Hunde und dann Radfahrer vom langsam dahinradelnden bis zum Rennsportfahrer.

Dabei kommt es immer wieder zu kritischen Gefahrensituationen und das müsste nicht sein. In den Ortschaften haben wir Spielstraßen auf denen die Autos in Schrittgeschwindigkeit (weniger als 8 km/h) zu fahren haben. Auf diesem Weg laufen Kinder und die Ersatzrennfahrer fahren mit 40 km/h mit 50 Zentimeter Abstand vorbei.

Ich sehen zwei Möglichkeiten:
# die schnellen Radfahrer werden auf den Weg entlang der Bahngleise verlagert und auf dem Fußweg wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt und ggf. auch überwacht
# die schnellen Radfahrer werden auf die öffentlichen Straßen geleitet und beide Wege sind mit Geschwindkeit< 20km/h ausgewiesen.

Letztes Jahr war ich Zeuge eines solchen Unfalls mit zwei verletzten und der rasende Radfahrer fühlte sich auch noch im Recht. Falls Sie an meinen Aussagen zweifeln, empfehle ich, dass sich jemand vom Amt für öffentliche Ordnung mal ein eigenes Bild macht und zwar an einen Samstag oder Sonntag bei schönem Wetter.

Umsetzung und Prüfung
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Stuttgart-Ost bewertet die Umsetzung dieses Vorschlags mehrheitlich als wünschenswert.

192 in 2015 | Feinstaubbekämpfung 36: Stadtgrün kann Luftverschmutzung deutlich mindern

Feinstaubbekämpfung 36: Stadtgrün kann Luftverschmutzung deutlich mindern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

476
weniger gut: -67
gut: 476
Meine Stimme: keine
Platz: 
192
in: 
2015

Ich möchte noch einmal den Vorschlag 3615 von xpallas aufgreifen. Schön, und auch reinigend: Grüne Wände aus Efeu und Wein filtern Feinstaub aus belasteten Stadtluft. Auch unattraktive Bodenbereiche können mit einbezogen werden.

Die Stadt und die Grundbesitzer haben enorme Flächen frei. Es muss nur umgesetzt werden an:
-Gebäude
-Schallschutzwände
-Zäune
-Mauern
-Sichtschutz
-Bahnbereiche

Interessant dazu ist der Artikel in Focus unter:
http://www.focus.de/immobilien/wohnen/umwelt-stadtgruen-kann-luftverschm...

Zitat:
Aufatmen in der Stadt. Begrünte Häuserwände sorgen für bessere Luft als bislang angenommen. Eine Studie kommt zum Ergebnis, dass die Qualität um mehr als 20 Prozent gesteigert werden kann – vorausgesetzt die Pflanzen überleben.
Mit der gezielten Begrünung von Straßen und Häuserwänden könnte die Luft in Städten deutlich verbessert werden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Das internationale Forscherteam um Thomas Pugh fand heraus, dass mit Gras, Efeu und anderen Pflanzen begrünte Wände die Luft deutlich besser filtern als angenommen. Bislang sei man von einer Qualitätssteigerung von rund zwei Prozent ausgegangen, laut Studie ist es mehr als das Zehnfache. Die Pflanzen filtern Stickstoffdioxid (NO2) und mikroskopisch kleine Partikel (Feinstaub) aus der Luft.

Profitieren können davon vor allem Bewohner von Häuserschluchten aus Glas und Beton. „Gerade dort ist die Belastung ja am höchsten“, sagte Pugh vom Institut für Meteorologie und Klimaforschung, der Anfang des Jahres von der US-Universität Lancaster nach Karlsruhe kam. Die Begrünung sei nicht nur in den Industrienationen, sondern auch in den Entwicklungsländern gefordert. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben pro Jahr weltweit mehr als eine Million Menschen an den Folgen verschmutzter Luft.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Pilotstudie Mooswand wurde Ende 2018 abgeschlossen. Es liegen 2 öffentlich zugängliche Endberichte vor (1 biologische Untersuchungen, 1 Untersuchung der Wirkung auf die Feinstaubbelastung). Im Ergebnis hat die Pilotstudie gezeigt, dass Mooswände als Maßnahme zur Verbesserung der Feinstaubbelastung nicht geeignet sind. Eine Wirkung der Moos wand hinsichtlich der Reduzierung der Feinstaubbelastung konnte nicht nachgewiesen werden. Es wurde der Hinweis einer geringfügigen Reduzierung gefunden, was aber aufgrund von Messunsicherheiten nicht vollständig abgesichert werden konnte. Die Ergebnisse sind teilweise auch auf andere Fassadenbegrünungen übertragbar, denn ein wesentliches Problem bei der Schadstoffaufnahme durch begrünte Wände ist der stark reduzierte Wirkungsbereich. Begrünte Wände können nur Schadstoffe filtern, die die Pflanzenoberflächen erreichen. Insbesondere in Straßenschluchten ist der Transport von Luftschadstoffen zu begrünten Wänden aber oftmals sehr gering aufgrund der durch Kanalisierungseffekte beeinflussten Luftströmungen, dadurch erreicht nur ein sehr geringer Teil der Luftschadstoffe in einer Straßenschlucht die begrünten Fassaden.

Stand Dezember 2017:
Die Mooswand wurde im März 2017 auf einer Länge von etwa 100 m entlang der Schallschutzwand an der Cannstatter Straße errichtet. Ziel dieser Pilotstudie ist es, die Wirksamkeit der Mooswand sowohl auf die Schadstoffbelastung als auch auf das Stadtklima zu untersuchen.

Nach Fertigstellung der Mooswand wurde im April 2017 mit den Luftschadstoffmessungen im Umfeld der Mooswand sowie mit biologischen Untersuchung zur Eignung und Vitalitätserhaltung der Moose begonnen.
Messungen bezüglich der Schadstoffbelastung werden sowohl direkt an der Mooswand als auch in einiger Entfernung an der Schallschutzwand durchgeführt, um aus dem Vergleich der beiden Messpunkte die Auswirkung der Mooswand auf die Luftschadstoffbelastung zu untersuchen. Erste Ergebnisse werden zum Ende des Jahres 2017 hin erwartet.

Da die standortbedingten Witterungs- und Umgebungsbedingungen eine Herausforderung für die Moose sind, wird deren Vitalität fortlaufend geprüft und das Bewässerungssystem dahingehend optimiert.

Das Projekt läuft bis Ende März 2018. Bis dahin liegen die abschließenden Berichte zur Eignung der Mooswand zur standortbezogenen Reduzierung der Luftschadstoffbelastung vor.

Stand 2016:
Am 24.11.2016 wurde ein Testelement etwa 50 Meter hinter dem Heinrich-Baumann-Steg (Richtung Bad Cannstatt fahrend) installiert. Ende November erfolgt außerdem der Aufbau einer Messstation für Untersuchungen zur Luftschadstoffbelastungen an der Mooswand. Es werden erste Messungen durchgeführt und verschiedene Moosarten getestet. Die Mooswand wird im kommenden Frühjahr auf einer Länge von 100 Meter entlang der Schallschutzwand an der Cannstatter Straße errichtet (stadtauswärts hinter dem Heinrich-Baumann-Steg). Mit aufwendigen Messungen werden die Auswirkungen der Mooswand auf die Luftschadstoffbelastung untersucht.

Von den jährlich für die Förderung von urbanen Gärten in Stuttgart und das kommunale Grünprogramm zur Förderung der Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung unter der Federführung des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung zur Verfügung stehenden 250.000 Euro wurden bereits knapp 100.000 Euro ausgegeben. Damit wurden im Jahr 2016 im Bereich des urbanen Gärtnerns 15 Zuschüsse bewilligt und teilweise ausgezahlt. Im kommunalen Grünprogramm wurden in diesem Jahr 8 Maßnahmen bewilligt und teilweise ausbezahlt. Insbesondere werden Dachbegrünungen auch im Rahmen der Bauleitplanung festgesetzt und die Flächenentsiegelung durch reduzierte Niederschlagswassergebühren unterstützt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen einer Pilotstudie soll eine Mooswand an der B 14 im Bereich Neckartor errichtet werden, um deren Wirksamkeit zur Reduzierung von Luftschadstoffen wissenschaftlich zu untersuchen. Hierfür wurden insgesamt 388.000 Euro in den Haushaltsplan eingestellt. Weiterhin hat der Gemeinderat die Fortführung Förderung von urbanen Gärten in Stuttgart und das kommunale Grünprogramm der zur Förderung der Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung beschlossen. Hierfür stehen jährlich 250.000 Euro zur Verfügung.
Gemeinderat hat zugestimmt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
791/2015 (Freie Wähler), 916/2015 (FDP)
193 in 2015 | Bedarfsgerechte Ganztagsbetreuung für 10 bis 14-jährige Kinder einrichten

Bedarfsgerechte Ganztagsbetreuung für 10 bis 14-jährige Kinder einrichten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Schulen, Bildung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

476
weniger gut: -103
gut: 476
Meine Stimme: keine
Platz: 
193
in: 
2015

Ein Wechsel von der Grundschule zur weiterführenden Schule bringt Alleinerziehende und voll berufstätige Eltern immer häufiger in Bedrängnis. Das Betreuungsangebot für 10 bis 14-jährige Kinder sinkt stetig. Das liegt daran, dass die Horte im Zuge der Umwandlung der Grundschulen zu Ganztagsschulen nach und nach abgebaut werden.

Die Grundschulen werden in allen Stadtteilen zu Ganztagsschulen ausgebaut. Für die Übergangsphase wird die Betreuung der Kinder in den Randzeiten von Schülerhäusern übernommen. Jede neu entstandene Ganztagsschule führt dazu, dass ein weiterer Hort schließt. Eine weiterführende Schule bietet jedoch keine Ganztagsbetreuung an und ist auch keine Ganztagsschule. Der Unterricht dauert in der Regel von 7.45 bis 13.00 Uhr. Wird z. B. eine Lehrkraft krank, fällt der Unterricht aus. Nachmittags findet allenfalls zweimal in der Woche Unterricht statt.

Schüler die die Grundschule verlassen, sind in der Regel 10 Jahre alt. Die Eltern sind verpflichtet, diesen Kindern eine zuverlässige Betreuung zu gewährleisten. Wir appellieren an die Stadt Stuttgart, die Betreuungssituation für 10 - 14-jährige Kinder zu entspannen und auch für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot anzubieten. Wenn Eltern keine verlässliches Angebot vorfinden, müssen Sie im schlimmsten Fall ihren Beruf aufgeben, um ihre Kinder betreuen zu können. Egal, ob das Kind 0, 4 oder 12 ist. Der Betreuungsbedarf ändert sich nicht. Erst wenn die Kinder persönlich und rechtlich in der Lage sind, einige Stunden alleine zu Hause zu verbringen, ändert sich der Betreuungsbedarf. Diese Tatsache wird im Zuge der Umwandlung der Grundschulen und des dadurch reduzierteren Hortangebots offensichtlich vergessen!

Deshalb liebe Leserinnen und Leser der Vorschläge für den Bürgerhaushalt: unterstützen Sie unseren Vorschlag der bedarfsgerechten Ganztagsbetreuung für 10 – 14-jährige Kinder in Horten oder an weiterführenden Schulen.

Der Gesamtelternbeirat
der städtischen KiTas und Horte

194 in 2015 | Kürzere Taktung bei U-Bahnen, S-Bahnen und Bussen

Kürzere Taktung bei U-Bahnen, S-Bahnen und Bussen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

473
weniger gut: -65
gut: 473
Meine Stimme: keine
Platz: 
194
in: 
2015

In den Hauptverkehrszeiten sind U-Bahnen, S-Bahnen und Busse völlig überfüllt. Ein Sitzplatz trotz des teuren Fahrpreises ist eine Seltenheit. Statt Kurzzügen müßten viel mehr Langzüge eingesetzt werden. Außerdem steht man oft 15 Minuten und länger an den Haltestellen, weil überhaupt keine Bahn kommt. Nicht einmal eine, die man nutzen könnte, um woanders dann nochmal umzusteigen. Für ältere Personen ist das Aus- und Einsteigen an vielen Bahnsteigen eine Mutprobe. Ausstiege sind viel zu hoch und die Bahnsteige liegen viel zu tief.

195 in 2015 | Sicheres Fortbewegen zu Fuß und mit dem Fahrrad

Sicheres Fortbewegen zu Fuß und mit dem Fahrrad

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Radverkehr
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

473
weniger gut: -108
gut: 473
Meine Stimme: keine
Platz: 
195
in: 
2015

Fahrradfahren ist "grün". Doch viele wichtige Fahrradwege im Zentrum gefährden die Fahrradfahrer oder die Fußgänger. Immer wieder öffnen Fahrer, die z.B. auf der Theodor Heuss Str. parken, die Fahrertüre ohne auf Fahrradfahrer zu achten. Diese können, wenn sie es zu spät bemerken, nicht ausweichen (es ist schon beinahe fahrlässig von der Stadt hier einen Fahrradweg auszuweisen). Schilder, dass Fahrräder in die Gegenrichtung fahren dürfen, nutzen wenig, wenn nicht gewährleistet wird, dass alle Autofahrer diese wahrnehmen (mindestens einmal pro Woche zwingt mich ein Autofahrer abzusteigen, um mich zu belehren, dass ich mein Leben riskiere falsch zu fahren - dann erst bemerken sie ihren Fehler).

Hier sollten die Fahrradzeichen wenigsten knallrot umrahmt werden.

Fahrradwege auf Gehwege zu verlegen gefährdet Fußgänger. Auch wenn die Fahrradfahrer meinen, dass sie alles im Griff haben, empfinden dies alte Menschen mit Krückstock oder Mütter mit kleinen Kindern anders.

Deshalb: sichere Fahrradwege einrichten, zum Beispiel durch hohe Bordkanten, die nicht überfahren werden können, oder zumindest durch Rotmarkierung auf dem Boden mit Fahrradzeichen.

196 in 2015 | Lebensmittelhändler sollen noch verzehrbare Lebensmittel an die Tafel abgeben müssen

Lebensmittelhändler sollen noch verzehrbare Lebensmittel an die Tafel abgeben müssen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Soziales
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

473
weniger gut: -118
gut: 473
Meine Stimme: keine
Platz: 
196
in: 
2015

Die Vernichtung von Lebensmitteln, die noch bedenkenlos verzehrt werden können, muss endlich aufhören.

Alle in Stuttgart tätigen Lebensmittel-Märkte und Lebensmittel-Geschäfte müssen durch die Stadt (oder durch das Land oder durch den Bundesgesetzgeber) verpflichtet werden, alle noch nicht verdorbenen - also noch verzehrbaren Lebensmittel, also auch Obst, Gemüse und Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum kurz vor dem Ablauf steht oder gerade abgelaufen ist -, entweder noch zu einem deutlich herabgesetzten Preis zu verkaufen oder kostenlos an Organisationen, wie zum Beispiel die "Tafel" oder kirchliche Armenspeisungen, weiterzugeben, die mit diesen Lebensmitteln noch Bürger in Not versorgen können.

Wenn man den Willen dazu hat, dann kann man dies auch rechtlich gegen die Lebensmittellobby umsetzen. Die Hilfebedürftigen könnten so mit ihre knappen Geldmitteln besser über den Monat kommen.