Stand Februar 2019:
Am 19.09.2016 hatte der Verwaltungsausschuss die neue Berechnung für die Personalausstattung in den Schulsekretariaten genehmigt, um dem durch die Schulentwicklung veränderten Bedarf an den einzelnen Schularten Rechnung zu tragen. Dazu wurde der Verwaltung die Schaffung von 3,5 Stellen befristet bis Januar 2020 und von 3 Stellen befristet bis Januar 2022 zugestanden. Die insgesamt 6,5 neu geschaffenen Stellen wurden fast vollständig an die Schulen mit erhöhtem Personalbedarf verteilt, die verbliebenen Stellenanteile werden im nächsten Schuljahr im letzten Umsetzungsschritt verbraucht.
Zusätzlich wurden 2,5 Stellen für den Mehraufwand für die Flüchtlingskinder an die betroffenen Schulen verteilt.
Stand Dezember 2017:
Aufgrund der aktualisierten Zahl der Flüchtligskinder in Vorbereitungsklassen wurden nochmals 0,55 Stellen für die Meldestelle berufliche Schulen zusätzlich im Vorgriff zum Doppelhaushalt 18/19 geschaffen. Somit wurden die Schulsekretariate der Grund- und Werkrealschulen sowie die Meldestelle berufliche Schulen insgesamt mit 2,5 Stellen aufgestockt. Die Verteilung wurde mit den gleichen Kriterien wie im Vorjahr für das Schuljahr 2017/18 umgesetzt: In der Regel erhielten Schulen ab 3 Vorbereitungsklassen eine Sekretariatsaufstockung von 10 %. Zusätzlich stehen weiterhin 2 Springkräfte für diesen Bereich im Umfang von jeweils 50 % zur Unterstützung der belasteten Sekretariate zur Verfügung.
Um den vielfältigen Anforderugen im Schulbereich und den Aufgaben in den Schulsekretariaten gerecht zu werden, hat der Gemeinderat die Neukonzeption der Zuteilungsgrundsätze beschlossen. Ab dem Schuljahresbeginn 17/18 werden schrittweise je nach Schulart die Schulsekretariate nach der neuen Bemessung ausgestattet.
Stand 2016:
Alle zum Doppelhaushalt 2016/2017 geschaffenen Stellen konnten besetzt werden. Die 1,95 Stellen (Mehraufwand durch die steigende Zahl an Flüchtlingskindern) wurden wie folgt verteilt: Die Schulsekretärin-Springkraftstellen konnten um 2 Personen mit jeweils 50 % Beschäftigungsumfang erhöht werden. Die Springerinnen werden bedarfsorientiert - vorrangig an Schulen mit neu eingerichteten Vorbereitungsklassen - eingesetzt. Die Meldestelle für berufliche Schulen erhielt für die UMF (unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge) einen weiteren Anteil von 25 %. Die verbleibenden 70 % Stellenanteile wurden an Grundschulen sowie Grund- und Werkrealschulen mit einer Anzahl von mindestens 3 Vorbereitungsklassen verteilt. Die 0,16 Stelle wurde entsprechend der Zuteilungsgrundsätze und Schülerentwicklung zugeteilt.
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