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doppelt
In den öffentlichen Schulen, die einen Bonuscardanteil von mindestens 50% haben, müssen 2 Vollzeitstellen eingerichtet werden. Auch die Robert-Bosch-Stiftung fordert eine differenzierte Herangehensweise und mehr Unterstützung für Schulen, in denen bedürftige Schüler*innen unterrichtet werden. Es muss eine nachvollziehbare Prioritätenliste im Jugendamt erstellt werden, die den Sozialraum (Stadtviertel), die Zahl von Kindern und Jugendlichen aus Kriegsgebieten, den Armutsfaktor und den Grad der Inklusion bei der Bewertung des Unterstützungsgrades berücksichtigt. Eine Vollzeitstelle für Schulsozialarbeit ist Mindestausstattung und reicht oft in Schulen mit oben genannten Schwerpunkten nicht aus.