Ergebnis Haushaltsberatungen:
Mit dem Investitionsprogramm Schulbau sowie dem Sanierungsprogramm für Stuttgarter Schulen bestehen im Teilhaushalt des Schulverwaltungsamts zwei Programme, die regelmäßig zu den Doppelhaushalten fortgeschrieben werden. Die zur Umsetzung vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen umfassen sowohl Schulbauprojekte als auch Sportstätten. Im Rahmen dieser beiden Programme werden sukzessive fehlende schulische Räumlichkeiten erstellt und ausgebaut sowie der Sanierungsbedarf abgebaut. Im Doppelhaushalt 2024/2025 wurden beispielsweise Mittel für die Sanierung der Sport-Außenflächen des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums in Höhe von 1,85 Mio. Euro sowie Mittel für die Planung des Neubaus einer Schwimm- und Turnhalle der Gustav-Werner-Schule in Höhe von 5,4 Mio. Euro und zum Bau einer Turn- und Versammlungshalle und eines Lehrschwimmbeckens für die Grundschule Heumaden in Höhe von 2,33 Mio. Euro beschlossen.
Im Rahmen des „Hallen- und Sportstättenentwicklungskonzepts 2030“ erarbeitet das Amt für Sport und Bewegung ebenfalls Lösungsansätze, um das Angebot an Sport- und Bewegungsflächen im Stadtgebiet weiter zu verbessern.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stadtverwaltung sieht ebenfalls die Notwendigkeit der Sanierung beziehungsweise Erneuerung der städtischen Schulsportanlagen. Deshalb erfolgte mit Unterstützung durch einen externen Gutachter eine Erhebung der Bedarfe. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat zum Abbau des Sanierungs- und Investitionsstaus von städtischen Gebäuden, inklusive Sporthallen und –plätzen ein Sanierungs- und Investitionsprogramm beschlossen. Dadurch erfolgt sukzessive die Erstellung fehlender schulischer Räumlichkeiten sowie der Abbau von Sanierungsbedarfen.
In den alle zwei Jahre stattfindenden Haushaltsberatungen entscheidet der Gemeinderat dann über die konkret umsetzbaren Projekte. Bei der Entscheidung über den Ablauf der beiden Maßnahmenprogramme (Sanierung, Neubau) muss stets der zeitliche Aspekt mitberücksichtigt werden. Meist handelt es sich um bauliche Maßnahmen die im laufenden Betrieb der Schulen und Schulsportanlagen stattfinden müssen. Deshalb muss die Bauzeit so geplant und organisiert sein, dass ein bildungsplankonformer Unterricht möglich ist.
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