Vorschläge der Bürgerhaushalte 2011 bis 2021

Hier finden Sie die Vorschläge aus den bereits abgeschlossenen Bürgerhaushaltsverfahren sortiert nach Jahr und Platz. Die bestbewerteten Beiträge je Jahr stehen oben. Unter "Umfrage" sehen Sie die Ergebnisse einer Befragung zu den jeweiligen Bürgerhaushalten.

Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) zur Umsetzung der Vorschläge liegen vor für 2015 und 2017.

Die Verwaltung hat bei jedem Bürgerhaushalt die am besten bewerteten TOP Vorschläge geprüft und mit einer Stellungnahme versehen. Die so von der Verwaltung geprüften Vorschläge können über den Filter „geprüft“ ausgewertet werden.

2015

97 in 2015 | Zacke: Fahrrad-Kapazität im Frühling und Sommer deutlich erhöhen

Zacke: Fahrrad-Kapazität im Frühling und Sommer deutlich erhöhen

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Stadtbezirk: 
Degerloch
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

526
weniger gut: -53
gut: 526
Meine Stimme: keine
Platz: 
97
in: 
2015

Die Zacke (Linie 10) kann vom Marienplatz max. 10 Fahrräder nach Degerloch transportieren. Schon bei halbwegs schönem Wetter bedeutet dies, dass sich an der Aufladestelle eine viel zu große Gruppe von Radlern in Stellung bringt, um einen der raren Plätze zu ergattern. Dabei spielen sich nicht selten auch sehr unerfreuliche Szenen ab, bei denen dann die stärksten oder unverschämtesten Akteure gewinnen. U.a. Mütter mit Kindern oder Jugendliche haben immer wieder das Nachsehen. Z.T. muss dann auch ein sicherer Platz aufgegeben werden, da aus einem Familienverband nicht alle raufpassen.

Wer die Zacke für das tägliche Pendeln mit dem Fahrrad zur Arbeit nutzt, für den wird die Rückfahrt nach Degerloch (was für viele wohl auch nur Zwischenstation ist) kaum kalkulierbar. Aufgrund der wartenden Radlermenge können einem da locker auch mal zwei Zacken rausgehen, also 2 mal 15 Minuten Verzug. Während dieser Zeit kann man in der Umgebung auch nicht entspannt ein Eis essen oder einen Kaffee trinken, da man immer sehr darauf achten muss, seinen eigentlich immer besser werdenden Platzanspruch nicht zu verlieren.
Gerade für Pendler ist die Zacke aber (neben schweißträchtigem raufradeln) am Feierabend alternativlos, da von 16 - 18:30 Uhr die Fahrradmitnahme in Stadtbahnen ausgeschlossen ist (von Bussen ganz zu schweigen).

Verschärft wird die Problematik durch zunehmende Downhill-Radler, für die zwischenzeitlich auch offizielle Routen geplant werden. Nichts gegen diese Radsportler, aber das Konzept muss schlüssig berücksichtigen, dass wer runterfährt wohl auch wieder noch oben will. D.h., wenn absehbar offizielle Downhill-Routen genutzt werden können, ist mit einer weiteren Zunahme von "Uphill"-Interessenten bei der Zacke zu rechnen.

Leider lässt sich ein Thema nur der Gesamtstadt oder einem Stadtbezirk zuordnen. Betroffen sind wohl neben Degerloch und Süd alle Filderbezirke.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die angesprochene Problematik ist bekannt. Im Rahmen von verschiedenen Studien- und Diplomarbeiten mit der Uni Stuttgart wurde daher das Thema „Fahrradtransport bei der Zahnradbahn“ vertieft untersucht.
Tatsache ist, dass die maximale Zuladung des Fahrradvorstellwagens im Wesentlichen durch die Antriebs- und Bremsleistung des Zahnradbahnwagens begrenzt ist. Die Parameter für die Auslegung des Antriebs und der Bremse werden durch die für die Stuttgarter Zahnradbahn geltenden Vorschriften vorgegeben und festgelegt.

Um die Fahrradtransportkapazität zu erhöhen gibt es nun folgende Möglichkeiten:

1. Fahrradkapazität des Fahrradvorstellwagens erhöhen
2. Kürzere Taktzeiten bei der Zahnradbahn
3. Neues Zahnradbahnfahrzeugkonzept

Variante 1: Fahrradkapazität des Fahrradvorstellwagens erhöhen
Bei dieser Variante müsste zum einen der Fahrradvorstellwagen neu konzipiert werden und in der Folge die Antriebs- und Bremsanlage des Zahnradbahnwagens neu ausgelegt werden. Ein Neubau des Vorstellwagens wäre möglich. Eine Neuauslegung der Antriebs- und Bremsanlage würde nahezu einem Fahrzeugneubau gleichkommen.

Der finanzielle Aufwand bei dieser Variante würde in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen und ist daher nicht weiter zu verfolgen. Es wären auch sonst keine weiteren Verbesserungen bei der Zahnradbahn erzielbar.

Variante 2: Kürzere Taktzeiten bei der Zahnradbahn
Bei dieser Variante müsste an den Fahrzeugen nichts geändert werden. Um jedoch einen kürzeren Fahrplantakt zu bekommen müsste die derzeitige Ausweichstelle „Wielandshöhe“ verlagert werden und anstatt deren zwei neue Ausweichstellen (oberhalb und unterhalb der Ausweichstelle „Wielandshöhe“) gebaut werden.

Auch bei dieser Variante wären keine weiteren Verbesserungen bei der Zahnradbahn erzielbar. Der finanzielle Aufwand für die beiden neu zu bauenden Ausweichstellen steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Zudem müsste der Platz für die beiden neuen Ausweichstellen erst geschaffen werden, sofern dies überhaupt möglich wäre.

Variante 3: Neues Zahnradbahnfahrzeugkonzept
Bei dieser Variante würde anstatt dem heute zum Einsatz kommen Zahnradbahnfahrzeug mit zwanzig Meter, ein Niederflurfahrzeug mit dreißig Meter zum Einsatz kommen. Dieses Fahrzeug hätte aufgrund der zusätzlichen Länge ausreichend Fläche für das Abstellen von mehr Fahrrädern und der Fahrradvorstellwagen könnte somit dann entfallen.

Diese Variante bietet jedoch noch weitere Vorteile:
1. Durch die Niederflurigkeit des Fahrzeugs wäre zukünftig ein barrierefreier Zustieg möglich. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste wäre dies eine deutliche Verbesserung. Zudem wird die Forderung des 2013 novellierten Personenbeförderungsgesetzes erfüllt, wonach bis 2022 die Barrierefreiheit an Haltestellen herzustellen ist.

2. Durch den Wegfall des Fahrradvorstellwagens kann die Lärmemission der Zahnradbahn deutlich reduziert werden.

3. Die Beförderungskapazität insgesamt wird durch ein solches Fahrzeugkonzept erhöht, so dass die zukünftigen Fahrgastzuwächse bewältigt werden können.

Aufgrund des Alters der vorhandenen Fahrzeuge von mittlerweile 33 Jahren ist, in den nächsten Jahren eine Fahrzeugersatzbeschaffung erforderlich. Es bietet sich daher an, bei der Fahrzeugersatzbeschaffung ein zukunftsorientiertes Fahrzeugkonzept zu projektieren, das allen oben dargestellten Punkten gerecht wird.

Variante 3 ist daher die Variante, die insgesamt den größten Nutzen aufzeigt. Mit der Umsetzung der Variante 3 können insgesamt verschiedene Problempunkte bei der Zahnradbahn beseitigt werden.

Die SSB ist daher derzeit dabei, im Rahmen der Fahrzeugersatzbeschaffung ein neues Fahrzeug für die Zahnradbahn zu konzipieren, das den zukünftigen Ansprüchen in allen Punkten gerecht werden soll. Um dieses Fahrzeugkonzept jedoch realisieren zu können, muss aufgrund der größeren Fahrzeuglänge zwangsläufig eine Anpassung der Betriebswerkstatt erfolgen. Hierzu sind aber noch Gespräche und Abstimmungen mit der Stadt erforderlich.

Unter dem Vorbehalt der Finanzierung und der Zustimmung der Stadt Stuttgart zum Neubau der Betriebswerkstatt, sollen die neuen Fahrzeuge bis 2019/2020 zum Einsatz kommen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag wird vom Bezirksbeirat Degerloch befürwortet.

98 in 2015 | Tarifsystem der VVS gerechter gestalten

Tarifsystem der VVS gerechter gestalten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

526
weniger gut: -72
gut: 526
Meine Stimme: keine
Platz: 
98
in: 
2015

Das Tarifsystem des Verkehrs- und Tarifverbunds Stuttgart (VVS) ist ungerecht. Für langes Stadtbahnfahren zahlt man den gleichen Preis oder weniger, wenn die Fahrt innerhalb einer Zone ist. Dagegen kann eine Fahrt, die sehr kurz ist bedeutend teurer sein, wenn sie über die Zonengrenze geht.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Berechnung des Fahrpreises liegt beim VVS ein so genannter „Flächenzonentarif“ zu Grunde. Dieser Flächenzonentarif, der den großen Vorteil der leichten Nachvollziehbarkeit der Preisbildung bietet, hat sich in Verflechtungs- und Ballungsräumen mit größerem Umsteigeverkehr als das am besten geeignete Modell der Tarifgestaltung erwiesen. Ein streng entfernungsabhängiger Tarif mag zwar gerechter sein, ist aber allein schon aus vertriebs- und prüfungstechnischer Sicht in Verbundräumen nicht ohne Weiteres umsetzbar. Absolute Gerechtigkeit wird es im Bereich der Preisgestaltung niemals geben, wenn man zudem den Aspekt des lokal stark unterschiedlichen verkehrlichen Angebots berücksichtigt. Es ist in einem Flächenzonentarif systemimmanent, dass zum Teil gleichlange Relationen unterschiedlich tarifiert werden und unterschiedlich lange Entfernungen identische Fahrpreise aufweisen. Insgesamt sieht sich der VVS jedoch hinsichtlich seines Preisniveaus als auch hinsichtlich der Preisbildungssystematik für gut aufgestellt. Ergänzend wird auf die Ausführungen zu Vorschlag Nr. 12386 verwiesen.

99 in 2015 | VVS-Familienkarte fördern

VVS-Familienkarte fördern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

526
weniger gut: -75
gut: 526
Meine Stimme: keine
Platz: 
99
in: 
2015

Als Zeichen der Familienfreundlichkeit, zur notwendigen und zum Ziel des OB erklärten Senkung des Innenstadtverkehrs sowie zur Sensibilisierung junger Menschen zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel schlagen wir die Einführung von Familienfahrkarten im VVS Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) vor.

Generell empfinden wir die VVS-Preise als zu hoch, das Preis-Leistungsverhältnis als nicht stimmig (zahlreiche Verspätungen, zur Rush-Hour nur Stehplätze). Mit der ganzen Familie den VVS zu nutzen - das überlegen wir uns noch genauer. Zurzeit ist es so, dass Kinder ab dem 6. Lebensjahr im VVS bezahlen müssen. Für uns - Familie mit 2 Kindern - wird die Entscheidung für oder gegen den VVS spätestens ab diesem Alter der Kinder eindeutig gegen den VVS ausfallen. Es wird dann für uns völlig unrentabel, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Wir würden für eine einfache 2-Zonen-Fahrt bezahlen: 2,80+2,80+1,30+1,30 = 8,20 - Hin- und Rück das Doppelte 16,40€! Da könnte man schon billiger mit einer Gruppentageskarten den ganzen Tag mit dem VVS fahren oder aber stundenlang (vor allem am Wochenende) in Stuttgart oder in der Wilhelma parken. Dazu kommt, dass das Auto bequemer ist - es müsste schon ein wirklich attraktives preisliches Angebot geben, damit wir uns als Familie für eine VVS-Fahrt entscheiden würden.

Unser Vorschlag wäre: Karte für 1 Erwachenen mit beliebig vielen Kindern ("Kleine Familien-Tageskarte oder Hin- und Rückkarte") und Karte für 2 Erwachene mit beliebig vielen Kindern ("Große Familien-Tageskarte oder Hin- und Rückkarte"). Und der wichtigste Vorteil wäre: wenn Kinder von klein an, daran gewöhnt sind, mit dem VVS zu fahren, werden sie dies auch als Erwachsene tun - fahren sie schon als Kinder ständig mit dem Auto, wird die Nutzung der "Öffis" auch später für Sie keine Option sein. Also eine nachhaltige Lösung mit Zukunft!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Angesichts des gut ausgebauten ÖPNV-Angebots, das auch erhebliche Kosten verursacht (z. B. Tunnel, Steigungsstrecken), der weit überdurchschnittlich hohen Einkommen in der Region Stuttgart sowie vor dem Hintergrund eines nach wie vor hohen Zuschussbedarfs der öffentlichen Hand ist das Preisniveau des VVS angemessen. Der VVS hatte bei keinen Preiserhöhungen in den letzten Jahren Fahrgastrückgänge zu verzeichnen – im Gegenteil: Durch den Ausbau des Netzes und die kontinuierlichen Fahrplanverbesserungen sind die Fahrgastzahlen immer weiter gestiegen. Im letzten Jahr lag der VVS mit seiner Steigerungsrate an der Spitze in Deutschland.

Gerade für Familien sind die VVS-GruppenTagesTickets preislich hoch attraktiv. Ein GruppenTagesTicket für ganz Stuttgart bspw. kostet 11,50 Euro, was bei maximaler Ausnutzung von fünf Personen einen Betrag von 2,30 Euro pro Person ausmacht. Dies ist ein sehr günstiger Preis. Neben den GruppenTagesTickets gibt es im VVS noch EinzelTagesTickets. Aus Gründen der Tarifübersichtlichkeit hält es der VVS für nicht zielführend, zwischen diesen beiden Angeboten noch zwei Familien-TagesTickets zu platzieren. Unabhängig davon spricht auch der erforderliche Aufwand in vertrieblicher, kommunikativer und prüfungstechnischer Hinsicht gegen die Einführung solcher Tickets.

100 in 2015 | Sanitäreinrichtungen in Schulen verbessern

Sanitäreinrichtungen in Schulen verbessern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Schulen, Bildung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

525
weniger gut: -55
gut: 525
Meine Stimme: keine
Platz: 
100
in: 
2015

Für Reinigung und Instandhaltung der schulischen Sanitäreinrichtungen muss genügend Geld bereit gestellt werden! Es ist unhaltbar, dass an vielen Schulen (extremes Beispiel Pestalozzischule in Vaihingen) die Schulklos so schmutzig und marode sind, dass die Kinder sich nicht mehr aufs Klo trauen! Dies ist unzumutbar und es sollte selbstverständlich sein, dass Schultoiletten täglich gereinigt und falls nötig sofort saniert werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Im Rahmen des 2. Schulsanierungsprogramms werden 178 Sanierungsmaßnahmen an WC- und Sanitäranlagen mit einem Budget von 47,72 Millionen € umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Priorisierung der Maßnahmen entsprechend dem Budgetrahmen pro Jahr von insgesamt 50 Millionen €. Von den 178 Sanierungsmaßnahmen sind 73 in Bearbeitung und 30 in der Planung.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Sanierung von schulischen Sanitäreinrichtungen sind Mittel im Schulsanierungsprogramm enthalten.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Grundlage des 2. Schulsanierungsprogramms war die Begutachtung der Schulanlagen durch den externen Projektberater Drees und Sommer. Hierbei wurden eine Vielzahl von baulichen Mängeln aufgezeigt. Diese wurden in Maßnahmenpaketen zusammengefasst und nach Dringlichkeitsstufen kategorisiert. Im bisherigen Verlauf der Bearbeitung der Sanierungstatbestände lag der Schwerpunkt bei Maßnahmen, die sich aus mangelhafter Stand-/Verkehrssicherheit und nicht ausreichender Nutzungs- bzw. Gebrauchsfähigkeit ergaben. Ein Teilaspekt war auch hier, die Toilettenanlagen zu bewerten, die aufgrund technischer, funktionaler und hygienischer Mängel nur eingeschränkt nutzbar waren.

Bis Ende 2013 konnten in den nachfolgenden Schulanlagen die Toiletten (teil-)saniert werden im Budgetumfang von:

Schule Betrag in Euro
Dillmann-Gymnasium  206.000 €
Eberhard-Ludwigs-Gymnasium 190.000 €
Franz-Schubert-Schule 300.000 €
Immenhofer Schule, Kiga 26.000 €
Max-Eyth-Schule, C-Bau 88.000 €
Mühlbachhofschule 27.000 €
Römerschule 65.000 €
Pragschule 92.000 €
Schloss-Realschule 84.000 €
Ameisenbergschule 134.000 €
J. Friedrich von Cotta Schule 370.000 €
TVH Ost 150.000 €
Steinenbergschule 52.000 €
Robert-Koch-Realschule 170.000 €
Park-Realschule 124.000 €
GWRS Stammheim 53.000 €
Realschule Weilimdorf 261.000 €
Solitude-Gymnasium 70.000 €
Sommerrainschule 101.000 €
Uhlandschule 25.000 €
Wirtschaftsgymnasium West 75.000 €
Wagenburg-Gymnasium 21.000 €
Gesamt 2.684.000 €

Im Doppelhaushalt 2014/15 sind in folgenden Schulanlagen Sanierungen der Toilettenanlagen finanziert. Zum Teil erfolgt dies in Abschnitten, so dass die Arbeiten bis 2016 andauern können:

Schule Betrag in Euro
Altenburgschule, Außenstelle Reiterkaserne 25.000 €
Brunnenrealschule 200.000 €
Grundschule Steinhaldenfeld 69.000 €
Grundschule Birkach 10.000 €
Fritz-Leonhardt-Realschule 230.000 €
Grundschule Hofen 63.000 €
Jörg-Rathgeb-Schule 168.000 €
Grundschule Uhlbach (ggf. 2016) 131.000 €
GWRS Plieningen 19.000 €
TVH Plieningen 25.000 €
Dt.-Franz. Grundschule Sillenbuch 20.000 €
GWRS Stammheim, Sporthalle 70.000 €
Jakobschule 190.000 €
Max-Eyth-Schule 100.000 €
Robert-Mayer-Schule 213.000 €
Steinbeisschule 25.000 €
Berger Schule 155.000 €
GWRS Gablenberg (ab 2015) 700.000 €
Zeppelin-Gymn., Außenstelle Werastr. 185.000 €
Joh.-Friedrich-von Cotta-Schule 281.000 €
Raichberg Realschule 828.000 €
Raitelsbergschule 210.000 €
Immenhofer Schule 160.000 €
Römerschule Turnhalle 55.000 €
Friedensschule (ab 2015) 425.000 €
Vogelsangschule 189.000 €
Luginslandschule 195.000 €
Wirtemberg-Gymnasium, Sporthalle (ab 2015) 765.000 €
Solitude-Gymnasium 450.000 €
Park-Realschule, Turnhalle (ab 2015) 250.000 €
Rilke-Realschule 200.000 €
Silcherschule 200.000 €
Insgesamt 6.806.000 €

Da inzwischen das Schulsanierungsprogramm aus bekannten Gründen bis 2020 gestreckt ist und in Anbetracht des sich ständig weiterentwickelnden Sanierungsprozesses die Sanierungsabfolge modifiziert werden muss, wird sich das Abarbeiten des Katalogs der zu sanierenden Toilettenanlagen möglicherweise zeitlich weiter strecken.

101 in 2015 | VVS Jahresabo: kostenfreie Mitnahme einer zweiten Person am Wochenende und Abends

VVS Jahresabo: kostenfreie Mitnahme einer zweiten Person am Wochenende und Abends

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

525
weniger gut: -110
gut: 525
Meine Stimme: keine
Platz: 
101
in: 
2015

VVS Jahresabo: kostenfreie Mitnahme einer zweiten Person am Wochenende und Abends

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Persönliche Zeittickets – mit Ausnahme der Tickets im Ausbildungsverkehr – berechtigen im VVS an Wochenenden und Feiertagen zur kostenfreien Mitnahme von bis zu 3 Kindern (6 - 17 Jahre) oder aller eigenen Kinder (6 - 17 Jahre).

Mit dem JahresTicketsPlus, das es in den Ausführungen Jedermann, 9-Uhr-Umwelt und FirmenTicket gibt, können Montag bis Freitag ab 19:00 Uhr sowie an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen eine erwachsene Person und alle eigenen Kinder oder bis zu 3 Kinder (jeweils 6 - 17 Jahre) unentgeltlich mitgenommen werden. Der monatliche Aufpreis für die TicketPlus-Angebote beträgt rund 10 Euro. Die aktuell gültigen Mitnahmemöglichkeiten werden seitens des überwiegenden Anteils der TicketPlus-Nutzer als ausreichend empfunden, sodass an den bestehenden Regelungen des TicketPlus bis auf weiteres festgehalten wird.

102 in 2015 | Hauptbahnhof - Zugang für Abholer mit Auto verbessern - drop on drop off

Hauptbahnhof - Zugang für Abholer mit Auto verbessern - drop on drop off

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Verkehr
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Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

523
weniger gut: -101
gut: 523
Meine Stimme: keine
Platz: 
102
in: 
2015

Wer aktuell mit dem Auto abgeholt wird - oder ankommt - kann nicht ohne Gefahr ein- und aussteigen.
Beispielsweise gibt es keine gefahrlose Anfahrt von der Heilbronner Straße zum Ausgang Nord.
Früher gab es hier eine Wendemöglichkeit auf der Heilbronner Straße.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Zuge der Baumaßnahmen für das Projekt Stuttgart 21 ist der Taxi- und Kurzzeitparkplatz auf dem Kurt-Georg-Kiesinger-Platz ersatzlos entfallen. Die Planfeststellung für S21 sieht ein Ausweichen auf das Parkhaus der LBBW und lediglich einige wenige Kurzzeitparkplätze im Randbereich zum Arnulf-Klett-Platz vor.

Das Herstellen des Fußgängerüberwegs über die Schillerstraße in Verlängerung der Königstraße hat die Situation zusätzlich erschwert. Hierdurch ist der durch Privat-Pkw mitbenutzte Taxi-Haltestreifen vor dem Hauptbahnhof ebenfalls entfallen.

Für die Bedürfnisse von dem sogenannten "Kiss & Ride" steht somit derzeit kein ausreichendes Platzangebot zur Verfügung. Mangels geeigneter Verkehrsflächen kann an diesem Zustand bis zur Fertigstellung des Projekts (ca. 2022) nichts geändert werden.

Um den Bringern/Abholern von Bahnfahrgästen die Orientierung zu erleichtern, wird derzeit in Abstimmung mit dem Tiefbauamt eine Optimierung der Parkhaus-Beschilderung geprüft.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte lehnt den Vorschlag ab (mehrheitlich 6 zu 5 Stimmen und 1 Enthaltung).

103 in 2015 | Keine neuen Spielhallen in Zuffenhausen erlauben

Keine neuen Spielhallen in Zuffenhausen erlauben

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Stadtbezirk: 
Zuffenhausen
|
Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

522
weniger gut: -33
gut: 522
Meine Stimme: keine
Platz: 
103
in: 
2015

Wir haben in Zuffenhausen schon genug Spielhallen, wir brauchen keine weiteren mehr. Daher Verbot von neuen Spielhallen in Zuffenhausen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Bebauungsplan "Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 251)" ist nun seit fast einem Jahr in Kraft. Er schränkt die Zulässigkeit von Vergnügungsstätten erheblich ein. So sind neue Vergnügungsstätten nur noch in einem Teilbereich der Ortsmitte ausnahmsweise zulässig. Außerdem wurde für Spielhallen und Wettbüros ein Mindestabstand von 100 m zu bestehenden Betrieben definiert. Spielhallen und Wettbüros dürfen ferner nicht mehr in den Erdgeschossen eingerichtet werden.

Stand Dezember 2017:
Der Bebauungsplanes Zu 251 hat sich verzögert und nun im Oktober 2017 beschlossen.

Stand 2016:
Die Umsetzung des Vorschlags erfolgt im Rahmen der Umsetzung der im Jahr 2012 beschlossenen gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption, welche sukzessive in Planrecht überführt wird. Der Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Vergnügungsstätten und andere Einrichtungen im Stadtbezirk Zuffenhausen (Zu 251) wurde gefasst. Voraussichtlich im 1. Quartal 2017 wird der Bebauungsplan Zu 251 vom Gemeinderat zur Satzung beschlossen und Rechtskraft erlangen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Planberatungen hat man sich für den Personalerhalt beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ausgesprochen, damit die Umsetzung der Vergnügungsstättenkonzeption weiter erfolgen kann.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zur erheblichen Einschränkung von Spielhallen und Wettbüros insbesondere in Zuffenhausen hat die Landeshauptstadt Stuttgart einiges getan. Auf Basis einer 2012 aufgestellten gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption zur Steuerung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Nutzungen (siehe Gemeinderatsdrucksache Garten-, Forst- und Friedhofsamt0/2012) ist 2013 ein Bebauungsplanverfahren für den gesamten Stadtbezirk Zuffenhausen eingeleitet worden (Gemeinderatsdrucksache 1107/2013). Dieses hat zum Ziel, dass die Neuansiedlung von Spielhallen und Wettbüros im Erdgeschoss ausgeschlossen wird und solche Nutzungen nur noch in einem vertretbaren räumlichen Abstand in einem eng umrissenen Gebiet zugelassen werden. Es ist vorgesehen, dass der Gemeinderat im Sommer/Herbst 2015 den sogenannten Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan trifft.

Darüber hinaus greifen einschränkende Regelungen durch das vorhandene Sanierungsgebiet „Ortsmitte Zuffenhausen“. Es handelt sich um den Bereich der Unterländer Straße und Ludwigsburger Straße. In diesem Bereich kann die sanierungsrechtliche Genehmigung zur Errichtung von Spielhallen und Wettbüros durch die aktuelle Festsetzung als Sanierungsgebiet aufgrund des bestehenden Sanierungsziels „Verhinderung von störenden Nutzungen wie Spielhallen“ versagt werden. Dies ist auch schon geschehen.

Ferner erhalten die Eigentümer, deren Gebäude im Rahmen der Stadtsanierung seitens der Landeshauptstadt Stuttgart gefördert werden eine grundbuchrechtliche Eintragung, dass sich nach erfolgter Modernisierung keine Vergnügungsstätten im Gebäude ansiedeln dürfen.

Nicht zuletzt greifen die restriktiven Regelungen des Landesglücksspielgesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Vermeidung von Spielsucht. Danach sind in einem Abstand von jeweils 500 m zu einer schon bestehenden Spielhalle und zu Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten (wie z. B. Schulen, Jugend-freizeitstätten etc.) keine neuen Spielhallen erlaubt.

Bezirksbeiratshinweis: 

In voller Übereinstimmung mit dem Bezirksbeirat.

104 in 2015 | Die Mineralbrunnen renovieren

Die Mineralbrunnen renovieren

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Wirtschaft
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

522
weniger gut: -40
gut: 522
Meine Stimme: keine
Platz: 
104
in: 
2015

Das Stuttgarter Mineralwasservorkommen ist nach Budapest das bedeutendste Europas. Aber die Brunnen fristen ein eher trauriges Dasein. Einige Brunnen sind seit Jahren ganz abgeschaltet. So zum Beispiel die Inselquelle an der Schiffsanlegestelle oder der Schwefelwasserbrunnen im mittleren Schlossgarten. Ganz zu betoniert ist die Solequelle unter der Rainhold-Maier-Brücke.

Ich schlage vor alle Brunnen zu renovieren, einen Brunnenführer zu erstellen und diesen im Internet und über das Stadtmarketing zu bewerben. Ich bin davon überzeugt, dass viele Besucher aus Nah und Fern kommen werden, um die Brunnen zu sehen und das Wasser zu kosten. Touristen würden auch der Stadt und dem Gewerbe einnahmen bringen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Hinsichtlich der Brunnen Inselquelle und Solquelle gibt es keine Veränderung zur Stellungnahme der Verwaltung.

Sämtliche Mängel an den weiteren Brunnen konnten zeitnah repariert werden. Das bereitgestellte Budget wurden verbraucht.

Eine Brunnenbroschüre wird derzeit erstellt und erscheint voraussichtlich zum Beginn Brunnensaison 2017. Sämtliche Brunnen sind unter www.stuttgart.de unter ""Brunnen A-Z"" abrufbar.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zum dauerhaften Betrieb der Brunnen außerhalb der Winterzeit wurde das Budget des Tiefbauamtes für 2016 einmalig um 200.000 Euro aufgestockt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Schwefelwasserbrunnen wird vom Land Baden-Württemberg unterhalten. Daher können wir hier keine Aussage geben.

Der Brunnen Inselquelle ist seit 2012 aufgrund der defekten Mineralwasserzuleitung außer Betrieb. Die Brunnenschale wird im Zuge der Umsetzung des Projekts Rosensteintunnel abgebaut. Ein Ersatz ist nicht vorgesehen.

Der Brunnen Solquelle wurde vor ca. 15 Jahren aufgrund von Verunreinigungen (Arsengehalt liegt erheblich über dem gültigen Grenzwert) außer Betrieb genommen. Nach den uns vorliegenden Informationen wurde der Brunnen aus diesem Grund verfüllt.

Über die Internetseite der Stadt kann bereits heute eine aktuelle Liste „Brunnen A-Z“ (Suchbegriff „Brunnen“) aufgerufen werden. I. d. R. sind zu jedem Brunnen ein Bild und weitere Informationen hinterlegt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
412/2015 (CDU)
Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
1314/2015, 1066/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Vorschlag wird einstimmig vom Bezirksbeirat Bad Cannstatt befürwortet.

105 in 2015 | Feuersee endlich umgestalten

Feuersee endlich umgestalten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
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Thema: 
Grünflächen, Wald, Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

522
weniger gut: -78
gut: 522
Meine Stimme: keine
Platz: 
105
in: 
2015

Wir warten immer noch auf die Umgestaltung des Feuersees entlang der Rotebühlstr. Wenn dann endlich auch die beiden Längsachsen saniert, Gehweg und Grünflächen gerichtet und ein paar Spielgeräte integriert wären, wäre die Sanierung endlich mal abgeschlossen.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Entwurfsplanung wurde am 18.9.2018 im Bezirksbeirat West vorgestellt. Anschließend wurde die Ausführungsplanung vorgenommen. Die Landeshauptstadt bereitet nun die Ausschreibung und Vergabe vor. Mit Baubeginn ist im Juni 2019, mit der Fertigstellung im Oktober 2019 zu rechnen.

Bis Ende Februar 2019 werden Rodungsarbeiten durchgeführt.

Stand Dezember 2017:
Die Umgestaltung ist 2018/19 vorgesehen als Projekt der Stadterntwicklungspauschale mit einem Kostenrahmen von 510 000 €. Angedacht ist ein weiterer Umbau zur Multifläche für 2020/21, wenn entsprechernde Haushaltsmittel in Höhe von 1,15 Mio. € bewilligt werden. Siehe auch Gemeinderatsdrucksache 516/2017.

Stand 2016:
Das Südufer am Feuersee ist fertiggestellt. Eine Bürgerwerkstatt fand am 08.11.2016 für die Umgestaltung der anderen Uferabschnitte statt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Projekt wird derzeit realisiert.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Ende 2013 wurde ein Werkstattgespräch mit Bürgerbeteiligung unter externer Moderation durchgeführt. Dabei wurde das Büro G2 Landschaftarchitekten zur Weiterbearbeitung beauftragt. Nach verschiedenen Planvarianten, die eng mit dem Bezirksbeirat Stuttgart-West abgestimmt wurden, entstand der abschließende Vorentwurf. Das wesentliche Ziel ist die bessere Erreichbarkeit des Südufers (Seite Rotebühlstraße) über Treppenanlage und barrierefreie Rampe. Durch eine Podestfläche am Wasser wird die Aufenthaltsqualität erheblich gesteigert. Mit einer sensiblen Detailgestaltung wird den denkmalpflegerischen Erfordernissen Rechnung getragen.
Für die Maßnahme stehen Mittel zu Verfügung.

Der Baubeginn ist im November 2015 vorgesehen. Die Realisierung obliegt federführend dem Garten-, Friedhof- und Forstamt. Die Fertigstellung soll voraussichtlich im Frühjahr 2016 erfolgen.

Die im Bürgerhaushaltvorschlag Nr 11163 angedachte weitere Einbeziehung ist grundsätzlich sinnvoll. Da aus Denkmalschutzgesichtspunkten der unmittelbare Uferbereich auf der West-und Ostseite weitgehend unangetastet bleiben soll, können nur die Straßenbereiche umgestaltet werden.

Erste Ideenansätze, die Parkierung zu verändern, liegen vor. Sie müssen aber im Detail weiter untersucht werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat begrüßt dies. Die Bauarbeiten am Südufer beginnen im Spätherbst bis Ende Frühjahr 2016. Der Bezirskbeirat wünscht, dass die Sanierung von West und Ostufer im Rahmen der Step anschließend durchgeführt wird.

106 in 2015 | Bessere Entlohnung für Sozialpädagogen/Erzieherinnen und Aufwertung des Berufsbildes

Bessere Entlohnung für Sozialpädagogen/Erzieherinnen und Aufwertung des Berufsbildes

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Soziales
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

521
weniger gut: -65
gut: 521
Meine Stimme: keine
Platz: 
106
in: 
2015

Gute Entlohnung für qualifizierte Arbeit.
Pädagogische Fachkräfte leisten Schwerstarbeit, jeden Tag immer auf das Neue. Sie bilden sich weiter und müssen immer präsent sein. Das Berufsbild ist immer noch nicht zur vollen Zufriedenheit aufgewertet.
Die Entlohnung im städtischen, kommunalen Bereich hinkt absolut hinterher.
Es muss in beiden Bereichen mehr Attraktivität geboten werden, damit der Zugang auch für männliche Bewerber hier besser wird, beziehungsweise sich diese für diesen Beruf entscheiden. Es hinkt an allen Bereichen hier.
Hier muss absolut was getan werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Die Tarifabschlüsse des Sozial- und Erziehungsdienstes der vergangenen Jahre haben zu deutlichen Einkommensverbesserungen für alle Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen geführt, die deutlich höher ausgefallen sind, als bei vergleichbar qualifizierten anderen Berufsgruppen des kommunalen öffentlichen Dienstes. So wurden für den Zeitraum ab 01.01.2012 bis 01.02.2017 im Tarifvertrag lineare Entgeltleistungen für die Gruppenleitungen von insgesamt 28,49 % und für die Zweitfachkräfte im Gruppendienst von insgesamt 30,56 % vereinbart.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Frage der Eingruppierung der Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) ist Sache der Tarifpartner, über die in Tarifverhandlungen jeweils eine Einigung herbeigeführt werden muss. Eine direkte Einflussmöglichkeit auf die Tarifverhandlungen durch die Landeshauptstadt Stuttgart besteht insofern nicht. Der Tarifabschluss zum TVöD-SuE vom September 2015 beinhaltet allerdings für einen großen Teil der Beschäftigten im Erziehungsdienst eine Verbesserung der Einstufung. Zusätzlich dazu bezahlt die Landeshauptstadt seit dem 01. Januar 2014 den Erzieherinnen und Erziehern freiwillig monatlich eine außertarifliche Zulage in Höhe von 100 Euro. Hinzu kommt, dass Gruppenleitungen im Ganztagesbereich sowie Springkräfte und Kinderpfleger/innen bei der Stadtverwaltung höher eingruppiert werden, als das sonst üblich ist. Außerdem erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt seit April 2014 das bezuschusste Jobticket, das sich ebenfalls einen finanziellen Vorteil darstellt.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Frage der Eingruppierung der Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) ist Sache der Tarifpartner, über die in den laufenden Tarifverhandlungen eine Einigung herbeigeführt werden muss. Ob und in welchem Umfang lineare sowie strukturelle Verbesserungen bei der Eingruppierung möglich sind, entzieht sich dem direkten Einfluss der Stadtverwaltung. Dabei ist eine Interessenabwägung zwischen einer qualifizierten und leistungsfähigen Kinderbetreuung durch angemessen vergütete Fachkräfte sowie der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen notwendig. Falls die Forderungen von ver.di vollständig erfüllt werden sollten, wäre mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf in der Größenordnung von jährlich 30 Mio. EUR zu rechnen (einschließlich Förderung freier Träger) .Diese Mehrkosten gingen zulasten anderer, konkurrierender Aufgaben.
Unzweifelhaft leisten Erzieherinnen und Erziehern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen eine qualitativ hochwertige Arbeit mit großer Bedeutung, z. B. für die frühkindliche Bildung. Deshalb hat die Stadt bereits bisher eine Reihe von Verbesserungen und Freiwilligkeitsleistungen eingeführt, um den hohen Stellenwert der Kinderbetreuung zu würdigen. Seit dem 01. Januar 2014 bezahlt die Landeshauptstadt Stuttgart den Erzieherinnen und Erziehern freiwillig monatlich eine außertarifliche Zulage in Höhe von 100 EUR. Hinzu kommt, dass Gruppenleitungen im Ganztagesbereich sowie Springkräfte und Kinderpfleger/innen bei der Stadtverwaltung höher eingruppiert werden, als das sonst üblich ist. Außerdem erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit April 2014 das neue bezuschusste Jobticket, das sich ebenfalls finanziell positiv auswirkt.
Seit 2009 wurde die Vergütung der Erzieherinnen und Erzieher nachhaltig verbessert und diese im Vergleich zu kommunalen vergleichbar qualifizierten Berufsgruppen im öffentlichen Dienst besser gestellt. Die Stadt Stuttgart hat die Ausgaben für Kindertagesstätten seit 2000 um jährlich 128 Mio. erhöht und dabei sehr viel Geld auch in den qualitativen Ausbau investiert. Andererseits muss auch darauf geachtet werden, dass im Quervergleich das Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes nicht aus dem Gleichgewicht gerät. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass eine Tarifeinigung erzielt werden kann, die einerseits der Wertschätzung der erzieherischen Fachkräfte und anderseits der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt gleichermaßen Rechnung trägt.