Die angesprochene Problematik ist bekannt. Im Rahmen von verschiedenen Studien- und Diplomarbeiten mit der Uni Stuttgart wurde daher das Thema „Fahrradtransport bei der Zahnradbahn“ vertieft untersucht.
Tatsache ist, dass die maximale Zuladung des Fahrradvorstellwagens im Wesentlichen durch die Antriebs- und Bremsleistung des Zahnradbahnwagens begrenzt ist. Die Parameter für die Auslegung des Antriebs und der Bremse werden durch die für die Stuttgarter Zahnradbahn geltenden Vorschriften vorgegeben und festgelegt.
Um die Fahrradtransportkapazität zu erhöhen gibt es nun folgende Möglichkeiten:
1. Fahrradkapazität des Fahrradvorstellwagens erhöhen
2. Kürzere Taktzeiten bei der Zahnradbahn
3. Neues Zahnradbahnfahrzeugkonzept
Variante 1: Fahrradkapazität des Fahrradvorstellwagens erhöhen
Bei dieser Variante müsste zum einen der Fahrradvorstellwagen neu konzipiert werden und in der Folge die Antriebs- und Bremsanlage des Zahnradbahnwagens neu ausgelegt werden. Ein Neubau des Vorstellwagens wäre möglich. Eine Neuauslegung der Antriebs- und Bremsanlage würde nahezu einem Fahrzeugneubau gleichkommen.
Der finanzielle Aufwand bei dieser Variante würde in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen und ist daher nicht weiter zu verfolgen. Es wären auch sonst keine weiteren Verbesserungen bei der Zahnradbahn erzielbar.
Variante 2: Kürzere Taktzeiten bei der Zahnradbahn
Bei dieser Variante müsste an den Fahrzeugen nichts geändert werden. Um jedoch einen kürzeren Fahrplantakt zu bekommen müsste die derzeitige Ausweichstelle „Wielandshöhe“ verlagert werden und anstatt deren zwei neue Ausweichstellen (oberhalb und unterhalb der Ausweichstelle „Wielandshöhe“) gebaut werden.
Auch bei dieser Variante wären keine weiteren Verbesserungen bei der Zahnradbahn erzielbar. Der finanzielle Aufwand für die beiden neu zu bauenden Ausweichstellen steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Zudem müsste der Platz für die beiden neuen Ausweichstellen erst geschaffen werden, sofern dies überhaupt möglich wäre.
Variante 3: Neues Zahnradbahnfahrzeugkonzept
Bei dieser Variante würde anstatt dem heute zum Einsatz kommen Zahnradbahnfahrzeug mit zwanzig Meter, ein Niederflurfahrzeug mit dreißig Meter zum Einsatz kommen. Dieses Fahrzeug hätte aufgrund der zusätzlichen Länge ausreichend Fläche für das Abstellen von mehr Fahrrädern und der Fahrradvorstellwagen könnte somit dann entfallen.
Diese Variante bietet jedoch noch weitere Vorteile:
1. Durch die Niederflurigkeit des Fahrzeugs wäre zukünftig ein barrierefreier Zustieg möglich. Insbesondere für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste wäre dies eine deutliche Verbesserung. Zudem wird die Forderung des 2013 novellierten Personenbeförderungsgesetzes erfüllt, wonach bis 2022 die Barrierefreiheit an Haltestellen herzustellen ist.
2. Durch den Wegfall des Fahrradvorstellwagens kann die Lärmemission der Zahnradbahn deutlich reduziert werden.
3. Die Beförderungskapazität insgesamt wird durch ein solches Fahrzeugkonzept erhöht, so dass die zukünftigen Fahrgastzuwächse bewältigt werden können.
Aufgrund des Alters der vorhandenen Fahrzeuge von mittlerweile 33 Jahren ist, in den nächsten Jahren eine Fahrzeugersatzbeschaffung erforderlich. Es bietet sich daher an, bei der Fahrzeugersatzbeschaffung ein zukunftsorientiertes Fahrzeugkonzept zu projektieren, das allen oben dargestellten Punkten gerecht wird.
Variante 3 ist daher die Variante, die insgesamt den größten Nutzen aufzeigt. Mit der Umsetzung der Variante 3 können insgesamt verschiedene Problempunkte bei der Zahnradbahn beseitigt werden.
Die SSB ist daher derzeit dabei, im Rahmen der Fahrzeugersatzbeschaffung ein neues Fahrzeug für die Zahnradbahn zu konzipieren, das den zukünftigen Ansprüchen in allen Punkten gerecht werden soll. Um dieses Fahrzeugkonzept jedoch realisieren zu können, muss aufgrund der größeren Fahrzeuglänge zwangsläufig eine Anpassung der Betriebswerkstatt erfolgen. Hierzu sind aber noch Gespräche und Abstimmungen mit der Stadt erforderlich.
Unter dem Vorbehalt der Finanzierung und der Zustimmung der Stadt Stuttgart zum Neubau der Betriebswerkstatt, sollen die neuen Fahrzeuge bis 2019/2020 zum Einsatz kommen.
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