Ergebnis Haushaltsberatungen:
Die Stadt hält die Höhe des VVS-Tarifes angesichts des sehr guten ÖPNV-Angebotes in Stadt und Region für gerechtfertigt und unter haushalterischen Gesichtspunkten auch für angezeigt. Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Berechnung des Fahrpreises liegt beim VVS ein so genannter „Flächenzonentarif“ zu Grunde. Dieser Flächenzonentarif, der den großen Vorteil der leichten Nachvollziehbarkeit der Preisbildung bietet, hat sich in Verflechtungs- und Ballungsräumen mit größerem Umsteigeverkehr als das am besten geeignete Modell der Tarifgestaltung erwiesen. Ein streng entfernungsabhängiger Tarif mag zwar gerechter sein, ist aber allein schon aus vertriebs- und prüfungstechnischer Sicht in Verbundräumen nicht ohne Weiteres umsetzbar. Absolute Gerechtigkeit wird es im Bereich der Preisgestaltung niemals geben, wenn man zudem den Aspekt des lokal stark unterschiedlichen verkehrlichen Angebots berücksichtigt. Es ist in einem Flächenzonentarif systemimmanent, dass zum Teil gleichlange Relationen unterschiedlich tarifiert werden und unterschiedlich lange Entfernungen identische Fahrpreise aufweisen. Insgesamt sieht sich der VVS jedoch hinsichtlich seines Preisniveaus als auch hinsichtlich der Preisbildungssystematik für gut aufgestellt. Ergänzend wird auf die Ausführungen zu Vorschlag Nr. 12386 verwiesen.
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