Umsetzung:
Die Tarifabschlüsse des Sozial- und Erziehungsdienstes der vergangenen Jahre haben zu deutlichen Einkommensverbesserungen für alle Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen geführt, die deutlich höher ausgefallen sind, als bei vergleichbar qualifizierten anderen Berufsgruppen des kommunalen öffentlichen Dienstes. So wurden für den Zeitraum ab 01.01.2012 bis 01.02.2017 im Tarifvertrag lineare Entgeltleistungen für die Gruppenleitungen von insgesamt 28,49 % und für die Zweitfachkräfte im Gruppendienst von insgesamt 30,56 % vereinbart.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Die Frage der Eingruppierung der Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) ist Sache der Tarifpartner, über die in Tarifverhandlungen jeweils eine Einigung herbeigeführt werden muss. Eine direkte Einflussmöglichkeit auf die Tarifverhandlungen durch die Landeshauptstadt Stuttgart besteht insofern nicht. Der Tarifabschluss zum TVöD-SuE vom September 2015 beinhaltet allerdings für einen großen Teil der Beschäftigten im Erziehungsdienst eine Verbesserung der Einstufung. Zusätzlich dazu bezahlt die Landeshauptstadt seit dem 01. Januar 2014 den Erzieherinnen und Erziehern freiwillig monatlich eine außertarifliche Zulage in Höhe von 100 Euro. Hinzu kommt, dass Gruppenleitungen im Ganztagesbereich sowie Springkräfte und Kinderpfleger/innen bei der Stadtverwaltung höher eingruppiert werden, als das sonst üblich ist. Außerdem erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt seit April 2014 das bezuschusste Jobticket, das sich ebenfalls einen finanziellen Vorteil darstellt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Frage der Eingruppierung der Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) ist Sache der Tarifpartner, über die in den laufenden Tarifverhandlungen eine Einigung herbeigeführt werden muss. Ob und in welchem Umfang lineare sowie strukturelle Verbesserungen bei der Eingruppierung möglich sind, entzieht sich dem direkten Einfluss der Stadtverwaltung. Dabei ist eine Interessenabwägung zwischen einer qualifizierten und leistungsfähigen Kinderbetreuung durch angemessen vergütete Fachkräfte sowie der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommunen notwendig. Falls die Forderungen von ver.di vollständig erfüllt werden sollten, wäre mit einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf in der Größenordnung von jährlich 30 Mio. EUR zu rechnen (einschließlich Förderung freier Träger) .Diese Mehrkosten gingen zulasten anderer, konkurrierender Aufgaben.
Unzweifelhaft leisten Erzieherinnen und Erziehern sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen eine qualitativ hochwertige Arbeit mit großer Bedeutung, z. B. für die frühkindliche Bildung. Deshalb hat die Stadt bereits bisher eine Reihe von Verbesserungen und Freiwilligkeitsleistungen eingeführt, um den hohen Stellenwert der Kinderbetreuung zu würdigen. Seit dem 01. Januar 2014 bezahlt die Landeshauptstadt Stuttgart den Erzieherinnen und Erziehern freiwillig monatlich eine außertarifliche Zulage in Höhe von 100 EUR. Hinzu kommt, dass Gruppenleitungen im Ganztagesbereich sowie Springkräfte und Kinderpfleger/innen bei der Stadtverwaltung höher eingruppiert werden, als das sonst üblich ist. Außerdem erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seit April 2014 das neue bezuschusste Jobticket, das sich ebenfalls finanziell positiv auswirkt.
Seit 2009 wurde die Vergütung der Erzieherinnen und Erzieher nachhaltig verbessert und diese im Vergleich zu kommunalen vergleichbar qualifizierten Berufsgruppen im öffentlichen Dienst besser gestellt. Die Stadt Stuttgart hat die Ausgaben für Kindertagesstätten seit 2000 um jährlich 128 Mio. erhöht und dabei sehr viel Geld auch in den qualitativen Ausbau investiert. Andererseits muss auch darauf geachtet werden, dass im Quervergleich das Tarifgefüge des öffentlichen Dienstes nicht aus dem Gleichgewicht gerät. Es bleibt deshalb zu hoffen, dass eine Tarifeinigung erzielt werden kann, die einerseits der Wertschätzung der erzieherischen Fachkräfte und anderseits der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt gleichermaßen Rechnung trägt.
Kommentare