Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2023

51 in 2023 | Repair-Center und second Hand Kaufhaus der Abfallwirtschaft Stuttgart

Repair-Center und second Hand Kaufhaus der Abfallwirtschaft Stuttgart

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Soziales
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

910
weniger gut: -86
gut: 910
Meine Stimme: keine
Platz: 
51
in: 
2023

Deine Musikanlage ist kaputt, was nun. Im Repair Center bekommst du bei der Reperatur Unterstützung. So kann bestehendes weiter genutzt werden anstatt es wegzuschmeißen.
Neben konkreter Hilfe gibt es hier Informationen und Wissen zum Thema Reparatur , sowie Workshops und Fachinformation.
Außerdem soll dieser Ort soll bestehende Reparatur Initiativen und kommerzielle Reparatur-Unternehmen vernetzen und über Sie informieren.
Das Repair Center sollte Teil eines Second Hand Kaufhauses der Abfall Wirtschaftsbetriebe werden, wo Dingen die der Entsorgung bestimmt waren ein zweites Leben gegeben wird

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In Stuttgart gibt es bereits in einigen Stadtbezirken Repair Cafes. Repair Cafes werden unter anderem angeboten in: Stuttgart-West (Werkstadt Stuttgart e.V.), Fasanenhof, Rohr-Dürrelewang, Sillenbuch, Botnang, Feuerbach (Hobbyhimmel), Bad Cannstatt (Bürgerinitiative Burgholzhof) und Neugereut. Beschlossen wurde in den Haushaltsberatungen, dass der "Hobbyhimmel" des gemeinnützigen Vereins zur Verbreitung Offener Werkstätten e. V. einen Zuschuss von je 40.000 Euro in den Jahren 2024/2025 erhalten soll. Der "Hobbyhimmel" ermöglicht der Bürgerschaft den Zugang zu Handwerksmaschinen aller Art und bietet Kurse an. Klassische Holz- und Metallverarbeitungsmaschinen bis hin zu CNC-Fräse, 3D-Druck und Lasercutter finden sich dort. Die Nutzenden werden eingewiesen und bei Fragen unterstützt. Im Hobbyhimmel finden auch regelmäßig Repair Cafés statt. In den Haushaltsplanberatungen wurde außerdem über die Einführung eines Reparaturbons diskutiert, mit dem Reparaturen anteilig von der Stadt bezuschusst werden. Um dauerhaft zu einer Steigerung von Reparaturen zu kommen, wurde zudem der Aufbau eines Reparaturnetzwerks angeregt. Über eine digitale Plattform sollen beispielsweise Reparaturtipps ausgetauscht und Reparaturbetriebe sichtbar gemacht werden. Für diese Anträge fand sich keine Mehrheit im Gemeinderat.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Bereits die im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgegebene Abfallhierarchie räumt der Vermeidung von Abfällen höchste Priorität ein. Auch der Wiederverwendung gebrauchter Gegenstände kommt dabei ein zentraler Stellenwert zu. Oftmals sind nicht mehr benötigte Möbel, Spielsachen oder Geräte noch viel zu schade zum Wegwerfen. Aus diesem Grund hat die Landeshauptstadt Stuttgart eine zentrale Online-Plattform - den „Verschenkmarkt Stuttgart“ - geschaffen. Wer will, stellt unter

https://www.verschenkmarkt-stuttgart.de/

in Eigenregie kostenlos ein Angebot ein oder sucht nach etwas Passendem.

Im Sinne einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft stellt der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) damit bereits heute eine für jedermann frei zugängliche Second-Hand-Plattform kostenlos zur Verfügung. Darüber hinaus finden sich dort nicht zuletzt auch Hinweise auf zahlreiche weitere im Bereich Second-Hand und Repair engagierte Unternehmen. Auch auf der Internet-Präsenz der AWS finden sich wertvolle Tipps zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung und nicht zuletzt auch Hinweise und Kontaktdaten zu bestehenden Repair-Einrichtungen.

Um die städtischen Bestrebungen zur Klimaneutralität weiter unterstützen zu können, werden derzeit verschiedenste Möglichkeiten geprüft. Neben der reinen Errichtung von Second-Hand-Häusern / Repair-Cafes ist hier eine breite Palette weiterführender Angebote denkbar. Hier sind beispielsweise ergänzende außerschulische Lernorte, zusätzliche do-it-yourself-Kurse zum Beispiel mit dem Schwerpunkt „Upcycling“, kontextbezogene Sharing-Projekte etc. angedacht.

Dabei wird es jedoch von entscheidender Bedeutung sein, verschiedenste Akteure wie Unternehmen, Vereine, Institutionen und Initiativen etc. zu bündeln. Aufgrund dieser übergeordneten Bedeutung soll dazu idealerweise eine zentrale Einheit unter gesamtstädtischer Führung gebildet werden.

52 in 2023 | Bus & Bahn für maximal 1 Euro am Tag / Nulltarif für Bonuscard, Studierende, Azubis und Schüler/innen

Bus & Bahn für maximal 1 Euro am Tag / Nulltarif für Bonuscard, Studierende, Azubis und Schüler/innen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

908
weniger gut: -226
gut: 908
Meine Stimme: keine
Platz: 
52
in: 
2023

Das 49-Euro-Ticket ist bundesweit ein Fortschritt. Der Öffentliche Personennahverkehrs wird allerdings vor allem innerstädtisch benutzt. Für eine wirkliche Mobilitätswende müssen die Preise in Stuttgart weiter gesenkt werden. Das gilt insbesondere für Stuttgarterinnen und Stuttgarter mit geringem Einkommen. Die Finanzmittel vom Bund bieten die Möglichkeit dies umzusetzen.

Auch um Stuttgart bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu machen spielt Mobilität eine wichtige Rolle. Der ÖPNV kann seiner zentralen Rolle in der Mobilitätswende nur gerecht werden, wenn er eine flächendeckend gut ausgebaute und günstige Alternative wird. Ein günstiger Nahverkehr steigert die Zahl der Nutzer:innen von Bus und Bahn und nützt gerade Menschen mit niedrigen Einkommen in Stuttgart.

Mehr Nutzer:innen im Nahverkehr lösen auch eine größere Nachfrage in der Produktion von Schienen, Schienenfahrzeugen und Bussen aus. So können auch am Standort Stuttgart Industriearbeitsplätze gesichert, umgebaut und neue geschaffen werden.

Die Forderung beinhaltet:
> Die Einführung eines 365€-Jahrestickets als neues „Jedermann-AboStuttgart“ mit der Option auf ein 1€-Tages- oder ein 30€-Monatsticket.
> Kostenloser ÖPNV für Schüler:innen, Jugendliche, Azubis, Studierende und BonusCard-Inhaber:innen

Mehr unter www.365stuttgart.de

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In den Haushaltsplanberatungen wurde über die Einführung eines 29 Euro-DeutschlandTickets für alle Stuttgarterinnen und Stuttgarter sowie über ein 9 Euro-Ticket für BonusCard-Inhaberinnen und -Inhaber diskutiert. Beantragt wurde außerdem die Einführung eines Nulltarifs für alle BonusCard-Inhaberinnen und -Inhaber, Azubis, Schülerinnen und Schüler, Freiwilligendienstleistende und Studierende. Diese Anträge fanden keine Mehrheit im Gemeinderat.
Gemeinderat hat abgelehnt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Forderung nach einem Ticket für 1 Euro pro Tag beziehungsweise 365 Euro im Jahr ist im Verkehrs- und Terifverbund Stuttgart (VVS) mittlerweile für Jugendliche und junge Menschen in der Ausbildung realisiert. Seit 1. März 2023 gibt es in ganz Baden-Württemberg das JugendTicketBW: ein Ticket mit attraktivem Preis (1 Euro pro Tag) und mit rund um die Uhr landesweiter Gültigkeit in Bus und Bahn. Ausblick: Gut möglich ist es, dass Inhaber*innen des JugendTicketBW künftig zum selben Preis auch die deutschlandweite Gültigkeit erhalten, also das JugendTicketBW zum Deutschland-Ticket wird. Derzeit wird die Umsetzung und deren Finanzierung für junge Menschen in Baden-Württemberg diskutiert.

Für alle übrigen Fahrgäste im VVS gibt es ab 1. Mai 2023 das Deutschland-Ticket, das mit monatlich 49 Euro, was pro Tag nur 1,63 Euro entspricht, einen sehr günstigen Preis hat. Einkommensschwächere Menschen erhalten in Stuttgart die Möglichkeit zum Kauf eines SozialTickets. Inhaber*innen der sogenannten Bonuscard können damit ab 1. Mai 2023 noch günstiger als bisher Bus und Bahn nutzen und ein ermäßigtes MonatsTicket für nur 24,50 Euro kaufen, das im gesamten Netz des VVS gilt (perspektivisch ist angedacht, auch das Deutschland-Ticket als SozialTicket für Bonuscard-Inhaber*innen auszugeben, eine Ausgabe ab 2025 wird angestrebt). Bonuscard-Inhaber*innen bis 20 Jahre, können weiterhin das 14-Uhr-JuniorTicket zum halben Preis (11,60 Euro) erwerben.

Weitere Ermäßigungen beim JugendTicketBW oder Deutschland-Ticket sind derzeit nicht vorgesehen.

53 in 2023 | Bepflanzung von Beeten und Gefäßen im Stadtgebiet mit mehrjährigen Pflanzen

Bepflanzung von Beeten und Gefäßen im Stadtgebiet mit mehrjährigen Pflanzen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

907
weniger gut: -73
gut: 907
Meine Stimme: keine
Platz: 
53
in: 
2023

Es gibt viele Beete und Anpflanzungen, wo im Halbjahres-Rhythmus immer wieder Pflanzen mit kurzer Lebensdauer eingepflanzt und bei Saisonende wieder herausgerissen werden.
Mein Vorschlag:
anstatt einjähriger Pflanzen wäre es doch besser mehrjährige, pflegeleichte Stauden einzupflanzen. Die Pflege ist weniger aufwendig als mehrmals jährlich neue Pflanzen zu kaufen und einzupflanzen. Eine weitere Möglichkeit wäre eine Patenschaft für Beete anzubieten, wo Leute, die in der Nähe einer Anpflanzung wohnen die Pflege übernehmen können.
gesichtete Standorte: z.B. in Stg.-Vaihingen Fußgängerzone, Weilimdorf Solitudestr.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für mehr Stadtgrün und für die Pflege von Grünanlagen und Bäumen im gesamten Stadtgebiet steht ein jährliches Budget von ca. 11,8 Mio. Euro zur Verfügung.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Wechselflor sind blüten- und farbenreiche Schmuckpflanzungen. Durch seine gestalterischen Möglichkeiten in Farben und Formen eignet er sich besonders dazu, wechselnde prachtvolle Akzente zu setzen. Diese können jedes Jahr neu kreiert werden. Er wird von den Bürgerinnen und Bürger sehr geschätzt. Der Wechselflor ist durch sein Alleinstellungsmerkmal der dauerhaften ganzflächigen Blütendichte eine Bereicherung. Die Bepflanzung ist aufwändig und wird gezielt an häufig frequentierten und repräsentativen Punkten angeboten.

Die Landeshauptstadt Stuttgart hat bereits im Jahr 2010 damit begonnen, Wechselflorflächen durch Staudenbeete unter der Berücksichtigung von ökologischen und ökonomischen Aspekten zu ersetzen. Das Ergebnis ist eine ausgewogene Darbietung beider Pflanzformen.

Die Gesamtverantwortung für die Grünflächen im öffentlichen Raum liegt bei der Landeshauptstadt Stuttgart und eine ganzjährige Betreuung der Pflanzflächen ist sichergestellt. Patenschaften können auf freiwilliger Basis organisiert werden und durch zusätzliches Gießen und Pflegen unterstützen.

Bezirksbeiratshinweis: 
54 in 2023 | Bezahlbaren Wohnraum schaffen

Bezahlbaren Wohnraum schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

907
weniger gut: -106
gut: 907
Meine Stimme: keine
Platz: 
54
in: 
2023

In Stuttgart sind in den letzten Jahren die Immobilien- und Mietpreise regelrecht explodiert. Immer mehr private Finanzanleger drängen auf den Wohnungsmarkt und wollen Profite maximieren. Besonders der Wohnungsbau ist trotz städtischer SWSG in den letzten Jahren nicht entscheidend vorangetrieben worden, im Gegenteil, der Bestand an bezahlbaren Wohnungen ist in den letzten Jahren stetig zurückgegangen. Der Erwerb von Grund und Boden darf nicht weiter privaten Anlegern überlassen oder übertragen werden. Mittels der SWSG soll ein umfassender Erwerb von Grund und Boden erfolgen. In Kooperation von Stadt und SWSG mit Bürgerwohngenossenschaften kann Wohnpolitik kreativ gestaltet werden. Vor allem muss es einen extensiven Ausbau des bezahlbaren Wohnungsbaus durch die SWSG geben. Zudem ist angemessener studentischer Wohnraum bereitzustellen. Neubau bzw. Bauen im Bestand und die Vermietung von Wohnraum muss so angelegt sein, dass ein Mietermix hinsichtlich Alter, Status und Herkunft entsteht, besonders das Mehrgenerationenwohnen soll gefördert werden. Damit dies gelingt, ist ein radikales Umdenken von städtischen Stellen zu fordern.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Doppelhaushalt 2024/2025 wurden die Mittel für den geförderten Mietwohnungsbau deutlich erhöht. Insgesamt wurden in den Haushaltsberatungen 25 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Neben der Möglichkeit, Mietpreis- und Belegungsbindungen zu verlängern, dienen die Finanzmittel auch für andere Zwecke, um bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. So können die Mittel eingesetzt werden, um Mieten zu reduzieren, damit Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein eine dem Einkommen entsprechend angemessene Miete entrichten können. Weiterhin kann das Geld zur Verfügung gestellt werden, wenn sich während der Bauphase herausstellt, dass Bauvorhaben sich mit den gedeckelten Mieten wirtschaftlich nicht mehr darstellen lassen. Für das seit 2019 bestehende Förderprogramm für den Mittelstand „Wohnraum zur Schaffung von Miete“ wurden Haushaltsmittel von 2,1 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Die Schaffung von neuem Wohnraum für mittlere Einkommensbezieher wird über Baukostenzuschüsse der Stadt erleichtert. Damit perspektivisch auch weiterhin bezahlbarer Wohnraum im Bestand gesichert werden kann, werden jährlich 100.000 Euro für die Untersuchung weiterer Gebiete zur Festlegung von Milieuschutzsatzungen bereitgestellt. Soziale Erhaltungssatzungen - sogenannte Milieuschutzsatzungen - sind ein städtebauliches Instrument, das die Zusammensetzung der gebietsansässigen Wohnbevölkerung schützen soll. Darüber hinaus sollen in den nächsten zwei Jahren mit jeweils 410.000 Euro potenzielle Wohnbauflächen, die im Rahmen einer Potentialanalyse ermittelt wurden, einer näheren Betrachtung unterzogen werden. Neben der Erarbeitung von Konzepten sind auch Beteiligungsveranstaltungen vorgesehen. Außerdem soll die geplante externe Beratungsstelle für gemeinschaftliches Wohnen als Ergänzung der städtischen Angebote mit je 300.000 Euro pro Jahr weiterfinanziert werden. Für wichtige Entwicklungen stellt der Gemeinderat rund fünf Mio. Euro zur Verfügung. Damit können Bebauungsplanverfahren, die erforderlichen Gutachten, Machbarkeitsstudien und Planungswettbewerbe durchgeführt werden. Beispielhaft seien genannt: Areal Bahndirektion, Statistisches Landesamt, Waldheim Gehrenwald, Sturmvogelweg, ehemaliges Areal „Kälte-Fischer“, Ortsmitte Mühlhausen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das zentrale Instrument der Stadt, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, ist die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG. Darüber hinaus kann die Stadt mit dem Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) unter bestimmten Voraussetzungen bei privaten Wohnungsbauprojekten eine bestimmte Anzahl von geförderten und damit preiswerteren Wohnungen vorschreiben.

Auf stadteigenen Flächen ist der Anteil an geförderten Wohnungen höher als bei privaten Entwicklungsflächen. Als geförderte Wohnungen gelten die Bereiche Sozialmietwohnungen, Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher wie auch das Stuttgarter Eigentumsprogramm.

Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) hat derzeit circa 19.600 Wohnungen im Bestand. Sie ist damit das größte Wohnungsunternehmen in Baden-Württemberg mit einer im Branchenschnitt weit überdurchschnittlichen Investitionsquote in den Wohnungsbestand. Neben der Fertigstellung von über 1.800 neuen Wohnungen bis 2027 strebt die SWSG als Baustein der Klimastrategie die Modernisierung von mehr als 3.000 Wohnungen im gleichen Zeitraum an. Das Ziel ist die gebäudebezogene Schaffung der Voraussetzungen für die Klimaneutralität bis 2035. Die Wachstumsstrategie der vergangenen Jahre wird demnach konsequent fortgesetzt. In den vergangenen acht Jahren hat das Unternehmen mehr als 2.200 neue Wohnungen gebaut. Der Bestand ist zwischen 2015 und 2022 von 17.889 auf 19.580 Wohnungen angewachsen. Insgesamt wurden über 900 Millionen Euro investiert. Damit in diesen herausfordernden Zeiten solche Ziele erreicht werden können, wird die Landeshauptstadt Stuttgart als Gesellschafterin eine Eigenkapitalzuführung in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro bis 2025 vornehmen.

Die SWSG ist ein sehr wichtiger Akteur beim Bau von Mietwohnungen, kann aber den Bedarf an erforderlichen Wohnungen nicht alleine decken. Der Gemeinderat hat im Februar 2022 eine Neuausrichtung in der Bodenpolitik beschlossen, die vorsieht, dass Baugenossenschaften, Wohnbauunternehmen und Baugemeinschaften mit genossenschaftlichem Ansatz sowie die SWSG Grundstücke wahlweise kaufen oder im Erbbaurecht erwerben können. Für alle anderen Unternehmen erfolgt die Vergabe im Wege des Erbbaurechts. Damit soll gewährleistet werden, dass Grundstücke genossenschaftlich bebaut werden, oder aber im Eigentum der Stadt verbleiben. Diese Vorgaben gelten allerdings nur für städtische Liegenschaften. Der weitaus größere Teil der Grundstücke, die für den Wohnungsbau zur Verfügung stehen, ist im Privatbesitz oder wird von Unternehmen von privat erworben. In Einzelfällen kann die Stadt mittels Vorkaufsrechte Grundstücke kaufen.

Unabhängig von der Grundstücksfrage ist es wichtig, alle Firmen und Unternehmen beim Thema Wohnungsbau zu beteiligen, da nur so Wohnraum für alle entstehen kann. Die Stadt hat hierbei auch die Aufgabe, den geförderten Wohnungsbau zu stärken und auszubauen.

In den neu entstehenden Quartieren ist es ein wichtiges Anliegen eine gute Durchmischung zu erzielen, wie etwa beim Quartier am Wiener Platz, im Bürgerhospital oder im Neckarpark. Darüber hinaus ist es erforderlich, die benötigte Infrastruktur bereitzustellen, etwa Kindergärten und Schulen aber auch soziale Einrichtungen sowie Treffpunkte. Es sollen identitätsstiftende Wohngebiete entstehen.

55 in 2023 | Frauenhaus stärker fördern

Frauenhaus stärker fördern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Soziales
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

906
weniger gut: -87
gut: 906
Meine Stimme: keine
Platz: 
55
in: 
2023

Das Frauenhaus in Stuttgart braucht dringend finanzielle Unterstützung. In Stuttgart muß im Durchschnitt eine Frau abgewiesen werden. Die Zeit drängt, denn für manche Frauen geht es um Leben und Tod. Der Bund macht sich gerade Überlegungen für Neuregelungen. Mit einer baldigen Neuregelung ist nicht zu rechnen. Bund und Land schieben sich die Zuständigkeit hin und her. Die Stadt Stuttgart sollte sich an den Kosten für das Frauenhaus beteiligen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die dauerhaften Aufgaben zur Koordinierung von Immobilienfragen erhält das Autonome Frauenhaus des Vereins „Frauen helfen Frauen e. V.“ eine zusätzliche Personalkostenförderung über 26.500 Euro. Zudem hat der Gemeinderat einer Erhöhung der Förderung für die Beratungsstellen des Vereins Beratung & Information für Frauen (BIF) und die FrauenInterventionsstelle (FIS) um 88.700 Euro auf 371.300 Euro zugestimmt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart bietet ein dreigliedriges Hilfe- und Beratungsangebot bestehend aus zwei Frauenhäusern, Frauenberatungsstellen und der Fraueninterventionsstelle an. Diese Dienste und Einrichtungen sind seit ihrem Bestehen Orte direkter Hilfe, des Schutzes und der Gewaltprävention.

Ihr Ziel ist es, Frauen und ihre Kinder darin zu unterstützen, in einem gewaltfreien Umfeld zu leben. Voraussetzungen für den Erfolg dieser Angebote sind eine schnelle Erreichbarkeit, Soforthilfe bei Gewalteskalationen sowie Beratung und Begleitung in der Entwicklung von Lösungsmöglichkeiten und Perspektiven.

Die Landeshauptstadt Stuttgart sieht neben dem Betrieb des städtischen Frauenhauses den Betrieb des autonomen Frauenhauses durch den Verein "Frauen helfen Frauen e. V.“ als unverzichtbar für den Schutz von durch Gewalt bedrohte Frauen und ihre Kinder. Dieses Angebot besteht bereits seit März 1983. Im Jahr 2022 förderte die Landeshauptstadt Stuttgart den "Verein Frauen helfen Frauen e. V." mit einem städtischen Zuschuss in Höhe von rund 588.000 Euro. Diese entfielen auf den Betrieb des autonomen Frauenhauses, die Beratungs- und Informationsstelle (BIF), die Fraueninterventionsstelle (FIS) im Handlungsfeld Prävention der Stuttgarter Ordnungspartnerschaft gegen häusliche Gewalt (STOP) der Abteilung für Chancengleichheit (OB-CG), eine pädagogisch begleitete Kindergruppe sowie die Betreuungskosten der Selbstzahlerinnen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart sieht einen gestiegenen Bedarf an Schutzmöglichkeiten für betroffene Frauen. Sie plant vor diesem Hintergrund die Modernisierung des städtischen Frauenhauses sowie den Neubau des autonomen Frauenhauses von Frauen helfen Frauen e. V. Hierzu wurde ein 2.000 m² großes Grundstück reserviert. Im Gegensatz zur bisherigen Einrichtung soll diese Adresse zukünftig nicht mehr anonym sein. Vielmehr sollen dort auf Basis eines umfassenden Schutzkonzeptes in einem gesicherten, überwachten Rahmen 30 Plätze für Frauen und Kinder mit separaten kleinen Apartments, den dringend notwendigen 4 Plätzen für gesicherte Notfallübernachtungen und einem niederschwelligen Beratungsangebot entstehen. Darüber hinaus entstehen an einem weiteren Ort für an Leib und Leben bedrohte Frauen und Kinder 10 Plätze in anonymen Schutzwohnungen.

Durch die Realisierung dieser Neukonzeption können Versorgungssicherheit, Innovation und zeitgemäße Standards für die Angebote für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, erreicht werden.

Darüber hinaus bietet das städtische Frauenhaus mit anonymer Adresse und den gesicherten zusätzlichen Wohnungen 30 bis 38 Plätze an. Beide Frauenhäuser bilden ein komplementäres Gesamtangebot ab.

56 in 2023 | Sonnensegel oder anderer Schattenspender für den Marienplatz

Sonnensegel oder anderer Schattenspender für den Marienplatz

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Süd
|
Thema: 
Plätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

903
weniger gut: -124
gut: 903
Meine Stimme: keine
Platz: 
56
in: 
2023

Auf dem Marienplatz soll eine Anlage errichtet werden, die den zentralen Beriech des Platzes bei starker Hitze beschattet, so dass auch im Sommer ein Wochenmarkt und sonstiger Aufenthalt auf dem Platz möglich ist.

Der durchgehend gepflasterte Platz ist eine echte Hitzeinsel im Stadtbezirk, die auch das Mikroklima in der Umgebung belastet. Die Freifläche heizt sich im Sommer häufig so stark auf, dass ein Aufenthalt kaum möglich ist - geschweige denn ein normaler Marktbetrieb.Das ist auch daran zu sehen, dass im Sommer nur sehr wenige Marktbeschicker überhaupt zum Wochen- udn Biomarkt kommen. Ein großes, automatisiertes Sonnensegel oder eine andere schattenspendende Anlage über dem Platz könnte die schlimmste Hitze abhalten und so den Platz auch im Sommerhalbjahr tagsüber nutzbar halten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Über konkrete Hitzeschutzmaßnahmen auf dem Marienplatz wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht diskutiert. Beschlossen wurde aber ein Hitzesofortprogramm mit insgesamt 2 Mio. Euro in 2024/2025 für eine hitzeresistente Gestaltung und Ausstattung von zehn Stadt- und Quartiersplätzen. Konkrete Maßnahmen und geeignete Plätze müssen jedoch erst geprüft werden.
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Marienplatz ist in seiner jetzigen Form das Ergebnis eines Wettbewerbs und hat urheberrechtlichen Schutz. Die Entwurfsidee einer hufeisenförmigen Baumpflanzung mit freiem Platzraum und eingestelltem singulärem Café-Pavillon darf nicht ohne Weiteres verändert werden. Zudem wäre ein großes, mechanisches Sonnensegel aufgrund der Fundamenterfordernisse mit der heutigen Gestaltung nicht möglich.

Bezirksbeiratshinweis: 

Um den Platz als Veranstaltungsfläche flexibel nutzen zu können, sollte aus Sicht des Bezirksbeirats Süd auf fest installierte Maßnahmen zur Beschattung verzichtet werden.

57 in 2023 | Ahndung von weggeworfenen Zigaretten und Kaugummis

Ahndung von weggeworfenen Zigaretten und Kaugummis

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

901
weniger gut: -148
gut: 901
Meine Stimme: keine
Platz: 
57
in: 
2023

Es gibt seit Jahren einen Bußgeldkatalog, der dringend angewandt werden muss. Kontrolleurinnen,die falsch geparkte Autos gnadenlos bestrafen, könnten monatsweise auch durch die Strassen und Parks ziehen oder vor Supermärkten und Lokalen stehen,(noch lukrativer sind Ampeln an Kreuzungen!!) und die Menschen beobachten beim Wegwerfen der Kippen und Kaugummis und dort Geld sammeln für die Stadtkasse- und nebenbei diese Unachtsamkeit Menschen erziehen! 80- 103,50€ Strafe tun weh!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Ergänzend zur bisherigen Überwachung und Ahndung von Müllsündern durch den städtischen Vollzugsdienst wurde in den Haushaltsplanberatungen die Schaffung von 8,5 Stellen beantragt, um bei der Abfallwirtschaft Stuttgart ein Überwachungsteam für illegale Müllablagerungen - sogenannte Waste-Watcher - einzurichten. Dieser Vorschlag fand jedoch keine Mehrheit im Gemeinderat.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen des Konzepts sauberes Stuttgart setzt die Landeshauptstadt Stuttgart einen deutlichen Schwerpunkt bei der Müllbeseitigung und Müllvermeidung. Neben einer erheblichen personellen und technischen Aufrüstung beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) wurde der Städtische Vollzugsdienst aufgestockt, um auch gegen "Müllsünder" repressiv und präventiv vorzugehen.

Neben gezielten Streifen achten alle Beschäftigten des Städtischen Vollzugsdienstes verstärkt im gesamten Stadtgebiet auf unerlaubte Abfallentsorgungen beziehungsweise Verstöße gegen das Abfallrecht. In der Praxis ist es schwierig "Müllsünder“ (zum Beispiel Personen, die ihre Zigarettenkippen wegwerfen) auf frischer Tat zu ertappen. Solche Delikte werden in aller Regel unterlassen, wenn der Städtische Vollzugsdienst uniformiert auftaucht. Daher werden auch Zivilstreifen durchgeführt. Sofern die Beschäftigten der Verkehrsüberwachung eine Ordnungswidrigkeit nach den abfallrechtlichen Bestimmungen im Rahmen ihrer Streifendienste beobachten und der / die Verursacher*in festgestellt werden kann, werden auch von der Verkehrsüberwachung Anzeigen gefertigt.

58 in 2023 | Cannstatter Wasen begrünen

Cannstatter Wasen begrünen

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Plätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

901
weniger gut: -184
gut: 901
Meine Stimme: keine
Platz: 
58
in: 
2023

Das Volksfest auf dem Cannstatter Wasen findet nur an 6 Wochen im Jahr statt. Man könnte ein paar Bäume so auf dem Platz pflanzen, dass weiterhin alle Aussteller ihre Zelte, Buden und Fahrgeschäfte aufstellen können. Das täte dem Stadtklima und der Optik des Platzes gut. Darüber hinaus könnte man den Platz zum Neckar hin öffnen, sodass dort auch zu Zeiten ohne Volksfest eine Aufenthaltsqualität entsteht.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Begrünung des Cannstatter Wasens war kein Bestandteil der Haushaltsplanberatungen 2024/2025. Für mehr Stadtgrün und für die Pflege von Grünanlagen und Bäumen im gesamten Stadtgebiet steht ein jährliches Budget von ca. 11,8 Mio. Euro zur Verfügung. Für die Projekte Wasenufer und Wasenquerung des Masterplans "Erlebnisraum Neckar" stehen die erforderlichen Planungsmittel zur Verfügung. Der Bau des Wasenufers ist für 2028 geplant, der Bau der Wasenquerung schließt sich daran an.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Cannstatter Wasen ist die multifunktionale Veranstaltungsfläche in Stuttgart. Von Kessel Festival über Konzertsommer bis hin zum traditionellen HipHop Open finden jährlich nicht nur die Volksfeste, sondern auch etliche Großveranstaltungen auf dem Gelände statt. In Gesamtheit inklusive aller Auf- und Abbauphasen ist die Fläche ab dem Frühjahr fast das gesamte Jahr über bespielt.

Durch die Stadt wurden bereits verschiedene Möglichkeiten einer stadtklimatologischen sowie raumqualitativen Aufwertung des Cannstatter Wasen überprüft. Aufgrund der Vielfalt an Veranstaltungen von Großkonzerten bis hin zu Zirkus- oder Volksfestzelten, ist eine Begrünung beziehungsweise Platzierung von Bäumen im Zentrum der Fläche nur bedingt möglich.

Unter Berücksichtigung aller Belange wurde im Rahmen des Masterplanes "Erlebnisraum Neckar" die Wasenquerung entwickelt, um perspektivisch eine attraktive Grünverbindung zwischen dem neuentstehenden Stadtquartier Neckarpark und dem Fluss herzustellen. Die Promenade führt über die Wasenfläche zwischen Campingplatz und Daimler Teststrecke hindurch und mündet in eine Platzfläche direkt am Neckarufer. Weitere Zugänge zum Neckar werden mit dem Projekt Wasenufer und der damit einhergehenden Umgestaltung des Ufers geschaffen. Eine ebenerdige Verbindung zwischen Cannstatter Wasen und Fluss wird aus hochwasserschutztechnischen Gründen jedoch nicht verfolgt. Das grüne Band über den Cannstatter Wasen wird im Anschluss an das Projektvorhaben Wasenufer umgesetzt. Mit dem Vorhaben wird die Aufenthaltsqualität des Wasengeländes sehr deutlich aufgewertet und ist zugleich ein wichtiger Baustein für eine Stadt am Fluss. Mit dem Masterplan "Erlebnisraum Neckar", Projekt Wasenufer und Wasenquerung, ist das Anliegen im Rahmen der Möglichkeiten bereits in Planung.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.

59 in 2023 | Steuern und Abgaben auf Spielhallen und Wettbüros erhöhen

Steuern und Abgaben auf Spielhallen und Wettbüros erhöhen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Steuern, Finanzen
|
Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

900
weniger gut: -69
gut: 900
Meine Stimme: keine
Platz: 
59
in: 
2023

Um die Zahl der Spielhallen und Wettbüros mittelbar zu verringern weil diese weniger ertragreich sind, bzw. mehr Einnahmen für die Stadt zu schaffen, sollten die Steuern und Abgaben für diese Betriebe erhöht werden.

Erfreulich sind Erhöhungen die 2018 erfolgten.

Dennoch soll die Zulässigkeit einer weiteren Erhöhung geprüft werden, da sie angenehmes (mehr Geld für unsere Stadt) mit dem nützlichen (weniger suchtfördernde Betriebe in Bürgernähe) verbindet!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart erhebt unter anderem für den Betrieb von Geldspielgeräten und Wettbüros eine Vergnügungssteuer. Grundlage hierfür ist die Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer zuletzt geändert am 19. Juli 2018.

Geldspielgeräte:
Der Vergnügungssteuersatz beträgt seit dem 01.01.2018 26% des Nettoeinspielergebnisses. Dies war nach der Erhöhung zum 01.01.2016 auf 24% bereits die zweite Erhöhung.

Der Bereich der Geldspielgeräte ist einer extremen Dynamik unterworfen, sowohl technisch als auch was die unterschiedliche Rechtsprechung angeht. Es gibt Verwaltungsgerichtsentscheidungen, die eine erdrosselnde Wirkung der Vergnügungssteuer oberhalb und unterhalb unseres Steuersatzes annehmen. Bestätigt ein Gericht die erdrosselnde Wirkung eines Steuersatzes, sind sämtliche Festsetzungen rechtswidrig. Im Moment beruft sich die Landeshauptstadt Stuttgart auf Urteile, die die Höhe von 26% als rechtmäßig bestätigen.

Im Bereich der Geldspielgeräte ist davon auszugehen, dass einige Aufsteller im Falle einer Erhöhung des Steuersatzes diesen durch sämtliche Instanzen prüfen lassen.

Eine weitere Erhöhung wird deshalb derzeit für rechtlich höchst bedenklich gehalten.

Wettbüros:
Mit Urteil vom 20.09.2022 hat das Bundesverwaltungsgericht die kommunale Wettbürosteuer für unzulässig erklärt. Aus diesem Grund kann diese Steuer nicht mehr erhoben werden.

60 in 2023 | Spielplätze sanieren

Spielplätze sanieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
|
Thema: 
Spielplätze
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

898
weniger gut: -70
gut: 898
Meine Stimme: keine
Platz: 
60
in: 
2023

Die vorhandenen Spielplätze (z.b. karlshöhe und Elisabethenanlage) von gut und gerne genutzten Plätzen zeitnah sanieren und nicht "ewig" absperren und nichts tut sich mehr! So das die heutigen Kinder die Plätze noch nutzen können und nicht erst deren Kinder. Wir brauchen nicht überall Nestschaukeln, einfach das was schon da ist, reparieren!!! Danke.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Budget für die Unterhaltung von Spielflächen und Freizeitanlagen inklusive Spielgeräteersatz beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt wurde für die Jahre 2024/2025 um jährlich 600.000 Euro auf insgesamt rund 3,5 Mio. Euro pro Jahr erhöht.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Rahmen einer Befragung zur Freizeitbeschäftigung im Jahr 2016 wurden Kinder und Jugendliche in die Gestaltung von Spielplätzen einbezogen. Bestehende Spielgeräte werden wenn möglich repariert oder ersetzt.

In der Elisabethenanlage steht ein Umbau der Gesamtanlage voraussichtlich Anfang 2024 bevor und am Spielplatz Jean-Améry-Weg ist aufgrund geänderter Sicherheitsanforderungen ein Umbau der gesamten Hangsituation erforderlich. Am Spielplatz Silberburgpark Mörikestraße 6/1 wird der Rutschenturm unter denkmalpflegerischen Anforderungen gegenwärtig saniert und wird voraussichtlich Ende 2023 wieder nutzbar sein.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat West setzt sich schon seit Jahren dafür ein, dass Spielplätze in einem guten, nutzbaren Zustand sind. Weiterhin ist auf die Barrierefreiheit und den Sonnenschutz zu achten. Um diese Sanierungen koordinieren zu können, sollte das Garten-, Friedhofs- und Forstamt mindestens eine zusätzliche Stelle bekommen.