Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2023

41 in 2023 | Duschbus für Obdachlose einrichten

Duschbus für Obdachlose einrichten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Soziales
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

947
weniger gut: -107
gut: 947
Meine Stimme: keine
Platz: 
41
in: 
2023

vgl. gobanyo.org in Hamburg

Der Duschbus könnte regelmässig täglich einen anderen Standort anfahren, um Obdachlosen spontan und unkompliziert die Gelegenheit zu einer Dusche zu geben.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In Stuttgart gibt es ein umfängliches Hilfesystem für Wohnungslose, von Wohnungslosigkeit Bedrohte sowie Obdachlose. So sind Menschen, die sich in der Wohnungslosigkeit befinden, in der Regel nach § 1 Polizeigesetz Baden-Württemberg untergebracht. In diesen Unterbringungen gibt es Sanitäranlagen.

Des Weiteren gibt es in Stuttgart vier Tagesstätten für Wohnungslose. Zu bestimmten Öffnungszeiten besteht hier, neben der Möglichkeit Mahlzeiten zu erhalten, ebenfalls die Möglichkeit der Körperpflege in Form von Duschanlagen sowie Wäsche waschen. Die Tagesstätten sind zudem geschlechtsspezifisch sowie regional aufgeteilt. Eine ausreichende Infrastruktur in Bezug auf Körperhygiene für die Zielgruppe ist somit bereits in Stuttgart gegeben.

42 in 2023 | Quellen und Wasserläufe in Stuttgart öffnen/entsiegeln

Quellen und Wasserläufe in Stuttgart öffnen/entsiegeln

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Fluß, See, Teich
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

945
weniger gut: -84
gut: 945
Meine Stimme: keine
Platz: 
42
in: 
2023

Quellen und Wasserläufe in Stuttgart öffnen/entsiegeln und z.B. als "Bächle" (vgl. Freiburg) durch die Stadt fließen lassen als Spielbrunnen für Kinder und/oder ggf. als Trinkwasserbrunnen nutzen. Im Sommer eine angenehme Form der Abkühlung.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die voraussichtlichen Gesamtkosten bei Fertigstellung der Bachwasserleitung im Hauptsammler Nesenbach zwischen den Quellfassungen am Heidenklingenbach und Elsenbach bis zur Einleitung in den Neckar belaufen sich auf rund 5,8 Mio. Euro. Die Quellfassungen am Heidenklingenbach und Elsenbach im Zulauf des Nesenbachs wurden bereits in einem ersten Bauabschnitt hergestellt. Der Baubeginn des zweiten Bauabschnitts ist im Mai 2024 vorgesehen. Die Bauleistungen werden voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen sein.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die bekanntesten Quellen Stuttgarts sind die Mineralquellen, mit denen die Mineralbäder LEUZE, Cannstatt und Berg gespeist werden, sowie 19 öffentlich zugängliche Mineralwassertrinkbrunnen.

Von circa 150 km Fließgewässer in Stuttgart sind circa 22 km verrohrt, der Nesenbach macht davon einen großen Teil aus. Als Nebenfluss des Neckars wurde der Nesenbach ehemals gefasst und fließt heute noch als Kanal durch das Stadtgebiet. Es ist geplant, dass Teile des Nesenbachs in Stuttgart-Süd künftig freigelegt werden sollen. Dieser soll dann im offenen Gerinne durch die Möhringer Straße und die Nesenbachstraße als „Bächle“ geführt werden. Dazu sind aufwändige Arbeiten erforderlich. Mit Vorarbeiten hierzu wurde bereits begonnen. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, diese Arbeiten im zweiten Halbjahr 2025 abzuschließen.

43 in 2023 | Blühflächen/Blühwiesen und Begrünung von Gebäuden

Blühflächen/Blühwiesen und Begrünung von Gebäuden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

942
weniger gut: -78
gut: 942
Meine Stimme: keine
Platz: 
43
in: 
2023

Anlage von Blühflächen oder bei vorhandenen Grünflächen deren Bepflanzung mit heimischen Blühpflanzen für Insekten zur Aufrechterhaltung und Förderung der Biodiversität.
Ebenso die Umsetzung von Begrünung von Gebäuden zum gleichen Zweck und zum Ausgleich von CO2/Hitzedämmung im Sommer.

Einsatzort in Stuttgart, wo möglich.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für mehr Stadtgrün und für die Pflege von Grünanlagen und Bäumen im gesamten Stadtgebiet steht ein jährliches Budget von ca. 11,8 Mio. Euro zur Verfügung. Um noch mehr Expertise im Bereich der Begrünung von Fassaden aufbauen zu können, wurde eine 1,0-Stelle für einen Landschaftsarchitekten "Gebäudebegrünung" geschaffen.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Mit der Schaffung der Stelle "Bienenweiden" beim Amt für Stadtplanung und Wohnen werden die Wichtigkeit und Dringlichkeit von artenreichen Blühflächen bei öffentlichen und privaten Vorhaben hervorgehoben und bei der Planung neuer Projekte stärker berücksichtigt. Mit der stadtweiten Kampagne "Lass es blühen" vom Amt für Umweltschutz werden Bürger*innen über das Anlegen von Blühflächen informiert. Für private Vorhaben wurde das Anlegen artenreicher Blühflächen in die Förderprogramme urbanes Grün aufgenommen. Weitere Fördermittel stehen über den Naturschutzfonds zur Verfügung. Viele Blühwiesen-Projekte und naturnahe Grünflächen konnten bereits realisiert werden. Weitere Umgestaltungsmaßnahmen auf öffentlichen Flächen werden sukzessive vom Garten-, Friedhofs- und Forstamt vorangetrieben.

44 in 2023 | Kapazität erhöhen ÖPNV

Kapazität erhöhen ÖPNV

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Taktung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

933
weniger gut: -77
gut: 933
Meine Stimme: keine
Platz: 
44
in: 
2023

Durch das 45€ Ticket und das Ziel mehr Leute weg vom Auto hin zum ÖPNV zu bringen sind Maßnahmen zur Kapazitätserhöhung notwendig. Schon aktuell sind in den Hauptverkehrszeiten die Kapazitäten in S-Bahn und U-Bahn fast erschöpft und die Nutzung dadurch äußert unkomfortabel.

Es sollte deshalb geprüft werden ob eine Taktverdichtung möglich ist und ob längere Fahrzeuge zum Einsatz gebracht werden können (die Diskussion zur Ausbau der Linie U1 zu Doppel Zügen verläuft ja seid Jahren ergebnislos).

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Juli hat der Gemeinderat neue strategische Zielen für die SSB beschlossen. Danach soll die Zahl der Fahrgäste bis 2030 um rd. 40 % auf über 200 Mio. gesteigert werden. Zudem soll bis 2035 die Klimaneutralität erreicht werden. Um dieses Ziel erreichen zu können, muss die SSB in den kommenden Jahren investieren. Die hierdurch entstehenden Defizite bei der SSB sollen aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Dafür hat der Gemeinderat für die Jahre 2024 bis 2028 insgesamt 470 Mio. Euro beschlossen. Eine der geplanten Maßnahmen der SSB ist der Ausbau der Linie U1 für 80 Meter lange Züge, um zusätzliche Kapazitäten im Stadtbahnverkehr zu schaffen. Der Umbau der im östlichen Teil der Linie zwischen Stuttgart-Mitte und Fellbach liegenden Haltestellen soll bis Ende 2024 erfolgen, der Umbau der Haltestellen Erwin-Schoettle-Platz, Bihlplatz und Südheimer Platz im Bereich Stuttgart-Süd (Heslach) bis Mitte 2026. Zur besseren Integration der verlängerten Hochbahnsteige haben die SSB und die Stadt Stuttgart ein begleitendes städtebauliches Gestaltungskonzept zur besseren Integration der Bahnsteige in den Stadtraum erstellen lassen. Für die Umsetzung dieses Konzepts hat der Gemeinderat 3,3 Mio. Euro beschlossen.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) hat in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel für die Erhöhung der Kapazitäten ausgegeben. In diesem Zusammenhang sei beispielhaft an die Einrichtung der zusätzlichen Stadtbahnlinien U19 und U16 erinnert und die Umstellung der Stadtbahnlinie U12 auf 80m-Zugbetrieb. Zudem wird ab Dezember 2025 die neue Stadtbahnline U25 im 20-Minuten-Takt (im Wechsel mit der U5-Leinfelden) vom Killesberg bis Möhringen Bahnhof verkehren, die voraussichtlich ab 2027 bis Plieningen Garbe verlängert wird.

Auch im Netz der S-Bahn Stuttgart ist die aktuell mögliche Zugdichte ausgereizt. Bei 6 Linien im 15-Minuten-Takt befährt je Richtung alle 2,5 Minuten ein S-Bahn-Zug den Stammstreckentunnel – mehr lässt die heutige Signaltechnik nicht zu. Der Verband Region Stuttgart als zuständiger Aufgabenträger beabsichtigt allerdings, künftig in den Hauptverkehrszeiten alle Züge als Langzüge (3 Fahrzeuge) mit der maximalen Platzkapazität verkehren zu lassen und so die gegenwärtig mögliche Beförderungskapazität voll auszuschöpfen. Dies wird umgesetzt werden, sobald die jüngst beschafften Neufahrzeuge universell einsetzbar sind.

Mit dem bereits gestarteten Einbau der digitalen Sicherungstechnik ETCS im Kernbereich des S-Bahn-Netzes sind theoretisch dichtere Zugfolgen möglich. Allerdings beeinflussen auch die Fahrgastwechselzeiten insbesondere an der Station „Hauptbahnhof (tief)“ den zeitlichen Abstand zwischen den Zügen. Hier wird deshalb abzuwarten sein, ob die mit dem Projekt „Stuttgart 21“ neue errichtete S-Bahn-Station „Mittnachtstraße“ die Station „Hauptbahnhof (tief)“ so weit entlasten kann, dass sich gegebenenfalls auch eine Zugfolge von 2 Minuten stabil fahren lässt. Dies wird aber erst nach der Inbetriebnahme dieser Infrastruktur abschätzbar sein.

Die Modellrechnungen zum Projekt „Stuttgart 21“ lassen darüber hinaus erkennen, dass der umgebaute Schienenknoten erhebliche Fahrgastzuwächse im Regionalzugnetz auslösen wird, die sich teilweise auch aus verlagerten S-Bahn-Nutzern speisen. In seiner Zuständigkeit für den Regionalzugverkehr hat das Land Baden-Württemberg daher inzwischen Doppelstock-Triebzüge mit einem erhöhten Platzangebot bestellt, die künftig vorzugsweise im Raum Stuttgart zum Einsatz kommen sollen. Ihre Auslieferung wird Ende 2025 beginnen. In der Kombination von maximal verlängerten S-Bahnen und einem aufgewerteten Regionalzugverkehr wird daher auch der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in der Region zumindest mittelfristig für weitere Fahrgastzuwächse gut gerüstet sein.

45 in 2023 | Verbesserung des Kulturangebots im Rahmen der Kulturinsel in Bad Cannstatt

Verbesserung des Kulturangebots im Rahmen der Kulturinsel in Bad Cannstatt

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
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Thema: 
Weitere
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

930
weniger gut: -149
gut: 930
Meine Stimme: keine
Platz: 
45
in: 
2023

Die Kulturinsel Stuttgart ist eine multikulturelle Oase im Neckarpark Bad Cannstatt.
Das Gelände auf dem ehemaligen Güterbahnhof ist eine Vernetzungplattform für Kunst- und Kulturinteressierte, Nachbarn, Menschen mit Fluchthintergrund, Gärtner:innen und viele mehr.

Gewünscht ist
- der (Aus)Bau eines Konzertsaals mit guter Akustik (auch für klassische Kammermusik) für ein Publikum von etwa 200 Personen und entsprechender Technik für Pop (etc) Konzerte: Stuttgart fehlt ein Saal in dieser Größenordnung für neue Hörer - der kreative Nachwuchs und die vielen jungen, innovativen Formate/Formationen unserer Stadt brauchen mehr Sichtbarkeit und eine attraktive Bühne für niederschwellige Begegnung von Hoch- und Subkultur, damit alle sozial wie wirtschaftlich voneinander profitieren können.
- der Erhalt und Ausbau von Insel-Grün, dem urban gardening der Kulturinsel, sowie des Biergartens und der Innen-Gastronomie.

Erhalt bedeutet einerseits die bauliche Sicherung und Genehmigung eines diesen Zwecken dienlichen Ausbaus, aber ebenfalls die anfängliche finanzielle Grundsicherung wesentlicher Personalbudgets im Gebäudemanagement und der Veranstaltungsplanung. Zukünftig kann sich der soziokulturelle Aspekt der Insel über Wirtschaftsevents und zahlende Gäste/Mieter mehr und mehr querfinanzieren.

Mit den neuen Angeboten bringen wir Menschen zusammen und schaffen einen interkulturellen Begegnungsort für Menschen aller Hintergründe, Generationen und Einkommen. Damit wird das Wohnumfeld des Neckarparks verbessert und nachhaltig die Nachbarschaft gestärkt. Hier kann ein Treffpunkt für den Neckarpark geschaffen werden, der auch für andere Kulturinteressierte attraktiv ist.

Lasst uns der Stadt und ihren engagierten Bürgern und Kreativen die Möglichkeit geben, sich unkompliziert einzubringen, Kulturangebote zu machen und zu genießen, zu helfen und sich helfen zu lassen, sich auszutoben, gemeinsam zu feiern und Dinge selbstwirksam zu bewegen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Über den Bau eines Konzertsaals für die Kulturinsel wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht beraten. Ein reiner Konzertsaal entspricht nicht dem geplanten Nutzungskonzept des Alten Zollamts. Dort sollen für Veranstaltungen und Darbietungen drei Multifunktionsräume untergebracht werden. Die Kulturinsel Stuttgart gGmbh erhält einen einmaligen Zuschuss von 124.000 Euro für den erforderlichen Umzug. Durch die Gesamterneuerung des ehemaligen Zollamt-Areals im Neckar Park ist die Kulturinsel gezwungen, für die Dauer des Umbaus Umzugsmaßnahmen zu treffen. Außerdem wurde eine Erhöhung der institutionellen Förderung auf 183.000 Euro pro Jahr beschlossen.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Kulturinsel im Neckarpark in Bad Cannstatt wird seit 2020 mit jährlich 175.000 Euro institutionell gefördert (befristet bis 2025) .

In den Planungen für das neue Stadtquartier Neckarpark ist die Kulturinsel ein fester Baustein. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung wurde bereits 2018 erörtert, welche Angebote an diesem Ort benötigt und gewünscht werden:

Die Modernisierung des Alten Zollamt basiert auf einem Nutzungskonzept, das anhand von Bürgerbeteiligung, einer schalltechnischen Untersuchung und eines vorläufigen Raumprogramms der Kulturinsel entwickelt worden ist. Aktuell befindet sich das Projekt in der Planung, wobei die Vorentwurfsplanung weitestgehend abgeschlossen wurde. Wesentliche Änderungen im Nutzungskonzept würden diesen Prozess umkehren und terminlich zurückwerfen.

Für Veranstaltungen und Darbietungen sind aktuell drei Multifunktionsräume mit rund 145 m², 160 m² und 170 m² geplant, welche im Alten Zollamt untergebracht werden. Akustikplanung im Sinne eines Saals für unverstärkte Musik, wie beispielsweise ein Kammerkonzert, ist nicht Teil des Nutzungsprogramms. In der nahgelegenen Villa Berg ist ein Saal für Musik vorgesehen, der die genannten Bedarfe abdecken soll. Ebenfalls soll das Stadtteilhaus einen Teil des Gebäudes beziehen. Die Kulturinsel soll also weiterhin ein soziokultureller Ort bleiben und ihr Angebot ausgebaut werden. Die vorgesehenen Räumlichkeiten werden multifunktional konzipiert. Demnach können hier neben Veranstaltungen auch kleinere Konzerte durchgeführt werden. Ein reiner Konzertsaal – da monofunktional – entspricht nicht dem geplanten Nutzungskonzept. Im Stadtbezirk Bad Cannstatt bestehen jedoch kleinere Veranstaltungsräume für populäre und klassische Musik – beispielsweise clubCANN, Im Wizemann, Straßenbahnmuseum, Kleiner Kursaal und Großer Kursaal (dieser kann räumlich abgeteilt und verkleinert werden). Als Bürgerhaus Bad Cannstatt hält der Kursaal für Vereine zudem gesonderte Konditionen vor und Zeiträume frei.

Zusätzlich zur Modernisierung des Bestands ist, an Stelle der zum Lärmschutz aufgestellten Container, perspektivisch ein Erweiterungsbau des Südflügels angedacht, aber bislang nicht finanziert. Aus der Beteiligung ergab sich der Wunsch, dass in diesem Anbau multifunktionale, offene Arbeitsplätze und Kapazitäten für wechselnde Aktivitäten geschaffen werden.

Für das Inselgrün (Urban Gardening Projekt) ist aktuell der Innenhof des modernisierten Zollamt-Areals vorgesehen. Durch die notwendigen Schallschutzmaßnahmen ist die Fläche hierfür begrenzt und muss mit den anderen Nutzungen im Innenhof verwoben werden. Potentiale für Inselgrün wären ein vertikales Konzept als Begrünung der Schallschutzwand an der östlichen Grundstücksgrenze. Des Weiteren bietet der Raum zwischen dem nördlichen Nachbargrundstück und dem Alten Zollamt, welche gemeinsam Teil des IBA’27-Netzwerks sind, Möglichkeiten Inselgrün zu erweitern.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.

46 in 2023 | Erzieher*innen und Eltern entlasten

Erzieher*innen und Eltern entlasten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kitas
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

928
weniger gut: -149
gut: 928
Meine Stimme: keine
Platz: 
46
in: 
2023

Erzieher*innen entlasten statt weiter belasten: keine Anhebung des Betreuungsschlüssels

Wir sind entschieden gegen das Vorhaben der Stadt Stuttgart, dem Erzieher*innenmangel mit einer Anhebung des Betreuungsschlüssels (von 10 Kindern auf 12 Kinder pro Erzieher*in) zu entgegnen.

Uns ist bewusst, dass viele Kinder keinen Betreuungsplatz haben. Die Überlastung der Erzieher*innen ist jedoch bereits so hoch, dass viele ihren Beruf nicht mehr in vollem Umfang/bzw. nicht ausüben können. Die Anhebung des Betreuungsschlüssels wird die Situation weiter verschlimmern. So wird der Beruf für angehende Erzieher*innen noch unattraktiver und vor allem werden dadurch noch mehr Erzieher*innen in andere Berufe abwandern. Der Beruf der Erzieher*in muss attraktiv bleiben, nur so können langfristig auch mehr Kinder qualitativ gut betreut werden.

Die Erzieher*innen sollten sich wieder auf ihre pädagogische Kernarbeit konzentrieren können und nicht wie aktuell immer mehr durch Nebentätigkeiten belastet werden.

Daher benötigen unsere Kitas stattdessen zur Entlastung der Erzieher*innen zusätzliches Geld für hauswirtschaftliche Tätigkeiten, für externes Facility Management, für Verwaltungsaufgaben, sowie Geld für digitale Lösungen für die Personalverwaltung und das Ehrenamt.

Beispielsweise wird bei der Essenszubereitung immer Hilfe benötigt. Auch fallen im Alltag einer Kita ständig Reparaturen an, die besser von einer/m Hausmeister*in fachgerecht erledigt werden. Des Weiteren sind Ehrenamtspauschalen zusätzlich ein weiterer Anreiz, um Unterstützung aus der direkten Nachbarschaft von Kitas (z.B. als Vorlesepaten) zu erhalten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die Ausnahmeregelung zur Erhöhung der Höchstgruppenstärke gemäß Betriebserlaubnis um bis zu zwei Kinder pro Gruppe wurde nur in wenigen Einzelfällen in Betracht gezogen. In städtischen Kitas werden die entlastenden Maßnahmen in der Regel durch zusätzlich einzusetzende nicht-pädagogische Mitarbeitende erbracht. Erfreulicherweise gibt es bereits eine Vielzahl an ehrenamtlichen Helfer*innen, die unentgeltlich als Vorlesepaten in den Tageseinrichtungen für Kinder einen sehr geschätzten Beitrag zur Betreuung der Kinder leisten. Weitere Maßnahmen, die die gemeinderätlichen Gremien im Rahmen des Doppelhaushalts 2024/2025 beschlossen haben, verbessern ebenfalls die allgemeinen Rahmenbedingungen in den Tageseinrichtungen für Kinder. In der Umsetzung sind folgende Maßnahmen: - Ausweitung der Gewinnung pädagogischer Fachkräfte aus dem europäischen Ausland - Erweiterung der Personalzimmer - Neue Ausbildungsform im Rahmen des Direkteinstiegs (Quereinstieg)
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Aufgrund des anhaltenden Fachkräftemangels und dessen Folgen, unter anderem auch auf die Kita-Platzversorgung in Stuttgart, hat die Verwaltung im Zusammenwirken mit verschiedenen Kita-Trägervertretern in einer Arbeitsgruppe Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssituation erörtert. Eine mögliche Maßnahme ist die am 10.12.2022 neu eingeführte Regelung in § 1a Absatz 3 der baden-württembergischen Kindertagesstättenverordnung, die es erlaubt, in Ausnahmefällen die geltende Höchstgruppenstärke gemäß Betriebserlaubnis um bis zu zwei Kinder pro Gruppe zu überschreiten. Die Ausnahmeregelung ist aktuell befristet bis 31.08.2023.

Eine Überbelegung ist freiwillig und nur möglich, wenn in der Einrichtung alle Stellen besetzt sind. Bislang wurde diese Möglichkeit nur in wenigen Einzelfällen in Betracht gezogen. Wenn überbelegt wird, erhalten die Träger ein Ausgleichsbudget in Höhe von 5.500 Euro für jedes aufgenommene Kind, um damit entlastende Maßnahmen zu finanzieren. In städtischen Kitas werden die entlastenden Maßnahmen in der Regel durch zusätzlich einzusetzende nicht-pädagogische Mitarbeitende erbracht. Damit diese sozialversicherungs- und steuerrechtlich korrekt eingesetzt werden können, sind reguläre Arbeitsverträge, gegebenenfalls auch auf der Basis geringfügiger Beschäftigung, abzuschließen. Unabhängig von der Überbelegungsregelung wird bereits jetzt entlastendes Personal, wie zum Beispiel Hauswirtschaftskräfte, in den Tageseinrichtungen für Kinder eingesetzt. Hausmeisterdienste können ebenfalls beauftragt werden. In Stuttgart gibt es zudem eine höhere Leitungsfreistellung als gesetzlich vorgeschrieben, was dazu beiträgt, ausreichend Zeit für Management- und Verwaltungsaufgaben in Anspruch nehmen zu können. In besonderen Einzelfällen kommen Interimsmanager*innen zum Einsatz, die ebenfalls Ihren Beitrag zur Entlastung leisten.

Erfreulicherweise gibt es bereits eine Vielzahl an ehrenamtlichen Helfer*innen, die unentgeltlich als Vorlesepaten in den Tageseinrichtungen für Kinder einen sehr geschätzten Beitrag zur Betreuung der Kinder leisten. Das bürgerschaftliche Engagement ist ungebrochen hoch.

Generell ist zu sagen, dass die Personalausstattung der Kitas in Baden-Württemberg im Bundesvergleich hervorragend ist, da hier der beste Fachkraft-Kind-Schlüssel gilt. In Stuttgart ist dieser durch die oben erwähnte höhere Leitungsfreistellung faktisch noch besser.

In Zukunft wird aber in Anbetracht der Situation auf dem Arbeitsmarkt und der demografischen Entwicklung bei gleichzeitig steigender Nachfrage nach Betreuungsplätzen eine Diskussion über Gruppengrößen und/oder Betreuungsstandards unvermeidlich sein.

47 in 2023 | Charlottenplatz fahrradtauglich

Charlottenplatz fahrradtauglich

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Radwege
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

925
weniger gut: -211
gut: 925
Meine Stimme: keine
Platz: 
47
in: 
2023

Als Radfahrer braucht man bis zu 3 Ampelphasen, um über die Kreuzung zu kommen. Dazu sind die Verkehrsinseln schon jetzt viel zu klein (Radverkehr nimmt zu) und man bedrängt die Fußgänger. Furchtbar ist zudem dieser Radweg Richtung Planie, der aus Richtung Olgaeck gar nicht existiert, er beginnt quasi auf der Fahrbahn direkt hinter einer Absperrung (!?). Der Radverkehr muss am Charlottenplatz eigentlich auf die Fahrbahn, aber wieder Mal scheut man sich davor, den Autos Platz weg zu nehmen.

Achja: die Radwegeführung von der Urbanstraße entlang Stadtpalais hin zum Charlottenplatz ist leider auch nicht gut; diese Säulen des Gebäudes (entlang Sound of Music/Academie) nehmen die Übersicht und man ist ständig eine Bedrohung für die Fußgänger.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt. Die Radwegequerungen auf dem Charlottenplatz wurden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten bereits verbessert. Auf die Stärkung der Radinfrastruktur wurde in den Haushaltsberatungen besonderes Augenmerk gerichtet. Dies schlägt sich in einer deutlichen Erhöhung des Etats im Doppelhaushalt 2024/2025 für Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auf über 21,6 Mio. Euro nieder. Die Stellen wurden im Jahr 2024 auf insgesamt 68 und auf 70 im Jahr 2025 erhöht.
bereits teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Radwegquerungen auf dem Charlottenplatz wurden unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten sowie der Richtlinien zum Anlegen von Radverkehrsanlagen erstellt und stellen eine deutliche Verbesserung zur bisherigen Radverkehrsführung dar. Zur Trennung von Fuß- und Radverkehr wurden am Charlottenplatz die Wartebereiche der Radfahrenden zudem farblich hervorgehoben.

Viele Radwegeführungen werden durch Zwangsbedingungen des Bestands beeinflusst und können nicht optimal realisiert werden. Hier ist ein umsichtiges Agieren aller Verkehrsteilnehmenden wichtig.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte unterstützt diesen Vorschlag und das Votum der Bürgerinnen und Bürger.

48 in 2023 | Marienplatz Sitzgelegenheiten/Wanderbäume

Marienplatz Sitzgelegenheiten/Wanderbäume

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Süd
|
Thema: 
Sitzbänke
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

922
weniger gut: -115
gut: 922
Meine Stimme: keine
Platz: 
48
in: 
2023

Am Marienplatz der ja stark in der warmen Jahreshälfte genutzt wird sollten einige Sitzgelegenheiten angebracht werden. Alle werden gezwungen auf dem Boden des Platzes zu sitzen, wenn die Treppen voll sind. Ich denke es wäre möglich an einigen Stellen schöne Bänke/Baumkübel etc. zu positionieren ohne den Betrieb von Wochenmarkt etc. zu stören.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Gestaltung des Marienplatz ist das Ergebnis eines Wettbewerbs. Ma?gebliche Veränderungen sind mit dem damaligen Preisträger "Freie Planungsgruppe 7" abzustimmen. Inzwischen wurden vom Garten-, Friedhof-und Forstamt zusammen mit dem Amt für Sport- und Bewegung zahlreiche Betonqauder als Parcour-Bewegungsraum unter den hufeiseisenförmig angeordneten Bäumen aufgestellt. Diese können natürlich auch als Sitzelemente im Schatten benutzt werden. Ob darüber hinaus noch weitere Sitzgelegenheiten gebraucht werden, sollte erst nach einer Beobachtungsphase entschieden werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Süd unterstützt die Forderung nach weiteren Sitzmöglichkeiten. Zusätzliche Baumstandorte als Kübelpflanzen auf dem Marienplatz hat der Bezirksbeirat Süd von der Verwaltung bereits prüfen lassen.

49 in 2023 | Neugestaltung Wilhelmsplatz Bad Cannstatt

Neugestaltung Wilhelmsplatz Bad Cannstatt

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Plätze
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

920
weniger gut: -76
gut: 920
Meine Stimme: keine
Platz: 
49
in: 
2023

Hallo Stuttgart,
nach dem Abriss des Kaufhof"Areals" am Wilhelmsplatz in Bad Cannstatt wird das ganze Potential sichtbar was dieser "schrecklichste Platz Stuttgarts" (O-Ton vieler Cannstatter und Stuttgarter) in sich trägt. Der Wilhelmsplatz ist das Aushängeschild Cannstatt und grundlegend mitverantwortlich weshalb Cannstatt einen solch schlechten Ruf mit sich trägt. Eine Aufwertung dieses Aushängeschildes könnte das gesamte Image des größten Stadtbezirks aufwerten und Einfluss nehmen auf den Zuzug von Menschen und Familien von stabilisierenden Milieus. Dies hätte deutlichen Einfluss auf die Lebensqualität und Sicherheit dieses Stadtbezirkes und des Knotenpunktes Wilhelmsplatz.
Zahlreiche weitere Effekte sind simpel abzuleiten!
Cannstatt und ganz Stuttgart würde sich über eine Aufwertung mit Grünanlagen Cafe und Park extrem freuen und die Identität zu unserer landeshauptstadt deutlich erhöhen!
Das eben genannte sind unsere Vorschläge: Parkanlagen, Grünfläche, Sitzmöglichkeiten, Bäume und ein Cafe/Biergarten...!

Wir sind gespannt...!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Gemeinderat hat für die Neugestaltung des Wilhelmsplatzes in Bad Cannstatt im Doppelhaushalt 2024/2025 Planungsmittel in Höhe von 395.700 Euro beschlossen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Wilhelmsplatz ist einer der komplexesten Verkehrsknotenpunkte des gesamten Stadtgebietes, welcher von verschiedenen Verkehrsströmungen und einer sehr starken Verkehrsbelastung durch alle Verkehrsarten heute und auch zukünftig geprägt wird. Gleichzeitig stellt der Wilhelmsplatz den Auftaktbereich zur Altstadt Bad Cannstatt dar und ist ein wichtiges Verbindungsstück zwischen dem Bahnhof und der Altstadt von Bad Cannstatt.

Die derzeitige Gestaltung ist das Wettbewerbsergebnis von Anfang der 2000er. Im Zuge der anstehenden Neuentwicklungen wird der Wilhelmsplatz seiner Bedeutung für Bad Cannstatt nicht mehr gerecht und ist aus städtebaulicher Sicht als unbefriedigend zu beurteilen. Die Umgestaltung des Wilhelmsplatzes und seines Umfelds ist jedoch sehr komplex. Es gibt zahlreiche Abhängigkeiten zwischen der Verkehrsplanung, der Stadtplanung und der Entwicklung und Verfügbarkeit von Flächen. Im Zuge des Verkehrsstrukturplans Bad Cannstatt wird untersucht, welche Spielräume für eine Umgestaltung des Wilhelmsplatzes zukünftig vorhanden sind und wie diese zu anderen Verkehrsprojekten im Stadtbezirk im Zusammenhang stehen. Diese Arbeiten werden frühestens Ende 2024 abgeschlossen sein. In einem nächsten Schritt kann dann ab 2025 die Arbeit am Rahmenplan beziehungsweise einer vertiefenden verkehrsplanerischen Machbarkeitsstudie für den Wilhelmsplatz aufgenommen werden. Diese bilden dann die Grundlage für die Durchführung eines Wettbewerbs zur städtebaulichen Neuordnung und längerfristigen Umgestaltung des Wilhelmsplatzes. Aufgrund des langen Planungshorizonts fand in einem ersten Schritt ein Kunstwettbewerb für den Martin-Mayer-Steg statt, dessen Siegerentwurf "Den Teppich ausrollen" 2022 umgesetzt wurde. Angedacht ist auch bereits die Umgestaltung der vorhandenen Brunnen –und Lichtstele in der Platzmitte. Beabsichtigt wird, gemeinsam mit dem damaligen Preisträger, den Brunnen weiter zu entwickeln und die Wasserflächen zugunsten von Grünflächen zu reduzieren. Darüber hinaus gibt es weitere punktuelle Planungen zur schrittweisen Optimierung des Wilhelmplatzes und dessen Umfeld. Zum Beispiel wird aktuell die Einrichtung einer Pop-up Fußgänger-Zone in der Seelbergstraße zwischen Wilhelmsplatz und Frösnerstraße sowie die Verbesserung der Radverkehrsführung über den Wilhelmsplatz geprüft.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.

50 in 2023 | Kita Fachkräfte Bezahlung

Kita Fachkräfte Bezahlung

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kitas
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

915
weniger gut: -95
gut: 915
Meine Stimme: keine
Platz: 
50
in: 
2023

Die MitarbeiterInnen in Kindertageseinrichtungen und anderen sozialen Berufen sollten besser bezahlt werden. Außerdem sollte es die Möglichkeit geben das Gehalt zu verhandeln. Der Tarif sollte eine Untergrenze sein aber kein Totschlagargument gegen Lohnerhöhungen für gute Arbeit. Sonst sind bald alle weg...

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zur Verbesserung der Personalsituation in der Stadtverwaltung wurde die Einführung einer "Stuttgart-Zulage" für alle Tarifbeschäftigten in Höhe von 150 Euro monatlich beschlossen. Gegenüber der bisherigen TarifPlus-Zulage für pädagogische Fachkräfte in Höhe von 100 Euro führt dies ab dem 01.07.2024 zu einer Erhöhung der Zulagen um 50 Euro monatlich. In Kombination mit dem kostenfreien Deutschland-Ticket ergibt sich jetzt ein monatlicher Einkommensvorteil von rund 200 Euro brutto durch freiwillige städtische Leistungen. Zusammen mit dem zum Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossenen neuen Maßnahmen in den Bereichen Ausbildung, Wohnen für Mitarbeitende, Werbekampagnen oder Mitarbeiterbindung fügen sich mittlerweile 70 Maßnahmen der städtischen Personalgewinnung und ‐bindung in eine gesamtstädtische Personalstrategie ein. Zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde neu beschlossen, dass Absolventen der praxisintegrierten Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistenz nach ihrer Ausbildung in Erfahrungsstufe 2 eingestellt werden können und somit wie Absolventen der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher/Erzieherin besser entlohnt werden können. Dafür wurden im Doppelhaushalt 2024/2025 insgesamt 106.000 Euro bereitgestellt.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Mitarbeitenden in den Tageseinrichtungen für Kinder leisten eine wichtige und verantwortungsvolle Arbeit. Die besondere Wertschätzung für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst kommt auch durch eine herausgehobene Stellung im Tarifgefüge zum Ausdruck.

Von den Tariferhöhungen haben pädagogische Fachkräfte in den vergangenen Jahren überproportional profitiert. Die Entgelte der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) liegen im Durchschnitt über denen anderer vergleichbarer Beschäftigtengruppen mit einer mindestens dreijährigen Berufsausbildung. In Stuttgart erhalten Erzieher*innen mit entsprechender Tätigkeit ein monatliches Entgelt in der Endstufe in Höhe von 4.210 Euro und Gruppenleitungen beziehungsweise Erzieher*innen mit besonders schwierigen fachlichen Tätigkeiten in S 8b in Höhe von 4.677 Euro (jeweils einschließlich der tariflichen SuE-Zulage in Höhe von 130 Euro und der freiwilligen städtischen TarifPlus-Zulage mit 100 Euro). Mit dem Tarifergebnis im Mai 2022 für den Sozial- und Erziehungsdienst (TVöD-SuE) wurden weitere Verbesserungen für die Beschäftigten erzielt. Besonders hervorzuheben ist die Möglichkeit bis zu vier Regenerationstage pro Jahr, zusätzlich zum Jahresurlaub, nehmen zu können. Ein weiteres deutliches Gehaltsplus hat das Ergebnis der Tarifverhandlungen ergeben. Zudem hat die Stadt jetzt ganz aktuell entschieden, auch den Kita-Leitungen auf freiwilliger Basis die SuE-Zulage in Höhe von 180 Euro monatlich sowie die TarifPlus-Zulage mit 100 Euro zu zahlen.

Die Landeshauptstadt Stuttgart ist Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband und deshalb tarifgebunden und in der Gestaltung des Gehaltes nicht frei. Ergänzend schützen Tarifverträge die Mitarbeitenden, da nicht einseitig die Arbeitsbedingungen bestimmt werden können. Beschäftigte in Betrieben mit Tarifvertrag verdienen im Schnitt mehr, als in solchen ohne Tarifbindung. Ob Grundgehalt oder Sonderzahlungen, wer als Erzieher*in in einem Betrieb mit Tarifbindung arbeitet, hat in der Regel einen finanziellen Vorsprung. Zusätzlich gibt es mit Tarifvertrag für viele pädagogische Fachkräfte eine Jahressonderzahlung, und das deutlich häufiger als in Betrieben ohne Tarifvertrag.

Eine ausschließlich leistungsorientierte Bezahlung gibt es bei der Landeshauptstadt nicht. In ganz vielen Bereichen ist der „Wert“ einer Arbeit nur schwer messbar. Deshalb existiert keine objektive Grundlage auf der ein Gehalt frei verhandelt werden könnte. Frei verhandelbare Gehälter würden zudem zu immensen Gerechtigkeitsdiskussionen führen und der daraus entstehende Aufwand würde das Personalmanagement der Stadt lähmen. Des Weiteren finanzieren sich die Gehälter im öffentlichen Dienst aus Steuermitteln. Dabei ist das gesetzlich verankerte Prinzip des sparsamen Umgangs mit öffentlichen Geldern zu beachten.

Einfluss auf das Gehaltsgefüge der sozialen Berufe zu nehmen, ist generell die Aufgabe der Tarifparteien.