Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

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2023

31 in 2023 | Lichtverschmutzung eindämmen

Lichtverschmutzung eindämmen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

978
weniger gut: -131
gut: 978
Meine Stimme: keine
Platz: 
31
in: 
2023

Die Sterne über Stuttgart verschwinden - immer mehr künstliche Beleuchtung durchdringt die Nacht. Über das Thema Lichtverschmutzung und ihre Folgen wird immer wieder berichtet, leider in Stuttgart bisher ohne Folgen.

Daher schlage ich vor,
- Werbebeleuchtung wie beleuchtete Werbetafeln, Firmenlogos, Monitore in Schaufenstern, digitale "city light boards" sowie
- Zierbeleuchtung , bei der Häuser, Kirchtürme, Fassaden und Brücken oder Bäume, Sträucher, Hecken, Gärten und Teiche mit hellem Licht in Szene gesetzt werden,
nachts stundenweise abzuschalten.

Der Vorschlag bezieht sich nicht auf Straßenbeleuchtung oder andere sicherheitsrelevante Arten von Licht. Es geht um Licht zu Dekorations- oder Werbezwecken, auf das man zumindest in den dunklen Stunden der Nacht verzichten könnte.

Diese Maßnahme würde der Energieeinsparung dienen, dem Schutz nachtaktiver Tiere, aber auch dem menschlichen Tag-Nacht-Rhythmus . Auch wenn ein ähnlicher Vorschlag von der Verwaltung 2015 mit der Begründung abgelehnt wurde, dass bereits genehmigte Leuchtreklame für zehn Jahre nicht verändert werden können, so könnte man jetzt eine Änderung auf den Weg bringen, die zumindest neu genehmigte leuchtende Elemente in dieser Hinsicht einschränkt. Langfristig könnte damit eine Reduzierung der Lichtverschmutzung erreicht werden

Links zum Thema Lichtverschmutzung:

https://www.merkur.de/deutschland/lichtverschmutzung-nimmt-zu-die-sterne...

https://www.ardalpha.de/wissen/umwelt/nachhaltigkeit/lichtverschmutzung-...

https://www.paten-der-nacht.de/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Unter der Federführung des Tiefbauamtes wird mit Mitwirkung des Arbeitskreises Stadtbeleuchtung derzeit ein neuer Masterplan Stadtbeleuchtung erarbeitet. Dabei spielt der Schutz der Nacht aus ökologischen Gründen (Energie und Artenschutz) eine bedeutende Rolle. Beim Amt für Umweltschutz wurde eine 0,25 Stelle für die fachliche Beurteilung der künftigen Bearbeitung von Beleuchtungsanträgen sowie für die Bearbeitung von Verstößen geschaffen.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Aufgrund des gravierenden Rückgangs der Insektenvorkommen wurden die gesetzlichen Regelungen zur Lichtvermeidung in den vergangenen Jahren weiter verschärft. Unter anderem sind nach § 21 Absatz 2 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg Fassadenbeleuchtungen baulicher Anlagen zwischen April und September vollständig sowie von Oktober bis März zwischen 22 und 6 Uhr untersagt. Für jede Fassadenbeleuchtung (auch für bereits bestehende) ist bei der unteren Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung einzuholen. Ausnahmen werden nur bei Vorliegen wichtiger Gründe erteilt, zum Beispiel für historisch bedeutsame Gebäude. Zudem müssen bestimmte Anforderungen an den Stand der Technik für insektenfreundliche Beleuchtungen eingehalten und die Anlagen gegebenenfalls umgerüstet werden.

Beleuchtete Werbeanlagen sind außerhalb des bebauten Innenbereichs bereits weitgehend untersagt. Mit den neuen Vorgaben des § 41a Bundesnaturschutzgesetz sind beleuchtete oder lichtemittierende Werbeanlangen technisch und konstruktiv so anzubringen, mit Leuchtmitteln zu versehen und so zu betreiben, dass Tiere und Pflanzen wild lebender Arten vor nachteiligen Auswirkungen durch Lichtimmissionen geschützt sind. Diese Regelungen treten in Kraft, nachdem in einer Rechtsverordnung unter anderem Grenzwerte für Lichtimmissionen sowie technische und konstruktive Anforderungen zum Schutz der Insektenfauna festgelegt wurden. Diese Verordnung wird noch in diesem Jahr erwartet.

Die weiterhin stark zunehmende private Zierbeleuchtung zum Beispiel in Hausgärten aber auch von Schaufenstern von Betrieben etc. ist gesetzlich jedoch nur in bestimmten Fällen erfasst. Das Amt für Umweltschutz strebt an, dass für die Stadt Stuttgart eine Satzung mit Vorgaben zur Beleuchtung und Lichtgestaltung erstellt wird, um diese Auswüchse von unnötiger Lichtverschmutzung zu vermeiden. Zudem ist es aus naturschutzfachlicher Sicht wichtig, bei zukünftigen Bebauungsplänen Festsetzungen zur (Nicht-)Beleuchtung aufzunehmen.

32 in 2023 | Mehr öffentliche Mülleimer in der Stadt

Mehr öffentliche Mülleimer in der Stadt

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Abfalleimer
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

977
weniger gut: -85
gut: 977
Meine Stimme: keine
Platz: 
32
in: 
2023

Mehr Mülleimer aufstellen für weniger Verschmutzung.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Über das Aufstellen zusätzlicher Mülleimer wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht diskutiert. Beraten wurde aber über die Schaffung von 8,5 Stellen, um bei der Abfallwirtschaft Stuttgart ein Überwachungsteam für illegale Müllablagerungen - sogenannte Waste-Watcher - einzurichten. Dieser Antrag fand jedoch keine Mehrheit im Gemeinderat. Um der Vermüllung des öffentlichen Raums entgegenzuwirken, wurde auch die Einführung einer Verpackungssteuer beantragt. Ob eine solche Steuer rechtlich zulässig ist, ist aktuell jedoch unklar. Gegen die Tübinger Verpackungssteuer wurde eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eigereicht. Daher ist offen, ob die Steuer auch von der nächsten Instanz als verfassungsgemäß angesehen wird. Daher fand keine Beschlussfassung über diesen Antrag statt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Gleichung, dass mehr Mülleimer mehr Sauberkeit erzeugen, geht leider nicht auf. Diese Erfahrung machen gerade alle deutschen Großstädte. In Bezug auf die Anzahl und Leerung von Abfallkörben liegt Stuttgart über dem Durchschnitt der deutschen Großstädte. Ziel des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) ist ein differenziertes Vorgehen, bei dem im Einzelfall auch neue Behälter aufgestellt werden. Im Regelfall wird jedoch das Volumen der einzelnen Behälter vergrößert. Zum Beispiel könnten 145 Müllhäuschen aus Metall, in die 240-Liter Abfalleimern integriert sind, aufgestellt werden. Bislang sind solche Müllhäuschen am Marienplatz, am Feuersee und am Kleinen Schlossplatz eingesetzt. Die Müllbehälter müssen auch geleert werden, wozu Personal und Fahrzeuge erforderlich sind.

Der AWS hat Anfang 2023 eine groß angelegte und wissenschaftlich begleitete Studie zum Thema Stadtsauberkeit in Auftrag gegeben. Aus den Ergebnissen, die für Ende des Jahres erwartet werden, sollen Ziele und Maßnahmen für eine künftig noch sauberere Stadt abgeleitet werden.

33 in 2023 | Die Kunst- und Kulturproduktionsstätte Wagenhalle funktioniert nur mit dauerhaften Außenflächen

Die Kunst- und Kulturproduktionsstätte Wagenhalle funktioniert nur mit dauerhaften Außenflächen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Nord
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

971
weniger gut: -107
gut: 971
Meine Stimme: keine
Platz: 
33
in: 
2023

Die Außenflächen rund um die sanierte Wagenhalle mit der Atelier-Wiese und der Container City sind ein wichtiger Ort für die Kunstproduktion, für Festivals und Veranstaltungen und ein beliebter Treffpunkt der Stadtgesellschaft. Auf diesen Flächen hat sich in den vergangenen Jahren ein kreativer und lebendiger Ort für innovative Kultur in Stuttgart entwickelt.
Leider sehen die aktuellen Bebauungspläne der Stadt für die nächsten Jahre abgesehen vom kleinen Innenhof, KEINE Außenflächen für den Kunstverein Wagenhalle mehr vor.
Ohne fest zugesicherte Außenflächen wird der Kunstverein in seiner Funktion als Impulsgeber für das Viertel und die Bürger:innen der Stadt, wie auch im Fortbestand als Produktionsstätte dauerhaft eingeschränkt.
Um Planungssicherheit zu haben, das Abwandern von wichtigen Kunstschaffenden zu vermeiden und die Funktion der Wagenhalle als Impulsgeber in der Stadt weiter zu gewährleisten, braucht es eine dauerhafte, dem Kunstverein zugehörige „Aurazone“ um die Wagenhalle und die Atelierhäuser.
Wir schlagen deshalb vor:
-vor den Toren der Wagenhalle eine 25 Meter breite, dauerhaft zum Kunstverein Wagenhalle zugehörende Aurazone einzurichten
-auf der bestehenden Grünfläche zwischen dem Atelierneubau und den Atelierhäusern des Kunstverein Wagenhalle sowie der zukünftigen Interimsoper eine dauerhaft dem Kunstverein zugehörende Aurazone einzurichten.
Nur so kann auch in der Zukunft der erfolgreiche Weiterbetrieb des Produktions- und Präsentationsortes für Kunst und Kultur gewährleistet werden und das Potenzial der Wagenhalle für die Entwicklung des neuen Stadtviertels wirksam werden.
Notiz: Der „Erhalt des Kulturschutzgebiets Wagenhalle“, also die Außenflächen der Wagenhalle wurden im letzten Bürgerhaushalt auf Platz 2 gewählt. Für den Kunstverein sind daraufhin jedoch keine Außenflächen eingeplant worden, stattdessen Ausweichflächen und Gelder für andere Player auf dem Kulturschutzgebiet.
www.kunstverein-wagenhalle.de/initiativen/buergerhaushalt/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
In den Haushaltsplanberatungen wurde beschlossen, dass die institutionelle Förderung des Kunstvereins Wagenhalle e. V. um 60.000 Euro auf insgesamt 180.000 Euro pro Jahr erhöht werden soll. Außerdem wurden 30.000 Euro für eine Virtual-Reality-Experimente "City Container" beschlossen. Geplant ist die detailgetreue, dreidimensionale Digitalisierung der Container City bei den Wagenhallen, die mit Elementen und Erzählformen eines klassischen Dokumentarfilms verbunden wird. Ziel ist, die Container City auch nach dem Abbau dauerhaft virtuell zu erhalten. Ein Virtual-Reality-Dokumentarfilm "City Container" komprimiert das gesamte Areal des Kulturschutzgebiets an den Wagenhallen in einem einzelnen mobilen Container. In diesem dreidimensional gescannten Areal werden die Künstlerinnen und Künstler dokumentarisch in den jeweiligen Container-Ateliers via 360° Videoaufnahmen bei ihrem Schaffensprozess begleitet und ihre Arbeiten mittels einer interaktiven Plattform erfahrbar. Besuchende können sich im Container mithilfe einer VR-Brille frei bewegen, um diesen besonderen Ort eigenständig zu erkunden. Die Einrichtung einer "Aurazone" zwischen dem Atelierneubau und den Atelierhäusern des Kunstvereins Wagenhalle ist jedoch nicht möglich.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Kunstverein hat für die Dauer der Sanierungsarbeiten in den Wagenhallen die Außenbereichsflächen als Ersatz für die in den Wagenhallen liegenden Ateliers erhalten (sogenannte "Container City"). Der Pachtvertrag endete ein Jahr nach Übergabe der sanierten Atelierräume und Fertigstellung der mietereigenen Ausbauten im Oktober 2021. Vom Kunstverein werden diese Flächen weiter genutzt.

Der Rückbau der "Container City" soll bis Ende September 2023 erfolgen, um die Planung der Stadt zur städtebaulichen Entwicklung des Gebiets im Hinblick auf die Realisierung der „Maker City“ starten zu können. Dass die Nutzung der Außenbereichsflächen nicht von Dauer sein kann, war allen Beteiligten bewusst.

Die Planungen betreffend der den Wagenhallen vorgelagerten Fläche beruhen unter anderem auf dem Bestandsbebauungsplan Stuttgart 21, Teilgebiet C 1 (Stgt 151), Teilbereich Stgt 151.1, in der die Vorzone kleiner und mit Längsparkern und Baumpflanzungen ausgewiesen war. Im Vergleich dazu ist im aktuellen Bebauungsplanentwurf die vorgelagerte Fläche größer geworden, als zuvor rechtlich festgesetzt. Zudem entfallen nun die Baumstandorte und Längsparker vor der Halle. Die Rangierfläche scheint heute bereits auszureichen, was auch in etwa der geplanten und festgesetzten Aufteilung entspricht. Ferner könnte im Bedarfsfall zwischen den Baumpflanzungen am Wagenhallenplatz rangiert werden. Somit steht deutlich mehr Freiraum vor der Halle, als im ursprünglichen Bebauungsplan ausgewiesen.

Eine "Aurazone" ist aus mehreren Gründen nicht darstellbar. Auf der bestehenden Grünfläche zwischen dem Atelierneubau und den Atelierhäusern des Kunstvereins Wagenhalle sowie der zukünftigen Interimsoper ist die Ausweisung einer Aurazone nicht möglich. Diese bestehende Grünfläche muss als öffentliche Grünfläche - Parkanlage mit Wegen, Spielgeräten, Retention - ausgewiesen werden, um einer ausgeglichenen Flächenbilanz (Sicherung eines attraktiven Wohn- und Arbeitsumfeldes und zur Verbesserung des Mikroklimas) Rechnung tragen zu können. Für das Regenwasserbewirtschaftungskonzept und auch im Kontext der "Schwammstadt" ist die Schaffung von vielen kleinen Speicherräumen, wie eben der betreffenden Fläche, unabdingbar. Bespielbare Außenflächen werden zudem auf dem als Sondergebiet ausgewiesenen Wagenhallenplatz ermöglicht. Der Wagenhallenplatz fungiert hier als neue Mitte mit großer Freifläche und multicodierbare Experimentierfläche. Er grenzt direkt an die bestehenden, identitätsstiftenden Wagenhallen an. Der Platz soll eine hohe Flexibilität für Veranstaltungen, Kunst, Aufführungen, Improvisation, Kultur und Soziales bieten. Auf dem Wagenhallenplatz soll ausgestellt, gewerkelt und experimentiert werden können und der gesamten Stadtgesellschaft für Veranstaltungen offen stehen. Dem zukünftigen Wagenhallenplatz kommt darüber hinaus ein wichtige Zwischennutzung als Logistikflächen für den Baubetrieb des neuen Stadtquartiers „Maker City“ zu. Das schließt einen parallelen Betrieb als Veranstaltungsfläche aus, da die einzelnen Bausteine und Baublöcke in einem ähnlichen Zeitrahmen erstellt werden sollen und in der unmittelbaren Umgebung keine freien Flächen zur Verfügung stehen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Nord unterstützt den Vorschlag einstimmig.

34 in 2023 | Trennung von Fußgänger- und Radwegen am Neckar entlang

Trennung von Fußgänger- und Radwegen am Neckar entlang

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Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Radwege
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

969
weniger gut: -117
gut: 969
Meine Stimme: keine
Platz: 
34
in: 
2023

In den heißen Sommern in Stuttgart sind die schattigen Uferwege am Neckar in Cannstatt und weiter für uns ältere Mitbürger die schönsten Spazierwege, aber der übermäßige Fahrradverkehr lässt uns nur unter Gefahren (Abstand 10-15cm) im Gänsemarsch hintereinander gehen. Die Uferwege sollten verbreitert und klar getrennt werden! Das gilt für beide Neckarseiten, da z. B. eine Reservierung nur einer Flussseite für Fußgänger nicht funktionieren würde!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Dieser konkrete Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht diskutiert. Auf die Stärkung der Radinfrastruktur wurde in den Haushaltsberatungen jedoch besonderes Augenmerk gerichtet. Dies schlägt sich in einer deutlichen Erhöhung des Etats für Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auf über 21,6 Mio. Euro nieder. Die Stellen wurden im Jahr 2024 auf insgesamt 68 und auf 70 im Jahr 2025 erhöht.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Trennung des Fuß- und Radverkehrs entlang des Neckars ist in allen Neckarvororten ein wichtiges Ziel, um Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmenden zu verhindern. Im Bereich des Wasenufers und des Seilerwasens befinden sich konkrete Projekte hierzu in Planung. In anderen Abschnitten, wie im Bereich des Mühlgrüns ist eine Trennung durch Verbreiterung der Wege aus Platzgründen nicht möglich. Durch eine attraktivere Gestaltung der Überkinger- und Hofener Straße soll der Dammkronweg vom Radverkehr entlastet und Konflikte minimiert werden.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.

35 in 2023 | Grünkonzept für Stuttgart-Mitte

Grünkonzept für Stuttgart-Mitte

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Straßengestaltung
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

954
weniger gut: -93
gut: 954
Meine Stimme: keine
Platz: 
35
in: 
2023

Durchgehendes Grünkonzept und intensive Bepflanzung von Stuttgart Mitte.
Stuttgart hat wunderschöne grüne Wohnvierteln in Halbhöhenlage und gerade im Kessel wo es umso nötiger wäre, der Überhitzung entgegenzuwirken, gibt es nur vereinzelt Bäume in der Straßengestaltung.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für mehr Stadtgrün und für die Pflege von Grünanlagen und Bäumen im gesamten Stadtgebiet steht ein jährliches Budget von ca. 11,8 Mio. Euro zur Verfügung. Für das Stuttgarter Grünprogramm und die Förderung von urbanen Gärten wurden im Doppelhaushalt 2024/2025 250.000 Euro pro Jahr und die Schaffung von 0,7 Stellen beschlossen. Das Stuttgarter Grünprogramm ermöglicht einen Beitrag für ein gesundes Stadtklima und trägt zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität im urbanen Raum bei. Mit der Förderung von gemeinschaftlichen Gärten entsteht unter anderem ein niederschwelliger Zugang zur sozialen und ökologischen Mitgestaltung der Stadt. Beschlossen wurde auch ein Hitzesofortprogramm mit insgesamt 2 Mio. Euro in 2024/2025 für eine hitzeresistente Gestaltung und Ausstattung von zehn Stadt- und Quartiersplätzen. Konkrete Maßnahmen und geeignete Plätze müssen zunächst geprüft werden. Die Verwaltung wird zudem auch in Zukunft wo möglich klimaangepasste Beläge verwenden und bei sämtlichen Erneuerungs-, Sanierung- und Umgestaltungsmaßnehmen prüfen, ob zusätzliche Baum- und Grünbeete sowie klimaangepasste Beläge (Sickerpflaster, usw.) eingebaut werden können.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Amt für Stadtplanung und Wohnen beauftragt derzeit für Stuttgart Mitte und Stuttgart Süd die Erarbeitung zweier Rahmenpläne zur Klimaanpassung (in Anlehnung an den bereits bestehenden Rahmenplan Talgrund West). Diese werden ebenfalls einen Baustein mit Bestandsaufnahme und Vorschlägen zur Entwicklung von Grünbeständen und freiräumlichen Belangen - das heißt ein Grün(vernetzungs)konzept - enthalten. Hierin sollen konkrete Vorschläge zu einer intensiveren Durchgrünung der Plangebiete enthalten sein, die nicht nur einer gestalterischen Aufwertung der Freiflächen dienen. Diese Vorschläge sollen insbesondere zu einer Verbesserung der stadtklimatologischen Situation führen und neue Standorte für die Pflanzung von Bäumen, die Aufwertung vorhandener Grünflächen sowie die Identifikation zusätzlicher Flächen für die Entsiegelung und Anlage von Pflanzflächen sowie Gebäudebegrünung aufzeigen. Da der Ausweisung neuer Baumstandorte oft verkehrliche Belange sowie Leitungen im Untergrund entgegenstehen, sind mögliche Konflikte bereits im Vorfeld zu prüfen. Die bisherige Erfahrung bei der Suche neuer Baumstandorte im Straßenraum zeigt allerdings, dass die genannten Konflikte insbesondere mit Leitungen eher die Regel sind. Deshalb müssen sowohl Alternativen zu sehr kostspieligen Verlegungen von Leitungen für neue Bäume als auch alternative Begrünungsformen gesucht werden.

Für die Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünung sowie Innenhofbegrünung im privaten Bereich gibt es seit mehreren Jahren Fördergelder. Das seit 2018 bestehende Programm „Lebenswerte Innenstadt“ soll ebenfalls durch zusätzliche Begrünung von Teilräumen attraktivere, für alle auch bei Hitzetagen gut nutzbare Freiräume schaffen.

36 in 2023 | Foodsharing-Stadt Stuttgart umsetzen und voranbringen

Foodsharing-Stadt Stuttgart umsetzen und voranbringen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

952
weniger gut: -101
gut: 952
Meine Stimme: keine
Platz: 
36
in: 
2023

Stuttgart ist seit November 2022 foodsharing Stadt. Der Motivationserklärung sollen weitere Projekte folgen. Stuttgart soll Vorbild sein und die nötigen Stellen schaffen, um Lebensmittelverschwendung deutlich zu verringern.

- Unterstützung der ehrenamtlichen Initiativen bei Einrichtung von Abgabe- und Abholstellen für gerettete Lebensmittel v.a. in öffentlichen Gebäuden, Übernahme der Betriebskosten. Wo nicht möglich, unterstützt die Stadt logistisch und finanziell bei der Standortsuche. Ziel soll sein, dass kurz- bis mittelfristig in jedem Stadtbezirk, bis spätestens 2030 in jedem Stadtteil ein Fairteiler entsteht. Alle Stuttgarter*innen sollen Zugang zu geretteten Lebensmitteln bekommen. Die Fairteiler sollen öffentlich organisiert und beworben werden.
- Kampagne der Stadt, evtl. in Kooperation mit der städtischen Wirtschaftsförderung, die Einzelhandel, Gastronomie, Großmarkt, verarbeitende und erzeugende Betriebe für das Thema sensibilisiert. Information über Wege zur Vermeidung von Überproduktion, Abfallreduktion, Kooperation mit Tafelläden, Foodsharing-Initiativen oder das Verschenken an die Kundschaft („Goldene Tonne“)
- Der Umweltpreis 2024 wird unter das Motto „Lebensmittelverschwendung vermeiden ist aktiver Klimaschutz“ gestellt und richtet sich an alle Akteur*innen im LM-Bereich. Prämiert werden Engagement und innovative Ideen, die beim Umgang mit Lebensmitteln Überschüsse und Verderb vermeiden.
- Kooperation mit den Inis für mehr Bildungsangebote zum Thema LM-Verschwendung. Sowohl in Kindergärten und Schulen als auch Institutionen, die sich an sozial Benachteiligte richten.
- Unterstützung der Initiativen bei der Öffentlichkeitsarbeit für das Thema Lebensmittelrettung z.B. mit Aktionstagen; Einrichtung einer Webseite mit allen Stuttgarter Initiativen und Angeboten um Lebensmittelspenden, Foodsaver*innen und Ehrenamtliche zu gewinnen; Werbung für die Rettungsangebote bei städtischen Festen oder in städtischen Kantinen u.a.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen hat der Gemeinderat für die Haushaltsjahre 2024/2025 je 256.000 Euro für das Maßnahmenpaket „Klimafreundliche Ernährung“ bereitgestellt. Im Rahmen dieses Budgets sollen unter anderem auch entsprechende Maßnahmen zur Foodwaste-Vermeidung gefördert und begleitet werden. Zudem wurde der dauerhafte jährliche Zuschuss in Höhe von 90.000 Euro an das Foodsharing Café Raupe Immersatt am Hölderlinplatz im Stuttgarter Westen um eine Personalkostenförderung von 6.500 Euro erhöht.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Dezember 2022 beschloss der Gemeinderat die Unterzeichnung der Motivationserklärung „Foodsharing-Stadt“. Damit hat sich die Landeshauptstadt dazu bekannt, das Thema Lebensmittelwertschätzung in der Stadt zu verankern, für die Problematik der Lebensmittelverschwendung zu sensibilisieren und zusammen mit unterschiedlichen Akteuren aus der Zivilgesellschaft, Wirtschaft oder der Politik zusammenzuarbeiten, um die Ressource Lebensmittel effizienter zu nutzen.

Zudem ist die Landeshauptstadt bereits im Bereich Vermeidung von Lebensmittelverlusten aktiv. Seit 2021 wird der Verein Raupe Immersatt e.V. für den Betrieb und zur Weiterentwicklung eines Foodsharing-Cafés durch die Landeshauptstadt Stuttgart institutionell gefördert. Seit 2022 befasst sich auch die neu geschaffene Stelle der Koordinatorin für klimafreundliche Ernährung (angesiedelt bei der Stabsstelle Klimaschutz) mit dem Thema. In diesem Rahmen findet ein Austausch mit Vertretern aus Gastronomie, Betriebsverpflegung, Einzelhandel, Produktion und Großmarkt mit dem Ziel, das Thema Lebensmittelverschwendung aufzugreifen und gemeinsam an Ideenfindung sowie der Maßnahmenumsetzung mitzuwirken, statt.

Konkret sind im Sinne des Antrags folgende Aktivitäten denkbar:

• Die Unterstützung der ehrenamtlichen Initiativen bei Einrichtung von Abgabe- und Abholstellen („Fairteiler“) für gerettete Lebensmittel kann in Form von Netzwerkarbeit, Koordinationstätigkeiten sowie kommunikativer Unterstützung erfolgen. Eine Übernahme der Betriebskosten wäre als freiwillige Aufgabe der Stadt möglich. Alternativ denkbar wäre beispielsweise auch eine Finanzierung der Einrichtung der Fairteiler, also der Ausstattung mit Regalen, Kühlschränken und gegebenenfalls weiteren nötigen Elementen. Die Einrichtung von Fairteilern in allen Stadtbezirken würde eine entsprechende Mitwirkung ehrenamtlicher Akteure voraussetzen, die geeignete Orte identifizieren und Konzepte für den Betrieb entwickeln. Zu klären sind zudem die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen und die Verantwortungsübernahme für den Betrieb der Fairteiler in der Praxis.

• Kampagne der Stadt: Bereits in Planung sind mehrere öffentliche Formate, die das Thema Lebensmittelverschwendung aufgreifen. Sowohl im Rahmen der 4. Stuttgarter Armutskonferenz im Mai 2023 als auch im Rahmen der Urban Future Conference im Juni 2023 werden entsprechende Programmpunkte in Zusammenarbeit mit lokalen foodsharing-Initiativen, Tafelläden und Stiftungen erarbeitet, um später daraus konkrete und möglichst nachhaltige Projekte ableiten zu können. Zukünftig kann das Thema Lebensmittelwertschätzung verstärkt in die Klima-Kommunikation der Stadt integriert werden. Das Thema sollte dabei unter der Dachmarke #jetztklimachen laufen.

• Ausschreibung Umweltpreis: Mit dem Umweltpreis der Stadt werden Aktionen und Projekte ausgezeichnet, die einen herausragenden Beitrag zum Schutz der Umwelt geleistet haben. Daher bietet sich an, das Thema Lebensmittelwertschätzung im Wettbewerb aufzugreifen. Allerdings ist die nächste Ausschreibung erst für das Jahr 2027 geplant. Der Wettbewerb 2025 findet turnusgemäß als Fotowettbewerb statt.

• Bildungsangebote im Gesamtkontext der Bildung für nachhaltige Entwicklung und „Nachhaltigkeit im urbanen Raum“: Die Einbettung des Themas in die schulische und außerschulische Bildung kann durch eigene kommunale Angebote und Zusammenarbeit mit Kooperationspartner*innen unterstützt werden. Hierzu können unter anderem auch gezielte Förderungen oder die Berichterstattung über bereits geplante Events und Best Practice-Beispiele erfolgen.

• Unterstützung der Initiativen bei der Kommunikation: Schon jetzt können sich Initiativen unter www.jetztklimachen.de auf der Klima-Karte eintragen oder ihre Beiträge auf der Themenseite "Ernährung" einbringen. Besondere Erfolgsprojekte oder relevante Veranstaltungen können zukünftig im Newsletter der Stabsstelle Klimaschutz vorgestellt werden.

37 in 2023 | Mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten

Mehr öffentliche und barrierefreie Toiletten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
öffentliche Toiletten
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

950
weniger gut: -63
gut: 950
Meine Stimme: keine
Platz: 
37
in: 
2023

Da man oft auf die Toiletten in Kaufhäusern angewiesen ist und dafür weite Strecken zurücklegen muss, wäre es gerade auch im Hinblick auf Menschen die einen Rollstuhl benötigen hilfreich, wenn mehr öffentliche Toiletten in der Innenstadt Einzug halten würden. Diese sollten dann auch ausgeschildert werden. Vielen Dank!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Die AWS ersetzt derzeit die vorhandenen 27 automatischen Toiletten im Stadtgebiet durch neue, automatische und behindertengerechte Toiletten, die 24 Stunden am Tag nutzbar sind. Der Austausch soll bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Von den 46 konventionellen Toiletten sind bereits jetzt 25 behindertengerecht und 6 behindertenfreundlich (barrierearm). Derzeit wird ein Konzept für die Sanierung der konventionellen Toiletten erstellt, bei dem angestrebt wird, möglichst alle Toiletten behindertengerecht und damit barrierefrei umzubauen. Für die Durchführung der Untersuchungen, Planungen sowie für erste Umsetzungen von zusätzlichen Toiletten im gesamten Stadtgebiet sind Kosten in Höhe von 800.000 Euro im Doppelwirtschaftsplan 2024/2025 der AWS berücksichtigt.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) betreibt derzeit 73 öffentliche Toilettenanlagen im Stadtgebiet. Der AWS wird in den Jahren 2023 bis 2025 das Programm für die Erneuerung der 27 automatischen Toiletten umsetzen. Die neuen Toiletten werden dabei barrierefrei ausgebaut. Da die neuen Toiletten wesentlich größer als die vorhandenen sind, werden sie den potentiellen Nutzern besser auffallen. In einigen Bereichen werden zusätzlich mehr Hinweisschilder angebracht werden. Insgesamt sind aus Sicht des AWS im Innenstadtbereich ausreichend öffentliche Toilettenanlagen vorhanden.

Wo im Stadtgebiet noch weitere öffentliche Toiletten benötigt werden, soll im Rahmen einer Studie ermittelt werden. Vor allem in den äußeren Stadtbezirken wird ein Ergänzungsbedarf gesehen. Die zusätzlichen Toiletten benötigen Reinigung und Wartung, wozu Personal und Fahrzeuge erforderlich sind.

Zeitgleich sollen sämtliche alten Toilettenanlagen erfasst und überprüft werden, so dass ein Planungskonzept und die Reihenfolge der Sanierungsbedürftigkeit ermittelt werden kann. Bei der Sanierung der Toilettenanlagen wird auch geprüft, ob eine barrierefreie Ausstattung möglich ist. Sofern Neubauten erforderlich werden, ist die Barrierefreiheit ohnehin Standard.

38 in 2023 | Freie Fahrt für Kinder im ÖPNV

Freie Fahrt für Kinder im ÖPNV

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Tarife, Tickets
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

950
weniger gut: -172
gut: 950
Meine Stimme: keine
Platz: 
38
in: 
2023

Es gibt bereits Bestrebungen für alle Schulkinder den Schulweg kostenfrei anzubieten. Dies ist gut, dabei entsteht jedoch eine kleine Lücke für die sechsjährigen Kinder, die noch nicht in die Schule gehen. Sie benötigen ein Kinderticket für Bus und Bahn. Wäre es nicht besser, wenn man direkt die Altersgrenze auf 10 Jahre anhebt?

Frühe Gewöhnung an die Nutzung des ÖPNV stärkt langfristig auch das Nutzungsverhalten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Um die freie Fahrt für Schülergruppen an Grundschulen auch auf die Ferienbetreuung in den Schulferien auszuweiten, hat der Gemeinderat 383.000 Euro pro Jahr zusätzlich im Doppelhaushalt 2024/2025 bereitgestellt. Der Antrag "Ausweitung der freien Fahrt auch auf die Ferienbetreuung in Schülerhäusern" mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 136.000 Euro pro Haushaltsjahr wurde abgelehnt. Der Vorschlag allen Kindern die kostenfreie Nutzung des ÖPNV zu ermöglichen, wurde vom Gemeinderat ebenfalls nicht aufgegriffen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Verkehrs und Tarifverbund Stuttgart (VVS) bietet bereits heute ein vielfältiges Tarif-Angebot, um jungen Menschen eine bezahlbare Mobilität zu bieten und in der Alltagsmobilität auf öffentliche Verkehrsmittel zu setzen. Kinder unter 6 Jahren benötigen keinen eigenen Fahrschein und können den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kostenlos nutzen. Dies ist bundesweit einheitlich geregelt und orientiert sich am normalen Schuleintrittsalter. Im VVS und insbesondere der Landeshauptstadt Stuttgart gibt es darüber hinaus weitere kinder- und jugendfreundliche – und damit auch familienfreundliche – Regelungen zur Nutzung von Bus und Bahn:

- Für Kinder aus einkommensschwachen Familien werden die Ticketkosten für die Fahrt zur Schule im Rahmen des Bildungs- und Teilhabegesetzes vom Bund übernommen.
- Für Stuttgarter Grundschülerinnen und Grundschüler gibt es eine ÖPNV-Freifahrtregelung bei Ausflügen. Die Ausweitung auf weiterführende Schulen zum Beginn des Schuljahres 2023/24 wird von der Stadtverwaltung geprüft.
- Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren gibt es Fahrscheine, die gegenüber Einzelfahrscheinen um mindestens 50 % ermäßigt sind. Zusätzlich bieten sämtliche VVS-Zeitkarten Mitnahmeregelungen von Kindern am Wochenende und an Feiertagen sowie beim TicketPlus auch werktags ab 19 Uhr. Das TicketPlus wird auch in Ergänzung zum neuen Deutschland-Ticket angeboten.
- Im Weiteren gibt es ein sehr preisgünstiges Zeitkartenangebot für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 20 Jahren. Mit dem 14-Uhr-JuniorTicket gibt es ein Abo für 19,33 Euro pro Monat. Dies deckt in der Regel den Bedarf für die Mobilität nach der Schule ab.
- Schließlich wurde zum 1. März dieses Jahres das JugendTicketBW, das mit einem Preis von lediglich 365 Euro pro Jahr einen überaus günstigen Einstieg in den ÖPNV darstellt, eingeführt. Ohne zeitliche Beschränkung können alle Jugendlichen bis 20 Jahre (mit Ausbildungsnachweis bis 26 Jahre) in ganz Baden-Württemberg den ÖPNV nutzen.

In Anbetracht dieser Vielzahl an kinder- und jugendfreundlichen Regelungen wird man im VVS bis auf weiteres an der bisherigen Kinderaltersgrenze festhalten.

39 in 2023 | Hallenbad Heslach öffnen

Hallenbad Heslach öffnen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Süd
|
Thema: 
Bäder
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

949
weniger gut: -65
gut: 949
Meine Stimme: keine
Platz: 
39
in: 
2023

Vorschlag/Bitte, die Sanierung des Hallenbades in Heslach abzuschließen. Als eines der wenigen Schwimmbäder in Stuttgart ist es sehr wichtig!

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das denkmalgeschützte Hallenbad Heslach wurde am 19.09.2023 nach einer knapp zweijährigen Sanierungsphase wieder geöffnet und steht den Gästen vollumfänglich zum Schwimmen und Saunieren zur Verfügung.
wurde umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Nach dem Baubeschluss wurde zum Ende des Jahres 2021 mit den Sanierungsarbeiten begonnen. Nach damaliger Einschätzung sollte das Hallenbad im Frühjahr 2023 wieder eröffnet werden können. Der Terminplan musste aufgrund der Corona-Krise in den vergangenen Jahren mehrmals angepasst werden. Insbesondere im Laufe des Jahres 2022 sind verstärkt Materialengpässe aufgetreten.

Die Sanierungsarbeiten sind dennoch weit fortgeschritten. Die Oberflächensanierung der Bogenbinder ist abgeschlossen. Weiter wurden unter anderem in der Schwimmhalle die Fensterflächen, der Sonnenschutz und die Hallenbeleuchtung auf den aktuellen (technischen und energetischen) Stand gebracht. Aktuell laufen die Oberflächenarbeiten in der Schwimmhalle und im Erdgeschoss. In einer Bestandssanierung ist es unvermeidlich, dass weitere ungeplante Maßnahmen auftreten. So mussten beispielsweise die Beckenrandsteine – statt wie geplant bei einem Becken – bei allen drei Schwimmbecken erneuert werden. Ebenfalls wurde zum Beispiel ein deutlich höherer Aufwand bei der Sanierung der Sprunganlage sowie in den Umkleiden im Erdgeschoss festgestellt. In der Schwimmhalle musste zudem großflächig eine Schadstoffsanierung durchgeführt werden. Darüber hinaus sind sämtliche Maßnahmen fortwährend mit der Landesdenkmalbehörde abzustimmen.

Trotz weiterhin final nicht absehbarer Risiken wie Rohstoffknappheit, Materialknappheit und Personalausfälle wird – so Stand April 2023 – von einer Wiedereröffnung voraussichtlich zu Schuljahresbeginn 2023/2024 ausgegangen.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Süd unterstützt diese Forderung und ist im Austausch mit der Verwaltung.

40 in 2023 | Direkten Radweg von Stuttgart-Süd nach Stuttgart-West

Direkten Radweg von Stuttgart-Süd nach Stuttgart-West

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Süd
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Thema: 
Radwege
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

949
weniger gut: -158
gut: 949
Meine Stimme: keine
Platz: 
40
in: 
2023

Es sollte einen durchgehenden und gekennzeichneten Radweg von Stuttgart-Süd nach West geben. Das würde sicherlich auch zu einer Verkehrsentlastung in der Schwabstr. führen. Außerdem würde es enorm zur Sicherheit der Radfahrer beitragen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Auf die Stärkung der Radinfrastruktur wurde in den Haushaltsberatungen besonderes Augenmerk gerichtet. Dies schlägt sich in einer deutlichen Erhöhung des Etats im Doppelhaushalt 2024/2025 für Maßnahmen zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur auf über 21,6 Mio. Euro nieder. Die Stellen wurden im Jahr 2024 auf insgesamt 68 und auf 70 im Jahr 2025 erhöht. Der Ausbau der Hauptradoute 64 in der Hohenstaufenstraße und Mörikestraße zwischen Marienplatz und Silberburgstraße mit rund 3,3 Mio. Euro sollen bis November 2024 abgeschlossen sein.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Jahr 2023 wird mit dem Ausbau der Hauptradroute 64 in der Hohenstaufenstraße ab dem Marienplatz begonnen. Vorgesehen ist ein Radfahrstreifen bergauf und eine Fahrrad-Piktogrammspur bergab. Auch die Seitenräume sollen für den Fußverkehr attraktiver werden. Im weiteren Verlauf der Planung wird die Silberburgstraße von der Marienstraße bis zur Breitscheidstraße für den Radverkehr attraktiver gestaltet. Hierzu laufen bereits die Vorplanungen im Amt für Stadtplanung und Wohnen. Diese Verbindung wird eine durchgehende Führung für den Radverkehr von Stuttgart-Süd nach Stuttgart-West darstellen und bietet eine gute Alternative zum Schwabtunnel.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Süd unterstützt diese Forderung und hat dazu den baulichen Maßnahmen für den Radverkehr in der Hohenstaufenstraße zugestimmt.