Stand Umsetzung der Vorschläge aus 2011 bis 2017

Lesen Sie hier den Stand der Umsetzung der Bürgervorschläge, die im Gemeinderat beraten wurden. Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) liegen vor für 2015 und 2017.

Filtern Sie nach:

2023

21 in 2023 | Trinkbrunnen in Bad Cannstatt erhalten / ausbauen

Trinkbrunnen in Bad Cannstatt erhalten / ausbauen

|
Stadtbezirk: 
Bad Cannstatt
|
Thema: 
Gesundheit
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1028
weniger gut: -54
gut: 1028
Meine Stimme: keine
Platz: 
21
in: 
2023

Bad Cannstatt hat nach Budapest das größte Mineralwasservorkommen Europas. Brunnen findet man in Bad Cannstatt an allen Ecken. Nicht alle sind Trinkbrunnen. Aber auch Mineralwasser sprudelt in Bad Cannstatt. Einige Quellen haben eine heilende Wirkung, darunter auch Sauerwasser, das jedoch nicht jedem schmeckt.

Die Vielfalt der Brunnen spiegelt die Reichhaltigkeit des Angebotes wider, die nicht nur Cannstatter*innen gerne nutzen. Allen gemeinsam ist, dass es sich um ein Naturprodukt handelt. Andere Städte bemühen sich Trinkbrunnen für den öffentlichen Bereich zu bauen – wir haben die Mineralbrunnen mit dem Naturprodukt direkt vor der Tür. Das ist schützenswert, muss aufgewertet werden und ist nachhaltig und umweltfreundlich!

Als Beispiel dient die Auquelle, sie liegt zwischen dem Neckardammweg und der Neckartalstraße an der linken Neckarseite. Nur wenige Meter oberhalb führt der Mühlsteg zum gegenüberliegenden Stadtbad Cannstatt.

Leider ist die Verglasung des Brunnens so trüb geworden und der Ort so vernachlässigt, dass man sich an diesem Ort mit doch hohem Potential nicht gerne aufhält.

Die AG Neckarvorstadt fände es wünschenswert, wenn sich mehr für die Erhaltung und Umgestaltung dieser Quellanlagen von Seitens der Stadt engagiert würde.

Auch die Infotafeln mit den Nährstoffangaben müssen in gewissen Abständen aktualisiert werden (Angaben aus 2010 sind nicht gerade aktuell und vertrauenswürdig).

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für neue öffentliche Trinkwasserbrunnen und Wasserspiele standen Anfang 2023 noch Restmittel aus Vorjahren in Höhe von 1,8 Mio. Euro sowie ein Planansatz von 1,05 Mio. Euro zur Verfügung. Zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde das Investitionsbudget für die Jahre 2024 und 2025 um jeweils 301.000 Euro erhöht. Außerdem hat der Gemeinderat das Budget des Tiefbauamts für den Unterhalt der Trinkbrunnen und Brunnenanlagen um 262.000 Euro pro Jahr erhöht. Darüber hinaus wurde eine Personalstelle für die Erstellung von Sanierungskonzepten der städtischen Trinkbrunnen und Wasserspiele sowie für die Optimierung der Energieeffizienz und Ressourceneinsparung beschlossen. Zwei neue Stellen sollen für den Betrieb und die Unterhaltung der städtischen Trinkbrunnen und Wasserspiele geschaffen werden.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Stuttgarts Mineralwasser ist nicht nur Schutzgut sondern städtisches Kulturerbe. Damit für die Stuttgarter Heilquellen eine nachhaltige Nutzung sichergestellt ist, gibt es seit 2002 ein ausgewiesenes Heilquellenschutzgebiet.

Das Tiefbauamt betreibt 13 Mineralbrunnen, die regelmäßig kontrolliert werden.

Eine Beprobung und Analyse des Quellwassers erfolgt turnusgemäß durch die Stuttgarter Bäder. Bei Änderungen in der Zusammensetzung der Wasserwerte müssen die Infotafeln erneuert werden. Die mineralische Zusammensetzung von natürlichem Mineralquellwasser aus großen Tiefen ändert sich über die Jahre kaum, daher sind die angegebenen Analysen weiterhin gültig.

Die Sanierung der Auquelle befindet sich in Vorbereitung. Um den Quellbehälter an der Auquelle zu reinigen, ist zuvor die Sanierung des Quellschachtes erforderlich. Hierzu sind weitere Untersuchungen und Maßnahmen notwendig. Der Abschluss der Sanierung steht aktuell noch nicht fest.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Bad Cannstatt nimmt die Vorschläge der Bürger*innen zustimmend zur Kenntnis und kommentiert sie bewusst nicht.

22 in 2023 | Wohnungsnot in Stuttgart: Stadt soll leerstehende Bürogebäude kaufen für Wohungen

Wohnungsnot in Stuttgart: Stadt soll leerstehende Bürogebäude kaufen für Wohungen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
|
Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1024
weniger gut: -132
gut: 1024
Meine Stimme: keine
Platz: 
22
in: 
2023

Mehr Immobilien müssen in städtische Hand.
Heute las ich im Blättle Stuttgart West, dass im Westen tausende qm Büros leer stehen. Mein Vorschlag wäre: die Stadt kauft diese Gebäude und beauftragt eine Nutzungsänderung in bezahlbare Wohnungen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde in den Haushaltsplanberatungen diskutiert, jedoch nicht beschlossen. Es fanden beispielsweise bereits 2020 Gespräche mit einem Eigentümer leerstehender Bürogebäude im Stuttgarter Westen statt. Ein Erwerb dieser leerstehenden Bürogebäude scheidet jedoch aufgrund fehlender Verkaufsabsichten des Eigentümers aus.
kein Beschluss gefasst

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadt kauft nur in Ausnahmefällen Bürogebäude von privat auf, entweder zur Eigennutzung beziehungsweise im Rahmen wichtiger städtebaulicher Entwicklungen.

Im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart stellt die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) lebenswerten und preisgünstigen Wohnraum bereit. Die SWSG hat derzeit circa 19.600 Wohnungen im Bestand. Sie ist damit das größte Wohnungsunternehmen in Baden-Württemberg mit einer im Branchenschnitt weit überdurchschnittlichen Investitionsquote in den Wohnungsbestand. Neben der Fertigstellung von über 1.800 neuen Wohnungen bis 2027 strebt die SWSG als Baustein der Klimastrategie die Modernisierung von mehr als 3.000 Wohnungen im gleichen Zeitraum an. Das Ziel ist die gebäudebezogene Schaffung der Voraussetzungen für Klimaneutralität bis 2035. Die Wachstumsstrategie der vergangenen Jahre wird demnach konsequent fortgesetzt. In den vergangenen acht Jahren hat das Unternehmen mehr als 2.200 neue Wohnungen gebaut. Der Bestand ist zwischen 2015 und 2022 von 17.889 auf 19.580 Wohnungen angewachsen. Insgesamt wurden über 900 Millionen Euro investiert.

Damit in diesen herausfordernden Zeiten solche Ziele erreicht werden können, wird die Landeshauptstadt Stuttgart als Gesellschafterin eine Eigenkapitalzuführung in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro bis 2025 vornehmen.

Die SWSG hat in den vergangenen Jahren durch Umnutzungen häufig neuen Wohnraum schaffen können. Sollten sich Ankaufsmöglichkeiten für Gewerbeobjekte bieten, die unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten eine Umnutzung in Wohnraum möglich erscheinen lassen, wird die SWSG derartige Angebote im Sinne des Unternehmensauftrages intensiv prüfen.

Im Bereich der Büro- und Dienstleistungsgebäude sind Eigentümerstrukturen vorhanden, die man als sehr heterogen bezeichnen kann: von privaten Einzelpersonen bis zum Investor ist die Bandbreite groß, verbunden mit unterschiedlichen Interessen, Intensionen und Zielvorstellungen. Diese sehr unterschiedlichen Interessensgruppen anzusprechen, wäre für die Stadt mit einem enormen Aufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen würde. In Fällen, in denen sich die Stadt in direkten Austausch mit einem Eigentümer befindet, werden auch städtische Interessen ausgelotet. Ein möglicher Kauf kann in Einzelfällen durchaus eine Option sein. Es ist aber nicht Aufgabe der Kommune, in das wirtschaftliche Geschehen der Immobilienbranche einzugreifen, indem sie Immobilien kauft, für die sie hinsichtlich ihren originären gemeindlichen Aufgaben keine Verwendung findet.

Es ist schwer vermittelbar, dass zum Teil Leerstand von Büro- und Gewebeflächen herrscht, auf der anderen Seite dringend Flächen für den Wohnungsbau benötigt werden. Mit ein Grund sind die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen: Im Gegensatz zum Wohnungsbau, bei dem das Zweckentfremdungsverbot Möglichkeiten für Kommunen bereitstellt, um gegen Leerstand oder Zweckentfremdung vorzugehen, existiert dieses Instrument im gewerblichen Bereich nicht. Eine Nutzungsänderung von leerstehenden Büroflächen in Gewerbegebieten zu Wohnnutzung ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat West unterstützt die Forderung nach bezahlbarem Wohnraum im Westen und spricht sich gegen den Leerstand aus. Die Stadt sollte durch den Zukauf von leerstehendem Wohnraum den Wohnungsbestand der SWSG erhöhen. Sei es durch den Umbau von Büroflächen oder den Kauf von Wohnungen. Jedoch hält der Bezirksbeirat die Struktur des Westens als überwiegendes Mischgebiet ebenfalls für sinnvoll. Dieser Vorschlag habe eine hohe Dringlichkeit.

23 in 2023 | Sporthallen umgehend sanieren und Bestand erweitern

Sporthallen umgehend sanieren und Bestand erweitern

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sanierung, Schulbau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1013
weniger gut: -68
gut: 1013
Meine Stimme: keine
Platz: 
23
in: 
2023

Schulsport ist ein wichtiger Bestandteil des Unterrichts an unseren Schulen und dient der Orientierung zu Sportarten und der Gesunderhaltung der Schüler:innen. Für viele Schüler:innen ist Schulsport zudem ein wichtiger Ausgleich zum Unterrichtsalltag im Klassenzimmer.
 
Die vorhandenen Kapazitäten und die Qualität der Sporthallen und Sportplätze unserer Schulen muss unbedingt umgehend verbessert, erweitert oder erneuert werden, um so einen guten Sportunterricht an den Schulen zu gewährleisten. Hierdurch wird die physische und psychische Gesundheit der Schüler:innen unterstützt.

GEB Stuttgart
https://geb-stuttgart.de/

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Mit dem Investitionsprogramm Schulbau sowie dem Sanierungsprogramm für Stuttgarter Schulen bestehen im Teilhaushalt des Schulverwaltungsamts zwei Programme, die regelmäßig zu den Doppelhaushalten fortgeschrieben werden. Die zur Umsetzung vorgeschlagenen Projekte und Maßnahmen umfassen sowohl Schulbauprojekte als auch Sportstätten. Im Rahmen dieser beiden Programme werden sukzessive fehlende schulische Räumlichkeiten erstellt und ausgebaut sowie der Sanierungsbedarf abgebaut. Im Doppelhaushalt 2024/2025 wurden beispielsweise Mittel für die Sanierung der Sport-Außenflächen des Elly-Heuss-Knapp-Gymnasiums in Höhe von 1,85 Mio. Euro sowie Mittel für die Planung des Neubaus einer Schwimm- und Turnhalle der Gustav-Werner-Schule in Höhe von 5,4 Mio. Euro und zum Bau einer Turn- und Versammlungshalle und eines Lehrschwimmbeckens für die Grundschule Heumaden in Höhe von 2,33 Mio. Euro beschlossen. Im Rahmen des „Hallen- und Sportstättenentwicklungskonzepts 2030“ erarbeitet das Amt für Sport und Bewegung ebenfalls Lösungsansätze, um das Angebot an Sport- und Bewegungsflächen im Stadtgebiet weiter zu verbessern.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Stadtverwaltung sieht ebenfalls die Notwendigkeit der Sanierung beziehungsweise Erneuerung der städtischen Schulsportanlagen. Deshalb erfolgte mit Unterstützung durch einen externen Gutachter eine Erhebung der Bedarfe. Auf dieser Grundlage hat der Gemeinderat zum Abbau des Sanierungs- und Investitionsstaus von städtischen Gebäuden, inklusive Sporthallen und –plätzen ein Sanierungs- und Investitionsprogramm beschlossen. Dadurch erfolgt sukzessive die Erstellung fehlender schulischer Räumlichkeiten sowie der Abbau von Sanierungsbedarfen.

In den alle zwei Jahre stattfindenden Haushaltsberatungen entscheidet der Gemeinderat dann über die konkret umsetzbaren Projekte. Bei der Entscheidung über den Ablauf der beiden Maßnahmenprogramme (Sanierung, Neubau) muss stets der zeitliche Aspekt mitberücksichtigt werden. Meist handelt es sich um bauliche Maßnahmen die im laufenden Betrieb der Schulen und Schulsportanlagen stattfinden müssen. Deshalb muss die Bauzeit so geplant und organisiert sein, dass ein bildungsplankonformer Unterricht möglich ist.

24 in 2023 | Stadtbäume auf Pariser-Platz und Kleiner Schlossplatz

Stadtbäume auf Pariser-Platz und Kleiner Schlossplatz

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Bäume
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1012
weniger gut: -60
gut: 1012
Meine Stimme: keine
Platz: 
24
in: 
2023

Straßen- und Stadtbäume kühlen ihre Umgebung, spenden Schatten, binden Staub und sorgen für ein gutes Regenwassermanagement. Darüber hinaus beleben sie Orte, indem sie Raum zum Verweilen schaffen und Aufenthaltsqualität steigern. Sowohl im Europaviertel am Pariser Platz als auch auf dem Kleinen Schlossplatz könnten durch dauerhaft eingepflanzte Stadtbäume, ggf. ergänzt um Sitzgelegenheiten, Begegnungsräume für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. In Zukunft werden Extremwetterereignisse, u.a. Starkregenereignisse, wahrscheinlicher. Fest installierte Bäume (keine Sträucher in mobilen Boxen) und die dafür notwendige Teil-Entsiegelung der großen Flächen am Pariser Platz und am Kleinen Schlossplatz können einen wichtigen Beitrag zur Klimaresilienz leisten, indem sie schwammartig Wasser aufnehmen und Überschwemmungen verhindern. Außerdem werden so die bis dato kaum genutzten Flächen auch für das gesellschaftliche Miteinander interessanter.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen wird ein Begrünungskonzept für das gesamte Europaviertel und unterschiedliche Varianten von Begrünungsmöglichkeiten erarbeiten und die Ergebnisse im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik vorstellen. Für mehr Stadtgrün und für die Pflege von Grünanlagen und Bäumen im gesamten Stadtgebiet steht ein jährliches Budget von ca. 11,8 Mio. Euro zur Verfügung.
wird geprüft

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Pariser Platz ist "der" universell nutzbare Platz im Europaviertel. Der tieferliegende Teil wurde mit möglichst geringem Gefälle geplant, um Zelte, Märkte und vieles andere aufbauen zu können. Temporär geplant waren unter anderem auch schon ein Heißluftballonstandort und ein Riesenrad. Die Treppenanlage, die den flachen Teil einrahmt, ist entsprechend einem Amphitheater mit Sitzmöglichkeiten auf den Stufen angelegt. Die Randbereiche wurden mit weiterer Sitzmöblierung und Baumbeeten gestaltet. Im Bereich des Pariser Platzes stehen sieben Bäume in der Warschauer- und Osloer Straße. Auf diesem Platz standen Zelte für das Jazz-Open und es sind Ösen verbaut, damit ein Zirkuszelt aufgebaut werden kann. Gerade im Hinblick auf die weitere Stadtentwicklung sollte ein Platz nördlich des Hauptbahnhof für solche Nutzungen zur Verfügung stehen. Es ist sicher sinnvoll alle weiteren Plätze im Europaviertel (A2-Gebiet), welche in den nächsten Jahren gebaut werden, weniger zu versiegeln und intensiver zu begrünen. Große Teile des Kleinen Schlossplatzes sind unterbaut und eignen sich nicht für erdgebundene Baumstandorte. Auf einem kleinen Bereich vor der BW Bank wären Bäume eventuell möglich, dieser Standort wird vertieft geprüft. Die Plätze dienen funktionellen Zwecken, eine zusäzliche Begrünung ist nicht sinnvoll.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte unterstützt diesen Vorschlag und das Votum der Bürgerinnen und Bürger.

25 in 2023 | Böllerverbot im gesamten Stadtgebiet

Böllerverbot im gesamten Stadtgebiet

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Reinigung
|
Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1011
weniger gut: -248
gut: 1011
Meine Stimme: keine
Platz: 
25
in: 
2023

Neben der Vermeidung gesundheitlicher Gefahren (Unfälle, Feinstaub, Lärm, Brände) spart die Stadt die immensen Reinigungskosten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen behandelt, ist jedoch nach derzeitiger Rechtslage nicht umsetzbar.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen ist anlässlich des Jahreswechsels am 31. Dezember und 1. Januar bundesgesetzlich erlaubt. Nur in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern hat der Gesetzgeber Feuerwerk verboten.

Durch örtliche Regelungen kann Feuerwerk lediglich in Einzelfällen verboten werden, wenn dies aufgrund der Nähe zu Gebäuden und Anlagen mit erhöhter Brandgefahr oder dichter Bebauung erforderlich wird. Bei historischen Altstädten mit einer entsprechenden Anzahl an Fachwerkhäusern (wie zum Beispiel in Tübingen, Esslingen oder Konstanz) könnte dies beispielsweise der Fall sein. Im Stadtgebiet Stuttgart liegen die Voraussetzungen für ein örtliches Verbot nach diesem Maßstab nicht vor.

Das Feuerwerksverbot, dass die Stadtverwaltung anlässlich der Silvesterveranstaltung auf dem Schlossplatz für den Schlossplatz und die umliegenden Straßen erlassen hatte, diente dazu die Veranstaltung beziehungsweise die Besucher der Veranstaltung zu schützen. Ein generelles Feuerwerksverbot für das gesamte Stadtgebiet ist jedoch nach derzeitiger Rechtslage nicht möglich.

26 in 2023 | Mehr Flora und Fauna in der City. Bäume bewässern

Mehr Flora und Fauna in der City. Bäume bewässern

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

1001
weniger gut: -56
gut: 1001
Meine Stimme: keine
Platz: 
26
in: 
2023

- junge Bäume z.B. in der Johannesstraße und auf der Karlshöhe deutlich mehr wässern und auf genügend Versorgung in trockenen Sommerwochen kontrollieren, evtl. Wassersäcke anbringen
- mit Grasschnitt die Baumscheiben mulchen, um die Feuchtigkeit und das Bodenleben zu erhalten
- Baumpatenschaften bewerben in Haushalten und in Schulen, Kitas, Seniorenheimen, Jugendhäuser
- den Rückschnitt von Büschen und Hecken sensibler und schonender angehen, nicht bis auf den Stock herunter schneiden
- Efeuhecken an öffentlichen Plätzen für Sperlinge erhalten bzw. neu gestalten
- auf Plätzen wie Marienplatz und Rathausvorplatz Bäume pflanzen
- auf asphaltierten Kreuzungen wie in der Tübinger Straße/Christophstraße in der Mitte Bäume/Büsche pflanzen
- Trinkwasserstellen für Vögel errichten bzw. die Brunnen von Müll regelmäßig befreien (Haltestelle Rotebühlplatz, Ausgang Königstraße)

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für mehr Stadtgrün und für die Pflege von Grünanlagen und Bäumen im gesamten Stadtgebiet steht ein jährliches Budget von ca. 11,8 Mio. Euro zur Verfügung. Darin enthalten sind in den Haushaltsplanberatungen 2024/2025 zusätzlich beschlossene Maßnahmen für die Anmietung von Gießwägen, für die zusätzliche Baumpflege von Jung- und Bestandsbäumen, für Nachpflanzungen von Baumscheiben und Lückenschluss sowie für neue Baumstandorte und Baumpflanzungen.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Baumpflanzungen im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart werden von qualifizierten Fachunternehmen des Garten- und Landschaftsbaus durchgeführt. Hierbei sind Baum und Baumquartier zu pflegen, etwaige Mängel zu beseitigen sowie 15 Wässerungsgänge mit je 150 Litern Wasser durchzuführen. Diese Arbeiten sind von den beauftragten Firmen rechtzeitig anzukündigen und zu dokumentieren. Die korrekte Durchführung der Arbeiten wird von den fachkundigen Bauaufsehern und Ingenieuren der Landeshauptstadt Stuttgart kontrolliert.

Städtische Bäume werden überwiegend mit Gießfahrzeugen bewässert. Der Einsatz von Bewässerungssäcken erfolgt an Standorten, an welchen der Boden bindig beziehungsweise verdichtet ist und das Wasser nur langsam aufnehmen kann, oder auch an neu gepflanzten Bäumen, welche das Gießwasser - mangels Wurzelmasse - nur langsam aufnehmen können. Der Wurzelbereich neu gepflanzter Bäume wird regelmäßig mit einer verdunstungshemmenden und witterungsbeständigen Mulchschicht versehen.

Der Verein Pro Stuttgart fördert das ehrenamtliche Engagement durch die Vermittlung von Baumpatenschaften.

Ein Verjüngungsschnitt von Sträuchern erfolgt in wechselnden Teilabschnitten. Auf diese Weise verbleiben stets ausreichend Nist- und Nahrungshabitate für die lokale Vogel- und Insektenpopulation.

27 in 2023 | Pfand- und Mehrwegpflicht auf allen öffentlichen Veranstaltungen

Pfand- und Mehrwegpflicht auf allen öffentlichen Veranstaltungen

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Weitere
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

999
weniger gut: -130
gut: 999
Meine Stimme: keine
Platz: 
27
in: 
2023

Gastronomiebetriebe, die Essen und Getränke auf öffentlichen Veranstaltungen verkaufen, sollten ausnahmslos dazu verpflichtet werden, ihre Produkte nur noch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbehältnisse zur Verfügung stehen und die Mehrwegverpackung darf auch ansonsten nicht zu schlechteren Bedingungen angeboten werden als zuvor die Einwegverpackung. Es sollte Pflicht sein, die Mehrwegverpackung nur gegen ein Pfand auszugeben, das bei der Rückgabe dann wieder ausgezahlt wird. Die Stadt Stuttgart sollte Gastronomiebetriebe und AnbieterInnen von Mehrwegverpackungen subventionieren, um den Übergang zu erleichtern und eine lückenlose Umsetzung gewährleisten zu können.

+++ Vorteile +++

- Reinigungs- und Entsorgungskosten werden gesenkt.
- KonsumentInnen können umweltschonend konsumieren.
- Das öffentliche Bild wird durch positiv geprägte Veranstaltungen nicht mehr durch herumliegenden Müll negativ beeinträchtigt. So werden Menschen nicht dazu verleitet, ihren Müll dazuzulegen (Broken Window Effect).
- Sauberkeit führt zu einem höheren Sicherheitsgefühl der BürgerInnen.
- Volle Abfalleimer auf Veranstaltungen trüben nicht mehr das Stadtbild.
- Ressourceneinsparung: Ressourcen werden zirkulär konsumiert (Kaufen, Konsumieren, Rückführen), nicht linear (Kaufen, Konsumieren, Wegwerfen). Die Einsparung von Einwegverpackungen ist ein lukrativer Mitnahmeeffekt zur Eindämmung der Klimakrise.
- Stuttgart kann so ein Aushängeschild für andere Städte werden.
- AnbieterInnen von Mehrwegbehältern können sich in der Gesellschaft etablieren.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht behandelt. Allerdings wurde die Einführung einer Verpackungssteuer beantragt. Ob eine solche Steuer rechtlich zulässig ist, ist aktuell jedoch unklar. Gegen die Tübinger Verpackungssteuer wurde eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Daher ist offen, ob die Steuer auch von der nächsten Instanz als verfassungsgemäß angesehen wird. Daher fand keine Beschlussfassung über diesen Antrag statt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der angesprochene Punkt ist bereits gesetzlich geregelt. Die Pflicht zur Ausgabe von alternativen Mehrwegverpackungen bei der Ausgabe von Speisen und Getränken ergibt sich seit 01.01.2023 aus § 33 Verpackungsgesetz mit Erleichterungen für Kleinbetriebe nach § 34 Verpackungsgesetz (darunter dürften fast alle Imbissstände fallen). Zudem gibt es Beschränkungen nach § 3 der Einwegkunststoffverbotsverordnung (zum Beispiel für Plastikbesteck). Das gilt auch für Gaststätten.

Das Abfallrecht trifft keine Ermächtigung für die Landkreise oder Kommunen, hier generell eigene Regelungen zu treffen. Bei Veranstaltungen ist dies im Einzelfall nach entsprechender Interessensabwägung möglich. Davon wird auch Gebrauch gemacht.

28 in 2023 | Mehr Wasser in Stuttgart

Mehr Wasser in Stuttgart

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Stadt am Fluss
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

993
weniger gut: -128
gut: 993
Meine Stimme: keine
Platz: 
28
in: 
2023

Wasserspiele, begehbare Brunnen, künstliche Seen etc. Stuttgart braucht dringend zur Abkühlung und zum Wohlbefinden der Menschen mehr Wasser in der Stadt.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für neue öffentliche Trinkwasserbrunnen und Wasserspiele standen Anfang 2023 noch Restmittel aus Vorjahren in Höhe von 1,8 Mio. Euro sowie ein Planansatz von 1,05 Mio. Euro zur Verfügung. Zum Doppelhaushalt 2024/2025 wurde das Investitionsbudget für die Jahre 2024 und 2025 um jeweils 301.000 Euro erhöht. Außerdem hat der Gemeinderat das Budget des Tiefbauamts für den Unterhalt der Trinkbrunnen und Brunnenanlagen um 262.000 Euro pro Jahr erhöht. Darüber hinaus wurde eine Personalstelle für die Erstellung von Sanierungskonzepten der städtischen Trinkbrunnen und Wasserspiele sowie für die Optimierung der Energieeffizienz und Ressourceneinsparung beschlossen. Zwei neue Stellen sollen für den Betrieb und die Unterhaltung der städtischen Trinkbrunnen und Wasserspiele geschaffen werden.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart betreibt bereits heute, auch im bundesweiten Vergleich, zahlreiche Trinkbrunnen, Brunnen und Wasserspiele im gesamten Stadtgebiet. Mehr als 250 Anlagen und Wasserspiele gibt es im Stadtgebiet zu entdecken. Aus einigen sprudelt Mineral‐ und Heilwasser, andere wurden rein zur Zierde für Gebäude und Parkanlagen erbaut. Erfahren Sie mehr über die Vielfalt der Stuttgarter Brunnen auf der städtischen Website unter https://www.stuttgart.de/leben/umwelt/wasser/brunnen.php .

Derzeit betreibt die Stadt Stuttgart bereits 106 Trinkbrunnen im Stadtgebiet. Mit dem „Aktionsprogramm Klimaschutz“ hat der Gemeinderat 2019 verschiedene Maßnahmen zur Erreichung der Ziele der Klimaschutzkonferenz von Paris beschlossen, unter anderem die Ausweitung der blauen Infrastruktur. Diese hat zum Ziel auf öffentlichen Plätzen und Spielplätzen im Stadtgebiet Stuttgart neue Brunnen, Wasserspiele und Trinkwasserspender zur Verbesserung der klimatischen Situation aufzustellen.

Mit Beginn der Brunnensaison im Mai 2023, werden drei neue Trinkwasserbrunnen am Schützenplatz (Stuttgart-Mitte), am Raitelsbergplatz (Stuttgart-Ost) und am Kelterplatz in Untertürkheim in Betrieb gehen. Weitere Brunnen sind bereits in Bau, ein Wasserspiel im Stuttgarter Westen befindet sich in Planung.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte unterstützt diesen Vorschlag und das Votum der Bürgerinnen und Bürger.

29 in 2023 | Finanzielle Förderung der Hortbetreuung durch Eltern-Kind-Gruppen erhalten

Finanzielle Förderung der Hortbetreuung durch Eltern-Kind-Gruppen erhalten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kitas
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

991
weniger gut: -133
gut: 991
Meine Stimme: keine
Platz: 
29
in: 
2023

Die Einrichtungen der Eltern-Kind-Gruppen sind seit vielen Jahren ein Ort der qualitativ hochwertigen Schulkindbetreuung während der Grundschulzeit. Unsere Horte sind eine sinnvolle und pädagogisch kompetente Ergänzung zum Angebot an Ganz- und Halbtagsschulen.
Durch die Konzentration auf die Ganztagesgrundschule ist jedoch die weitere finanzielle Förderung der Horte durch die Stadt nur bis zum Schuljahr 2025/26 gesichert, was eine langfristige Planung nahezu unmöglich macht. In der Landeshauptstadt sollte es aber auch in Zukunft möglich sein, Kindern und Familien ein vielfältiges, qualitativ hochwertiges und flexibles Betreuungsangebot jenseits der Ganztagesbetreuung an der Schule selbst zu bieten. Die Stadt würde durch eine unbefristete Förderung dem Anspruch an ein „kinderfreundliches Stuttgart“ gerecht und würde zeigen, dass sie Vielfalt und Individualität in Erziehung und Bildung tatsächlich ernst nimmt..

Eltern-Kind-Gruppen sind ein Ort für alle Familien, in dem ein gutes Aufwachsen ermöglicht wird:
- Sie bieten eine hochwertige pädagogische Betreuung, welche sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert.
- Die Eltern beteiligen sich in ehrenamtlicher Arbeit aktiv an der Ausgestaltung der Betreuung, zum Beispiel, indem sie das tägliche Mittagessen selbst kochen.
- Die Integration von Kindern und Familien mit Fluchterfahrung, Kindern mit Inklusionsbedarf, Berücksichtigung von Ernährungsbesonderheiten und vieles mehr, sind aufgrund der familiären Struktur der Horte gut möglich.
• Das Recht der Eltern, Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder mitzubestimmen, wird berücksichtigt.

Die Vielfalt der Angebote und Träger sowie das hohe Niveau der Bildung und Betreuung sind ein wichtiger Grundstein für die Zukunft unserer Kinder. Daher gilt es, das Potenzial der Horte als Lebens- und Bildungsort weiter zu nutzen. Unterstützen Sie die Möglichkeit, für jedes Kind auch weiterhin die geeignete Nachmittagsbetreuung wählen zu können.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Dieser Vorschlag wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen nicht beraten. Für die existierenden Horte der Eltern-Kind-Initiativen stehen jedoch weiterhin die notwendigen Fördermittel zu Verfügung. Hier sind keine Mittelkürzungen oder Ähnliches vorgesehen.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 16.11.2020 wurde beschlossen, dass die Horte von Eltern-Kind-Gruppen ihre Hortplätze bis mindestens Schuljahr 2025/2026 belegen können, unabhängig davon, welche Betreuungsmöglichkeiten an der Schule des jeweiligen Kindes zur Verfügung stehen. Die Horte erhalten auch weiterhin die kommunalen Betriebszuschüsse nach den Fördergrundsätzen in der jeweils gültigen Fassung. Auf Grundlage dieses Beschlusses besteht derzeit aus Sicht der Verwaltung kein Handlungsbedarf.

30 in 2023 | Insektenfreundliche Blühstreifen auf Friedhöfen einrichten

Insektenfreundliche Blühstreifen auf Friedhöfen einrichten

|
Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Friedhöfe
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

985
weniger gut: -89
gut: 985
Meine Stimme: keine
Platz: 
30
in: 
2023

Unter Federführung des BUND und mit Förderung durch das Land werden auf dem Hauptfriedhof in Steinhaldenfeld insektenfreundliche Pflanzenbereiche angelegt. Dies könnte auf anderen Friedhöfen in kleinerem Umfang und kostengünstig auch erfolgen. Bei der Anlage könnten Kita’s und Schulen im Rahmen von Naturschutzprojekten beteiligt werden. Die Finanzierung könnte zudem aus den Bezirksbudgets erfolgen. Sowohl Friedhofsamt als auch Umweltamt haben Kompetenz, beratend zu unterstützen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Mit der Zielsetzung, die biodiversitätsfördernde Bepflanzung von städtischen Grünflächen jährlich um 30 % zu steigern, wurde die Stelle einer Projektleitung „Biodiversität“ beim Garten-, Friedhofs- und Forstamt geschaffen.
wird teilweise umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Landeshauptstadt Stuttgart stellt angesichts des Klimawandels und des Insektensterbens vermehrt auf insektenfreundliche Bepflanzungen, Blühstreifen sowie Blumenwiesen um. Auf den Flächen der Stuttgarter Friedhöfe wird darauf geachtet, dass insektenfördernde Bepflanzung nachgepflanzt werden. Hierzu zählen beispielsweise verschiedene Linden oder Kirschen als Bienentrachtpflanzen. Insektenfördernde Staudenbeete sind unter anderem auf den Flächen vom Hauptfriedhof, Friedhof Kaltental, Friedhof Heslach, Friedhof Möhringen und Ostfilderfriedhof entstanden. Auf die heimische Faune abgestimmte Blühstreifen mit heimischem Saatgut wurden auf den Flächen vom Dornhalden- und Hauptfriedhof angelegt. Weitere Blühstreifen sind auf den Flächen vom Neuen Friedhof Degerloch bis Juni 2023 vorgesehen.