Die Stadt kauft nur in Ausnahmefällen Bürogebäude von privat auf, entweder zur Eigennutzung beziehungsweise im Rahmen wichtiger städtebaulicher Entwicklungen.
Im Auftrag der Landeshauptstadt Stuttgart stellt die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) lebenswerten und preisgünstigen Wohnraum bereit. Die SWSG hat derzeit circa 19.600 Wohnungen im Bestand. Sie ist damit das größte Wohnungsunternehmen in Baden-Württemberg mit einer im Branchenschnitt weit überdurchschnittlichen Investitionsquote in den Wohnungsbestand. Neben der Fertigstellung von über 1.800 neuen Wohnungen bis 2027 strebt die SWSG als Baustein der Klimastrategie die Modernisierung von mehr als 3.000 Wohnungen im gleichen Zeitraum an. Das Ziel ist die gebäudebezogene Schaffung der Voraussetzungen für Klimaneutralität bis 2035. Die Wachstumsstrategie der vergangenen Jahre wird demnach konsequent fortgesetzt. In den vergangenen acht Jahren hat das Unternehmen mehr als 2.200 neue Wohnungen gebaut. Der Bestand ist zwischen 2015 und 2022 von 17.889 auf 19.580 Wohnungen angewachsen. Insgesamt wurden über 900 Millionen Euro investiert.
Damit in diesen herausfordernden Zeiten solche Ziele erreicht werden können, wird die Landeshauptstadt Stuttgart als Gesellschafterin eine Eigenkapitalzuführung in Höhe von insgesamt 200 Millionen Euro bis 2025 vornehmen.
Die SWSG hat in den vergangenen Jahren durch Umnutzungen häufig neuen Wohnraum schaffen können. Sollten sich Ankaufsmöglichkeiten für Gewerbeobjekte bieten, die unter wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Gesichtspunkten eine Umnutzung in Wohnraum möglich erscheinen lassen, wird die SWSG derartige Angebote im Sinne des Unternehmensauftrages intensiv prüfen.
Im Bereich der Büro- und Dienstleistungsgebäude sind Eigentümerstrukturen vorhanden, die man als sehr heterogen bezeichnen kann: von privaten Einzelpersonen bis zum Investor ist die Bandbreite groß, verbunden mit unterschiedlichen Interessen, Intensionen und Zielvorstellungen. Diese sehr unterschiedlichen Interessensgruppen anzusprechen, wäre für die Stadt mit einem enormen Aufwand verbunden, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen würde. In Fällen, in denen sich die Stadt in direkten Austausch mit einem Eigentümer befindet, werden auch städtische Interessen ausgelotet. Ein möglicher Kauf kann in Einzelfällen durchaus eine Option sein. Es ist aber nicht Aufgabe der Kommune, in das wirtschaftliche Geschehen der Immobilienbranche einzugreifen, indem sie Immobilien kauft, für die sie hinsichtlich ihren originären gemeindlichen Aufgaben keine Verwendung findet.
Es ist schwer vermittelbar, dass zum Teil Leerstand von Büro- und Gewebeflächen herrscht, auf der anderen Seite dringend Flächen für den Wohnungsbau benötigt werden. Mit ein Grund sind die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen: Im Gegensatz zum Wohnungsbau, bei dem das Zweckentfremdungsverbot Möglichkeiten für Kommunen bereitstellt, um gegen Leerstand oder Zweckentfremdung vorzugehen, existiert dieses Instrument im gewerblichen Bereich nicht. Eine Nutzungsänderung von leerstehenden Büroflächen in Gewerbegebieten zu Wohnnutzung ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig.