Direktes Antragsrecht im Bezirksbeirat für die Bürgervereine bei Angelegenheiten des Bezirks

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Stuttgart (gesamt)
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  • Verwaltung
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kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

326
weniger gut: -141
gut: 326
Meine Stimme: keine
Platz: 
1300

Da die Bezirksbeiräte ohne Direktwahl durch die Bürgerinnen ausschließlich von Parteien bestimmt werden und diese häufig primär Eigeninteressen vertreten, ist zumindest den Vertretern der Bürgervereine ein direktes Antragsrecht zu gewähren, sofern es sich um Angelegenheiten handelt, die den Bezirk direkt und ausschließlich betreffen.

Kommentare

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Es fehlt ein wesentliches Detail! ein direktes Antragsrecht, ja! dennoch gehört eine Kontrollinstanz dazu. Es geht fast immer "um's Geld", dieses Geld kommt zum größtenteils von den Bürgern. Das ist auch Demokratie.

Warum sollten die einen Ungewählten dursch andere Ungewählte ersetzt werden?

Bürgervereine können sich über die in den Bezirksbeiräten vertretenen Parteien oder über Bürgerbeteiligungen einbringen. Sie sind ein freiwilliger Zusammenschluss, ohne die geringste politische Legitimation. Sie sind reine Lobbyisten.

Den Antrag alle 2 Jahre in den Bürgerhaushalt stellen und für die positive Bewertung werben.