Umwelt

2020 wurden die CO2-Emissionen der städtischen Liegenschaften um 70 Prozent gegenüber 1990 gemindert.
Bezogen auf die Stuttgarter Bevölkerung wurden 2020 pro Kopf 5,5 Tonnen CO2-Äquivalent ausgestoßen, das sind 11 Prozent weniger als im Vorjahr.
Stuttgart produzierte 2020 rund 48 Prozent weniger Treibhausgase als 1990 und 12 Prozent weniger als 2019.
2021 wurden 181 Baustellen hinsichtlich Staub, Lärm und Arbeitsschutz überwacht.

Hand in Hand, Horst Rudel

Die Aufgaben des Amts für Umweltschutz sind vielseitig: Die Mitarbeitende erkunden, überwachen und sanieren Altlasten, überwachen die Einhaltung des Umwelt-, Wasser- und Abfallrechts sowie des Naturschutz-, Immissions­schutz- und Bodenschutzrechts. Zudem entwickelt das Amt Konzepte und Maßnahmen zum Stadtklima, zur Luftreinhaltung, zum Umgang mit dem globalen Klima­wandel, zum Artenschutz, zur Lärmaktionsplanung und setzt diese auch um. Für den alltäglichen Umweltschutz bietet das Amt Umwelt- und Mobilitätsberatungen für Bürgerinnen und Bürger an.

Darüber hinaus ist das Amt für Umweltschutz für das Energiemanagement der kommunalen Liegenschaften, die Energiebeschaffung und die Entwicklung und Umset­zung von Energiekonzepten für die Gesamtstadt und die Stadtquartiere zuständig. Eine weitere Aufgabe bildet die Gewerbeaufsicht. Hierzu gehört die Überwachung von betrieblichen Maßnahmen und Einrichtungen in den Berei­chen Umweltschutz (Abfall, Abwasser, Immissionsschutz) und Arbeitsschutz (Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz).

Erträge und Aufwendungen 2023

Gesamter Teilhaushalt

Erträge

5.781.504

Aufwendungen

21.420.815

darunter:
Fachaufgaben
Erträge

2.899.777

Aufwendungen

10.605.366

Energiewirtschaft
Erträge

602.660

Aufwendungen

6.717.917

Gewerbeaufsicht
Erträge

2.279.067

Aufwendungen

3.824.105

Projekte/Maßnahmen 2022/2023

  • Artenschutzkonzept: Die 20 sogenannten Top-Effi­zienz-Flächen (hochwertige Biotope mit besonderen Pflanzvorkommen wie der Steinbruch Stephan, die Egelseer Heide, der Waldrand am Lemberg und die Bahnböschung am Dachswald) werden gepflegt. Der Schwerpunkt der zweiten Flächenauswahl ab 2022 liegt auf der Pflege von Streuobstwiesen und Artenhilfsmaßnahmen für Amphibien.
  • Biotopverbundplanung und -umsetzung: Bis 2030 sind nach Naturschutzgesetz des Landes mindestens 15 Prozent Offenland der Landesfläche als Biotopver­bund auszubauen. In den Pilotbezirken Obertürkheim und Untertürkheim wurden 2021/22 dazu Planungen erstellt.
  • Bildungsangebot nachhaltige Entwicklung für Kinder und Jugendliche: Projekte, die Naturerlebnisse ermög­lichen, Umweltwissen vermitteln und zu nachhaltigem Denken und Handeln befähigen. Das Angebot richtet sich an alle Stuttgarter Schulen und Kitas (zum Beispiel
    Kooperationsprojekt „Vorbereitungsklassen entdecken die Stuttgarter Natur“ mit der Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft für geflüchtete und zugewan­derte Kinder).
  • Umsetzung Klimafahrplan und Klimaneutralität bis 2035: Maßnahmen zum Senken des Energieverbrauchs, Steigern der Energieeffizienz und Ausbau der erneuer­baren Energien sowohl für städtische Liegenschaften als auch für die ganze Stadt.
  • Kommunale Wärmeplanung für Stuttgart: Mit dem Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg wurde Stuttgart verpflichtet, einen kommunalen Wärmeplan aufzustellen, der aufzeigt, wie Stuttgart im Wärmebereich klimaneutral werden kann.
  • Klimawandel-Anpassungskonzept fortschreiben: Maß­nahmen zur Anpassung an die bereits spürbaren und nicht mehr vermeidbaren Folgen des Klimawandels wie sommerliche Hitzeperioden oder Starkregenereignisse, beispielsweise über das Zusammenführen von Vegeta­
    tion und Wassermanagement in der Stadt.
  • Fortschreibung Lärmaktionsplan mit zugrundeliegender Lärmkartierung, Beteiligung der Öffentlichkeit ist in Vorbereitung.
  • Überwachung und Kontrollen zur Einhaltung des Arbeitsschutzes

Informationen

Weitere Informationen finden Sie online unter
www.stuttgart.de/umwelt