Kinder, Jugend und Familie

Die Anzahl der Kindertageseinrichtungen lag 2021 bei 607.
Darin standen insgesamt 30.197 Betreuungsplätze zur Verfügung.
2021 zählte das Jugendamt 4.273 Mitarbeitende.

Kindergruppe im Bilderrahmen, Landeshauptstadt Stuttgart

Mitarbeitende des Jugendamts stehen Familien, Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern und Bezugspersonen sowie Alleinstehenden zur Seite. Die Behörde ist Trägerin der öf­fentlichen Kinder- und Jugendhilfe und hat die Verantwor­tung für entsprechende Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in der Stadt (außerhalb der Schule). Die Fach­leute des Jugendamtes informieren, beraten und unterstüt­zen in vielen Fragen des Alltags und vermitteln notwendige Hilfen. Das Jugendamt hält eine Vielzahl von Leistungen für Bürgerinnen und Bürger zum Beispiel in folgenden Bereichen bereit: Kindertagesbetreuung, Erziehung, Sor­gerechts- und Unterhaltsangelegenheiten, Kinderschutz, Straffälligkeit von Jugendlichen beziehungsweise jungen Erwachsenen. Weitere Handlungsfelder sind unter anderem Kinder- und Jugendarbeit, Jugendberufshilfe, Familienbil­dung und Gemeinwesenarbeit.

Erträge und Aufwendungen 2023

Gesamter Teilhaushalt

Erträge:

240.106.836

Aufwendungen

728.130.595

darunter:
Betrieb städtischer Kindertageseinrichtungen
Erträge

69.269.939

Aufwendungen

204.440.795

Förderung freier Träger von Kitas
Erträge

103.848.565

Aufwendungen

260.815.559

Förderung von sonstigen Angeboten der freien Träger
Aufwendungen

59.618.259

Wirtschaftliche Jugendhilfe nach Sozialgesetzbuch, 8. Buch (SGB VIII)
Erträge

21.594.663

Aufwendungen

97.389.985

Beratung und Hilfe für Junge Menschen
Erträge

253.344

Aufwendungen

24.424.110

Investitionen 2023

Investitionszuschüsse an Dritte

5.305.000

Andere Investitionsauszahlungen

20.314.000

Projekte/Maßnahmen 2022/2023

  • Bedarfsgerechter quantitativer und qualitativer Ausbau der Kindertagesbetreuung und Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen für die Kindertagesbetreuung
  • Sicherung der bestehenden Aufgaben, insbesondere des Inobhutnahmesystems, der Erziehungshilfe und des Kinderschutzes sowie der im Haushalt beschlossenen Ausbauziele
  • Umsetzung der anstehenden Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII) – Neues Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Informationen

Weitere Informationen finden Sie online unter
https://paedagogen.stuttgart.de
und gezielt für den Bereich der Kindertageseinrichtungen unter
www.stuttgart.de/leben/bildung/kitas