Teile des Neckar-Ufers für die Stadtbewohner zum Naherholungsgebiet herrichten!
Stuttgart hat einen schönen Fluss, den Neckar. Dieser könnte als Naherholungsgebiet, oder als Stadtstrand für alle Bewohner Stuttgarts eröffnet werden in Teilstücken. Dieses würde auch den Erholungswert und Kulturwert der Stadt erhöhen. Viele Menschen in Stuttgart leben am Existenzminimum und haben keine Möglichkeit auf einen auswärtigen Erholungsurlaub. Es wäre toll, wenn es auch so etwas in Stuttgart geben würde, wie auch in anderen Städten. Für jeden Unfug - wie Stuttgart 21 wird Geld zum Fenster hinaus gehauen. Für so etwas aber nicht. Herr Kuhn werden Sie bitte tätig, als grüner Bürgermeister, auch ein grünes Stuttgart am Neckar für alle!
Solar-Dächer auf Schulgebäude unterstützen
Die Stadt Stuttgart soll die Installation von Solardächern auf Stuttgarter Schulen fördern durch:
1. Kostenloses Bereitstellung der Dachflächen für gemeinnützige Vereine und Genossenschaften, vorzugsweise für die Fördervereine der jeweiligen Schulen
2. Beratung der Träger durch die Stuttgarter Ämter mit dem Ziel, möglichst viele Solardächer zu installieren und bürokratische Hürden zu überwinden.
3. Abnahmeverträge des überschüssigen Solarstroms insbesondere während der Ferienzeiten.
4. Zuschüsse zu Informationsveranstaltungen für Lehrer, Eltern und Schüler
Dieser Vorschlag hat nicht nur zum Ziel durch Stromeinspeisung, die Fördervereine der Stuttgarter Schulen durch nachhaltige Einnahmen zu unterstützen, sondern zielt durch die Planung für solche Anlagen auch auf eine Zielgrupe von Bürgern ab, sich mit der Problematik des Klimaschutzes und der Umsetzung der Klimawende und die damit verbunden praktischen und bürokratischen Probleme zu befassen. Damit werden mehr Bürger dafür interessiert im privaten Bereich ebenfalls Photovoltaik Anlagen zu installieren.
Stand Februar 2019:
Der Ausbau von Solaranlagen ist im Rahmen des städtischen Energiekonzept ein wichtiges Thema. Die Zahl der Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern konnte zwischenzeitlich auf 92 gesteigert werden, davon werden 56 Anlagen von der Stadt betrieben. Die Stadt beabsichtigt, auf allen geeigneten städtischen Dachflächen Photovoltaikanlagen zu errichten (d. h. sofern die Anlagen technisch und wirtschaftlich realisierbar sind). Aktuell wurden der Bürgerenergiegenossenschaft Stuttgart drei Dächer von Neubau-Kitas zum Bau von Photovoltaikanlagen angeboten. Schulen und Kitas kommt beim Thema Solarenergie aus pädagogischen Gründen sowie aufgrund ihrer Multiplikatorenwirkung eine besonders wichtige Rolle zu. Derzeit befinden sich auf städtischen Schulen 45 und auf städtischen Kitas 18 Photovoltaikanlagen. Das LESS-Projekt (Lukratives Energiesparen in Stuttgarter Schulen) wird derzeit an 25 Schulen durchgeführt.
Stand Dezember 2017:
Bisher gibt es auf städtischen Gebäuden 83 PV-Anlagen, davon werden 45 Anlagen von der Stadt betrieben. Das Gebäude mit der spezifisch größten Ausnutzung der Sonne ist die Uhlandschule. Hier ist eine PV-Anlage sowohl auf dem Dach als auch an der Fassade installiert, sodass der insgesamt für diese Gebäude benötigte Strom (Plusenergieschule) lokal erzeugt wird. Im Jahr 2017 sind bisher drei stadteigene PV-Anlagen in Betrieb gegangen und weitere 45 PV-Anlagen sind in Planung oder im Bau. Die Realisierung der Anlagen erfolgt teilweise in Kooperation mit den Stadtwerken.
Stand 2016:
Dächer städtischer Liegenschaften können nach wie vor von externen Betreibern angemietet werden. Aufgrund der aktuell niedrigen Vergütungssätze für den eingespeisten Strom ist eine Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen auf angemieteten Dächern in der Regel nicht mehr darstellbar. Aktuell liegt eine Mietanfrage vor und ist in Bearbeitung.
Bei Neubauten und Sanierungen städtischer Liegenschaften werden, sofern es sich wirtschaftlich darstellen lässt, eigene Photovoltaik-Anlage errichtet. Im Jahr 2016 sind acht stadteigene Photovoltaik-Anlagen in Betrieb gegangen und weitere fünfzehn Anlagen sind in Planung. Weiterhin erfolgt eine Aufklärung, Sensibilisierung und Unterstützung für Schulen im Rahmen des LESS-Projektes (Lukratives Energiesparen in Stuttgarter Schulen) durch das Amt für Umweltschutz. Für die Errichtung privater Photovoltaik-Anlagen finden Bürger Unterstützung und Beratung bei den Stadtwerken Stuttgart, dem EBZ sowie bei den stattfindenden Bürgerveranstaltungen in den Stadtbezirken im Zusammenhang mit dem Energiekonzept "Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart."
Bürgerhaushalt Stuttgart: Stellungnahme zu Vorschlag Nr. 13072 (Platz 78)
Solar-Dächer auf Schulgebäude unterstützen
Zu 1.
Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2010 beschlossen, freie und geeignete Dachflächen städtischer Liegenschaften zur Errichtung von Photovoltaikanlagen zu nutzen. Wenn die Landeshauptstadt Stuttgart keine eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach errichtet, wird dieses vorrangig gemeinnützigen Organisationen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Zu 2.
Beratung und Unterstützung in allen Energiefragen erhalten Bürger und Vereine bereits seit 1999 im damals gegründeten Energieberatungszentrum Stuttgart, in dem auch die Landeshauptstadt Stuttgart Mitglied ist.
Zu 3.
Eine Abnahme von privat erzeugtem Solarstrom durch die Stadt ist nicht möglich, da der bestehende Stromliefervertrag das ausschließt.
Zu 4.
Die Darstellung und Problematik des Klimaschutzes ist ein seit Jahren bekanntes Problem, über das laufend in Medien berichtet und informiert wird. Im Entwurf des Energiekonzepts der Landeshauptstadt Stuttgart ist explizit die Einbindung der Bürger durch städtische Informationsveranstaltungen vorgesehen. Im schulischen Bereich besteht außerdem die Möglichkeit, dass sich interessierte Schulen beim städtischen LESS (Lukratives Energiesparen in Stuttgarter Schulen) Programm anmelden können und eine entsprechende städtische Beratung und Förderung im energetischen Bereich erhalten.
Die Stadtverwaltung sieht keinen weiteren Handlungsbedarf, da der Vorschlag Nr. 13072 bereits weitestgehend umgesetzt wird.
Erhalt der Rosensteinbrücke als Park über den Neckar (Green Bridge)
Kostengünstig, ökologisch, sinnvoll und eine neue Attraktion der Stadt. Mit dem Holzsteg fällt eine wichtige Verbindung für Fußgänger und Radfahrer über den Neckar in Richtung Schloss Rosenstein und Unterer Schlossgarten weg. Der angehängte Steg unterhalb der neuen Neckarbrücke dient hauptsächlich der Verbindung zur Wilhelma. Und die König-Karls-Brücke ist durch den massiven Verkehrsfluss auch nur wenig attraktiv für Fußgänger.
Durch einen Erhalt der Rosensteinbrücke (und evtl. ein Einbeziehen des Eisenbahntunnels) kann eine direkte Achse vom Hauptbahnhof zur Cannstatter Altstadt geschaffen werden. Studenten der Universität Kassel (Bericht in der Stuttgarter Zeitung vom 04.12.2014) haben gezeigt, dass sich durch entsprechende Begrünung diese Brücke nach dem Vorbild der Green Bridge in London als eine Erweiterung des Parks umgestalten lässt.
Dadurch lädt sie als Platz zum Verweilen und Erleben des Neckars als lebensspendende Ader Stuttgarts ein und bietet die Möglichkeit einer ruhigen und angenehmen Überquerung. Somit wird Bad Cannstatt besser an die Innenstadt angebunden, die öffentlichen Grünflächen erweitert, eine neue Attraktion der Stadt geschaffen, der Neckarraum aufgewertet und das alles durch großteils vorhandene Infrastruktur.
Die Brücke gehört der Deutsche Bahn AG als Teil der bestehenden Eisenbahninfrastruktur. Es ist zu erwarten, dass die derzeitige Besitzerin nach Aufgabe des Bahnbetriebes das Bauwerk veräußern oder aber abbrechen möchte. Nach Kenntnis der Verwaltung war es bislang nicht das Bestreben der Stadt, das Bauwerk zu erwerben und für Zwecke der Grüngestaltung oder einer Verbindung für den Fußgänger- und Radverkehr zu nutzen. Die Wegebeziehungen nach Bad Cannstatt sollen nach Fertigstellung des S-21 Bahnprojektes über den Steg an der neuen Eisenbahnbrücke und die König–Karls–Brücke abgewickelt werden.
Grundsätzlich ließe sich über die Bahntrasse vom Hauptbahnhof nach Bad Cannstatt eine direkte und barrierefreie Wegeverbindung zwischen der Innenstadt und dem Neckar und Bad Cannstatt darstellen. Es ist jedoch nicht bekannt, in welchem technischen Zustand sich das Brückenbauwerk und der Eisenbahntunnel unter dem Schloss Rosenstein befinden und ob ohne umfangreiche Sanierungsmaßnahmen die Nutzung der Bauwerke möglich ist. Insbesondere kann ohne Kenntnis der Statik und Entwässerung keine zuverlässige Aussage über die Begrünbarkeit der Brücke gegeben werden. Zu berücksichtigen sind weiterhin die Belange des Denkmalschutzes, da die Trasse und die Bauwerke unter Denkmalschutz stehen (Sachgesamtheit). Vertiefend untersucht werden müsste die Anbindung auf Cannstatter Seite und insbesondere, ob sich eine Verbindung in Verlängerung des Brückenbauwerkes bis zum südseitigen Ausgang der Unterführung des Bahnhofes Bad Cannstatt (Ellwertstraße / Kegelenstraße) und weiter bis in den Neckarpark realisieren ließe.
Kosten können erst nach Untersuchungen über den baulichen Zustand der Bauwerke ermittelt werden. Es ist aber damit zu rechnen, dass umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden und unverhältnismäßig hohe Kosten auch für den dauerhaften Unterhalt entstehen würden.
Die Realisierung könnte frühestens nach Inbetriebnahme des neuen Bahnknotens S 21 und nach Rückbau der Gleisanlagen erfolgen. Dies ist nach heutigem Kenntnisstand nicht vor 2022 der Fall.
Der Vorschlag wird mehrheitlich vom Bezirksbeirat Bad Cannstatt befürwortet.
Rolltreppe Schwabstraße dauerhaft reparieren
Die oberen Rolltreppen an der Schwabstraße (Ausstieg Richtung Seyffertstr.) sind seit der Erneuerung vor etwa 2 Jahren ständig defekt. Oft funktioniert eine oder beiden Rolltreppen für wenige Tage bevor es wieder zum Ausfall kommt. Wenn gleichzeitig der Aufzug ausfällt (was leider auch öfters der Fall ist), bleibt nur noch das Treppenhaus über eine Höhendistanz von rund 30 Meter (geschätzt). Ich habe schon mitbekommen wie Kinderwägen über diese Distanz herunter getragen wurden.
Kann man hier nicht mit dem beauftragten Unternehmen eine dauerhafte Lösung finden?
Mit dem Neubau wurde mit dem Hersteller Schindler ein Wartungsvertrag abgeschlossen. Der VVS verspricht sich davon eine mittelfristige Verbesserung der Verfügbarkeit, wenn Wartung und Instandhaltung durch den Hersteller erfolgt. Bislang ist die Wartung und Inspektion durch eigene Techniker erfolgt. Nach Anfangsschwierigkeiten hat sich die Verfügbarkeit verbessert. Momentan steht eine Fahrtreppe für mehr als 1 Woche (Veröffentlichung über VVS). Täglich werden die Fahrtreppen begangen und stehende Fahrtreppen werden wieder in Betrieb genommen (in der Regel nach Nothalt oder durch Gegenstände in Kammplatte/Lichtschranke. Neben Wartung und Inspektion erfolgt regelmäßig eine Sachverständigenprüfung durch Dekra. Angezeigte Mängel werden dann umgehend beseitigt.
Der Bezirksbeirat mahnt die Reparaturen regelmäßig an. Die Zuständigkeit liegt ausschließlich bei der Deutschen Bahn AG.
S-Bahn Fahrzeiten bis/ab Flughafen für alle Flüge
S-Bahnfahrzeiten so einrichten, dass man mit der Bahn zu allen Flügen an den Flughafen kommt und nachts auch wenigstens bis zur Innenstadt kommt. Die Möglichkeit die Flüge ab 6.00 Uhr mit der Bahn zu erreichen, wäre wirklich super. Genauso die Flüge die um Mitternacht ankommen. Stuttgart ist kein Provinznest und die Bahn rund um die Uhr fahren zu lassen ist längst überfällig.
Ab 13. Dezember 2015 fährt auch in den Nächten Sonntag/Montag bis Donnerstag/Freitag, wie heute schon an Wochenenden, eine zusätzliche S2 ab Flughafen/Messe um 00:38 Uhr Richtung Hauptbahnhof – Schorndorf, die Anschlüsse an die anderen S-Bahn-Linien hat. Damit haben auch die Reisenden aus den chronisch verspätet ankommenden letzten Flüge zuverlässigen Anschluss an die S-Bahn.
Die ersten Charterflüge können derzeit samstags und sonn-/feiertags mit den S-Bahnen des Nachtverkehrs zeitgerecht erreicht werden. Die Ausweitung auf die übrigen Wochentage wäre zwar wünschenswert, ist aber bis auf weiteres nicht finanzierbar.
Es wurden vor einigen Jahren in den Sommerferien, also zur Hauptreisezeit, versuchsweise S-Bahnen eingesetzt, um von allen Stationen den Flughafen gegen 04:30 Uhr zu erreichen. Außer an den Wochenenden, an denen ohnehin in den Nächten viele Menschen unterwegs sind, stand die Nachfrage der Frühzüge in keiner Relation zum Aufwand, so dass der Verband Region Stuttgart (VRS), der für die Finanzierung und Ausgestaltung der S-Bahn zuständig ist, die Frühanbindung des Flughafens unter der Woche derzeit nicht auf der Liste der umzusetzenden Verbesserungen hat.
Leuchtreklame in den Nachstunden abschalten beziehungsweise reduzieren
Es ist fraglich, ob Leuchtreklamen in den späten Abend- und Nachtstunden noch wirkungsvoll sind beziehungsweise ob diese ihre Zielgruppen noch erreichen. Leuchtreklamen sorgen in den Wohn- und Gewerbemischgebieten oftmals für das nächtliche Ausleuchten der umliegenden Wohnungen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn am späten Abend und nachts (zwischen 22.00 Uhr und 06:00 Uhr) Leuchtreklamen generell abgeschaltet werden, sofern das Gewerbe zu dieser Zeit nicht betrieben wird. Ausnahmen sollen möglich sein (zum Beispiel bei Tankstellen). Diese Maßnahme soll des Weiteren eine Reduzierung der Lichtverschmutzung sowie der Energieeinsparung dienen.
Im Grundsatz sind Werbeanlagen, hierunter fällt auch Lichtwerbung, die größer als 1 m² sind, genehmigungsbedürftig. Ausnahmen gibt es z.B. in Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten, hier ist Eigenwerbung, die innerhalb einer Höhe bis zu 10 m über dem Gelände angebracht wird, genehmigungsfrei, auch wenn diese größer als 1m² ist.
Vor der Genehmigung einer Werbeanlage prüft das Baurechtsamt, ob baurechtliche Vorgaben (z.B. des Bebauungsplans, der Örtlichen Bauvorschriften), die allgemeinen Anforderungen an die Bauausführung (Art, Größe, Farbe, Beleuchtung, Gestaltung, Anbringungsort) und sonstige Belange, wie z. B. Verkehrssicherheit, Denkmalschutz, eingehalten sind.
Als mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Lichtemission könnten die Anforderungen der Stadt bei der Neugenehmigung von Werbeflächen angepasst werden. Damit kann aber nur auf neu geplante Werbeanlagen Einfluss genommen werden, bereits genehmigte Anlagen haben Bestandsschutz.
Für Lichtwerbung auf Flächen im Eigentum der Stadt Stuttgart werden Verträge mit Betreibern der Werbeanlagen abgeschlossen.
Die Verträge mit den Werbeträgern sind in der Regel auf mindestens 10 Jahre vereinbart. Erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit können die aktuellen Regelungen neu verhandelt werden um zu überprüfen, ob eine zeitweise Abschaltung der Werbeanlagen in der Nacht in Frage kommt.
Radwege ausbessern und ausbauen
In der Stuttgarter Innenstadt und Stuttgart-West gibt es kaum Radwege. Zudem sollten Fahrradstraßen angelegt werden. Außerdem ist der Radweg auf der Theodor-Heuss-Straße lebensgefährlich, hier besteht Handlungsbedarf.
Stand Februar 2019:
Die für den Doppelhaushalt 2016/2017 geplante Fahrradstraße in der Tübinger Straße wurde im letzten Jahr fertiggestellt. Weitere Fahrradstraßen sind in Planung.
Stand Dezember 2017:
Über den Stand der Radverkehrsmaßnahmen wurde im Juli 2017 (GRDrs 228/2017) berichtet. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.
Stand 2016:
Das Fahrradförderprogramm für den Haushalt 2016/2017 wurde mit der Gemeinderatsdrucksache 814/2015 (Radverkehrsförderprogramm-Bericht 2015) vom Ausschuss für Umwelt und Technik beschlossen. Hierin sind die Radverkehrsprojekte zur Förderung des Fahrradverkehrs des laufenden Haushaltes dargestellt.
Für Stuttgart gibt es ein mit Verwaltung, Politik und Radforum abgestimmtes Radverkehrskonzept. Hierin ist festgelegt, mit welchen Strategien das Fahrradfahren in Stuttgart gefördert werden kann. Das Konzept befindet sich derzeit im Rahmen der personellen und finanziellen Kapazitäten in der Umsetzung. Hierin enthalten sind auch die Einrichtung weiterer Fahrradstraßen und Verbesserungen an bestehenden Radwegen, wie in der Theodor-Heuss Straße.
Spielhallen und Wettbüros limitieren
Hiermit rege ich an, die Spielhallen und Wettbüros die Lizenz entweder sukzessive zu entziehen, jedoch auf keinen Fall in ihrer Gesamtzahl zu erweitern.
Dadurch würde es höchstwahrscheinlich zu einer Stadtbildverbesserung und somit Attraktivitätssteigerung gerade in problematischen Straßen und Vierteln kommen.
Die Umsetzung des Vorschlags erfolgt im Rahmen der Umsetzung der im Jahr 2012 beschlossenen gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption. Aktuell liegen für 6 Stadtbezirke Satzungsbeschlüsse (Mitte, Ost, Süd, West, Degerloch, Untertürkheim), für 9 Stadtbezirke Auslegungsbeschlüsse (Zuffenhausen, Feuerbach, Obertürkheim, Wangen, Hedelfingen, Sillenbuch, Birkach, Plieningen, Möhringen) und für die übrigen 8 Stadtbezirke Aufstellungsbeschlüsse (Mühlhausen, Münster, Bad Cannstatt, Stammheim, Weilimdorf, Vaihingen, Nord, Botnang) vor. Darüber hinaus werden in einigen Gebieten ohne qualifiziertes Planrecht nach BauGB oder Ortsbausatzung Bebauungsplanverfahren erforderlich, um erstmals die Art der baulichen Nutzung nach BauGB festzusetzen.
Zur erheblichen Einschränkung von Spielhallen und Wettbüros hat die Landeshauptstadt Stuttgart einiges getan. Auf Basis einer 2012 aufgestellten gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeption zur Einschränkung und Steuerung von Spielhallen, Wettbüros und ähnlichen Nutzungen (siehe Gemeinderatsdrucksache 67/2012) sind in allen 23 Stadtbezirken Bebauungsplanverfahren eingeleitet worden, um diese Konzeption in verbindliches Recht umzusetzen. Die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne haben das Ziel, neue Spielhallen und Wettbüros lediglich jeweils in einem eng umrissenen Gebiet in den funktionsstärkeren Stadtzentren in der City, Bad Cannstatt, Feuerbach, Vaihingen, Weilimdorf und Zuffenhausen zuzulassen und im übrigen Stadtgebiet vollständig auszuschließen. Dort, wo die Spielhallen und Wettbüros zugelassen werden sollen (und im Regelfall auch schon heute zulässig sind), sollen sie jedoch merklich beschränkt werden. So sollen sich hier neue Spielhallen und Wettbüros nicht mehr im Erdgeschoss ansiedeln können. Auch ist hier planerisches Ziel, die Zulassung neuer Spielhallen und Wettbüros von der Einhaltung eines Mindestabstandes zu schon betehenden Betrieben abhängig zu machen. Ein stadtweites Verbot von Spielhallen und Wettbüros ist jedoch rechtlich nicht möglich, da es sich jeweils um eine legale Nutzung handelt.
Darüber hinaus greifen die restriktiven Regelungen des Landesglücksspielgesetzes des Landes Baden-Württemberg zur Vermeidung von Spielsucht, die sich jedoch ausschließlich auf Spielhallen beziehen. Danach sind in einem Abstand von jeweils 500 m zu einer schon bestehenden Spielhalle und zu Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten (wie z. B. Schulen, Jugendfreizeitstätten, etc.) keine neuen Spielhallen erlaubt.
Lebende grüne Wände für saubere Luft und ein gutes Klima
Stuttgart hat ein großes Problem mit Feinstaub, Autoabgasen, schlechter Luft und Hitze. Die zahlreichen Bäume und Grünflächen helfen die Belastung zu reduzieren, reichen aber nicht aus.
Der Vorschlag:
Neben Bäumen sollten zusätzlich auch (nicht dringende) Rangpflanzen, wie zum Beispiel Efeu, Wein oder ähnliches oder Sträucher und Hecken gepflanzt werden. Die Bepflanzung würde zwischen Autoverkehr (oder den Fahrspuren) und Fußgängern eine lebende grüne Wand ziehen, die die Luft filtert und zusätzlich für ein gutes Klima sorgt.
Die Vorteile:
Die lebende Wand würde ganzjährig die Luft filtern (bis zu 40% Stickoxide und 60% Feinstaub senken, siehe Quelle 1) und entstehendes CO2 in Blätter umwandeln, durch Verdunstung befeuchten und an heißen Tagen kühlen.
Gute Planung verbessert die Luftzirkulation bei erhaltener Sicherheit!
Bessere Luft auch in Straßenschluchten.
Der Verkehr verschwindet hinter einer lebenden grünen Wand.
Die Anwohner hätten eine schöne grüne Aussicht.
Die „Wände“ können künstlerisch geformt werden.
Ökologische Nischen entstehen.
Die Realisierbarkeit:
Bei der Umsetzung greift man kostenschonend auf die schon vorhandene Infrastruktur zurück.
So könnten etwa zur Pflanzung von „Efeu-Wänden“ zwischen den schon vorhandenen Bäumen und Masten/Laternen geeignete Drähte gezogen werden, an denen der Efeu dann klettert.
Für die Wurzeln würden, bei fehlendem Grünstreifen, entweder Platten aus den Gehwegen genommen und in einen kleinen Aushub darunter Pflanzenerde gefüllt - hier bräuchte die Pflanze weniger Pflege -, oder lange schmale Betonblumenkästen aufgestellt werden. Der Platzbedarf wäre mit unter 1 Meter Breite gering. Der Efeu wüchse bis zu einer Höhe von einigen wenigen Metern.
Ebenso könnte man auch hohe Gräser oder kleine Hecken pflanzen oder öffentliche/städtische Fassaden begrünen.
Quelle/Literatur:
1 http://science.orf.at/stories/1701894/
2 http://www.die-gruene-stadt.de/services.aspx
Stand Februar 2019:
Die Pilotstudie Mooswand wurde Ende 2018 abgeschlossen. Es liegen 2 öffentlich zugängliche Endberichte vor (1 biologische Untersuchungen, 1 Untersuchung der Wirkung auf die Feinstaubbelastung). Im Ergebnis hat die Pilotstudie gezeigt, dass Mooswände als Maßnahme zur Verbesserung der Feinstaubbelastung nicht geeignet sind. Eine Wirkung der Moos wand hinsichtlich der Reduzierung der Feinstaubbelastung konnte nicht nachgewiesen werden. Es wurde der Hinweis einer geringfügigen Reduzierung gefunden, was aber aufgrund von Messunsicherheiten nicht vollständig abgesichert werden konnte. Außerdem zeigte sich in der Pilotstudie der Vitalitätserhalt der Moose als sehr schwierig und sehr aufwendig. Im Ergebnis ist bei der Standortwahl auf für die Moose günstige Umgebungsbedingungen zu achten, was den Einsatz von Mooswänden stark einschränkt.
Stand Dezember 2017:
Die Mooswand wurde im März 2017 auf einer Länge von etwa 100 m entlang der Schallschutzwand an der Cannstatter Straße errichtet. Ziel dieser Pilotstudie ist es, die Wirksamkeit der Mooswand sowohl auf die Schadstoffbelastung als auch auf das Stadtklima zu untersuchen.
Nach Fertigstellung der Mooswand wurde im April 2017 mit den Luftschadstoffmessungen im Umfeld der Mooswand sowie mit biologischen Untersuchung zur Eignung und Vitalitätserhaltung der Moose begonnen. Messungen bezüglich der Schadstoffbelastung werden sowohl direkt an der Mooswand als auch in einiger Entfernung an der Schallschutzwand durchgeführt, um aus dem Vergleich der beiden Messpunkte die Auswirkung der Mooswand auf die Luftschadstoffbelastung zu untersuchen. Erste Ergebnisse werden zum Ende des Jahres 2017 hin erwartet.
Da die standortbedingten Witterungs- und Umgebungsbedingungen eine Herausforderung für die Moose sind, wird deren Vitalität fortlaufend geprüft und das Bewässerungssystem dahingehend optimiert.
Das Projekt läuft bis Ende März 2018. Bis dahin liegen die abschließenden Berichte zur Eignung der Mooswand zur standortbezogenen Reduzierung der Luftschadstoffbelastung vor.
Stand 2016:
Am 24.11.2016 wurde ein Testelement etwa 50m hinter dem Heinrich-Baumann-Steg (Richtung Bad Cannstatt fahrend) installiert. Ende November erfolgt außerdem der Aufbau einer Messstation für Untersuchungen zur Luftschadstoffbelastungen an der Mooswand. Es werden erste Messungen durchgeführt und verschiedene Moosarten getestet. Die Mooswand wird im kommenden Frühjahr auf einer Länge von 100m entlang der Schallschutzwand an der Cannstatter Straße errichtet (stadtauswärts hinter dem Heinrich-Baumann-Steg). Die Messungen werden sowohl an der Mooswand als auch in 100m Entfernung an der Schallschutzwand durchgeführt um aus dem Vergleich der beiden Messpunkte die Auswirkung der Mooswand auf die Luftschadstoffbelastung zu untersuchen. Erste Ergebnisse werden im Sommer 2017 vorliegen.
Stuttgarter Bürgerhaushalt 2015
Betreff: Vorschlag Nr.: 12367, Lebende grüne Wände für saubere Luft und ein gutes Klima
Fassadenbegrünungen und grüne Hecken sind ein wichtiges Element der Stadtbegrünung und stellen eine das städtische Umfeld aufwertende Ergänzung zu Dachbegrünungen, Straßenraumbegrünungen mit Bäumen und städtischen Grünflächen, wie Parks und Friedhöfen dar. Zahlreiche Studien zeigen, dass diese Begrünungsmaßnahmen zu einer Verbesserung des Stadtklimas, der Luftqualität und zu einer Reduzierung der Lärmbelastung beitragen können. Fassadenbegrünungen und grüne Hecken sind aus thermisch-bioklimatischer Hinsicht insbesondere in versiegelten Innenstadtbereichen wirkungsvoll einsetzbar. Das Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart steht Maßnahmen für mehr Fassadenbegrünungen und grünen Hecken im Stadtgebiet aufgeschlossen gegenüber und begrüßt diese.
Insbesondere Fassaden bieten sich angesichts des hohen städtischen Bodenversiegelungsgrades als großflächige Möglichkeit für die Stadtbegrünung an. Grüne Hecken stellen eine gute Alternative zur Straßenraumbegrünung dar wenn Baumpflanzungen nicht möglich sind. Beide Begrünungsmaßnahmen führen zu einer Verbesserung der Stadtgestalt, der Aufenthaltsqualität und des Wohnwerts.
Stadtklimatologisch positiv ist die Abkühlung der Lufttemperatur im nahen Umfeld von Fassadenbegrünungen und grünen Hecken zu bewerten. Diese Abkühlung ist vor allem auf die Verdunstung von Wasser an den Vegetationsoberflächen zurückzuführen. Diese Stadtbegrünungsmaßnahmen tragen somit zur Reduzierung der städtischen Wärmeinsel und zur Pufferung von Klimaextremen bei. Des Weiteren wird durch die Begrünungen bei Starkregenereignissen ein Regenwasserrückhalt gewährleistet, was zur Entlastung von städtischen Kanalisationen beitragen kann.
In den Sommermonaten führt die Verschattung von Gebäudehüllen durch Fassadenbegrünungen zu einem verringerten Wärmeeintrag in die Gebäude und so zu einem langsameren und geringeren Aufwärmen von Innenräumen.
Des Weiteren können Fassadenbegrünungen und grüne Hecken zur Verbesserung der lokalen Luftqualität beitragen. Luftschadstoffe können an den Vegetationsoberflächen abgeschieden werden, was zur Reduzierung der lokalen Belastungen beiträgt. Insbesondere in engen Straßenschluchten, in denen Straßenbegrünungen durch Bäume eine Verringerung der Durchlüftung verursachen und somit zu einer weiteren Erhöhung der Luftschadstoffbelastungen führen können, stellen Fassadenbegrünungen und grüne Hecken eine Alternative zur Reduzierung von Luftschadstoffen dar.
Hinsichtlich des Straßenlärms wirken insbesondere Fassadenbegrünungen über Schallreflexion und -Absorption lärmmindernd und tragen somit ebenfalls zum Wohlbefinden im städtischen Umfeld bei.
Die Stadt Stuttgart ist bemüht den städtischen Grünanteil weiter zu erhöhen. So werden im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, die Bauherren wenn möglich verpflichtet Begrünungsmaßnahmen vorzunehmen.
Die Umsetzung von Maßnahmen zur Stadtbegrünung liegt im Zuständigkeitsbereich des Garten-, Friedhofs- und Forstamts der Stadt Stuttgart. Allerdings muss die Stadt Stuttgart insbesondere bei Errichtung von Fassadenbegrünungen die jeweiligen Eigentumsverhältnisse berücksichtigen und ist auf den Willen und die Akzeptanz der Gebäudeeigentümer angewiesen. Um die Flächen der Stadtbegrünung zu erweitern, hat das Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung ein Programm zur Förderung der Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung in Stuttgart aufgesetzt, mit dem Begrünungen privater Gebäude finanziell mit bis zu 50 % der anfallenden Kosten unterstützt werden können.
Ein zweites Förderprogramm des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung unterstützt das „Urbane Gärtnern“ in der Stadt Stuttgart. Die Stadt Stuttgart hat für beide Förderprogramme zusammen in den Jahren 2014 und 2015 pro Jahr finanzielle Mittel von 200.000 € bereitgestellt. Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 sind weitere Fördermittel vorgesehen.
Altes Rathaus und Altes Schulhaus schnell sanieren!
Das Historische Ensemble in der Ditzinger Straße ist das Herzstück des Alten Weilimdorfs.
Im Doppelhaushalt 2012/13 wurde für die Sanierung des denkmalgeschützten Alten Rathauses und des Alten Schulhauses von Weilimdorf etwa ein Drittel der Kosten von 790.000,-€ bereit gestellt.
Seither warten die Bürger mit den Vereinen "PRO ALT - WEIL", der Kindergruppe Regenbogen und dem Weilimdorfer Heimatkreis auf die Handwerker und hoffen, dass die, teilweise leer stehenden, Gebäude keinen weiteren Schaden nehmen.
Die Sanierung darf nicht an den Kosten scheitern und sollte daher auch an einem Stück durchgezogen werden. Das noch fehlende Geld sollte möglichst rasch bewilligt werden. In den sanierten Räumen soll es auch, wie früher, ein Trauzimmer und Räume für Vereinssitzungen und Vorträge geben.
Stand Februar 2019:
Die Baugenehmigung liegt vor, allerdings sind umfangreiche denkmalschutzbedingte Auflagen enthalten, die geprüft und in die Planung einbezogen werden mussten. Der Baubeginn ist für Juni 2019 vorgesehen. Bei einer voraussichtlichen Bauzeit von 18 Monaten ist von einer Fertigstellung im Dezember 2020 auszugehen.
Stand Dezember 2017:
Der ursprüngliche Terminplan konnte nicht gehalten werden. Das baurechtliche Genehmigungsverfahren hat sich als deutlich aufwändiger erwiesen als bislang angenommen. Mit der Erteilung der Baugenehmigung wird bis Ende 2017 gerechnet.
Der Baubeginn ist bis Mitte 2018 vorgesehen. Die endgültige Terminierung kann erst nach Vorliegen der Baugenehmigung erstellt werden.
Stand 2016:
Der Vorprojektbeschluss ist gefasst (GRDrs 725/2016). Die Zustimmung des Bezirksbeirates liegt vor. Die Terminplanung sieht folgende Schritte vor: Baugenehmigung in 01/2017, Baubeschluss in 06/2017, Baubeginn in 07/2017, Bauzeit 14 Monate, Fertigstellung 09/2018.
Die bisher vorliegende Planung soll aufgrund geänderter Nutzungsanforderungen und zusätzlich erkannter Sanierungsnotwendigkeiten überarbeitet und verbessert werden. Inwiefern wieder ein Trauzimmer vorgesehen werden kann, wird in enger Abstimmung mit dem Bezirksbeirat Weilimdorf geklärt. Der Bezirksbeirat Weilimdorf hat in der Sitzung am 18.02.2015 mehrheitlich beantragt, auf der Basis der vorgestellten überarbeiteten Pläne und Datenblätter ein neues Baugesuch zu erstellen. Der Bezirksbeirat hat dieses Vorhaben (Sicherung des 1. Bauabschnittes) auf Platz 3 der Investitionsvorschläge für den Doppelhaushalt 2016/2017 gestellt. Für die vollständige Sanierung beider Gebäude, insbesondere zur Erfüllung der denkmalrechtlichen Anforderungen und bei Erhaltung der Kindertagesstätte Regenbogen e.V. wären nach dem bisherigen Stand Investitionskosten in Höhe von 2,6 Mio. € erforderlich. Für einen ersten Bauabschnitt -Sanierung des ehemaligen Schulhauses (Ditzinger Straße 3) zur dauerhaften Unterbringung der Kindertagesstätte Regenbogen e.V. mit Herstellung der Fluchtwege und Anpassung der Gebäudetechnik- wurden Baukosten in Höhe von 1,405 Mio. € ermittelt. Im Stadthaushalt sind für die Baumaßnahme bisher 789.000 € veranschlagt. Eine Aussage zum zügigen Beginn der Sanierung kann erst nach Klärung einer weiteren Mittelbereitstellung erfolgen.
Der Bezirksbeirat stimmt dem Vorschlag bei 5 Gegenstimmen mit 11 Stimmen mehrheitlich zu.