Leuchtreklame in den Nachstunden abschalten beziehungsweise reduzieren

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

537
weniger gut: -74
gut: 537
Meine Stimme: keine
Platz: 
82
in: 
2015

Es ist fraglich, ob Leuchtreklamen in den späten Abend- und Nachtstunden noch wirkungsvoll sind beziehungsweise ob diese ihre Zielgruppen noch erreichen. Leuchtreklamen sorgen in den Wohn- und Gewerbemischgebieten oftmals für das nächtliche Ausleuchten der umliegenden Wohnungen. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, wenn am späten Abend und nachts (zwischen 22.00 Uhr und 06:00 Uhr) Leuchtreklamen generell abgeschaltet werden, sofern das Gewerbe zu dieser Zeit nicht betrieben wird. Ausnahmen sollen möglich sein (zum Beispiel bei Tankstellen). Diese Maßnahme soll des Weiteren eine Reduzierung der Lichtverschmutzung sowie der Energieeinsparung dienen.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Im Grundsatz sind Werbeanlagen, hierunter fällt auch Lichtwerbung, die größer als 1 m² sind, genehmigungsbedürftig. Ausnahmen gibt es z.B. in Gewerbe-, Industrie- und vergleichbaren Sondergebieten, hier ist Eigenwerbung, die innerhalb einer Höhe bis zu 10 m über dem Gelände angebracht wird, genehmigungsfrei, auch wenn diese größer als 1m² ist.

Vor der Genehmigung einer Werbeanlage prüft das Baurechtsamt, ob baurechtliche Vorgaben (z.B. des Bebauungsplans, der Örtlichen Bauvorschriften), die allgemeinen Anforderungen an die Bauausführung (Art, Größe, Farbe, Beleuchtung, Gestaltung, Anbringungsort) und sonstige Belange, wie z. B. Verkehrssicherheit, Denkmalschutz, eingehalten sind.

Als mögliche Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Lichtemission könnten die Anforderungen der Stadt bei der Neugenehmigung von Werbeflächen angepasst werden. Damit kann aber nur auf neu geplante Werbeanlagen Einfluss genommen werden, bereits genehmigte Anlagen haben Bestandsschutz.

Für Lichtwerbung auf Flächen im Eigentum der Stadt Stuttgart werden Verträge mit Betreibern der Werbeanlagen abgeschlossen.

Die Verträge mit den Werbeträgern sind in der Regel auf mindestens 10 Jahre vereinbart. Erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit können die aktuellen Regelungen neu verhandelt werden um zu überprüfen, ob eine zeitweise Abschaltung der Werbeanlagen in der Nacht in Frage kommt.

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Wer wäre befugt, eine Luxussteuer dafür einzuführen?