Das Thema „Wie kann organisierte Bettelei verhindert werden?“ war im Jahr 2012 Gegenstand einer Gemeinderatsanfrage (Nr. 68/2012).
Während das stille Betteln nach höchstrichterlicher Rechtsprechung noch dem sogenannten „Gemeingebrauch“ auf öffentlichen Verkehrsflächen zuzurechnen ist, stellen das organisierte, gewerbsmäßige oder aggressive Betteln eine unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums im Sinne des Straßengesetzes dar.
Um gegen die aggressiven Formen der Bettelei wirksamer vorgehen zu können, hat das Amt für öffentliche Ordnung im September 2014 eine Allgemeinverfügung erlassen, die diese Formen des Bettelns in der Innenstadt als unerlaubte Sondernutzung verbietet.
Die Allgemeinverfügung verdeutlicht, welche Verhaltensweisen verboten sind, und ist an Personen gerichtet, die sich in der Stuttgarter Innenstadt aufhalten um organisiert, gewerbsmäßig oder aggressiv zu betteln. Diese Personen und insbesondere ihre Hintermänner sollen wissen, dass diese Verhaltensweisen in Stuttgart nicht toleriert werden und dauerhaft verboten sind. Um möglichst viele Adressaten ansprechen zu können, liegt die Allgemeinverfügung auch in englischer, rumänischer und bulgarischer Sprache vor.
Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch den Städtischen Vollzugsdienst und das Polizeipräsidium Stuttgart verstärkt überwacht. Städtischer Vollzugsdienst und Polizei kontrollieren den Innenstadtbereich, insbesondere die Königstraße und die umliegenden Straßenzüge, regelmäßig im Rahmen der Streifentätigkeit und zusätzlich bei gezielten Schwerpunktaktionen.
Personen, die im Verbotsbereich auf unerlaubte Weise bettelnd angetroffen werden, erhalten einen Platzverweis. Der Platzverweis wird schriftlich erteilt und ist ebenso wie die Allgemeinverfügung in mehrere Sprachen (Rumänisch, Bulgarisch, Slowakisch und Englisch) übersetzt worden. Darüber hinaus wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Seit September 2014 hat der Städtische Vollzugsdienst im Rahmen der für die Bestreifung der Innenstadt verfügbaren Personalkapazitäten insgesamt ca. 80 Personen anlassbezogen kontrolliert und entsprechende Platzverweise erteilt.