Vorschläge der Bürgerhaushalte 2011 bis 2021

Hier finden Sie die Vorschläge aus den bereits abgeschlossenen Bürgerhaushaltsverfahren sortiert nach Jahr und Platz. Die bestbewerteten Beiträge je Jahr stehen oben. Unter "Umfrage" sehen Sie die Ergebnisse einer Befragung zu den jeweiligen Bürgerhaushalten.

Aktualisierte Ergebnisse (Februar 2019) zur Umsetzung der Vorschläge liegen vor für 2015 und 2017.

Die Verwaltung hat bei jedem Bürgerhaushalt die am besten bewerteten TOP Vorschläge geprüft und mit einer Stellungnahme versehen. Die so von der Verwaltung geprüften Vorschläge können über den Filter „geprüft“ ausgewertet werden.

2015

67 in 2015 | Gesundes Schulessen vor Ort zubereiten

Gesundes Schulessen vor Ort zubereiten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Schulen, Bildung
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

549
weniger gut: -69
gut: 549
Meine Stimme: keine
Platz: 
67
in: 
2015

Jede Stuttgarter Schule mit mehr als 500 Schülern soll ein Mittagessen anbieten, das in der Schule zubereitet und den SchülerInnen von Personal ausgeteilt wird. Ein Anteil von Tiefkühl- und Fertigprodukten ist dabei möglich. Frische, vitaminreiche und salzarme Kost muss jedoch wesentlicher Bestandteil sein. Einweggeschirr darf nicht verwendet werden.
Dadurch sollen die SchülerInnen ein gesundes Mittagessen erhalten und sehen, dass die Essenszubereitung Arbeit macht. Besonders gut wäre es, wenn die SchülerInnen an der Essenszubereitung beteiligt werden könnten, zum Beispiel durch "Küchenpraktika" ähnlich der Sozialpraktika in den Gymnasien oder Ernährungsprojekte.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Dieser Vorschlag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht aufgegriffen. Die Stadt stellt Mittel für das Schulessen im Allgemeinen im Budget des Schulverwaltungsamtes zur Verfügung.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Schulen mit mehr als 500 Schülerinnen und Schülern sind in Stuttgart in erster Linie Gymnasien und beruflichen Schulen. Daneben gibt es auch vereinzelt Realschulen sowie Grund- und Werkrealschule bzw. Gemeinschaftsschulen dieser Größe.

Viele Realschulen und Gymnasien organisieren in Eigenverantwortung durch Schul- und Elternvereine das Mittagessen. Die Stadt hat hier die Räumlichkeiten geschaffen. Es wird dort auch selbst gekocht.

Sofern die Essensorganisation ausschließlich durch den Schulträger erfolgt, gelten die einheitlichen Vorgaben der Stadt Stuttgart. So hat die Landeshauptstadt Stuttgart im Rahmen der Mittagessensauschreibung die Caterer verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern einen abwechslungsreichen, ernährungsphysiologisch optimalen Speiseplan mit qualitativ hochwertigen Lebensmitteln nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) zu bieten. Die Stadt legt daher Wert auf Lebensmittel aus ökologischer und regionaler Erzeugung sowie saisonalen Produkten. Auf Einweg- und Umverpackungen soll weitestgehend verzichtet werden. Die Küchen sind so ausgestattet, dass die Verfahren Cook + Chill oder Cook + Freeze angeboten werden können.

Es müssen mindestens 5% der Lebensmittel, aus ökologischer Erzeugung stammen. Die Bio-Zutaten müssen der EG-Ökoverordnung Nr. 834/2007 entsprechen und zertifiziert sein. Daneben sollen bevorzugt pflanzliche Lebensmittel, ökologisch erzeugte Lebensmittel, regionale und saisonale Erzeugnisse und möglichst fair gehandelte Produkte eingesetzt werden.

Eine Beteiligung von Schülerinnen und Schülern bei der Essenszubereitung wird zum einem über den Inhalt des Lehrplans erreicht – z.B. gesundes Frühstück oder Kochunterricht – zum anderen helfen Schülerinnen und Schüler teilweise auch im Rahmen der Mittagessensausgabe (z.B. Tischdienst) als soziale Komponente und Teil der Schulkultur.

68 in 2015 | U-Bahnen am Wochenende auch nachts fahren lassen

U-Bahnen am Wochenende auch nachts fahren lassen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
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Wirkung: 
Einnahme

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

549
weniger gut: -89
gut: 549
Meine Stimme: keine
Platz: 
68
in: 
2015

Eine Stadt in der Größe von Stuttgart sollte auch eine vernünftige Nachtverbindung ermöglichen, zumal die Nachtbusse oft sehr voll sind.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Seit Einführung der Nachtbusse im Jahr 1990 wurde dieses Angebot kontinuierlich weiterentwickelt und der Fahrgastnachfrage immer besser angepasst. Startete man zu Beginn mit neun Linien und jeweils zwei Abfahrtszeiten, verkehren inzwischen zehn Linien mit jeweils fünf Abfahrtszeiten.

Die Einführung eines nächtlichen Stadtbahnangebotes am Wochenende würde zu einer deutlichen Kostensteigerung führen. Neben den für die Stadtbahn grundsätzlich deutlich höheren Aufwendungen pro Betriebs-km im Vergleich zum Bus spielt dabei noch die erhebliche Anzahl von Tunnelstrecken und unterirdischen Haltestellen eine entscheidende Rolle: Beleuchtung und Sicherung der unterirdischen Haltestellen, Besetzung der Leitstelle und Überwachung der Tunnelstrecken sind nur einige Beispiele der Vorkehrungen und Maßnahmen, die bei einem Nachtnetz der Stadtbahn berücksichtigt werden müssen.

Ein nächtlicher Stadtbahnbetrieb bedeutet aber nicht automatisch ein besseres Angebot für alle Fahrgäste. Während die Nachtbusse derzeit im Abstand von maximal 40 Minuten fahren, würde ein Stadtbahnnetz voraussichtlich nur einen Stundentakt vorsehen. Hinzu kommt, dass die Stadtbahnstrecken keine mit dem Nachtbusnetz vergleichbare flächenhafte Erschließung bieten. Das bedeutet, um auch weiterhin Gebiete abseits der Stadtbahnstrecken nachts anbinden zu können, sind zusätzliche Nachtbusse notwendig, ein reines Stadtbahnnetz wäre diesbezüglich ein klarer Rückschritt. Zwei unterschiedliche Verkehrssysteme bedingen wiederum notwendige Umstiege an fest definierten Haltestellen, Reisezeiten können sich dadurch im Vergleich zu heute auch erhöhen.

Aufgrund der deutlich höheren Kosten eines nächtlichen Stadtbahnangebotes an Wochenenden bei gleichzeitig differenziertem Nutzen für die Fahrgäste und stagnierender Fahrgastnachfrage in den letzen Jahren ist eine entsprechende Umsetzung nicht vorgesehen.

69 in 2015 | Busse und Bahnen besser aufeinander abstimmen

Busse und Bahnen besser aufeinander abstimmen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Busse, Bahnen (ÖPNV)
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

548
weniger gut: -41
gut: 548
Meine Stimme: keine
Platz: 
69
in: 
2015

Bessere Abstimmung von Bus und Bahn an den Umsteigehaltestellen im gesamten Stadtgebiet. In Stuttgart hat man das Gefühl, es gibt einen heimlichen Preis für eine Verschlechterung der Anschlussmöglichkeiten, besonders in den Außenbezirken.

Gute Anschlüsse machen den Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) attraktiver.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Antrag wurde in den Haushaltsplanberatungen nicht behandelt.
Von keiner Gemeinderatsfraktion beantragt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Anschlüsse von Busse und Bahnen werden ständig untersucht. Allerdings sind die Möglichkeiten zur Optimierung begrenzt. Im Stadtgebiet Stuttgart ist das Streckennetz so dicht, dass die meisten Buslinien nicht nur eine Verknüpfung mit S- und Stadtbahnlinien haben. Bei diesen Verknüpfungspunkten müssen mit erster Priorität die aufkommensstärksten Relationen berücksichtigt werden. Dabei bleibt es leider nicht aus, dass an anderen Verknüpfungspunkten die Anschlüsse nicht optimal gestaltet werden können. Bei größeren Verkehrsknoten wie Vaihingen mit drei S-Bahn-Linien, vier Stadtbahnlinien und sechs Buslinien können keine gezielten Anschlüsse geplant werden.

Innerhalb eines eng vernetzten Verkehrsangebots sind hinsichtlich der Umsteigezeiten zwischen den Linien und Verkehrsmitteln zahlreiche Randbedingungen zu beachten. So gelten auf unterschiedlichen Linien unterschiedliche Taktzeiten in einer Bandbreite von 5 bis 60 Minuten. Hinzu kommt, dass einzelne Linien mehrere Umsteigepunkte bedienen oder andere betriebliche Zwangsbedingungen bei der Fahrplangestaltung berücksichtigt werden müssen, etwa wenn die Endhaltestellen bei Stadtbahn- und Buslinien nur jeweils ein Fahrzeug aufnehmen können.

Die Bewertung eines Anschlusses erfolgt von jedem Fahrgast subjektiv für seinen individuellen Fahrtwunsch. Eine optimale Gestaltung aller erdenklichen Umsteigerelationen ist aber nicht möglich. Daher ist es die Aufgabe des ÖPNV-Gestalters, ein hinsichtlich der Gesamtsumme aller gewünschten Fahrtverläufe möglichst optimal aufeinander abgestimmtes Verkehrsnetz anzubieten. Dass im Zuge dessen auch vergleichsweise ungünstige Umsteigezeiten entstehen, lässt sich dabei nicht vermeiden. Eine Auflösung dieser zwangsläufigen Wechselwirkungen ist auch durch den Einsatz großer finanzieller Aufwendungen nicht möglich.

70 in 2015 | Das Bohnenviertel besser an die Innenstadt anbinden

Das Bohnenviertel besser an die Innenstadt anbinden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Stadtplanung, Städtebau
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

548
weniger gut: -76
gut: 548
Meine Stimme: keine
Platz: 
70
in: 
2015

Das Stuttgarter Bohnenviertel ist der letzte erhaltenen Teil der historischen Stuttgarter Altstadt: ein kleines, feines Stadtquartier mit besonderem Flair, das sich seine Ursprünglichkeit bewahren konnte. Die malerischen Innenhöfe und kopfsteingepflasterten Gassen mit Fachwerk- und Jugendstilfassaden beherbergen Handwerker, Künstler, Händler und Gastronomen.

Zwischen Esslinger-, Charlotten-, Pfarr- und Olgastraße liegt es zwar ziemlich zentral, ist aber von der belebten Innenstadt praktisch abgeschnitten - vor allem durch die "Stadtautobahn".

Das bekommen vor allem die kleinen Läden und Einzelhändler zu spüren - jetzt umso deutlicher, da die Situation durch die diversen Baustellen noch verschärft wird: mangels Kundenfrequenz muß immer wieder einer schließen und die nächste Spielhalle kommt bestimmt. Auch das Leonhardsviertel ist nicht weit und das "Gewerbe" breitet sich immer weiter Richtung Bohnenviertel aus.

Das Bohnenviertel muß "sichtbarer" und präsenter werden - sei es durch eine bessere Ausschilderung oder eine markante Beleuchtung, wie z.B. das "GRÜNE LICHTBAND" für das der HGV-Bohnenviertel (Handels- und Gewerbeverein) gerade ein Konzept entwickeln lässt.

Ewig schade ist, dass der damals geplante "Deckel" nicht realisiert wurde und so die Chance auf eine durchgehende Achse Dorotheenstraße / Rosenstraße vertan wurde.

Es sollte der Stadt wichtig sein, das Überleben dieses historischen Viertels in all seiner Vielfalt zu sichern. Dazu muss sie alles in ihrer Macht stehende tun, um die hohe Besucherfrequenz der Innenstadt auch Richtung Bohnenviertel zu lenken.

Das ist die einzige Möglichkeit, die Existenz der dort ansässigen Betriebe nachhaltig zu sichern.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Im Juli 2018 hat in Zusammenhang mit den Vorbereitungen zum Wettbewerb Neugestaltung B14 eine öffentliche Veranstaltung stattgefunden, um Bürgeranregungen für die Auslobung zu sammeln. Parallel dazu fand auch eine Online-Beteiligung statt. Das Ziel einer besseren Verknüpfung von Bohnenviertel / Leonhardsviertel an die City wurde auch hier thematisiert und wird in die Auslobung aufgenommen.

Das Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung der B14 wird im Laufe des Jahres 2019 durchgeführt.

Stand Dezember 2017:
Nicht zuletzt im Zusammenhang mit den Anregungen des Vereins "Aufbruch Stuttgart" ist derzeit ein Wettbewerb in Vorbereitung. Die Vergabe soll im Frühjahr 2018 erfolgen.

Stand 2016:
Die Auftragsvergabe für eine Mehrfachbeauftragung von mehreren Büros mit dem Ziel, unterschiedliche Vorschläge zur Umgestaltung der B14 zu erhalten, ist in Vorbereitung. Die Vergabe ist für 2017 vorgesehen.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Für die Umgestaltung der B14 zwischen österreichischer Platz und Gebhard-Müller-Platz wurden Planungsmittel in Höhe von je 200.000 Euro beschlossen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Eine Verbesserung der Anbindung des Bohnenviertels ist grundsätzlich auch aus stadtplanerischer und städtebaulicher Sicht sinnvoll. Eigentumsrechtliche Belange (Pachtvertrag Breuninger Parkhaus mit Vertragsende 2028), verkehrsplanerische Belange (B14, Ortsdurchfahrtsstraße und Verkehrsachse Stuttgarts), technische Belange (Querung des SSB-Tunnels unterhalb der Hauptstätter Straße zwischen Charlottenplatz und Wilhelmsplatz) sowie wirtschaftliche Belange sind bei Planungsüberlegungen zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwicklungskonzepts Leonhardsvorstadt wird ein Schwerpunkt auch die Untersuchung einer verbesserten Anbindung u. a. des Bohnenviertels an die Kernstadt sein. Im Zusammenhang damit wurden für die Erarbeitung eines Verkehrskonzepts und Machbarkeitsstudien im Haushalt 2016/17 bereits Planungsmittel beantragt. Dabei sollen verschiedene alternative Szenarien erarbeitet und auf ihre Machbarkeit und Finanzierung hin überprüft werden. Die zu erwartenden Kosten für die Maßnahme selbst können in Abhängigkeit der Ausführungsvariante hinsichtlich ihres Umfangs und Aufwands stark differieren.

Tragfähige und realistische Lösungen für die Fragestellung sind im Zuge einer ganzheitlichen Betrachtung der städtebaulichen Gesamtsituation zu finden. Eine verbesserte Anbindung sollte daher in einem größeren Zusammenhang baulicher Maßnahmen erfolgen. Mögliche bereits diskutierte Szenarien wären u. a. eine Teilüberdeckelung der B14 im Bereich Charlottenplatz oder eine breit angelegte Querung für Fußgänger und Radfahrer im Bereich des Leonhardplatzes. In Abhängigkeit der zu realisierenden Maßnahme ist hier von einem mittel- bis langfristigen Realisierungszeitraum auszugehen.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
489/2015
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte befürwortet den Vorschlag einstimmig.

71 in 2015 | Bezahlbare Mietwohnungen auf dem Olga-Areal und anderswo schaffen

Bezahlbare Mietwohnungen auf dem Olga-Areal und anderswo schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-West
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Thema: 
Wohnungsbau, Wohnen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

547
weniger gut: -90
gut: 547
Meine Stimme: keine
Platz: 
71
in: 
2015

Die Stadt soll den Bau von Sozialmietwohnungen und Mietwohnungen für BezieherInnen von mittlerem Einkommen, insbesondere auf dem Olga-Areal, wie von Oberbürgermeister Fritz Kuhn versprochen, ermöglichen. Die Miete soll 8.- € / qm nicht übersteigen. Deshalb sollen bei der Vergabe Bauträger berücksichtigt werden, die ihren Schwerpunkt im sozialen Wohnungsbau haben oder gemeinnützig sind. Der Grundstückspreis muss eine Realisierung möglich machen.

Ergänzende Erklärung:
Das mittlere Einkommen ist das Einkommen, das eine Person erhält, die sich beim Durchzählen genau in der Mitte der betrachteten Gruppe befindet. Bei drei Personen wäre dies die Person 2, bei 101 Personen die Person 51. Das Durchschnittseinkommen (oft auch Pro-Kopf-Einkommen) als arithmetisches Mittel ist in der Regel deutlich höher. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn relativ wenige Personen sehr hohe Einkommen beziehen, also die Einkommen sehr ungleich verteilt sind. Es wird daher auch die Ansicht vertreten, dass der Median, d.h. das mittlere Einkommen, das typische Einkommen einer Person oder Familie besser als das Durchschnittseinkommen repräsentiert. (Zitiert aus Wikipedia)

Im Jahr 2010 lag der Median des Nettoäquivalenzeinkommens in Baden-Württemberg bei 20 400 Euro im Jahr (Quelle: Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 5/2012, Seite 41)

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Die Stadt arbeitet weiter intensiv daran, für den angespannten Wohnungsmarkt mehr geförderte Wohnungsbau zu erstellen.

Im Jahr 2017 konnten insgesamt 242 geförderte Mietwohnungen bezogen werden. In den Eigentumsprogrammen "Preiswertes Wohneigentum" und Familienbauprogramm waren es 41 Wohneinheiten. Insgesamt wurden in 2017 somit 283 geförderte Wohneinheiten bezugsfertig.

Im Jahr 2018 konnten insgesamt 303 geförderte Mietwohnungen fertiggestellt werden.

Die geförderten Mietwohnungen sind unter anderem in Feuerbach, Zuffenhausen, Bad Cannstatt, Vaihingen, Mühlhausen, Weilimdorf entstanden.

Ca. 900 Wohneinheiten aus den Programmjahren seit 2015 bis 2020 befinden sich derzeit im Bau oder gehen ab 2019 auf die Baustelle, davon ca. 700 Sozialmietwohnungen.

Stand Dezember 2017:
Im Olga-Areal entstehen insgesamt 244 Wohnungen, davon 117 geförderte Wohneinheiten (54 Sozialmietwohnungen und 28 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher). Baubeginn war im Mai 2017.

Stand 2016:
Auf dem Baufeld 1 im Olga-Areal entstehen 28 Sozialmietwohnungen (davon 50% mittelbar belegt). Das Baufeld 3 umfasst 26 Sozialmietwohnungen und 23 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher. Der Baubeginn ist im Baufeld 1 im März 2017 geplant.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Zur Förderung des Mietwohnungsbaus sind im Haushaltsplan 2016/2017 für das Programm 'Förderung des sozialen Mietwohnungsbaus' 6 Millionen Euro enthalten. Auf dem Olgaareal sollen beispielsweise 55 Sozialmietwohnungen entstehen.
Gemeinderat hat zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auf dem Olga-Areal sind 220 neue Wohnungen geplant. Davon sollen 110 Wohnungen gefördert werden. Die geförderten Wohnungen teilen sich wie folgt auf: 40 Sozialmietwohnungen, 35 Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher und 35 Eigentumswohnungen im preiswerten Wohneigentum. Darüber hinaus sollen künftig fast alle städtischen Grundstücke zu mindestens 20 % und bis 50 % für den geförderten Wohnungsbau verwendet werden. Hinzu kommen Grundstücke privater Eigentümer, die durch das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM) zu einer 20%igen Quote geförderter Wohnungen verpflichtet werden.

Die Mieten für die geförderten Wohnungen sind im Konzept "Wohnen in Stuttgart" des Oberbürgermeisters vom 5.12.2013 wie folgt bestimmt: Sozialmietwohnungen 7,50 Euro pro Quadratmeter und Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher 8,50 bis 9,00 Euro pro Quadratmeter.

Die Einkommensgrenzen für Sozialmietwohnungen und deren Berechnung sind vom Land vorgegeben. Die Stadt hat darauf keinen Einfluss. Die Einkommensgrenzen für Mietwohnungen mittlerer Einkommensbezieher haben sich sinnvollerweise mit entsprechenden Zuschlägen an den Einkommensgrenzen für Sozialmietwohnungen zu orientieren, um zwei voneinander abweichende Berechnungsverfahren zu vermeiden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
580/2015 (SPD), 659/2015 (SÖS-LINKE-PluS)
Bezirksbeiratshinweis: 

Dies wird vom Bezirsbeirat grundsätzlich begrüßt. Entsprechend dem Beschluss des Gemeinderats werden 50 % der dort zu bauenden Wohneinheiten gefördert. Derzeit läuft das Vergabeverfahren.

72 in 2015 | Solar-, Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden anbringen

Solar-, Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden anbringen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

545
weniger gut: -69
gut: 545
Meine Stimme: keine
Platz: 
72
in: 
2015

Die Dächer von öffentlichen Gebäuden (Turnhallen, Schulen, Hallenbäder, etc.) sollten zur sauberen Stromerzeugung mit Solaranlagen ausgestattet werden.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Der Ausbau von Solaranlagen ist im Rahmen des städtischen Energiekonzept ein wichtiges Thema. Die Zahl der Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern konnte zwischenzeitlich auf 92 gesteigert werden, davon werden 56 Anlagen von der Stadt betrieben. Die Stadt beabsichtigt, auf allen geeigneten städtischen Dachflächen Photovoltaikanlagen zu errichten (d. h. sofern die Anlagen technisch und wirtschaftlich realisierbar sind). Aktuell wurden der Bürgerenergiegenossenschaft Stuttgart drei Dächer von Neubau-Kitas zum Bau von Photovoltaikanlagen angeboten

Stand Dezember 2017:
Bisher gibt es auf städtischen Gebäuden 83 PV-Anlagen, davon werden 45 Anlagen von der Stadt betrieben. Das Gebäude mit der spezifisch größten Ausnutzung der Sonne ist die Uhlandschule. Hier ist eine PV-Anlage sowohl auf dem Dach als auch an der Fassade installiert, sodass der insgesamt für diese Gebäude benötigte Strom (Plusenergieschule) lokal erzeugt wird. Im Jahr 2017 sind bisher drei stadteigene PV-Anlagen in Betrieb gegangen und weitere 45 PV-Anlagen sind in Planung oder im Bau. Die Realisierung der Anlagen erfolgt teilweise in Kooperation mit den Stadtwerken.

Stand 2016:
Dächer städtischer Liegenschaften können nach wie vor von externen Betreibern angemietet werden. Aufgrund der aktuell niedrigen Vergütungssätze für den eingespeisten Strom ist eine Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik-Anlagen auf angemieteten Dächern in der Regel nicht mehr darstellbar. Aktuell liegt eine Mietanfrage vor und ist in Bearbeitung.
Bei Neubauten und Sanierungen städtischer Liegenschaften werden, sofern es sich wirtschaftlich darstellen lässt, eigene Photovoltaik-Anlage errichtet. Im Jahr 2016 sind acht stadteigene Photovoltaik-Anlagen in Betrieb gegangen und weitere fünfzehn Anlagen sind in Planung. Weiterhin erfolgt eine Aufklärung, Sensibilisierung und Unterstützung für Schulen im Rahmen des LESS-Projektes (Lukratives Energiesparen in Stuttgarter Schulen) durch das Amt für Umweltschutz. Für die Errichtung privater Photovoltaik-Anlagen finden Bürger Unterstützung und Beratung bei den Stadtwerken Stuttgart, dem EBZ sowie bei den stattfindenden Bürgerveranstaltungen in den Stadtbezirken im Zusammenhang mit dem Energiekonzept "Urbanisierung der Energiewende in Stuttgart."

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Bereits 2010 hat der Gemeinderat einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Gebäude gefasst. In den Beratungen zum Doppelhaushaltsplan 2016/2017 hat der Gemeinderat für das städtische Contracting zur Umsetzung von energetischen Maßnahmen wie bspw. Photovoltaikanlagen, BHKWs, energetische Sanierungen insgesamt 1,85 Millionen Euro bereitgestellt.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Der Gemeinderat hat bereits im Jahr 2010 den Grundsatzbeschluss zum Bau von Photovoltaikanlagen auf Dächern städtischer Gebäuden gefasst: Alle Neubauten werden mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet, sofern dies aufgrund der örtlichen und baulichen Gegebenheiten möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Auf bestehende Dächer, die in gutem Zustand sind oder im Zuge einer Sanierungsmaßnahme ertüchtigt werden, werden ebenfalls Photovoltaikanlagen errichtet.

Insgesamt befinden sich derzeit 67 Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtfläche von ca. 33.000 m² Solarfläche auf Dächern von städtischen Liegenschaften, weitere Anlagen sind im Bau bzw. in der Planung.

73 in 2015 | Kommunales Kino Stuttgart schaffen

Kommunales Kino Stuttgart schaffen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Kultur
|
Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

545
weniger gut: -100
gut: 545
Meine Stimme: keine
Platz: 
73
in: 
2015

Eine Landeshauptstadt braucht ein kommunales Kino.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Februar 2019:
Von Oktober 2016 bis Juli 2017 wurde die zweite Phase (Konzeptionsphase) der Planungsstudie zu einem neuen Film- und Medienhaus von einer Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Vereins „Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V.“ durchgeführt. Im Juli wurden der Verwaltung die Ergebnisse zugesandt – daraufhin hat der Gemeinderat dem Verein für die Jahre 2018 und 2019 einmalig 100.000 Euro für die weitere Ausarbeitung einer Konzeption für ein „Haus für Film und Medien in Stuttgart“ zugebilligt.

Derzeit ist die Standortfrage noch nicht geklärt - für den Fortgang des Prozesses sind weitere Untersuchungen notwendig.

Im Rahmen des Zukunftslabors Kultur, angesiedelt beim Kulturamt, sind – in Absprache mit dem Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V. – gemeinsame Bausteine im laufenden und im kommenden Jahr geplant (wie z. B. partizipative Workshops, Umfragen, im Sommer 2019 ein Innovationskongress Film), die zu einer fundierten Konzeption für ein neues Haus für Film und Medien in Stuttgart führen sollen. Ebenso ist das Zukunftslabor in dieser Angelegenheit mit der Hochschule der Medien in Kontakt.

Stand Dezember 2017:
Die zweite (Konzeptions-)Phase wurde erfolgreich abgeschlossen und ein Standort in die engere Wahl genommen. Im 4. Quartal 2017 werden Verhandlungen zwischen den Vertreterinnen des Vereins "Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V." und der Planungsgruppe, der Landeshauptstadt Stuttgart und dem potentiellen Investor geführt. Ergebnisabhängig soll für den Gemeinderat eine Beschlussvorlage erstellt werden, aus der Standort, inhaltliche Konzeption, Betriebskonzeption sowie Bau- und Betriebskosten für ein Haus für Film und Medien ersichtlich werden. Dies kann voraussichtlich im Lauf des Jahres 2018 erfolgen.

Stand 2016:
Im Rahmen der Planung zum Doppelhaushalt 2014/15 beschloss der Gemeinderat einmalig 150.000 € für die Standortsuche, Erstellung einer Planungsstudie und einer Betriebskonzeption für ein Haus für Film und Medien.

Der Weg zu einem Haus für Film und Medien verläuft in drei Phasen, wovon die erste Phase – die standortunabhängige Orientierungsphase – Anfang 2016 erfolgreich beendet wurde.

In der Konzeptionsphase (Phase 2) werden die drei ausgewählten Standorte detailliert bezüglich der Schwerpunkte Planungsrecht/Stadtentwicklung und Architektur analysiert.

In der Umsetzungsphase (Phase 3) wird eine Betriebskonzeption für ein Haus für Film und Medien erarbeitet.

Mit einem konkreten Vorschlag wird im Sommer 2017 gerechnet.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Der Weg zu einem Haus für Film und Medien soll in drei Phasen ablaufen. Die Vorgehensweise erfolgt in enger Abstimmung mit dem Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V., dem auch die Mittel für die Standortsuche, Erstellung einer Planungsstudie und einer Betriebskonzeption zur Verfügung gestellt werden.
wird umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Die Verwaltung teilt die Meinung, dass Stuttgart ein Kommunales Kino bzw. in erweiterter Form ein Haus für Film und Medien benötigt. Die vom Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V. erarbeitete Konzeption eines Hauses für Film und Medien basiert auf vier Leitlinien: Film und Vermittlung, Film und Interkulturalität, Film und Kontext, Film und Innovation. Diese sollen dem Haus ein unverwechselbares Profil geben.

Den Weg für ein Haus für Film und Medien hat der Gemeinderat bereits zum Doppelhaushalt 2014/15 geebnet, indem er einmalig 150.000 € für die Standortsuche, Erstellung einer Planungsstudie und einer Betriebskonzeption für ein Haus für Film und Medien bereitgestellt hat. Die Mittel sollen dem Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V. zur Verfügung gestellt werden.

Der Verein Neues Kommunales Kino Stuttgart e. V. erarbeitet derzeit ein entsprechendes Konzept. Der erste Schritt hierfür ist die Vergabe eines Planungsauftrags für Standortsuche, Planungsstudie und Betriebskonzeption und die Darstellung der einzelnen Projektphasen.

Die einzelnen Schritte werden dem Verwaltungsausschuss voraussichtlich noch vor der Sommerpause in einer Vorlage vorgestellt, die Konkretisierung des Projektes soll dem Gemeinderat bis zu den Haushaltsplanberatungen im Spätherbst vorliegen.

Verweis auf Gemeinderatsdrucksachen: 
537/2015
74 in 2015 | Stromsparidee: Tagesbeleuchtung zwischen Abgeordnetenhaus und Landesbibliothek abschalten

Stromsparidee: Tagesbeleuchtung zwischen Abgeordnetenhaus und Landesbibliothek abschalten

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
|
Thema: 
Energie, Umwelt
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Wirkung: 
Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

543
weniger gut: -47
gut: 543
Meine Stimme: keine
Platz: 
74
in: 
2015

Ich beobachte, dass der Steg zwischen Abgeordnetenhaus und Landesbibliothek Tags wie Nachts durch circa zwanzig Straßenlaternen beleuchtet wird; dies halte ich für eine unnötige Stromverschwendung, da diese Maßnahme zumindest bei Helligkeit nicht vonnöten ist. Ich möchte anregen, die Laternen bei Tag in Zukunft abzuschalten.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Dieser Vorschlag liegt nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Stuttgart. Das Anliegen wird an das Land Baden-Württemberg weitergeleitet.
Stadt ist nicht zuständig

Stellungnahme der Verwaltung: 

Zu diesem Bürgervorschlag können wir keine Stellungnahme abgeben, da sich der Steg im Eigentum des Landes Baden-Württemberg befindet und damit auch in dessen Verwaltung. Das Tiefbauamt ist nur für die Beleuchtung der öffentlichen Verkehrsflächen der Landeshauptstadt Stuttgart zuständig. Wir haben die Idee an das Land weitergeleitet.

Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte kann den Vorschlag nicht unterstützen, da der Steg inzwischen abgebrochen ist.

75 in 2015 | Aggressive organisierte Bettelei in Stuttgart ahnden

Aggressive organisierte Bettelei in Stuttgart ahnden

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
|
Thema: 
Sicherheit, Ordnung
|
Wirkung: 
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

543
weniger gut: -70
gut: 543
Meine Stimme: keine
Platz: 
75
in: 
2015

Die aggressive organisierte Bettelei verschreckt Bürger, Geschäftsleute und Touristen in Stuttgart. Aufgefallen ist mir dies auf der Königstraße in Stuttgart und der Marktstraße sowie der Seelbergstraße in Stuttgart-Bad Cannstatt. Ich habe selbst habe beobachtet wie das Ordnungsamt die Papiere der Bettler kontrolliert aber sie weiter dort lässt.

So etwas ist in den Shopping-Centern wie dem Milaneo oder GERBER nicht möglich. Hier wacht ein Sicherheitsdienst. Warum ist das auf öffentlichen Straßen und Plätzen nicht möglich diese Leute zu verweisen und die Bürger zu schützen?

Ich schlage vor den organisierten Bettlern Platzverweise zu erteilen und dies regelmäßig zu kontrollieren.

Umsetzung und Prüfung
Umsetzung: 

Stand Dezember 2017:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt. Platzverweisverfahren werden umgesetzt. Die Zahl der festgestellten Ordnungswidrigkeiten sinkt.

Stand 2016:
Die Anregung wird im Rahmen des Streifendienstes weiterhin umgesetzt.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Wird wie bisher umgesetzt im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten. Zur Erhöhung der Kapazitäten des Vollzugsdienstes wird eine zusätzliche Stelle geschaffen.
Gemeinderat hat teilweise zugestimmt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Das Thema „Wie kann organisierte Bettelei verhindert werden?“ war im Jahr 2012 Gegenstand einer Gemeinderatsanfrage (Nr. 68/2012).

Während das stille Betteln nach höchstrichterlicher Rechtsprechung noch dem sogenannten „Gemeingebrauch“ auf öffentlichen Verkehrsflächen zuzurechnen ist, stellen das organisierte, gewerbsmäßige oder aggressive Betteln eine unerlaubte Sondernutzung des öffentlichen Straßenraums im Sinne des Straßengesetzes dar.

Um gegen die aggressiven Formen der Bettelei wirksamer vorgehen zu können, hat das Amt für öffentliche Ordnung im September 2014 eine Allgemeinverfügung erlassen, die diese Formen des Bettelns in der Innenstadt als unerlaubte Sondernutzung verbietet.

Die Allgemeinverfügung verdeutlicht, welche Verhaltensweisen verboten sind, und ist an Personen gerichtet, die sich in der Stuttgarter Innenstadt aufhalten um organisiert, gewerbsmäßig oder aggressiv zu betteln. Diese Personen und insbesondere ihre Hintermänner sollen wissen, dass diese Verhaltensweisen in Stuttgart nicht toleriert werden und dauerhaft verboten sind. Um möglichst viele Adressaten ansprechen zu können, liegt die Allgemeinverfügung auch in englischer, rumänischer und bulgarischer Sprache vor.

Die Einhaltung der Allgemeinverfügung wird durch den Städtischen Vollzugsdienst und das Polizeipräsidium Stuttgart verstärkt überwacht. Städtischer Vollzugsdienst und Polizei kontrollieren den Innenstadtbereich, insbesondere die Königstraße und die umliegenden Straßenzüge, regelmäßig im Rahmen der Streifentätigkeit und zusätzlich bei gezielten Schwerpunktaktionen.

Personen, die im Verbotsbereich auf unerlaubte Weise bettelnd angetroffen werden, erhalten einen Platzverweis. Der Platzverweis wird schriftlich erteilt und ist ebenso wie die Allgemeinverfügung in mehrere Sprachen (Rumänisch, Bulgarisch, Slowakisch und Englisch) übersetzt worden. Darüber hinaus wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Seit September 2014 hat der Städtische Vollzugsdienst im Rahmen der für die Bestreifung der Innenstadt verfügbaren Personalkapazitäten insgesamt ca. 80 Personen anlassbezogen kontrolliert und entsprechende Platzverweise erteilt.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
884/2015 (AfD)
76 in 2015 | Öffentlich zugängliche Toiletten wiedereröffnen oder vorhandene für Publikum kostenlos öffnen

Öffentlich zugängliche Toiletten wiedereröffnen oder vorhandene für Publikum kostenlos öffnen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart-Mitte
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Thema: 
Abfall, Sauberkeit
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

543
weniger gut: -71
gut: 543
Meine Stimme: keine
Platz: 
76
in: 
2015

Wie die kürzliche Verurteilung eines Senioren wegen Pinkeln in der Parkanlage drastisch dokumentiert, gibt es für uns ältere zu wenig Möglichkeiten, gesittet auf die Toilette zu gehen. Wenn man Sonntags durch die Stadt spaziert, gibt es nur Gaststätten (Schilder: Nur für Gäste) und die wenigen Automatentoiletten.

Immer mehr Toiletten sind geschlossen worden ohne Ausweichmöglichkeiten zu bieten. Leider kostet das Geld, aber nur Bussgeld ist keine Antwort auf das Problem.

Umsetzung und Prüfung
Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Eine Wiedereröffnung von bereits geschlossenen Anlagen ist nicht möglich, da die Örtlichkeiten zwischenzeitlich anderen Verwendungszwecken zugeführt wurden.
wird nicht umgesetzt

Stellungnahme der Verwaltung: 

Auf Beschluss des Gemeinderats wurden im Rahmen von Haushalts-Konsolidierungsmaßnahmen im Jahre 1998 15 Stück - meist unterirdische - Toilettenanlagen stadtweit geschlossen. Diese Toiletten befanden sich in keinem guten Zustand.

In den Jahren danach wurden 26 Stück Automatiktoiletten dafür wieder aufgestellt, für die allerdings ein Benutzungsentgelt zu entrichten ist.

Seit vielen Jahren hat sich der Bestand an öffentlichen Toiletten, insbesondere in der Innenstadt, kaum verändert. In Stuttgart gibt es insgesamt 70 öffentliche Toilettenanlagen, die vom Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) betreut werden. In der Kerninnenstadt befinden sich 14 städtische WC-Anlagen. Davon sind 4 konventionelle Anlagen, drei davon sind behindertengerecht ausgebaut. 10 Anlagen sind Automatikanlagen. Damit hält die Stadt Stuttgart im Vergleich mit anderen Großstädten ein überdurchschnittliches Angebot an öffentlichen Toiletten vor.

Eine Wiedereröffnung von bereits geschlossenen Anlagen ist nicht möglich, da die Örtlichkeiten zwischenzeitlich anderen Verwendungszwecken zugeführt wurden.

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
919/2015 (FDP)
Bezirksbeiratshinweis: 

Der Bezirksbeirat Mitte unterstützt den Vorschlag einstimmig.