Umsetzung:
Bei den Betrieben, die nicht unter die Übergangsfristen des Landesglücksspielgesetzes fallen, wurden entsprechende Verfügungen erlassen. Es wurde in der Folge der Ausgang des Klageverfahrens beim Staatsgerichtshof abgewartet. Nachdem die Entscheidung vorliegt, werden nun die eingegangenen Widersprüche der Betreiber dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Entscheidung vorgelegt. Mit anschließenden weiteren Klageverfahren ist zu rechnen. Bei den anderen Betrieben wurde im Gesetz eine Übergangsfrist bis zum 30.06.2017 vorgesehen, was zu diesem Zeitpunkt eine Vielzahl von Verfahren bedeuten wird. Die dann möglicherweise zum Tragen kommende Härtefallregelung ist zudem noch einheitlich zu definieren.
Ergebnis Haushaltsberatungen:
Zur Umsetzung der Aufgaben nach dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrags und des Landesglückspielgesetzes hat der Gemeinderat der Schaffung einer zusätzlichen Stelle beim Amt für öffentliche Ordnung, zunächst befristet für 2 Jahre, zugestimmt.
Gemeinderat hat zugestimmt
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Land Baden-Württemberg hat am 28.11.2012 das Landesglücksspielgesetz veröffentlicht, es trat am 29.11.2012 in Kraft. Darin wurden Regelungen zur Regulierung der Spielhallen aufgenommen, um deren Zahl zu begrenzen und den Spieler- und Jugendschutz zu gewährleisten.
So gelten für neu geplante Spielhallen Mindestabstände von 500 Metern zu bestehenden Einrichtungen, die dem Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen dienen, sowie zu bereits bestehenden Spielhallen. Es können nach der Gesetzesbegründung unter den Begriff der Kinder- und Jugendeinrichtungen jedoch keine Kindergärten und Kindertagesstätten subsumiert werden, jedoch Schulen, Jugendwohnheime oder auch Einrichtungen des Schulsports. Dies gilt auch ab dem 01.07.2013 für Spielhallen, die nach dem 28.10.2011 eine Genehmigung erhalten haben.
Für bereits bestehende Spielhallen gibt es jedoch Übergangsfristen bis 2017. Erst danach sind auch hier die Mindestabstände zwischen Spielhallen einzuhalten, bei Vorliegen einer unbilligen Härte möglicherweise auf einen Abstand von 250 Meter reduziert.
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