Neugestaltung des Stuttgarter Bürgerhaushalts - wirkliche Mitbestimmung ermöglichen

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Zusätzliche Themen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

171
weniger gut: -121
gut: 171
Meine Stimme: keine
Platz: 
1053
in: 
2013

Bürgerhaushalte mit beratender Funktion mögen ein erster Schritt hin zu tatsächlicher Bürgerbeteiligung sein. Andere Länder sind fortschrittlicher. Sie zeigen, daß das Verfahren den Bürgern und ihren Anliegen erst dann gerecht werden kann, wenn die Beteiligten auch entscheiden können. Es geht um nicht weniger als die Qualität von Demokratie. Mitbestimmung trägt dazu bei, Distanz zwischen (oft störrischen und betriebsblinden) Politikern und Wählenden zu minimieren. An Politik Desinteressierte und Skeptiker können so in die öffentliche Debatte integriert werden. Nicht zuletzt ist es absurd, viel Geld um der puren Information willen auszugeben, um dann zu erklären, es stehe kein Geld zur Verfügung.

Gemeinderat prüft: 
nein
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Um den Stuttgarter Bürgerhaushalt zu überprüfen und weiterzuentwickeln wurde im Frühjahr 2014 eine ausführliche Evaluation des Verfahrens durchgeführt. Diese Evaluation hatte gemeinsam mit Vertretern der Gemeinderatsfraktionen, der Stadtbezirke, sowie der Volkshochschule und dem ehrenamtlichen Arbeitskreis Stuttgarter Bürgerhaushalt stattgefunden. Ergebnis dieser Evaluation waren verschiedene Anpassungen am Bürgerhaushaltsverfahren. Im Wesentlichen soll der Bürgerhaushalt jedoch wie in den vergangenen Jahren durchgeführt werden.

Neu beim Bürgerhaushalt 2015 ist beispielsweise, dass die TOP 100-Liste um die zwei am höchsten bewerteten Vorschläge eines jeden Stadtbezirkes erweitert wird, sofern diese nicht bereits unter den TOP 100 Vorschlägen vertreten sind. Damit ist gewährleistet, dass sich auch Vorschläge kleiner Stadtbezirke unter den TOP Vorschlägen befinden. Zu diesen ergänzten Vorschlägen werden die Fachverwaltung und die betroffenen Stadtbezirke Stellungnahmen verfassen.

Außerdem soll die Rangfolge der Vorschläge erstmals nur über die Anzahl der positiven Bewertungsstimmen ermittelt werden. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Vorschläge gezielt abgewertet werden.

Ein Budget, über das im Rahmen des Bürgerhaushaltes direkt entschieden werden kann, wird es allerdings nicht geben.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde die Bereitstellung eines Bezirksbudgets beantragt, das verbindlich über Bezirksbürgerhaushalte verteilt wird. Dieser Antrag hat im Gemeinderat keine Mehrheit gefunden. Das aktuelle Bürgerhaushaltsverfahren wurde nach einem intensiven Abstimmungsprozess durch den Gemeinderat festgelegt. Die Ausgestaltung des Verfahrens ist insbesondere dem in Baden-Württemberg geltenden kommunalen Haushaltsrecht geschuldet, das ausschließlich dem Gemeinderat das Recht zuspricht, den Haushaltsplan zu beschließen. Der Gemeinderat kann seine durch die Gemeindeordnung zugewiesene Entscheidungsbefugnis nicht ohne weiteres auf die Gremien der Stadtbezirke oder die Bürgerschaft übertragen. Ziel des Stuttgarter Bürgerhaushaltes ist es, dem Gemeinderat mit dem offenen Bewertungsverfahren eine Entscheidungshilfe für die im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu fassenden Beschlüsse zu geben. Der Stuttgarter Bürgerhaushalt wird jedoch stetig weiter entwickelt. Im 1. Quartal 2014 ist erneut eine Evaluation des Bürgerhaushaltsverfahrens vorgesehen. In diesem Rahmen können Anpassungen und Änderungen am Verfahren erörtert werden.
wird nicht umgesetzt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
808 (SÖS), 975 (SÖS)

Kommentare

6 Kommentare lesen

Schön, dass Sie zugestehen, dass der Stuttgarter Bürgerhaushalt ein erster Schritt zu "tatsächlicher" Bürgerbeteiligung sein möge. Und woher nehmen Sie die Information, es gehe lediglich um Information und es stehe kein Geld zur Verfügung? Nachweislich sind beim ersten Stuttgarter Bürgerhaushalt rund 40 % der TOP-120-Vorschläge in den Haushaltsberatungen positiv aufgegriffen worden - zugegeben auch eine Reihe von Vorschlägen deshalb, weil sie eh auf der Antragslinie der Fraktionen im GR lagen. Auf jeden Fall aber gab es nicht die von Ihnen konstruierte pauschale Ablehnung.
Geben Sie doch der Entwicklung dieses Prozesses hin zu mehr Bürgerbeteiligung eine Chance: das heißt dann aber auch, dass alle Seiten lernen müssen, damit umzugehen, nicht nur die Politiker (die Sie so 'freundlich' charakterisieren), sondern auch die Verwaltung und aber eben auch die Bürger (die ich aus meiner Sicht oft als "egozentrisch und fundamentalistisch" kennzeichnen würde, wenn man schon anfängt, Anderen Negativ-Merkmale zuzuordnen - also Vorschlag: lassen wir das, es führt eh nicht weiter!). Und aus den gemachten Erfahrungen können dann alle Seiten ihre Schlüsse ziehen und weitere Verbesserungen aushandeln.

Hallo kkukst!
Lesen Sie bitte nicht, was nussdorfer schreibt . Er / sie hat etwas gegen Partizipation; man könnte spekulieren weshalb er/ sie alle Vorschläge niedermacht, die den laufenden Bürgerhaushalt weiterentwickeln möchten. Jedenfalls ist es so, dass es solche partizipativen Verfahren außerhalb von Stuttgart gibt. Lesen Sie bitte Vorschlag 5731 - dort gibt es auch weiterführende links.
Ich finde Ihren Vorschlag natürlich gut und habe ihn entsprechend gut bewertet und weiterverbreitet.

In Kontakt treten wäre sehr gut! und wichtig für gemeinsame Weiterarbeit.

@roens:Na toll - was mich stört, damit will ich mich gar nicht auseinandersetzen, am besten gar nicht lesen! Fundamentalismus pur!
Woher nehmen Sie die Erkenntnis, dass ich gegen eine Weiterentwicklung des Bürgerhaushalts bin? Ich bin sehr dafür, ihn schrittweise weiterzuentwickeln. Das geht aber nur, wenn Bürger/innen, Politiker/innen und Verwaltung mitziehen, und das tun die meisten nicht, wenn Sie dabei beschimpft, verunglimpft oder mit fundamentalistischen Forderungen konfrontiert werden.

Ohne etwas simplifizieren oder unter einen Teppich kehren zu wollen - mein Appell ist: Lassen Sie uns sachlich-inhaltlich diskutieren.

Zur Zeit verhindert die Gemeindeordnung Baden-Württemberg (wie in allen anderen 15 Bundesländern und im Bund auch), dass die Bürger über die Haushaltsvorschläge selbst abstimmen können. Das muss zunächst die Landesregierung ändern, damit Stuttgart die Mitbestimmung hierbei ausweiten kann.

@ kkukst 5368 und @ kasuar 3696

Unsere Vorschläge sind fast gleich. (mein Vorschlag: roens 5731)
Das Wesentliche – das festgelegte Budget zur Verfügung der Bürger - ist sogar identisch.
Bei der Vorstellung und Erläuterung des Verfahrens wurde gesagt, dass solche Vorschläge von der Moderation und/ oder der online-Redaktion nach Rücksprache mit den Einstellenden zusammengeführt werden.

Sind Sie gefragt worden, ob Sie einer Zusammenlegung zustimmen?

Unser gemeinsames Anliegen ist sehr wichtig und GUT für die Stadt!
Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf: aroens@t-online.de

Schöne Sonntagsgrüße, roens