Barrierefreier Zugang zum Generationenzentrum Kornhasen durch Außenaufzug

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Wangen
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Senioren
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Ausgabe
geändert weil: 
doppelt

Der Antrag 10475 zum Bau eines Aufzugs zum Generationenzentrum wurde vom Gemeinderat am 18.12.2015 unter Verweis auf den Bebauungsplan Wangen (Wa 60/1) abgelehnt, wo es heißt, dass die „Lage der Anlage am Hang des Wangener Berges“ es nicht zulasse, „alle Erschließungswege mit einer behindertengerechten Steigung von unter 6 % anzulegen.“ Diese Erschließungssituation sei beim Bau bekannt gewesen und akzeptiert worden, deshalb werde der Antrag nicht mehr weiter verfolgt (vgl. https://www.buergerhaushalt-stuttgart.de(d)rechenschaft_2015.pdf).
Dagegen ist zu sagen:
- Der Zugang von der Ortsmitte über die Buchauer und verlängerte Munderkinger Straße kann ob seiner Länge (ca.750 m) und der erheblichen Steigung der Buchauer Straße nicht ernsthaft als „behindertengerecht“ angesehen werden.
- Seit dem Bau des Kornhasen wurde das Recht behinderter Menschen auf Inklusion und Teilhabe festgeschrieben. Ein barrierefreier Zugang ist unter diesem Gesichtspunkt heute ein absolutes Muss.
- Mit der Berufung auf eine Formalie werden die Bewohner des Kornhasen faktisch dauerhaft ausgegrenzt und ihrer Selbstbestimmung beraubt. Viele Bewohner können von ihren ebenfalls gebrechlichen und gesundheitlich angeschlagenen Freunden und Verwandten weder besucht werden, noch sie selbst besuchen, und so mancher ist in über zehn Jahren des Wartens auf Abhilfe bereits verstorben.
- Der Zugang von der Nähterstraße zum Kornhasen steigt kontinuierlich steil an. Er hat keinerlei ebene Zwischenbereiche, in denen sich ein Rollstuhlfahrer/-schieber erholen könnte. Er entspricht deshalb von der gesamten Anlage her nicht den gängigen Standards.
- Selbst wenn im Bebauungsplan auf die Steigung hingewiesen und sie in ihrer praktischen Auswirkung von den verantwortlichen Planern unterschätzt wurde, wäre bereits 2015 gerade der Bürgerhaushalt das ideale Instrument gewesen, diesen Irrtum zu korrigieren.
Fazit: Die Entscheidung muss revidiert und der ursprüngliche Antrag 10475 weiter verfolgt werden.