Halbtags-Kindergärten um Nachmittagsgruppen erweitern

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kinder, Jugend, Familie
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

182
weniger gut: -124
gut: 182
Meine Stimme: keine
Platz: 
975
in: 
2013

Es gibt Kindergärten, die sind nur halbtags belegt, z.B. bis ca. 13.00 Uhr. Den Rest des Tages stehen diese Einrichtungen leer. D.h. im Kindergarten gibt es eine Vormittagsgruppe hauptsächlich für Elternteile die vormittags arbeiten.

Man könnte versuchen in diese Kindergärten auch noch eine Nachmittagsgruppe unterzubringen, für Elternteile, die nachmittags arbeiten. Selbstverständlich braucht man dazu das erforderliche Personal und eine ausgezeichnete Organisation.

Gemeinderat prüft: 
nein
Stellungnahmen und Beschlüsse
Umsetzung: 

Hierzu gibt es noch keine neuen Ergebnisse zu berichten.

Ergebnis Haushaltsberatungen: 
Es ist vorgesehen, die Möglichkeit des Platzsharings auszubauen. Hierfür wurden im Haushaltsplan 2014/2015 jeweils 250.000 EUR zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Gemeinderat hat zugestimmt

Verweis auf Haushaltsanträge der Gemeinderatsfraktionen: 
465 (CDU), 588 (SPD), 643 (FW)

Kommentare

2 Kommentare lesen

Sind Sie hundertprozentig sicher, dass die Räume nicht auch nachmittags belegt sind? In unserem Kindergarten ist es beispielsweise so, dass die Gruppen um 13:30 enden, die Räume aber nachmittags häufig benutzt werden. Es finden Aufnahmegespräche statt, Veranstaltungen, es muss etwas für den nächsten Tag (Feierlichkeiten etc.) vorbereitet werden... Gleichzeitig gibt es für diesen Kindergarten durchaus auch eine Nachmittagsgruppe, die ist nur einfach aus organisatorischen Gründen nicht an der gleiche Stelle. Ich würde den Wunsch also wohl eher präzisieren: In Kindergarten X wäre eine Nachmittagsgruppe wünschenswert. Natürlich nur dann, wenn auch wirklich Bedarf besteht.

generell eine geniale Idee, wo doch so viele Kinder keine Tagesbetreuung haben. Auf jeden Fall muss differenziert werden, in welchen Kigas und Kitas, dass tatsächlich der Fall ist.