Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist im März 2009 in Kraft getreten und stellt seitdem geltendes Recht in Deutschland dar. Wie alle Menschenrechtskonventionen ist die UN-BRK kein spezielles Recht für Menschen mit Behinderungen, sondern beschreibt die bereits existierenden und allgemein anerkannten Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen.
Es gibt hierzu den Nationalen Aktionsplan der Bundesregierung. Auf baden-württembergischer Ebene hat der Landes-Behindertenbeirat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die Handlungsfelder zur Gewährleistung einer unabhängigen Lebensführung von Menschen mit Behinderungen und der vollen Teilhabe in allen Lebensbereichen mit Blick auf die Ausstrahlung der UN-Konvention identifiziert. Die bayerische Landeshauptstadt München hat bereits einen Aktionsplan zur Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Die Kooperationsvereinbarung zwischen der Bahn und dem „Bündnis Barrierefreies Stuttgart 21“ ist zu wenig. Die Landeshauptstadt erarbeitet derzeit nur einen lokalen Aktionsplan für die Chancengleichheit von Frauen und Männern in Stuttgart, nicht aber für Menschen mit Behinderungen?
Die Stadt Stuttgart möge sich auch um einen lokalen Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen bemühen du dazu Behindertenselbsthilfeverbände, Kirchen, Gewerkschaften usw. zu einer Ideenbörse und Mitarbeit einladen.
Stuttgart soll inklusiv werden - Stuttgarter Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen
Platz:
516
in:
2013
Gemeinderat prüft:
nein
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