Pflicht zum fachgerechten Rückschnitt bei Streuobstwiesen einführen, ansonsten Zwangsenteignung der Grundstücke

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Stadtbezirk: 
Stuttgart (gesamt)
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Thema: 
Kontrollen
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Wirkung: 
Ausgabe

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis (nur gut):

109
weniger gut: -471
gut: 109
Meine Stimme: keine
Platz: 
2590
in: 
2017

Auf den Grundstücken rings um Stuttgart befinden sich leider viele Ostbäume, welche nicht jährlich fachgerecht zurück geschnitten werden. Ein Feldschütz sollte dies zukünftig kontrollieren und an die Behörde melden. Diese verfasst dann eine Aufforderung an den Grundstückseigentümer zu einem fachgerechten Rückschnitt mit Fristsetzung.

Die Obstbäume sind allgemeines Kulturgut unserer Region und könnten einen grossen Teil der regionalen Grundversorgung abdecken, wenn sie gepflegt würden. Sie wurden speziell so gezüchtet, dass der Obstertrag im Herbst besonders hoch ist. Daher aber bedürfen sie, teilweise mehrfach im Jahr, der fachgerechten Pflege, um gesund zu bleiben und alt zu werden

Sollten sie nicht ordnungsgemäss gepflegt werden, müsste als letzte Massnahme eine Zwangsenteignung angedroht werden.

Kommentare

11 Kommentare lesen

Was besseres als Zwangsenteignung fällt Ihnen wohl nicht ein.

Eigentum verpflichtet. Und wer es beansprucht, geht damit auch die Pflicht ein, es in Ordnung zu halten.

PS33469
Sie können offensichtlich nicht anders, als ständig gegen Ihre Mitmenschen zu wettern.

Kulturgut darf nicht weiter "verkommen". Ich fange fast immer an zu heulen, wenn ich diese ungepflegten Obstbäume mit ihren Pilzerkrankungen und Wucherungen sehen, welche uns mit ihren Früchten alle gut ernähren könnten.

Eigentlich sollten Obstbäume generell einmal im Jahr geschnitten werden. Das ist aber nicht ganz einfach und recht aufwändig. Wer es von einem Fachmann machen lässt, zahlt pro Baum nicht wenig, auch wenn es mitunter Zuschüsse gibt. Klar, sollte Besitz, und vor allem die Natur, gepflegt werden. Aber Nichtpflege rechtfertigt wohl kaum Zwangsenteignung, sonst müsste man das auch bei anderen "ungepflegten" Dingen anwenden – und was gepflegt ist und was nicht, ist oft auch Sache der Interpretation. Übrigens: Kaum ein Mensch ist bereit, etwa für Äpfel auch angemessen zu zahlen. Neben der Obstbaumpflege macht nämlich auch die Ernte und das angemessene Aufbewahren Arbeit.

@ orangelilith
Einerseits beschweren wir uns über schlechte Atemluft in den Ballungsräumen, Dauerstaus auf dem Strassennetz, schweren Unfälle mit Lastwagen, Schlaglöcher in den Fahrbahnbelägen ...

... und wollen andererseits aber nicht den Ursachen all diesen Übels auf den Grund gehen. Natürlich besteht dazu ein unmittelbarer Zusammenhang zu den nicht mehr regional erzeugten Lebensmitteln.
Es wäre schon schön, wenn es eine "Mundraubboerse-Stuttgart.org" zukünftig geben würde, auf der Grundstücksbesitzer ihre Überschüsse frei geben könnten, bevor sie auf den Bäumen und an den Sträuchern verfaulen.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 14:
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_14.html
Satz 2: "Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen."
Satz 3: "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen."

Nicht nur die Obstbäume, generell interessiert die Gartenbesitzer nicht wie hoch usw. eine Hecke sein darf. 1,30 Meter, 1,80 Meter usw. da gehört ein Merkblatt her das ich meinem Nachbarn nett in die Hand drücken kann. Meine Nachbarin hat Wäscheleinen durch den Garten gespannt (da Zaun verboten) um die Rosen vor den Rehen zu schützen - die sind auch gerne dort - und der ganze Garten ist mit Plastikbechern und Kirschnetzen und Organgennetzen dekoriert, damit es die Tiere abschreckt. Sieht aus wie eine Müllhalde, Diskussion zwecklos, lieber erhängt sich ein Kitz....sowas würde ich gerne dem Feldschütz zeigen. Reicht ja per email und der kann mir dann das Briefle...Aufforderung zum Aufräumen per email schicken und ich machs dann an die Wäscheleine. Das würde mir schon reichen.

Sie haben anscheinend keine Streuobstwiese sonst würden Sie so etwas nicht verlangen. Jeder Gartenbesitzer, schwarze Schafe gibt es überall, versucht doch seine Anlage in Ordnung zu halten. Gehen Sie doch auf die Leute zu und schneiden die Bäume, natürlich fachgerecht. Baumschnittkurse werden angeboten.

Wenn eine Zwangsenteignung droht, nur weil der Baum nicht fachgerecht geschnitten ist, dann werden viele die Bäume einfach entfernen! Damit ist dann gar nichts gewonnen!
Und wilde Grundstücke dienen zwar nicht dem Menschen zur Ernährung, aber vielen wilden Tieren!
Dann lieber Steingärten verbieten!

Nur wenn den Baumbesitzer mit der Mindestlohn garantiert ist, sei es durch angemessene Lebensmittelpreise oder sonstige Beihilfen können solche Forderungen umgesetzt werden.

Es sollte nicht beim Versuch bleiben, den Baumrückschnitt durchzuführen, weil sonst diese Zuchtbäume leiden und irgend wann zu Grunde gehen. Ausserdem bilden sie sonst kaum Früchte aus.
Mit den Rechten am Besitz solch wertvollen Kulturgutes gehen immer auch die Pflichten einher, dieses zu pflegen und nachfolgende Generationen zu erhalten. Wir sind alle nur zu Gast auf dieser Welt für einige Lebensjahrzehnte.
Ob Bäume gefällt werden dürfen, unter welchen Voraussetzungen und ob Nachpflanzungen vorgenommen werden müssen, regelt die Baumschutzsatzung der Stadt Stuttgart:
http://www.stuttgart.de/item/show/184858
Man könnte auch einen Fachkundenachweis einfordern, bevor jemand so ein Grundstück mit wertvollem Kulturgut erwerben oder pachten dürfte.
Den Lohn für ein solches Grundstück erhält der Besitzer doch bereits schon dadurch, dass er sich selber unabhängig versorgen könnte, wenn er denn Willens dazu wäre. Im Gegenzug dafür würde der Besitzer/Pächter doch sehr viel Geld beim, ansonsten fälligen Einkauf von Gemüse und Obst einsparen - da braucht es doch keinen Mindestlohn.