Viele Eltern wünschen sich auch für ihre schwerbehinderten Kinder gemeinsamen Unterricht mit Kindern ohne Behinderung, so wie dies in Stuttgart für Kinder mit Behinderung möglich ist. Schülerinnen und Schüler mit schwerer Behinderung brauchen ein besonderes Raumangebot mit Ruheräumen, Wickel- und Kathederräumen sowie Fachpersonal wie Kinderkrankenschwestern oder Physiotherapeuten mit sonderpädagogischer Zusatzausbildung. Hilfe beim Essen und Wickeln, Katheterisieren, Sondenernährung sind Beispiele für Anforderungen, die eine Schule im Alltag leisten muss.
Inklusion heißt für viele Eltern, dass ihre Kinder mit Behinderung eine Schule besuchen, in der die allermeisten Kinder keine Behinderung haben.
Inklusion kann aber auch heißen, dass Kinder ohne Behinderung an einer „Sonderschule“ (SBBZ) unterrichtet werden. Wenn an der Margarete-Steiff-Schule viele Plätze frei werden, weil die Schüler wohnortnah an Regelschulen unterrichtet werden, so könnten diese freien Plätze an Schülerinnen und Schüler ohne Behinderung vergeben werden. Entsprechende Aussagen von Nachbarschulen bestätigen ein großes Interesse an solchen Plänen.
Für unsere Schule existiert ein Masterplan, dem der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 04.12.2014 ausdrücklich zugestimmt hat. Weiter beschreibt dieser Masterplan explizit die „pädagogische Weiterentwicklung im Sinne der vorgesehenen Schulgesetzänderung (Eckpunkte zur Inklusion)“.
Für die bereits 2014 klar formulierte pädagogische Weiterentwicklung im Sinne der Inklusion ist die Umstrukturierung und Generalsanierung des Schulgebäudes Hengstäcker 5 dringend notwendig. Anfang 2016 wurde daher ein VOF Verfahren erfolgreich durchgeführt, ein Planungsbüro für die Sanierung wurde gefunden. Wir bitten den Gemeinderat jetzt alles Notwendige zu unternehmen und die Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die genannte Generalsanierung möglichst schnell realisiert werden kann und somit „umgekehrte“ Inklusion an der Margarete-Steiff-Schule möglich wird.
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