Die Räum- und Streupflicht auf den Gehwegen der Stadt Stuttgart ist eine Frondienstbürde, der fast alle Häuslebesitzer und Mieter persönlich unterworfen sind, deren Grundstück an einen Gehweg angrenzt, und die sich nicht davon freikaufen können oder wollen, indem sie einen Hausmeister- oder Kehrwochenservice dafür bezahlen.
Die zivil- und strafrechtlichen Risiken, die für die Betroffenen eintreten können, wenn der Räum- und Streupflicht nicht nachgekommen wird, machen die Räum- und Streupflicht faktisch zur Zwangsarbeit. Zeitgemäß und sozial gerecht ist dies nicht. Zumal die Betroffenen dies unentgeltlich tun müssen und hierfür keine städtischen oder staatlichen Gelder bekommen.
Die Gehwege gehören der Stadt. Sie sollte endlich die Verantwortung für die sichere Begehbarkeit der Gehwege selbst übernehmen.
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