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Die Stadt muss sich im Jahr 2025 mit der Getrenntsammlungspflicht auseinandersetzen. Hierbei muss der Dialog zu den gemeinnützigen Sammler wie die Aktion Hoffnung Rottenburg-Stuttgart e.V. gesucht werden und die Bürger durch eine Informationskampagne sensibilisiert werden. Das bedeutet auch, dass die Sondernutzungsgebühren für gemeinnützige Altkleidercontainer entfallen und die Müllentsorgung im und vor dem Altkleidercontainer von der Stadt übernommen werden muss. Der Sperrmüll der Stuttgarter Bürger gehört nicht zum Kleidercontainer.
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