Umsetzung von Gewährleistungsansprüchen bei gebrochenen Deckasphaltflächen

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Stuttgart (gesamt)
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  • Verwaltung
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Sparidee

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

322
weniger gut: -75
gut: 322
Meine Stimme: keine
Platz: 
1386

Nachdem die Stadtverwaltung Stuttgart und insbesondere das Tiefbauamt scheinbar wenig Glück mit der Auswahl von geeigneten Pflasterflächen, -verlegearten und -materialien hat, wurden in den vergangenen Jahren Pflasterflächen in z.B. der Tübinger Straße oder der Nadlerstraße durch einen hellen Deckasphalt ersetzt.

Diese Asphaltflächen reißen nun in einem Ausmaß auf, dass davon auszugehen ist, dass innerhalb weniger Jahre die Fläche ihre Gebrauchstauglichkeit verliert und großflächige Sanierungen notwendig werden.

Hier sollte durch die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber des Asphaltherstellers, Planers oder der Baufirma für einen dauerhafteren Ersatz gesorgt werden, bevor die Ansprüche (bei Bauleistungen für Gewöhnlich 4 Jahre) verjähren und die Stadt selbst für Ersatz sorgen muss.

Kommentare

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Die Gewährleistungsfrist ist laut ZTV 5 Jahre. Die Stadt kontrolliert das nicht und somit können die Firmen auch ihre schlechte Qualität bezahlt bekommen und brauchen keine Regressansprüche fürchten. Wir als Bürger zahlen das nach 5 Jahren halt.