Nachdem die Stadtverwaltung Stuttgart und insbesondere das Tiefbauamt scheinbar wenig Glück mit der Auswahl von geeigneten Pflasterflächen, -verlegearten und -materialien hat, wurden in den vergangenen Jahren Pflasterflächen in z.B. der Tübinger Straße oder der Nadlerstraße durch einen hellen Deckasphalt ersetzt.
Diese Asphaltflächen reißen nun in einem Ausmaß auf, dass davon auszugehen ist, dass innerhalb weniger Jahre die Fläche ihre Gebrauchstauglichkeit verliert und großflächige Sanierungen notwendig werden.
Hier sollte durch die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegenüber des Asphaltherstellers, Planers oder der Baufirma für einen dauerhafteren Ersatz gesorgt werden, bevor die Ansprüche (bei Bauleistungen für Gewöhnlich 4 Jahre) verjähren und die Stadt selbst für Ersatz sorgen muss.
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