Die anfallende Menge des Verpackungsmülls steigt seit Jahren ständig an. In Deutschland nähert sich der Verbrauch von Einweggetränkebechern der 6-Mrd.-Marke an, Einwegessensbehälter haben die Menge von 4. Mrd. Stück überschritten. Mit der Einführung dieser wirksamen Maßnahme wird Mehrweg gezielt gefördert und trägt so zu einer saubereren Stadt bei und dient ganz erheblich dem Klima- und Ressourcenschutz.
Dies stellt die bereits seit dem 1. Januar 2022 in Tübingen geltende Verpackungssteuer eindrücklich unter Beweis. Die Klage eines Tübinger Fast-Food-Restaurants gegen die Verpackungssteuer vor dem Bundesverfassungsgericht ist gescheitert. Die Erhebung dieser lokalen Steuer wurde von dem Gericht am 22. Januar 2025 ausdrücklich bestätigt. Aktenzeichen: BVerfG - 1 BvR 1726/23.
Statt „Stuttgart diskutiert“, muss bei diesem Thema „Stuttgart handelt“ gelten.
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