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"Die DFL muss sich an den Kosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen der Fußball-Bundesliga beteiligen, entschied das BVerfG." Dies ist in Bremen der Fall und sollte in Stuttgart ebenso gehandhabt werden.
Der BVerfG hat hierzu eine gute Linie gezogen für was für eine Art von Veranstaltungen dies zutreffend ist - nämlich mit Gewinnorientierung. D.h. Demonstrationen etc. fallen hier raus. Es geht hier hauptsächlich um gewinnorientierte Veranstaltungen, die im Vorhinein einen erhöhten Polizeieinsatz fordern (z.B. Fußballspiele, Wasen usw.)
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