Lärmbelästigung Hofener Brücke

|
Mühlhausen
|
  • Busse, Bahnen (ÖPNV)
  • Lärm
|
kostenneutral

Für unsere Stadt ist der Vorschlag:

Ergebnis:

183
weniger gut: -156
gut: 183
Meine Stimme: keine
Platz: 
1860

Seit vielen Jahren, bzw. genau nach dem Umbau des Gleisbettes auf Betonschwellen, ist die Lärmbelästigung durch die Stadtbahnzüge sehr hoch und die schnell fahrenden Autos tragen noch zusätzlich zum Lärm bei.
Dies wurde auch bereits mehrfach an die SSB herangetragen. Leider ohne Erfolg.
Auch der Bezirksvorsteher war Vorort und hat sich überzeugt.
Vielleicht wäre es eine kostengünstige Möglichkeit die Züge mit der Fahrstufe 1,5 und den Autoverkehr auf 30km/h zu begrenzen.
Die Fahrstufe 1,5 im Stadtbahnverkehr würde eine wesentliche Verbesserung und Lebensqualität
zum "Leben am Fluss" mit sich bringen.
Von der Fahrstufe 1,5 profitieren die Anwohner bis jetzt leider nur, wenn Bau- oder Reinigungsarbeiten auf der Brücke, bzw. Kurven stattfinden und die Züge gedrosselt fahren müssen.
Das wäre günstiger als jede Lärmschutzwand oder Schienenschmier- oder Bewässerungssystem.

Kommentare

6 Kommentare lesen

Und trotzdem eine Lärmschutzwand! Vor allem wegen des Spielplatzes.

Mit der "Fahrstufe 1,5" meinen Sie wohl die gelben Geschwindigkeitskeitssignale mit einer 1 und kleiner 5. Das wären dann 15km/h.

Ich finde den Vorschlag sehr gut, verstehe aber nicht, warum die Stadtbahnen so extrem viel langsamer fahren soll als die Autos. Autos sind im Regelfall lauter als Stadtbahnen, zusätzlich sind es mehr.

Die Stadtbahnen entwickeln Bauart bedingt und temperaturabhängig bei der höheren Geschwindigkeit sehr starke schrille Geräusche,
die für die Anwohner sehr störend sind.
Es geht hier um ca. 150 Meter!

Die Stadtbahn ist DEFINITIV durch das durchfahren der S-Kurve über die Neckarbrücke ständig omipräsent !! ( https://www.stadtbahnlaerm-stuttgart.de/ ) .Und das quasi alle 2 Minuten ,da ja jetzt 2 Linien in hoher Frequenz ( U12 und U 14 ) die Strecke befahren.Ruhe gibt es nur für 1-2 Stunden Nachts zwischen Betriebschluß und Betriebsbeginn.Einfach nur noch unerträglich !

Wer ein günstigeres Grundstück oder günstigere Miete bezieht neben einer bekannten Hauptstrasse mit Bahnverbindung, sollte auch mit den dadurch entstehenden Lärm leben können, ggf. sollten Anwohner den Aufpreis der den Luxus des verkehrsberuhigten Bereichs mitbringt, aufbringen und umziehen. Die Wirtschaft darf nicht durch Eingriff in den Straßenverkehr und die öffentlichen beeinträchtigt werden, insofern die beklagten Parteien damit haben rechnen können.