Menschen mit Behinderung sind auf Unterstützung angewiesen, um am Leben in der Gesellschaft teilhaben zu können. Das Bundesteilhabegesetz fordert diese Teilhabe für alle Lebensbereiche ein: Arbeit, Wohnen und Freizeit.
Ein Sohn oder eine Tochter mit Behinderung bringt für Familien große Herausforderungen mit sich. Intensive Begleitung für Alltagsverrichtungen, zusätzliche Arzt- und Therapietermine, Behördengängen, Antragsstellungen - das Leben wird um ein Vielfach komplizierter. Die Eltern müssen sich um alles selbst kümmern. Eine kompetente Beratung und eine Entlastung durch Betreuungsangebote sind deshalb eine wichtige Unterstützung.
Damit dies möglich ist, müssen gemeinnützige Vereine und Organisationen ihre Angebote refinanziert bekommen. Die Stadt Stuttgart zahlt für Familienunterstützende Angebote und für Freizeit- und Ferienangebote nur einen freiwilligen Zuschuss. Der Großteil der Kosten muss über die Beiträge der Teilnehmenden und Spenden finanziert werden. Damit die Teilnehmerbeiträge bezahlbar bleiben und der gesetzliche Anspruch auf Teilhabe erfüllt werden kann, braucht es mehr Unterstützung durch die Stadt.
Wir schlagen vor, dass die Stadt Stuttgart die Kosten für Familienunterstützende Angebote und Freizeit- und Ferienangebote verpflichtend und vollständig übernimmt und als personenzentrierte Teilhabeleistung bzw. Fachleistung erbringt. Das gibt den Vereinen und Organisationen Sicherheit in der Planung und entlastet Familien.
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