Die Verkehrsüberwachung der Stadt Stuttgart kann bei verbotswidrig geparkten KFZ angerufen werden.
https://www.stuttgart.de/organigramm/verwaltungseinheit/verkehrsueberwac...
Die Öffnungszeiten schließen einen Nachtdienst aus. Auch an Sonn- und Feiertagen findet keine Entgegennahme von Eingaben und somit eine Kontrolle statt.
Kritische Zeiten (Stoßzeiten in Gastro usw.) sind somit überhaupt nicht abgedeckt.
Auch die üblichen Kontrollen zu den regulären Öffnungszeiten sind aufgrund der dünnen Personaldecke leider sehr lückenhaft.
Trotz jahrelanger und dauerhafter Meldungen kann so kein nachhaltiger Effekt erzielt werden. Dies ist strukturell begründet.
Die subsidiär zuständige Landespolizei ist hier leider ein Totalausfall. Solange keine KFZ, sondern "nur" zu Fuß gehende oder RadfahrerInnen betroffen sind, geschieht i.d.R. nichts. Die Verantwortung hier zu sehen zeigt lediglich davon, selbst noch nie ein verbotswidrig abgestelltes KFZ an eine Polizeidienststelle gemeldet zu haben.
Daher schlage ich vor, die Personalausstattung deutlich zu verbessern. Der Gang in die Stadt sollte immer möglich sein. Aktuell meide ich aufgrund des Spießroutenlaufs Wege, Einkäufe und sonstige Aktivitäten in die/der Stadt.
Zudem sollen die Öffnungszeiten der Verkehrsüberwachung ausgeweitet werden (24/7 an allen Tagen im Jahr). Die Kompetenzaufteilung zwischen Kommune und Land funktioniert in diesem Fall augenscheinlich nicht.
Bei maximal harter Sanktionsweise (bspw. Umsetzung des "Erlass zur Überwachung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr" AZ 4-38.51.1-00/1527 vom Verkehrs- und Innenministerium) sind positive finanzielle Effekte vorprogrammiert (Abschleppdienste und öffentliche Einnahmen).
Kommentare