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StVO § 20 Abs. (5) sagt, dass Busse beim Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen Vorfahrt haben und, wenn nötig, andere Fahrzeuge warten müssen. In Stuttgart wird diese Regel aber eher selten angewandt. Teilweise scheint diese Regelung nicht mal den Busfahrern/innen bekannt zu sein und sie warten eine Minute und länger darauf, dass jemand sie einfädeln lässt.
Dieses Verhalten trägt vor allem im Feierabendverkehr zu den großen Verspätungen der Busse bei.
Der Vorschlag:
An den Linienbussen sollten an der Rückseite für Autofahrer sichtbare Hinweise angebracht werden, dass Bussen beim Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen Vorfahrt zu gewähren ist.
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