Platz:
122
Laubsauger und -bläser können im Betrieb zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden. Damit sind sie ungefähr so laut wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer. Trotzdem gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte, wie laut Laubbläser und -sauger sein dürfen.
Geräte mit Verbrennungsmotor erzeugen darüber hinaus Luftschadstoffe, die bei den meisten Laubsaugern und -bläsern sogar ungefiltert in die Umgebung geblasen werden.
Deswegen sollte der Einsatz von Laubbläser und -sauger mit Verbrennungsmotor verboten werden. Akku betriebe Geräte sind inzwischen mindestens gleichwertig.
Quelle: Umwelt Bundesamt (https://www.umweltbundesamt.de/themen/wohin-dem-laub)