Reduzierung der Grundsteuer auf ursprünglichen Betrag

|
Stuttgart (gesamt)
|
Steuern, Finanzen
|
Einnahme
geändert weil: 
doppelt

Die Grundsteuer auf unser 3-Fam-Haus hat sich verfünffacht. Die Mehrkosten müssen auf die Miete aufgeschlagen werden. Somit ist die Stadtverwaltung verantwortlich für die hohen Mietkosten in Stuttgart.

Ich fordere:
Reduzierung der Grundsteuer auf ursprünglichen Betrag.

Kommentare

2 Kommentare lesen
Viel Glück: Landeshauptstadt Stuttgart - Stadtkämmerei Grundbesitzabgaben Eichstrasse 7 70173 Stuttgart Datum / Kassenzeichen: Sehr geehrte Damen und Herren, ich lege gegen den Bescheid zur Grundsteuer vom……. Widerspruch ein und beantrage die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs. Bis zur Entscheidung über vorliegende Anträge ist stillschweigende Stundung geboten. BEGRÜNDUNG: Die angefochtene Verwaltungsentscheidung ist rechtswidrig und verletzt mich in meinen Rechten. Es wurde Einspruch gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamts erhoben und Aussetzung der Vollziehung beantragt. Zur weiteren Begründung verweise ich auf das Rechtsbehelfsverfahren bei der Finanzbehörde. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollziehung der Steuerbescheide bestehen in ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Grundlagenbescheide (§ 80 Absatz 4 Satz 3 Verwaltungsgerichtsordnung). Dass solchermaßen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Besteuerungsgrundlagen bestehen, habe ich bereits im zugrundeliegenden Einspruchsverfahren bei der Finanzbehörde vorgetragen. Die unbillige Härte ist vorliegend gegeben, weil mir durch die sofortige Vollziehung der angefochtenen Steuerbescheide wirtschaftliche Nachteile drohen, die über die eigentliche Verwirklichung des Regelungsinhalts der Verwaltungsakte hinausgehen und von mir insbesondere die Duldung der Zwangsvollstreckung fordern. Diese unbillige Härte ist gerade durch die Vollziehung der angefochtenen Steuerbescheide verursacht und geht angesichts der Kausalität von Sofortvollzug und unbilliger Härte über bloße Billigkeitserwägungen weit hinaus. Die Aussetzung wegen unbilliger Härte ist auch deshalb geboten, weil Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Verwaltungsakte nicht auszuschließen Eine Vollziehung des Steuerbescheids vor Entscheidung der Finanzbehörde im zugrundeliegenden Einspruchsverfahren und vor rechtskräftiger Entscheidung des Finanzgerichts im Klageverfahren ist durch das öffentliche Interesse an dem Einzug der noch nicht bestandskräftig
Ich finde es auch schwierig. Wir sind hier einerseits im Milieuschutzgebiet, wo keine Baumaßnahmen durchgeführt werden dürfen, die den Wert des Hauses erhöhen könnten. Dies geschieht, um zu gewährleisten, dass weiterhin das aktuell vorhandene soziale Milieu sich die Mieten in diesem Viertel leisten kann. Auf der anderen Seite teilen wir mittlerweile die zehnfache Grundsteuer, welche ja auch auf die Bewohner umgelegt wird. Ich finde das widerspricht sich.