Problem:
Stuttgarts Gartengebiete sind als Außenbereich klassifiziert, was die Errichtung geeigneter Gartenhäuser sowie eine zeitgemäße Nutzung stark einschränkt. Bürgerinnen und Bürger sind in ihrer Gestaltungsmöglichkeit stark limitiert, was Frustration auslöst und die Attraktivität der Gartengebiete schmälert.
Lösung:
Ein einheitlicher Bebauungsplan für Gartengebiete schafft klare, moderne und bürgerfreundliche Regeln. Er ermöglicht die flexible Nutzung der Grundstücke, wahrt Naturschutzinteressen und steigert die Lebensqualität.
Ziele:
1. Bessere Nutzung und Attraktivität: Bürger können zeitgemäße Gartenhäuser errichten, die funktional und ästhetisch sind.
2. Förderung von Nachhaltigkeit: Begrünung, umweltfreundliche Materialien und nachhaltige Bauweisen werden unterstützt.
3. Rechtssicherheit: Klare Vorgaben zu Größe, Materialien und Nutzung reduzieren Konflikte.
Maßnahmen:
1. Gebäudevorgaben:
- Gartenhäuser bis 30 m² Grundfläche und 3,5 m Höhe zulassen.
- Nachhaltige Materialien wie Holz und begrünte Dächer fördern.
2. Flexible Nutzung:
- Nutzung für Lagerung, Aufenthalt oder Freizeit.
- Integration von Solaranlagen und Regentanks möglich.
3. Naturschutz:
- Mindestens 70 % Grünfläche erhalten.
- Förderung insektenfreundlicher Bepflanzung.
- Verzicht auf Flächenversiegelung.
4. Einfache Genehmigung:
- Einführung eines vereinfachten Verfahrens für standardisierte Bauprojekte.
Vorteile:
Ein Bebauungsplan verbessert die Lebensqualität, stärkt das Gemeinschaftsgefühl und trägt zur Nachhaltigkeit bei. Stuttgarts Gartengebiete werden attraktiver, und die Stadt wird bürgerfreundlicher und klimabewusster.
Fazit:
Ein einheitlicher Bebauungsplan ist ein Gewinn für Bürger, Stadt und Natur. Lassen Sie uns gemeinsam Stuttgarts Potenzial nutzen und die Gartengebiete zu lebendigen, nachhaltigen Oasen entwickeln!
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