Nr. 81195 | von: S.R | Stuttgart (gesamt) | Steuern, Finanzen | Einnahme Für unsere Stadt ist der Vorschlag:Ergebnis:400weniger gut: -347gut: 400Meine Stimme: keine Platz: 990Für 2. Wagen Erhebung einer Steuer bzw. höher Parkscheingebühr für 2. KFZ. Kommentare 4 Kommentare lesen SDWAN | 16.01.25 Was hat die LHS mit der Kfz-Steuer zu tun? pdv | 05.02.25 Die Kfz-Steuer ist eine Bundessteuer! Mallo | 12.02.25 Wie verzweifelt muss man im Leben sein um so ein Mist zu verlangen "Neid"?? Benjamin Apel | 26.02.25 Wer keinen privaten Stellplatz/Garage hat, sondern den Zweitwagen auf öffentlichen Straßen parkt, sollte für den Zweitwagen deutlich höhere Parkgebühren bezahlen (Abschreckungsgebühr). Es kann nicht sein, dass der öffentliche Raum durch Zweitwagen vollgestellt wird.
Benjamin Apel | 26.02.25 Wer keinen privaten Stellplatz/Garage hat, sondern den Zweitwagen auf öffentlichen Straßen parkt, sollte für den Zweitwagen deutlich höhere Parkgebühren bezahlen (Abschreckungsgebühr). Es kann nicht sein, dass der öffentliche Raum durch Zweitwagen vollgestellt wird.
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